Während der Ferien Präsenzpflicht in der Schule: Berliner Lehrerin klagt dagegen – und erleidet vor Gericht eine Niederlage

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BERLIN. Dass Lehrer bereits an den drei Werktagen vor dem Ende der Sommerferien in der Schule sein müssen, ist rechtlich in Ordnung. Das hat laut einem Bericht des „Tagesspiegel“ das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Gymnasiallehrerin, die meinte, dass damit eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit einhergehe – das Gericht verneinte das.

Das Gericht hat geurteilt: kein Totschlagsversuch. Foto: Florentine / pixelio.de
Das Gericht hat geurteilt. Foto: Florentine / pixelio.de

Ein wesentliches Problem bei der Bemessung von Lehrerarbeitszeit sei, so der Richter, die Erfassung. „Was ein Lehrer an Schulstunden gibt, kann man messen“, sagte er laut Bericht. „Was er daneben an Zeit für Unterrichtsvorbereitung, Korrektur, Elterngespräche aufwendet, ist hingegen nicht messbar.“ Lehrer hätten 30 Tage Urlaubsanspruch wie alle anderen Beschäftigten auch; dieser Anspruch sei mit 13 Wochen Schulferien im Jahr mehr als abgegolten. Lehrer müssten also ohnehin in den Ferien arbeiten. Die Erhöhung der Präsenztage in der Schule von einen auf drei stellt nach Überzeugung des Gerichts keine Erhöhung der Arbeitszeit dar, sondern nur eine Konkretisierung der Dienstpflichten. Klage abgewiesen. N4t

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GriasDi
7 Jahre zuvor

Zitat:
„Was er daneben an Zeit für Unterrichtsvorbereitung, Korrektur, Elterngespräche aufwendet, ist hingegen nicht messbar.“

Was ist das für eine Argumentation? Ich könnte den Richtern einen Tipp geben, wie sie die Zeit messen können: Uhren verwenden.
Nur weil der Arbeitgeber zu faul oder nicht in der Lage ist, Uhren zu bedienen, um die Arbeitszeit sinnvoll zu erfassen – mich wundert gar nichts mehr.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Man sollte nach solchen Urteilen wirklich jede Woche nach 40 Stunden den Stift hinlegen.