Britische Militärangehörige klagen auf städtischen Kita-Platz

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GÜTERSLOH. In Gütersloh wollen immer häufiger britische Militärangehörige einen städtischen Kita-Platz für ihre Kinder. Die Stadt lehtn das ab, die Eltern ziehen vor Gericht. Das Urteil könnte Signalwirkung für das ganze Land haben.

Ein fast 60 Jahre altes Gesetz versperrt einigen Kindern in Nordrhein-Westfalen den Weg in den Kindergarten. In Gütersloh wollen immer mehr britische Militärangehörige ihren Nachwuchs in deutsche Kitas schicken. Doch die Kommune lehnt dies ab und beruft sich auf ein Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1959. Dies regelt die Rechtsstellung der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und sieht keine soziale Absicherung vor. Trotzdem klagt jetzt eine Familie gegen die Kommune vor dem Verwaltungsgericht Minden. Ein Verhandlungstermin für die im November eingereichte Klage stehe noch nicht fest, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Urteil wird mit einiger Spannung erwartet, denn wenn das erste Kind aufgenommen wird, könnten viele Folgen. Foto: woodleywonderworks / Flickr (CC BY 2.0)
Das Urteil wird mit einiger Spannung erwartet, denn wenn das erste Kind aufgenommen wird, könnten viele Folgen. Foto: woodleywonderworks / Flickr (CC BY 2.0)

«Wir begrüßen, dass dies nun endlich juristisch geklärt wird», sagte der Gütersloher Sozialdezernent Joachim Martensmeier. Aktuell wollten rund 20 Familien britischer Militärangehöriger einen städtischen Kita-Platz. So viele wie noch nie. Bei ihren Absagen verweist die Kommune auf Artikel 13 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut: «Die soziale Sicherheit und Fürsorge auf Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges und auf Angehörige wird nicht angewendet.» Zudem betreibe die britische Garnison eine eigene Kita: «Und da sind noch Plätze frei», sagte der Dezernent.

Widerspruch kommt aber aus dem NRW-Familienministerium. «Kinder britischer Militärangehöriger, die einen deutschen Pass besitzen, haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz», hieß es auf Anfrage. Es gelten die üblichen KiBiz-Finanzierungsregelungen.

Wer hat jetzt Recht? «Es gibt so viele verschiedene Aussagen, ich stehe da völlig zwischen den Stühlen. Darum ist es wichtig, dass wir ein Urteil bekommen», meinte Martensmeier. Das Urteil könnte Signalwirkung für ganz NRW haben. Denn wenn das erste Kind aufgenommen werden würde, könnten viele weitere folgen.

Der WDR hatte zuvor über die Familie eines in Gütersloh stationierten Briten berichtet, dessen jüngstes Kind der Kita-Platz verwehrt wurde. Die älteren Geschwister wurden hingegen in der Kita aufgenommen. Laut Kommune ein Missverständnis. In der Meldebescheinigung sei nicht erkennbar gewesen, dass der Vater der britischen Militärbasis angehört. Diese Kinder dürften aber in der städtischen Kita bleiben. (dpa)

„Truppenstationierungsrecht“ auf den Seiten des Auswärtigen Amts

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