„Ein Durchbruch ist es noch nicht“

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Im Wortlaut: Nachdem Angela Merkel sich für eine Aufhebungs des Kooperationsverbots im Grundgesetz ausgesprochen hat, fordert KMK-Präsident Dorgerloh Bayern und Hessen zum Einlenken auf.

Frage: Die Opposition fordert bereits seit langem, dass der Bund auch den Schulen, die eigentlich in die Zuständigkeit der Länder fallen, direkt Geld zur Verfügung stellen darf. Nun hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sich dafür ausgesprochen, das Verbot der Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich weitgehend zu beenden. Sehen Sie mit den Äußerungen Merkels einen Durchbruch?

Stephan Dorgerloh
„Es reicht nicht, dass Frau Merkel kurz vor der Wahl plötzlich einen weiteren Positionswechsel aus dem Hut zaubert.“ KMK-Präsident Stephan Dorgerloh. Foto: Kultusministerium Sachsen-Anhalt

Antwort: Ein Durchbruch ist es noch nicht. Wir bemühen uns ja seit Jahren darum, das Kooperationsverbot nicht nur im Hochschul-, sondern auch im Schulbereich abzuschaffen. In der Länderkammer ist es immer an den schwarz-gelben Länderstimmen gescheitert. Es reicht daher nicht, dass Frau Merkel kurz vor der Wahl plötzlich einen weiteren Positionswechsel aus dem Hut zaubert. Es müssen vor allem die Ministerpräsidenten der Union in Bayern und Hessen deutlich machen, dass sie diesen Kurswechsel auch unterstützen.

Frage: Zumindest die Kanzlerin und CDU-Parteichefin hat sich jetzt neu positioniert. Wie geht es weiter nach der Bundestagswahl?

Antwort: Die Anträge liegen im Bundesrat. Man kann das sofort aufrufen. Es geht im Schulbereich beim Grundgesetz um eine Ergänzung des Artikels 104. Da müsste festgeschrieben werden, dass der Bund sich auch dauerhaft an Finanzierungen im Schulbereich beteiligen kann. Wir brauchen gerade im Blick auf die fortschreitende Inklusion in der Schule eine langfristige Strukturunterstützung. Es handelt sich schließlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Lasten liegen hier im Moment aber ausschließlich bei den Ländern und Kommunen.

Frage: Wer würde davon profitieren?

Antwort: Es würde vor allem den Kindern und Jugendlichen zugutekommen. In den Schulen könnten wir eine bessere Ausstattung vorhalten. Aber auch die Familien haben etwas davon, wenn wir zum Beispiel mehr Ganztagsschulen einrichten können. Gesamtgesellschaftlich profitiert von guter Bildung das ganze Land. Deshalb ist es auch logisch, dass der Bund sich an den Lasten beteiligt – all das fordern wir schon lange.

Frage: Um welche Summen geht es?

Antwort: Das hängt davon ab, was der Bund bereit ist mitzufinanzieren. Bei Inklusion, Ganztag und Schulsozialarbeit kommt ein ordentlicher Milliardenbetrag zusammen. Die SPD hat dafür 20 Milliarden Euro eingeplant.

Frage: Wenn die Union mitspielt – bis wann könnte die Reform umgesetzt sein?

Antwort: Wenn wir ganz schnell sind, könnte eine Änderung zum Schuljahr 2014/2015 auf dem Weg gebracht sein. Das ist ein Jahr nach der Bundestagswahl.

Frage: Kritiker befürchten aber, dass die Kompetenz der Länder im Bildungsbereich beschnitten werden, wenn der Bund Geld gibt…

Antwort: Wenn wir uns auf die genannten Bereiche konzentrieren – Ausstattung mit Schulsozialarbeit, Unterstützung bei der Inklusion und beim Ganztagsangebot -, dann ist deutlich, dass die Inhalte weiter durch die Länder verantwortet werden. Das Grundgesetz hat ja nie zum Ziel gehabt, dass der Bund nicht mit den Ländern kooperieren kann. Das Kooperationsverbot ist in der jetzigen Form erst nach der letzten Föderalismusreform manifestiert worden. Das gilt es, jetzt wieder geradezurücken. (Interview: Rochus Görgen, dpa)

zum Bericht: Merkel gegen das Kooperationsverbot auch bei Schulen

zum Bericht: Kooperationsverbot: KMK Präsident Dorgerloh fordert Kurswechsel in Hessen und Bayern

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