Elternvertreter: Schülerbeförderung hebelt freie Schulwahl aus

1

ROSTOCK. Der Weg zur Schule kann in Mecklenburg-Vorpommern zuweilen lang ausfallen. Fast jeder vierte Schüler hat einen Schulweg von über einer Stunde. Der Besuch einer Wahlschule kann da auch schon einmal teuer werden.

Die Probleme bei der Beförderung von Schülern in ländlichen Regionen bleiben ein Dorn im Auge des Landeselternrats. Schon jetzt gäben einige Landkreise weniger Geld dafür aus, vor allem dann, wenn Schüler nicht auf die örtlich zuständige Schule gingen, sagte die Vorsitzende des Landeselternrats, Claudia Metz, bei der zweitägigen Plenartagung des Gremiums in Rostock. Das Schulgesetz sage jedoch, dass in Mecklenburg-Vorpommern die freie Schulwahl gelte.

Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern ist unzufrieden mit der Schülerbeförderung. Foto: Felix O, Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)
Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern ist unzufrieden mit der Schülerbeförderung. Foto: Felix O, Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)

Dieses Prinzip würde mit dem Kürzen der Gelder ausgehebelt. Denn die Eltern, die ihre Kinder nicht auf örtlich zuständige Schulen schickten, seien deutlich benachteiligt. Es könne passieren, dass es sich nur finanziell besser gestellte Eltern leisten können, ihr Recht auf Schulwahl umsetzen zu können, erklärte Metz.

«Wir befürchten, dass andere Landkreise nachziehen werden.» Sie rechnete damit, dass die Schlechterstellung vom Schuljahr 2016/17 durchgängig eintreten werden. «Dem wollen wir begegnen», sagte Metz. Ein besonderes Problem hätten Eltern in den Regionen, in denen gar keine Schülerbeförderung angeboten wird. «Da behelfen sich Eltern mit Fahrgemeinschaften.»

Auch der Bürgerbeauftragte Matthias Crone hatte in seinem jüngsten Bericht darauf hingewiesen, dass die Schülerbeförderung vor allem in die Wahlschulen ein häufiger Grund für Beschwerden ist. Der Landeselternrat vertritt die Eltern der knapp 140 000 Schüler im Land und ist damit eine der größten Interessensvertretungen in Mecklenburg-Vorpommern. (dpa)

zum Bericht: Schulweg bringt Schülern bis zu 60-Stunde-Woche

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

1 Kommentar
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
dickebank
8 Jahre zuvor

Ja und? Der Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten besteht nun einmal nur zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform im Einzugsgebiet der Schule. Wird eine andere Schule gewählt, erlischt dieser fiktive Anspruch zur nächstgelegenen Schule ja nicht. Der entsprechende Erstattungsbetrag lässt sich also anrechnen auf die Fahrtkosten zu einer weiter weg gelegenen Wunschschule. Die Eltern müssen nur die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen.

Das Problem in MV liegt aber an anderer Stelle; die Landkreise dort sind flächenmäßig mit Staststaaten wie HH oder HB bzw. Flächenstaaten wie dem halben Saarland oder Thüringen nur mit weniger Einwohnern zu vergleichen.