Urteil: Verbeamtete Lehrer dürfen weiterhin nicht streiken

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LEIPZIG. Für beamtete Lehrer bleiben Streiks tabu, meint das Bundesverwaltungsgericht. Dennoch könnte sich in Zukunft etwas ändern.

Lehrer mit Beamtenstatus dürfen in Deutschland auch weiterhin nicht streiken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden. Die Regelung eines generellen Streikverbotes für diese Gruppe sei ein wesentlicher Bestandteil des in sich austarierten Gefüges von Rechten und Pflichten der Staatsdiener, hieß es.

Kommt es bis morgen zu keiner Einigung, dann stehen Urabstimmungen an - und womöglich unbefreistete Streiks. Das Foto zeigt eine Demonstration in Dortmund 2009. Foto: Mbdortmund / Wikimedia Commons / GNU Free Documentation License
Eine solche Veranstaltung ist tabu für verbeamtete Lehrer. Das Foto zeigt eine Demonstration in Dortmund 2009. Foto: Mbdortmund / Wikimedia Commons / GNU Free Documentation License

Zugleich verlangten die Richter für die Zukunft Änderungen am Beamtenrecht. In der Urteilsbegründung hieß es, der Gesetzgeber müsse Widersprüche zwischen deutschem Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention beseitigen. Diese sehe nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Streikrecht auch für Staatsbedienstete vor, sofern sie keine hoheitliche Aufgaben ausführen wie beispielsweise Polizisten oder das Militär. Deutschland sei verpflichtet, der Menschenrechtskonvention Geltung zu verschaffen. Bis dahin gelte aber das Streikverbot für alle Beamten.

Geklagt hatte die Lehrerin Monika Dahl, gegen die im Jahr 2009 eine Disziplinarstrafe verhängt worden war, nachdem sie an Warnstreiks teilgenommen und deshalb 12 Unterrichtsstunden versäumt hatte. Die Leipziger Richter bestätigten die Strafe, setzten die verhängte Geldbuße allerdings von 1500 auf 300 Euro herab. Dahl ist heute keine Beamtin mehr und arbeitet auch nicht mehr als Lehrerin.

Nach der Urteilsverkündung sagte Dahl, dass das Beamtenrecht aus ihrer Sicht veraltet sei. «Es ist gut, dass das Gericht auf den Widerspruch zwischen deutschem und EU-Recht hingewiesen hat. Das war eine Aussage mit erhobenem Zeigefinger, dass der Gesetzgeber etwas tun muss.» Auch Rechtsanwalt Gernot Fritz, der das beklagte Bundesland Nordrhein-Westfalen vertrat, sah Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. «Das Gericht hat einen Fortentwicklungsbedarf beim Beamtenrecht erkannt und dies deutlich aufgezeigt.»

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Nun werde die GEW mit der Streikrechtsfrage vor das Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Vorstandsmitglied Andreas Gehrke an. Die GEW hatte Dahl bei ihrer Klage unterstützt.

Der Verband Erziehung und Bildung (VBE) verlangte unterdessen, Lehrer sollten grundsätzlich verbeamtet sein. «Länder, die einen Beamtenstatus verwehren, verhalten sich nicht verfassungskonform», erklärte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann.

Der dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt begrüßte die Bestätigung des Streikverbots für Beamte. Allerdings kritisiert der Beamtenbund die Auffassung des Leipziger Senats, dass zwischen dem deutschen Verfassungsrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention ein «inhaltlicher Widerspruch in Bezug auf das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht derjenigen Beamten besteht, die außerhalb hoheitlicher Staatsverwaltung tätig sind.» Dazu zählte das Gericht insbesondere alle öffentlichen Schulen. Dauderstädt vertrat die Auffassung, dass auch Lehrer hoheitlich tätig seien. dpa

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