Sachsen: Streit um Freie Schulen jetzt beim Verfassungsgericht

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DRESDEN. Der Streit war so heftig, dass nun Sachsens Verfassungsrichter entscheiden müssen. Es geht um das vom Land gekürzte Geld für die Freien Schulen. Alle Beteiligten hoffen auf ein schnelles Urteil, denn sie müssen rechnen.

Im Streit um die Finanzierung Freier Schulen haben jetzt Sachsens Verfassungsrichter das Wort. An diesem Mittwoch sind die Beteiligten zur mündlichen Verhandlung nach Leipzig geladen. «Wir hoffen, dass das Gericht dem Freistaat Bedingungen ins Stammbuch schreibt, die unsere Zukunft mit sichern», sagt der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Sachsen, Konrad Schneider. Ähnlich äußert sich Martin Herold von der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche. Derzeit gibt es 396 Schulen freier Träger in Sachsen, zwei mehr als im vergangenen Schuljahr.

Auch das Kultusministerium wäre froh, wenn die Debatte bald zu den Akten gelegt werden könnte, versichert Sprecher Dirk Reelfs. «Wir hoffen auf grundlegende Aussagen zur Finanzierung.» Kultusministerin Brunhild Kurth (parteilos) habe versichert, die Entscheidung des Gerichtes so schnell wie möglich umzusetzen. Zudem, so Reelfs, wäre ein grundsätzliches Wort auch hilfreich für den Dialog mit den Schulen über Zuschüsse zu deren Sachkosten – vom Gebäudeunterhalt bis zur Energie -, die seit 2007 eingefroren sind.

Hinter der Klage stehen zuvorderst drei Oppositionsfraktionen. SPD, Grüne und mehrere Abgeordnete der Linken hatten im Frühjahr 2012 das Gericht angerufen. Hintergrund sind finanzielle Einschnitte bei der staatlichen Förderung für Freie Schulen, die Ende 2010 mit den Stimmen von CDU und FDP in einem Atemzug mit dem Landeshaushalt beschlossen worden waren. Die Koalition will damit Neugründungen als Ersatz für geschlossene staatliche Schulen eindämmen.

Die Konsequenz: Schulgeldzuschüsse vom Land für Kinder aus sozial schwachen Familien werden schrittweise abgeschafft, und neu gegründete Schulen bekommen erst nach einer Wartezeit von vier statt nach drei Jahren Zuschüsse. Zudem gelten nun die gleichen Mindestschülerzahlen an freien wie an staatlichen Schulen – werden die bei den Freien unterschritten, wird deren Etat gekürzt.

Die Opposition sieht unter anderem Verfassungsartikel 102 verletzt, der formuliert, dass für Bildung sowohl Schulen öffentlicher wie freier Träger zu sorgen haben. Laut Verfassung soll auch nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, wo ihre Kinder lernen können. Die Kläger verwiesen dabei auch auf ein Gutachten von Landtagsjuristen, in dem die Pläne von CDU und FDP an etlichen Punkten kritisiert worden waren.

Heute äußerten sich noch einmal die Bildungspolitiker der Opposition. Annekathrin Giegengack (Grüne) erklärte: «Freie Schulen sind elementar für eine bunte Schullandschaft in Sachsen.» Eva-Maria Stange (SPD) verwies darauf, dass die Möglichkeit zur Gründung solcher Schulen eine Errungenschaft der friedlichen Revolution von 1989 sei. Cornelia Falken (Linksfraktion) betonte, für sie stehe der soziale Aspekt der Klage im Vordergrund.

Die Schulen indes müssen mit dem spitzen Stift rechnen. Ihnen machen nicht nur die gekürzten Finanzen und die eingefrorenen Zuschüsse zu schaffen. Denn die Demografie macht auch vor ihnen nicht Halt: In ländlichen Regionen gingen die Anmeldezahlen zurück, sagt Herold. «Wir spüren zudem mittlerweile auch, dass es für bestimmte Schularten immer weniger Lehrer gibt.» Mit mehr Geld für Pädagogen könnte man nicht winken, heißt es auch bei der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen.

Die Befürchtung, dass der auslaufende Schulgeldzuschuss zu einer Auslese führe, können beide Experten nicht mit Zahlen untermauern. Noch nicht, sagen sie. Aber die Nachfrage nach Hilfen für bereits aufgenommene Kinder und Jugendliche sei zurückgegangen, sagt Herold. «Und wer weiß, dass es für neue Schüler nichts mehr gibt, fragt auch erst gar nicht an.» PETRA STRUTZ, dpa

Zum Bericht: „Privatschulen boomen – Kritiker warnen vor sozialer Spaltung“

 

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