ERFURT. Mit seiner Entscheidung, am Streikverbot für alle verbeamteten Lehrer festzuhalten, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einmal mehr die Bedeutung des Beamtenstatus der Lehrer unterstrichen: Sie sind nach geltendem deutschen Verfassungsrecht genauso zu behandeln wie die Beamten des engeren Bereichs der Hoheitsverwaltung, also beispielsweise Polizisten.
Rolf Busch, Landesvorsitzender des Thüringer Lehrerverbands (tlv), mahnt angesichts dieses Urteils die Vertreter der Politik dazu, endlich die Ungleichbehandlung der Lehrer in den verschiedenen Bundesländern aufzuheben und auch Thüringens Pädagogen wieder zu verbeamten. „Einmal ganz abgesehen davon, dass uns die Absolventen scharenweise davonlaufen, ist es grundsätzlich nicht fair, mit den Angehörigen ein und desselben Berufsstandes so unterschiedlich umzugehen“, so Busch. „Schließlich gilt die Schulpflicht bundesweit, da sollte auch der bundesweite Beamtenstatus der Lehrer selbstverständlich sein.“ Gleichzeitig fordert der tlv Landesvorsitzende aber auch mehr Verantwortung gegenüber den Staatsdienern, vor allem in Bezug auf die Besoldung. „Denn verbeamtete Lehrer, die angemessen behandelt und besoldet werden, hätten auch keinen Grund mehr, das Streikverbot anzufechten.“
Zum Bericht: Urteil: Verbeamtete Lehrer dürfen weiterhin nicht streiken