Urteil: Lehrer verliert nach langer vorsätzlicher Fehlzeit seinen Beamtenstatus

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KOBLENZ. Fehlt ein dienstfähiger Beamter mehrere Monate vorsätzlich ohne Genehmigung im Job, führt dies in der Regel zu seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag.

Ein beamteter Lehrer einer Berufsbildenden Schule war nach Beschwerden über seinen Unterrichtsstil und sein Sozialverhalten mehrmals versetzt worden. Wegen einer psychischen Störung wurde er amtsärztlich erst für dienstunfähig befunden – später aber mehrmals wieder für dienstfähig erklärt.

Nun legte der Mann laut OVG privatärztliche Atteste vor, die ihm ohne Begründung Arbeitsunfähigkeit bescheinigten. Er teilte mit, er fehle wegen nicht fachgerechter Verwendung und unzumutbarer Bedingungen im Dienst, könne aber sofort an einem Gymnasium arbeiten.

Das Land ließ sich das nicht bieten. Das Verwaltungsgericht Trier entfernte den Lehrer aus seinem Beamtenverhältnis. Das OVG wies nun auch die Berufung des Mannes dagegen zurück. Es sprach von einem sehr schwerwiegenden Dienstvergehen. Dadurch habe der Lehrer das Vertrauen von Land und Bevölkerung verloren und das Ansehen der Beamten verletzt. Zudem habe er der Schulverwaltung geschadet. dpa

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