Mecklenburg-Vorpommern vereinheitlicht Leistungsbewertung

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SCHWERIN. Wie oft Schüler in Klassenarbeiten ihren Leistungsstand nachweisen müssen, hängt künftig nicht mehr von den individuellen Regelungen der Schulen ab. Das Land plant klare, einheitliche Vorgaben.

Die Leistungsbewertung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt künftig nach landesweit einheitlichen Vorgaben. In einer jetzt im Entwurf vorliegenden Verordnung des Bildungsministeriums werden unter anderem die Zahl der Klassenarbeiten und die Fächer dafür festgelegt. Bislang ist es laut Ministerium den Schulen im Nordosten selbst überlassen, wie oft sie die Leistungen der Schüler überprüfen. «Das ist schlecht für die Vergleichbarkeit von Zeugnisnoten. Außerdem führte die unterschiedliche Kontrollfrequenz in manchen Städten zu einem regelrechten Schultourismus», begründete Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) die beabsichtigte Vereinheitlichung, die derzeit noch mit Fachleuten im Rahmen einer Anhörung beraten wird.

Fürchtet, bald nicht mehr alle Lehrerstellen besetzen zu können: Mecklenburg-Vorpommerns Kultusminister Mathias Brodkorb (SPD). Foto: Stefanie Link/Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
 Mecklenburg-Vorpommerns Kultusminister Mathias Brodkorb (SPD) hat jetzt klare Vorgaben für jedes Fach beschließen lassen. Foto: Stefanie Link/Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

So sollen Schüler der Klasse vier vom Schuljahr 2014/15 an in den drei Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde jeweils drei Klassenarbeiten pro Jahr schreiben. In den Jahrgangsstufen darunter ist es den Schulen weiter freigestellt. Ab Klasse fünf gibt es laut Verordnung jeweils «mindestens drei Klassenarbeiten in Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen mit Pflichtunterricht». Ob auch in den anderen Fächern der Klassenstufen fünf und sechs ganzstündige Kontrollen stattfinden, bleibt den Schulen überlassen. In den Klassen sieben bis zehn sind aber Klassenarbeiten in mindestens vier weiteren Fächern erforderlich.

Mehr Klarheit soll auch bei der Benotung einziehen. Ein sehr gut gibt es laut Verordnung, wenn mindestens 96 Prozent der abgeforderten Leistung erbracht wurden. «Ein Schüler, der nur wegen einer vergessenen Maßeinheit die volle Punktzahl verfehlte, kann künftig noch eine Eins bekommen», sagte Brodkorb. 80 Prozent reichen gerade noch für gut, wer unter 20 Prozent bleibt, dem attestiert der Lehrer eine ungenügende Leistung.

Doch können Noten künftig auch mit den Tendenzhinweisen + oder – ergänzt werden. Die Hinzuziehung dieser Hilfen soll den Pädagogen bei der Festlegungen der Endnoten mehr Spielraum verschaffen.

Brodkorb gilt als Verfechter einheitlicher Bildungs- und Prüfungsstandards auch auf Bundesebene. Gemeinsam mit Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen hatte Mecklenburg-Vorpommern vereinbart, die Abitur-Leistungsanforderungen zu vereinheitlichen und 2014 den Abiturienten erstmals gleich schwere Prüfungsaufgaben zu stellen. Dies soll die Vergleichbarkeit der Ergebnisse erhöhen. «Das ist wichtig, denn die Abiturnote ist das entscheidende Kriterium bei der Vergabe von Studienplätzen», erklärte Brodkorb. dpa

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