Wegen fünf Jahre altem Foto im Online-Archiv: Abmahn-Kanzlei fordert Schadenersatz von Schule

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MOERS. Das Urheberrecht ist eine für Schulen mitunter knifflige Angelegenheit. Jetzt hat die niederrheinische Stadt Moers sämtliche Internetseiten von Schulen, deren Träger sie ist, vom Netz genommen. Der Anlass: Eine Moerser Grundschule hatte in den Tiefen ihres online zugänglichen Archivs ein Foto, für das sie offenbar nicht die Veröffentlichungsrechte besaß, aufbewahrt. Eine Münchner Anwaltskanzlei – angeblich spezialisiert auf solche Verstöße – fordert nun Schadenersatz. Dies berichtet die „Rheinische Post“.  Schadenersatz? Welcher Schaden? Ein Fall, der deutlich macht, wie überzogen das Urheberrecht im Bildungswesen ist.

Urheberrechtsartikel
Beim Urheberrecht gilt es für Schulen weiterhin genau hinzusehen (Foto: Alexander Klaus / pxelio.de)

Das Foto, die Collage eines Baumes im Wechsel der Jahreszeiten, soll bereits seit mehr als fünf Jahren in einem entlegenen Winkel der Schulhomepage dümpeln. Es sei wahrscheinlich im Zusammenhang  mit einem Comenius-Projekt, das mit EU-Mitteln gefördert wurde und in Kooperation mit Schulen aus neun Ländern stattfand, an die Schule gelangt, so meint die Schulleitung. Wie und von wem genau, das entzieht sich ihrer Kenntnis. Wahrscheinlich sei es von einer anderen der am Projekt beteiligten Schulen geschickt worden. Dass Lehrer der Schule selbst es aus dem Internet gefischt haben, schließt die Schulleitung weitgehend aus. „Bei uns wurde das Thema Urheberrecht schon damals sehr wichtig genommen“, so zitiert sie die Zeitung. Doch Fehler können in einem offenen System wie Schule, in dem viele Menschen (allesamt keine Medienprofis) mit Texten und Bildern umgehen, passieren.

Und darauf scheinen manche zu lauern: Die Kanzler, die der Schule nun eine Abmahnung geschickt hat, sei berühmt-berüchtigt, so heißt es in dem Bericht.  Sie sei auf die systematische Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert; ein Team von 50 Mitarbeitern suche gezielt – unterstützt von Programmen, mit denen zum Beispiel Bilder im Internet aufgestöbert werden können – nach Verstößen. Zu ihren Mandanten zählten Verlage, Unternehmen der Musik- und Filmindustrie sowie Bildagenturen. Nun spricht ja nichts dagegen, dass Anwälte im Auftrag von Medienunternehmen geistigen Diebstahl ahnden. Aber eine Schule hat ja keinen kommerziellen Zweck und verdient auch mit einem Foto kein Geld, schon gar nicht mit einem Bild, das vermutlich seit Jahren keiner mehr zu Gesicht bekommen hat.

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Dass das Foto tatsächlich unter Copyright steht, ist offenbar zweifelsfrei belegt. Es soll von einer Fotoagentur stammen. Es sei noch nicht ganz sicher, wer für Schadenersatzansprüche haften müsse, so berichtet die „Rheinische Post“. Wahrscheinlich die Stadt als Schulträger. Um welche Summen geht es dabei? Unklar, so heißt es. Sowohl die Stadt als auch die Schulleitung haben Anwälte eingeschaltet.  „Uns wurden Fristen gesetzt, uns zu erklären“, so wird die Schulleitung zitiert. Unsere Meinung: eine Unverschämtheit. Schulen haben wichtigeres zu tun, als sich mit Abmahn-Anwälten herumzuschlagen. Hier besteht gesetzlicher Regelungsbedarf: Schulen bedürfen des Schutzes vor solchen Machenschaften. News4teachers

Hier geht es zum Bericht der Rheinischen Post.

Zum Bericht: Schulen dürfen weiter urheberrechtlich geschützte Texte nutzen

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