Philologen fordern für (Gymnasial-)Lehrer: 1. weniger Unterrichtsstunden, 2. kleinere Klassen, 3. Entlastung für Zusatzaufgaben

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STUTTGART. Der Philologenverband Baden-Württemberg geht in die Offensive. Er ist jetzt mit drei Forderungen an die Öffentlichkeit getreten, deren Umsetzung die Arbeitsbedingungen seiner Klientel – Lehrerinnen und Lehrer am Gymnasium – nachhaltig verbessern würden. Erstens soll die Zahl der zu gebenden Unterrichtsstunden gesenkt werden, zweitens sollen die Klassen verkleinert werden, drittens soll es mehr Entlastungen für Zusatzaufgaben geben. Verbandschef Scholl betont. „Mehr Qualität im Bildungsbereich ist nur mit mehr Zeit für Bildung möglich!“

Lehrer (am Gymnasium) brauchen Entlastung – meint der Phiklologenverband. Foto: Shutterstock

In der vergangenen Woche meldete das Statistische Landesamt Baden-Württemberg: „Jede zweite Lehrkraft an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen arbeitet nicht mit vollem Deputat“. Für den Philologenverband und seinen Landesvorsitzenden Ralf Scholl ergibt sich daraus ein klares Bild. „Dies belegt eindrücklich, dass die Arbeitsbelastung der baden-württembergischen Lehrkräfte inzwischen so groß ist, dass sich die Mehrheit nicht mehr in der Lage sieht, einen vollen Lehrauftrag zu übernehmen“, erklärt Scholl.

Pensionierungsalter von Lehrern sinkt nicht – trotz verlängerter Lebensarbeitszeit

Die Überlastung lasse sich auch aus der Statistik zum durchschnittlichen Zurruhesetzungsalter der Lehrkräfte ablesen: Trotz der jährlich um einen Monat verlängerten Lebensarbeitszeit „in Richtung 66+“ stagniere das tatsächliche Zurruhesetzungsalter seit rund fünf Jahren bei 63,3 Jahren. „Wenn die Qualität der gymnasialen Bildung nicht nur gehalten, sondern gesteigert werden soll, dann geht das nur, wenn die Lehrkräfte wieder mehr Zeit bekommen, um sich den Schülerinnen und Schülern und ihrem Kerngeschäft, dem Unterricht, zu widmen“, meint der Philologen-Chef.

In einer Resolution, die auf der Hauptvorstandssitzung in Stuttgart nun verabschiedet wurde, fordert der Verband drei Sofortmaßnahmen:

1. Eine Senkung der Unterrichtsverpflichtung gymnasialer Lehrkräfte von 25 auf 23 Wochenstunden!

Dies würde eine Rückkehr zum Stand von 1998 bedeuten, so heißt es zur Begründung. „Der historische Vergleich zeigt die absurd hohe derzeitige Unterrichtsverpflichtung: 1923 wurde die Unterrichtsverpflichtung der gymnasialen Lehrkräfte in Krisenzeiten auf 25 Unterrichtsstunden, die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst auf 50 Wochenstunden erhöht. Während die Arbeitszeit der Landesbeamtinnen und -beamten in Baden-Württemberg im Laufe der Jahrzehnte auf aktuell 41 Stunden sank, unterrichten gymnasiale Lehrkräfte seit 2003 wieder 25 Unterrichtsstunden. Mittelfristig muss die Unterrichtsverpflichtung deshalb in Richtung auf 22 Wochenstunden reduziert werden.“

2. Eine Senkung des Klassenteilers auf 28, in der gymnasialen Oberstufe auf 20 Schülerinnen und Schüler pro Lerngruppe!

„Eine Verbesserung des Bildungserfolgs ist nur möglich, wenn die Lerngruppen verkleinert werden, denn nur dann haben die Lehrkräfte im Unterricht wieder ausreichend Zeit, sich einzelnen Schülerinnen und Schülern auch individuell zu widmen. Und nur dann haben auch die Schülerinnen und Schüler ausreichend Gelegenheit, sich aktiv ins Unterrichtsgeschehen einzubringen.“ Dass kleinere Klassen messbaren Lernfortschritt erzeugen, belege eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung: Danach können kleinere Klassen zu besseren Leistungen führen und den Anteil der Klassenwiederholungen sinken lassen (News4teachers berichtete).

3. Eine Erhöhung der Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben der Gymnasien um mindestens 50 Prozent!

„Dass die Kürzung der Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben der Schulen rückgängig gemacht werden muss, haben die Landespolitiker parteiübergreifend erkannt. Diese Erkenntnis muss aber jetzt zu Taten führen! Die Kürzung betrug vor Jahren bis zu 40 Prozent, je nach Größe des Gymnasiums. Da zwischenzeitlich viele neue Aufgaben hinzugekommen sind (Prävention, Inklusion, Medienbildung, Datenschutzgrundverordnung, Digitalisierung, etc.), muss die Kürzung nicht nur zurückgenommen, sondern darüber hinaus das Anrechnungsstundenkontingent auskömmlich aufgestockt werden!“

Effektiver Arbeits- und Gesundheitsschutz auch für Lehrer!

„Die genannten drei Sofortmaßnahmen würden auch eine nachhaltige Lehrereinstellung im gymnasialen Bereich und einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz ermöglichen“, betont Ralf Scholl. „Wenn sie nicht rasch umgesetzt werden, werden die institutionellen und organisatorischen Änderungen im Rahmen des neuen Qualitätskonzepts des Kultusministeriums Makulatur bleiben und keine merkbaren Auswirkungen auf den Bildungserfolg in Baden-Württemberg haben können.“ News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Streitfall Dienstunfähigkeit: Wie Sie als verbeamteter Lehrer Ihr Recht bekommen können

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OlleSchachtel
4 Jahre zuvor

Den Grundschullehrern Schimpf- und Schade zurufen, wenn sie bei einer Unterrichtsverpflichtung von 28 Stunden nach Ermäßigung und besserer Bezahlung rufen ( und das ohne jede Ermäßigung bei Vera, Klassenfahrt und Co.), aber selbst solche Forderungen stellen.

GriasDi
4 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Die reinen UPZ-Zahlen sind nicht vergleichbar, das wissen aus Sie.

GriasDi
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

„das wissen auch Sie“ wollte ich sagen. Das haben viele Arbeitszeit-Studien ergeben.

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

In letzter Zeit veröffentlichte Studien kommen zu dem Schluss, dass Gymnasiallehrer im Schnitt mehr arbeiten als Grundschullehrer. Außerdem bekommen auch Gymnasiallehrer keine Ermäßigung bei VERA oder bei einer Klassenfahrt.

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Niemand schimpft deshalb. Es wird hinterfragt, ob der Ruf nach mehr Geld zu einer Verbesserung des Lehrermangels an Grundschulen führt UND die schlechten Arbeitsbedingungen verbessert. Beides lässt sich vermutlich verneinen. Die Begründungen sind an der Stelle scheinheilig und dient vielmehr den eigenen, persönlichen Interessen.

Die Reduzierung des Stundendeputats erscheint in allen Schulformen sinnvoll. Wie @GriasDi jedoch anmerkte, hat eben die Arbeitszeitstudie aus Niedersachsen gezeigt, dass trotz weniger Wochenstunden am Gymnasium die Arbeitsbelastung dort am höchsten ist.

Am wichtigsten empfinde ich aktuell die Entlastung für Zusatzaufgaben. Das mag man sich vielleicht an Grundschulen nicht vorstellen, aber an weiterführenden Schulen mit weit über 1000 Schüler und über 100 Lehrkräften gibt es viele Aufgaben, für die es keine Entlastung gibt, aber einen hohen Arbeitsaufwand fordern. Entweder man macht deshalb massiv Überstunden oder lässt eben eine Vielzahl an Unterricht ausfallen oder betreibt dann Schwellenpädagogik.

Zudem muss es gerade für Lehrkräfte mit 2 Korrekturfächer eine stärkere Entlastung geben. Eine Sek-II-Lehrkraft mit Deutsch und Englisch ist im Grunde nur noch am Dauerkorrigieren. Da gibt es kaum Entlastung und das darf es nicht sein.

Zum Thema Burnout sollte jedem klar sein, dass langfristig an allen Schulen die Klassen verkleinert gehören. Bei uns geht die Tendenz in den Klassen Richtung 30 gar 32 Schüler. Da lässt sich kein guter Unterricht mehr machen und führt zu einem hohen Stressfaktor bei der Lehrkraft.

Um es also nochmal deutlich zu machen. Meine Priorisierung am Gymnasium sähe so aus:
1. Mehr Entlastung für Zusatzaufgaben und Korrekturen (berechnet am jeweiligen Fach)
2. Kleinere Klassen
3. Weniger Unterrichtsstunden (was ich jedoch bei kleinen Klassen, Entlastung bei Korrekturen und kaum Nebenaufgaben für nicht so wichtig dann halten würde)

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@ FElixa, so sehe ich das auch – sowohl Ihre Forderungen ganz unten, allerdings für alle Schularten und was Sie hier schrieben:

„Die Begründungen sind an der Stelle scheinheilig und dient vielmehr den eigenen, persönlichen Interessen.“

Mehr zu verdienen, würde sicher grundsätzlich erst einmal niemand ablehnen, weil die Verlockung einfach zu groß ist (Eigeninteresse). Das ist menschlich-verständlich. So sind wir ja (fast) alle. Mehr zu verdienen, kann ich gut akzeptieren und nachvollziehen, wo man (zu) wenig verdient. Siehe Altenpfleger, Krankenschwestern, Sozialarbeiter … Lehrer aller Schularten verdienen aber gut! Und aus diesem Grunde plädiere ich dafür, das vorhandene Mittel jetzt mal nicht einfach in höhere Gehälter investiert werden, sondern in bessere Arbeitsbedingungen, eben weil das ja auch letztlich mehr Geld kostet und niemand erwarten kann, dass alle Steuerüberschüsse nur für den Wohlstand der Lehrer ausgegeben werden.

Aber dann kommt immer dieses „weinerliche Getue“, dass alle den Grundschullehrern nichts gönnen und sie nur ausbeuten und ausnutzen und nicht wertschätzen und und und … Die Leute wissen gar nicht, wie gut es ihnen finanziell geht! Ich bin auch bzgl. der anderen Lehrämter der Meinung, wir Lehrer verdienen gut, jetzt sollte bei uns allen in bessere Arbeitsbedingungen investiert werden.

GriasDi
4 Jahre zuvor

Zitat:
Jede zweite Lehrkraft an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen arbeitet nicht mit vollem Deputat

aber trotzdem länger als 40 Stunden pro Woche.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Das trifft aber doch nicht allein auf Gymnasiallehrkräfte zu, entsprechend sollte man diese Forderungen auf alle Schulformen ausweiten, auf die diese zu hohe Arbeitszeit zutrifft.

Die besondere Anforderungen der Oberstufe kann man dabei gerne auch auf Klasse 1+2 sowie Klassen in der Inklusion mit FöS-Kindern unterschiedlicher Schwerpunkte oder zieldifferenter Beschulung übertragen.

GriasDi
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich habe nirgends geschrieben, dass es nur um Gymnasial-Lehrkräfte geht! Ich schrieb von öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, oder nicht?

OlleSchachtel
4 Jahre zuvor

Ich arbeite an einer großen Grundschule mit über 500 Kindern und über 40 Kollegen. Von der Lärmbelastung ganz abgesehen muss ich alle Fächer unterrichten und nicht nur zwei. Auch ich muss Aufsätze korrigieren, Förderpläne schreiben, viele Elterngespräche führen, den schon wieder veränderten Lehrplan übernehmen, im Sachunterricht eine Vielzahl von Themen abdecken, experimentieren, bauen und viele Ausflüge organisieren. Überstunden sind selbstverständlich bei uns, da es die verlässliche Grundschule gibt und wir Kinder nicht einfach heimschicken können. Dazu Vera und Co. Doch sobald ein Grundschullehrer eine Reduzierung der 28 Deputatsstunden fordert zetern die Herren/Damen Gymnasallehrer los. Auch wir machen deutlich mehr Überstunden. Und eine Studie aus NRW muss in BaWü nicht passen. Aber es ist müßig mit Gymnasiallehrern zu diskutieren.

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Wieso ist es müßig mit Gymnasiallehrer zu reden? Man erlebt doch gerade hier in den Diskussionen in den letzten Monaten eine Vielzahl von Grundschullehrern, die nur an sich denken und Forderungen kaum begründen können.

„Von der Lärmbelastung ganz abgesehen muss ich alle Fächer unterrichten und nicht nur zwei.“

Ich kann ihnen versichern, dass zwei Unterrichtsfächer durchaus ausreichen. Die kognitiven Anforderungen in den höhen Schulklassen ist nicht vergleichbar mit der in Grundschulen oder Unterstufen. Wenn ich Mathematikunterricht in Klasse 5 gebe, sind die Schüler die größte Anstrengung (ähnlich zur Grundschule) und weniger das Fachliche. In den höheren Stufen werden die Schüler durchaus angenehmer, dafür muss man als Lehrkraft deutlich konzentrierter mitarbeiten, da die fachliche Komplexität deutlich ansteigt.

„Auch ich muss Aufsätze korrigieren, Förderpläne schreiben, viele Elterngespräche führen, den schon wieder veränderten Lehrplan übernehmen, im Sachunterricht eine Vielzahl von Themen abdecken, experimentieren, bauen und viele Ausflüge organisieren.“

Wer hat denn Gegenteiliges behauptet? Niemand.

„Überstunden sind selbstverständlich bei uns, da es die verlässliche Grundschule gibt und wir Kinder nicht einfach heimschicken können.“

Stimmt, an Gymnasien schicken wir die Kinder einfach nach Hause, wenn wir keinen Bock mehr haben oder es dazu führen würde Überstunden machen zu müssen.

„Doch sobald ein Grundschullehrer eine Reduzierung der 28 Deputatsstunden fordert zetern die Herren/Damen Gymnasallehrer los.“

Sie verwechseln da etwas. Forderungen müssen begründet sein und zu Forderungen gehört es auch Nachfragen und Kritik zu erhalten. Das scheint Grundschullehrern auf dieser Plattform sehr schwer zu fallen. Es scheint immer wie ein persönlicher Angriff und Schulformkampf aufgenommen zu werden.

Das Problem von Grundschullehrkräften ist folgendes: die primäre Forderung lautet „A13 für alle“. Das ist aus meiner Sicht nachvollziehbar. Dennoch muss man sich dann die Konsequenzen ansehen. In den meisten Bundesländern ist kein Geld dafür da. Deshalb könnten Sie gar keine weiteren Forderungen stellen (weniger Unterricht, kleinere Klasse, usw.), was Sie jedoch tun. Zudem würden Sie mit dieser Umsetzung die Arbeitsbedingungen aller Lehrer an anderen Schulformen ebenfalls dramatisch verschlechtern, da sie jeglichen finanziellen Spielraum für alle Schulformen damit einnehmen würden. Insofern sollte nachvollziehbar sein, warum ihre Forderung ins leere Laufen muss. Es muss ein Weg gefunden werden, der allen gerecht wird. Statt „A13 für alle“ sollten Lehrkräfte generell zu Beginn niedriger besoldet werden. Das würde Spielraum schaffen für bessere Arbeitsbedingungen.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Gymnasiallehrkraft? – Wie sieht es denn einmal mit einer Definition aus?

Grundsätzlich wird hier doch allenfalls von Lehrkräften, die an einem GY eingesetzt sind, als Gymnasiallehrkräften gesprochen. Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung SekI+II gibt es doch ebenfalls an Gesamt-/Gemeinschaftsschulen, tlw. auch an Realschulen und an Berufkollegs bzw. berufsbildenden Schulen, da diese de jure Schulen der SekII sind.

Wer ist aber gemeint? Wenn die Anforderungen an Anwärter und Referendare so unterschiedlich sind, warum sind dann die Inhalte der Kernseminare identisch?

Da die GOSt lediglich drei Jahre einer insgesamt mittlerweile überwiegend wieder 9-jährigen Gymnasialzeit ist, müssen doch alle Lehrkräfte SekI+II an GY durchschnittlich mindestens 60% ihrer Arbeitszeit in der SekI eingesetzt sein. In der Unter- und Mittelstufe könnten sie also problemlos durch Lehrkräfte der SekI ersetzt werden. An Gesamtschulen unterrichten die unterschiedlichen Lehrämter von 5 bis 10 ja auch problemlos die gleichen Inhalte parallel zueinander, ohne dass es einen qualitativen Unterschied gäbe.

Es werden hier immer die Extrema Grundschullehrkräfte und Gymnasiallehrkräfte gegenübergestellt. Was ist mit den unzähligen Kollegen, die an Schulformen der SekI außerhalb von GY unterrichten? Diese werden nämlich in der überwiegenden Zahl der Fälle wie die Grundschullehrkräfte gem. A12/E12 bzw. als „nicht grundständige Lehrkräfte“ (Seiteneinsteiger) zu E11 vergütet

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Es werden hier immer die Extrema Grundschullehrkräfte und Gymnasiallehrkräfte gegenübergestellt.“

Da kann ich nur mich selbst wieder zitieren:

„Es muss ein Weg gefunden werden, der allen gerecht wird.“

„Wer ist aber gemeint? Wenn die Anforderungen an Anwärter und Referendare so unterschiedlich sind, warum sind dann die Inhalte der Kernseminare identisch?“

Ich wüsste nicht wo die Inhalte der Kernseminare identisch sind. Natürlich gibt es da Gemeinsamkeiten, schließlich handelt es sich dabei nicht um Fach- sondern um Kernseminare. Es ist ja wohl offensichtlich, dass ein Fachseminar in Mathe für das Gymnasium anders ausschaut, als das für die Real- oder Grundschule. Das würde aber natürlich nicht in ihre Argumentation passen.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@ Olle Schachtel, ich habe noch nicht wahrgenommen, dass hier gezetert wurde, wenn Grundschullehrer eine Senkung der Stundenverpflichtung wünschten. Ich weiß, dass wir sehr oft darüber diskutieren, ob das gleiche Gehalt für alle Lehrer gerecht und finanzierbar ist und welche Folgen das hat.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Warum habe ich mich wohl auf die Kernseminare bezogen?

Ob es im Fach Mathematik einfacher ist den Hunderterraum einzuführen oder Ableitungen zu erläutern, lasse ich einfach einmal im Raum stehen.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

… Fachseminar in Mathe für das Gymnasium …

Als ob die Lehrkräfte SekI+II nur an GY unterrichten würden oder ihr Einsatz allein auf die SekII – die GOSt – beschränkt wäre.

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@Herr Mückenfuß genau so ist es. Das wird aber gerne von einigen hier verdrängt.

@dickebank Ja warum wohl? Weil sonst der Vergleich hinkt.

Naja wenn Sie behaupten, dass der Hunderterraum für Sie eine kognitive Anstrengung darstellt, sollten Sie vielleicht nochmal über ihren Job nachdenken. Im Gegensatz zu ihnen habe ich doch den direkten Vergleich. In der Unterstufe sind sie am Ende des Tages aufgrund der Lautstärke in der Klasse, den vielen Ermahnungen, usw. ausgelaugt. In der Oberstufe haben sie dieses Phänomen nicht. Da müssen sie sich jedoch deutlich mehr anstrengen Aufgaben der Schüler nachzuvollziehen und das kann eben auch sehr ermüdend sein. Ob jetzt 6 Stunden in der Unterstufe oder 6 Stunden in der Oberstufe. Bei beiden sind sie am Ende des Tages platt. Der Grund ist eben nur ein anderer. Deswegen macht die Aussage von @OlleSchachtel keinen Sinn, dass man ja „nur“ 2 Fächer unterrichtet. Eigentlich könnte man von einem Akademiker erwarten, dass er das selbst erkennt…

„… Fachseminar in Mathe für das Gymnasium …

Als ob die Lehrkräfte SekI+II nur an GY unterrichten würden oder ihr Einsatz allein auf die SekII – die GOSt – beschränkt wäre.“

Dann ergänzen Sie doch einfach noch Gesamtschule oder Sek I und dann sind Sie hoffentlich auch glücklich. Wie kann man sich bitte an so etwas aufhängen…

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@FELixa – Bin ich Grundschullehrkraft?

Im Gegensatz zu Ihnen habe ich Ingenieurwissenschaften studiert und somit Ing-Mathe I bis 3 sowie Ausgleichsrechnung an der Uni genossen. Des Weiteren musste ich im Vorbereitungsdienst für das Lehramt GHR(HRGe) als Seiteneinsteiger eine Zusatzprüfung in Grundschuldidaktik für Mathematik absolvieren.

Dass mich der Hunderterraum überfordern würde bezweifele ich stark. Dass das Vermitteln von mathematischen Grundlagen bis Klasse 6 einfacher ist als das Unterrichten in der Oberstufe wage ich ebenfalls zu bezweifeln, einmal ganz abgesehen vom Unterricht in der Mittelstufe.

Bei Ihrer Ergänzung fehlt der Mathematikunterricht an berufsbildenden Schulen, die per Definition Schulen der SekII sind.

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@dickebank Ich weiß nicht wo und was Sie unterrichten. Viel Kompetenz haben Sie in ihren bisherigen Beiträgen nicht rüber gebracht. Sie sind aber sehr penibel mit irgendwelchen Vorschriften und Gesetzen. Da macht die Zusammenarbeit mit ihnen bestimmt sehr viel Spaß.

Also haben Sie das wirklich nötig? Nichts für ungut, aber die Mathevorlesungen für Ingenieure sind nicht gerade anspruchsvoll. Das ist nämlich nicht deren Hauptaufgabe und -ziel. Ich habe damals als Tutor in den Ingenieurswissenschaften, Physik, Informatik und der Elektrotechnik gearbeitet, sowie Matheklausuren derer korrigiert. Das ist weit weg von höherer Mathematik.

Zudem haben Sie in den Raum geworfen, wie anspruchsvoll es doch sei den Hunderterraum einzuführen. Da liegen Sie eben falsch. Für die Schüler ist es nicht einfacher, für Sie schon. Die Vorbereitung ist wesentlich weniger, das Tempo ist wesentlich niedriger und Sie als Lehrkraft können bei Schülern mit einem Blick Probleme erkennen. In der Oberstufe, das sollten Sie ja dann auch wissen, ist der Anspruch ein anderer und somit werden Sie dort fachlich auch mehr gefordert.

„Bei Ihrer Ergänzung fehlt der Mathematikunterricht an berufsbildenden Schulen, die per Definition Schulen der SekII sind.“

Ganz ehrlich. Sie scheinen echt Probleme zu haben. Ich habe oben bereits gesagt, dass Sie gerne alle Schulformen, die es so gibt, noch ergänzen können. Lassen Sie mich raten, Sie arbeiten an einer berufsbildenden Schule und fühlen sich nun angegriffen, dass ich diese ebenfalls nicht aufgelistet habe. Aufgrund ihrer Sturheit müssten Sie auch die Förderschulen, Sekundarschulen, Stadtteilschulen und was es sonst noch so gibt aufzählen.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Na, dann studieren Sie einmal Vermessungswesen ohne Kenntnisse der höheren Mathematik.

Marie
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

„Stimmt, an Gymnasien schicken wir die Kinder einfach nach Hause, wenn wir keinen Bock mehr haben oder es dazu führen würde Überstunden machen zu müssen.“
Der Kommentar war sicherlich ironisch gemeint, trifft aber an unserem städtischen Gymnasium leider zu, zumindest was das Heimschicken angeht. Meine Tochter ist im 5. SJ, und ich bekomme fast täglich Nachrichten der Kl, dass sie heute schon um 10 heimkommt oder morgen den ganzen Tag frei hat etc. Da kommen Eltern ganz schön ins rotieren, und so etwas gibt es halt an den GS nicht, da stehe ich im Zweifel vor knapp 60 Kindern und versuche, irgendwas sinnvolles mit denen zu arbeiten, weil wir eben nicht sagen können, sorry, keine Lehrer da, geht heim.

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Also zunächst einmal, und das habe ich vermutlich hier schon jeder Grundschullehrkraft erklärt: Tätigen Sie doch keine Aussage, die Sie als allgemeingültig ansehen, wenn ihre Begründung auf einer einzigen, subjektiven Beobachtung basiert. Sie kennen 1 Gymnasium und vermuten, dass das für alle Gymnasien zutrifft. Andersherum arbeiten Sie an einer Grundschule und behaupten, dass alle Grundschulen genau so arbeiten wie sie…

Mit welcher Begründung soll das denn bitte gehen? Dann müsste der Lehrermangel schon so massiv sein, dass wirklich kein freies Personal vorhanden ist und weitere Maßnahmen ebenfalls nicht möglich sind, z.B. 2 Klassen parallel unterrichten, wie Sie selbst vorgeschlagen haben. Das kann ich auch ehrlich gesagt nicht glauben, da Sie als Lehrkraft ja selbst wissen, dass das im Grunde kaum möglich ist. Zumal in solch einer Häufigkeit, wie Sie es darstellen. Sie können ja mal beschreiben warum das so ist. Sie lassen ja hier bewusst Informationen außen vor und ohne diese ist eine Bewertung der Situation kaum möglich.

Marie
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Wie „olle Schachtel“ schon schrieb, gibt es für GS die gesetzliche Pflicht einer Mindestbetreuung, so dass wir eben nicht morgens sagen können, dass die Kinder schon um 10 wieder heim kommen. ( Das gilt übrigens auch noch im Juli für die Viertklässler, für die das 2 Monate später, wenn sie jetzt „große“ Fünftklässler sind, auf einmal nicht mehr gilt). Und nein, die Heimschickerei betrifft nicht nur die Schule meiner Tochter, aber zur Verdeutlichung der Problematik schien mir dieses eine Beispiel durchaus ausreichend. Um auf die Grundschule zurück zu kommen: Wir hatten mehrere langzeiterkrankte Kolleg*innen, was dazu führte, dass z.B. eine Religruppe über Wochen mit 50 Kindern stattfand ( wie die Kollegin das durchgehalten hat, ist mir ein Rätsel). Auch ich habe schon des öfteren 2 Klassen betreut. Meist ist es dann die Klasse im Raum nebenan, so dass man zwischen beiden Räumen pendelt. Manchmal ist es die Patenklasse, die lasse ich dann mit den Kleinen lesen, im Zweifel müssen halt Film oder Spielplatz herhalten. Und all das zählt im übrigen in der Statistik nicht als Unterrichtsausfall…

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Die GS ist in der Regel verlässlich, d.h., die Kinder bleiben 5 Std. in der Schule, komme was wolle.
Der Lehrkräftemangel ist so groß, dass Stellen von Beginn an nicht besetzt sind und nicht durch Abordnungen oder Vertretungsverträge besetzt werden, während des Schuljahres dauert es häufig 8 Wochen, bis etwas geregelt ist und eine Vertretung gesucht werden kann, die aber nicht immer zu finden ist. Der Lehrkräftemangel IST so groß, dass kein freies Personal zur Verfügung steht, dass Referendare nach erfolgter Prüfung sofort zur Vertretung abgeordnet werden, dass seit Jahren ausgeschriebene Stellen unbesetzt bleiben, selbst wenn dort als Fächer D-beliebig steht, und auch das Öffnen der Vertretungsstellen für Bachelor-Absolventen nicht ausreicht.

Bleiben noch die pädagogischen MitarbeiterInnen, die eigentlich für kurze Beaufsichtigungen einspringen, die dann aber längere Vertretungen übernehmen und fest in den Plan gesetzt werden. Wird dann jemand krank, stehen keine weiteren Kräfte mehr zur Verfügung, also werden Klassen aufgeteilt oder zusammengelegt und gemeinsam unterrichtet.

Aber weder während des Jahres noch zum Elternsprechtag noch vor den Ferien gehen Kinder eher nach Hause.
Selbst wenn die komplette Schule eine SchiLF veranstaltet, gibt es eine Betreuung für diese 5 Stunden mit vorheriger längerer Ankündigung und Abfrage samt Unterschrift, ob Kinder zur Schule kommen oder anderweitig betreut werden.
DAS ist an weiterführenden Schulen anders, wie man an eigenen Kindern bemerkt oder auch an den Kindern, die dann in den GS zu Besuch kommen.

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@Marie und @Palim Sie sprechen da doch wieder nur von eigenen Erfahrungen und übertragen dies auf alle anderen oder eben auch nicht. Das was Sie dort beschreiben gilt, zumindest in NRW, auch für die weiterführenden Schulen in der Sek I. Unterrichtsausfall in der Sek I liegt bei nahezu 0%. Stattdessen wird der Unterricht vertreten UND in diesen Vertretungsstunden muss die, z.B. erkrankte, Lehrkraft Arbeitsaufträge an den Vertretungslehrer übergeben. Da geht man nicht auf den Spielplatz o.ä., sondern arbeitet regulär weiter. In der Sek II darf Unterricht „ausfallen“, aber auch hier muss die Lehrkraft Arbeitsmaterialien zum selbstständigen Arbeiten bereitstellen.

„Das gilt übrigens auch noch im Juli für die Viertklässler, für die das 2 Monate später, wenn sie jetzt „große“ Fünftklässler sind, auf einmal nicht mehr gilt“

In welchem Bundesland leben Sie denn? Ich habe noch nie davon gehört, dass man an weiterführenden Schulen Kinder der Sek I einfach nach Hause schicken darf. Das gilt nur unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. verkürzte Schultage in Projektwochen, beim Sportfest, o.ä. Wenn ich auf einem Ausflug bin und mit den Schülern früher nach Hause komme, darf ich sie vor der vereinbarten Zeit nicht entlassen.

„Der Lehrkräftemangel ist so groß, dass Stellen von Beginn an nicht besetzt sind und nicht durch Abordnungen oder Vertretungsverträge besetzt werden […]“

Willkommen im Club. Das gilt auch bei uns an Gymnasien. Ohne Vertretungslehrer und Referendare könnten wir den Unterricht nicht garantieren. Da diese nur begrenzt zur Verfügung stehen, muss das Kollegium bei uns ebenfalls Mehrarbeit leisten. Auch bei uns in der Region müssten die Gymnasien eine Vielzahl an Personal einstellen, aber entweder werden sehr restriktiv Vertretungsstellen ausgeschrieben, natürlich auch hier erst nach monatelangem Gezeter, oder ein Lehrer geht in Pension und dessen Stelle wird 1:1 durch eine Vertretungskraft ersetzt. Ich frage mich manchmal, ob Sie wirklich denken, dass Sie die einzigen mit Problemen sind. Ihre Probleme können Sie auf jede Schulform, in jedem Bundesland und jede Region übertragen.

„DAS ist an weiterführenden Schulen anders, wie man an eigenen Kindern bemerkt oder auch an den Kindern, die dann in den GS zu Besuch kommen.“

Wie viele verkürzte Tage haben Sie denn? Die kann ich bei uns an einer Hand abzählen. Zudem müssen wir eine Betreuung für die Kinder stellen, die nicht früher nach Hause können. Insofern sehe ich ihren Punkt nicht. Entweder in ihrem Bundesland wird das anders geregelt oder Sie haben eine Schulleitung erwischt, die ihre eigenen Gesetze schreibt.

Und noch was an @Marie. Wie wäre es denn mal auf die konkrete Frage einzugehen, die ich ihnen gestellt habe:

„Sie können ja mal beschreiben warum das so ist. Sie lassen ja hier bewusst Informationen außen vor und ohne diese ist eine Bewertung der Situation kaum möglich.“

emil
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Vielleicht könnten Sie einfach mal aufhören, jeden hier zu beschimpfen, der nicht Ihrer Meinung ist.
Marie und Palin haben völlig recht und sie schildern keine Einzelfälle, sondern Grundschulalltag im ganzen Land.
Und dickebank ist einer der kompetentesten Diskutanten hier mit viel Sachwissen, das leider so manchem hier fehlt.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

„Tätigen Sie doch keine Aussage, die Sie als allgemeingültig ansehen, wenn ihre Begründung auf einer einzigen, subjektiven Beobachtung basiert. Sie kennen 1 Gymnasium und vermuten, dass das für alle Gymnasien zutrifft.“
Sie bezweifeln mit Ihren Aussagen die anderer Kommentierenden und kommen dann doch nur mit IHRER Schule und IHRER Region? Alles andere stimmt so nicht? Merkwürdig.

„Mit welcher Begründung soll das denn bitte gehen? Dann müsste der Lehrermangel schon so massiv sein, dass wirklich kein freies Personal vorhanden ist“
Sie bezweifeln zudem, dass Lehrermangel herrscht und kein freies Personal zu finden sei, im nachfolgenden Beitrag ist es dann plötzlich ein Problem an Ihrer Schule? Auch merkwürdig!
Halten Sie etwa hier bewusst Informationen zurück, damit die Situation von anderen kaum bewertet werden kann?

Wenn in einem BL über Jahre unbefristete Stellen (mit Verbeamtung) an Grundschulen mit „Deutsch-beliebig“ nicht besetzt werden können, kann man dies nicht auf Mangelfächer schieben, zumal D seit Jahrzehnten eines der wählbaren Pflichtfächer im Studium ist und das ist offensichtlich Lehrkräftemangel, der auch nicht nach einem halben Jahr behoben ist, sondern schon länger andauert und sich von Jahr zu Jahr verschärft, trotz aller vom Ministerium ergriffenen Maßnahmen einschließlich der in unserem BL gestrichenen Sprachförderung vor der Einschulung durch qualifizierte Lehrkräfte. Und das ist kein Einzelfall und keine subjektive Wahrnehmung, sondern lässt sich an den öffentlich ausgeschriebenen Stellen nachvollziehen.

An GS in meinem BL (Nds) ist es so wie oben beschrieben. Und ja, die Tip-Top-Schule in bevorzugter Wohnlage wird diesen Mangel womöglich nicht spüren, dann aber Abordnungen leisten müssen. Gleiches gilt für Gymnasien, an denen über Bedarf eingestellt wird, wobei die Junglehrkräfte eine sofortige Verpflichtung zur Abordnung eingehen.

Jede Schule hat zudem zur kurzfristigen Vertretung besagte Pädagogische Mitarbeiterinnen, die jedoch für ein sehr geringes Entgelt (je nach Qualifizierung, keine Lehrkräfte) und ausschließlich für Beaufsichtigung eingestellt sind. Selbst wenn diese die 28 Std. einer oder mehrer Lehrkräfte übernehmen, müssen (erkrankte, zur FoBi fahrende oder gesunde) Lehrkräfte die Vertretung ausarbeiten. Also werden die 28 Std. von den restlichen Lehrkräften vorbereitet. Dies war ursprünglich für eine kurze Zeit gedacht, weil dann eine Vertretung oder Abordnung als grundständig ausgebildete Lehrkraft an diese Schule kam, ist aber jetzt der Regelfall, da keine Vertretungen (ab Bachelor-Absolvierende) gefunden werden, und führt dazu, dass man eine Menge zusätzlichen Unterricht bereitstellt, ohne die Klasse selbst zu haben, und dass man für diese Klasse auch manch anderes mit übernimmt.
Dieser zusätzliche Unterricht, den man nicht erteilt, da man zeitgleich anderen Unterricht gibt, zählt nicht als Vertretungsunterricht und auch nicht als bezahlbare Mehrarbeit, er wird auch nicht abgegolten, nicht finanziell, nicht zeitlich.

Und wenn alle Stricke reißen, wird auch bei uns mit mehreren Klassen Sport oder Musik gemacht oder wir gehen auch MAL eine Stunde auf den Schulhof. Das kommt selten vor, denn im Normalfall läuft Unterricht in irgendeiner Form.

Genau deshalb nehmen Eltern auch den Unterrichtsausfall gar nicht wahr und können nur schwer nachvollziehen, wann eine ausgebildete Lehrkraft vor der Klasse steht und wann nicht.
Kommt es zu Protest, müssen sie zur Kenntnis nehmen, dass die Alternative Unterrichtsaufall ist, da keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

„Ihre Probleme können Sie auf jede Schulform, in jedem Bundesland und jede Region übertragen.“
Gut, machen wir so: Lassen Sie die SuS Ihrer Schule in Ihren Räumen – ganz ohne „Kurztage“ oder andere Verpflichtungen, verzichten Sie auf Vertretungslehrkräfte, die man gar nicht finden kann, selbst wenn man die Stellen ausschreibt, legen Sie im nächsten Schuljahr für nicht ausgebildete Lehrkräfte ein halbes Deputat Unterricht auf den Tisch, stecken Sie sämtliche Entlastungsstunden in den Unterricht, übernehmen Sie mehrfach im Jahr andere Klassen samt Klassenlehrertätigkeit und Fächer sowie deren Fachleitungen, arbeiten Sie halbjährlich neue Kräfte ohne grundständige Lehrerausbildung ein und verzichten Sie auf eine Anerkennung von Mehrarbeit.

Und da sie ja der Meinung sind, dass unsere Probleme auf jedes Bundesland, jede Region und jede Schulform übertragbar sind, wird es in Zukunft auch nicht mehr dazu kommen, dass Sie diese anzweifeln oder in Abrede stellen. Schließlich sind unsere Probleme ja auch Ihre! Da freue ich mich schon, dass Sie sich in Zukunft für unsere Belange einsetzen werden.

GriasDi
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Wie sagte ein Bekannter, dessen Kind in die 4te Klasse geht. Seit Wochen machen die nix mehr. Werden dauernd nach der 4ten Stunde nach Hause geschickt. Seit dem sie ihr Übertrittszeugnis haben (2. Mai), passiert nix mehr. Soll ich das jetzt auch auf alle Grundschulen übertragen?

Katrin Karnstedt
4 Jahre zuvor

Die Mitglieder des Philologenverbandes sind vorrangig Gymnasiallehrer, deshalb setzt sich der Verband auch vehemend für diese Lehrer ein. Lehrer anderer Schulformen können sich in entsprechenden Verbänden organisieren, die ebenfalls für die Verbesserung der Lehrerarbeit, z.B. an Grundschulen, plädieren. Presseartikel der GEW und des VBE zeugen davon.
Von daher ist die Kritik, dass sich da die Gymnasiallehrer/Philologen was herausnehmen, unangebracht.

jagothello
4 Jahre zuvor

Viel glaubhafter wären diese Forderungen, wenn sie nicht pro domo nur auf eine Schulform abzielten. Meinen Sie wirklich, Gesamtschullehrer würden quantitativ weniger arbeiten als Gymnasiallehrer? Und auch einmal bei den Kollegen selbst ansetzten! Forderungen nach: Parallelem Arbeiten in Teams zwecks besserem Workflow, mehr Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit, gemeinsames Vorbereiten von Arbeiten im Jahrgang, Erstellen von Lernplänen für Stillarbeitsphasen im Hinblick auf vorab definierte, gemeinsame Standards uvm. Das Foto zum Artikel ist so vielsagend: Ein heillos überforderter Einzelkämpfer. Ein Lehrerbild von vorgestern. Professionalisierung schafft effizient Entlastung.

ysnp
4 Jahre zuvor

Ich fände es gut, wenn es einen Lehrerverband für alle und eine Forderung für alle geben würde ohne Unterschiede. Gleicher Einstiegsgehalt für alle, die Klassenstärken so, dass der Stresslevel für Lehrer zwischen den Schularten ähnlich ist. Deputatsverteilung in Bezug auf den Gesamtaufwand, was man alles zusätzlich macht (Sticpunkt: außerunterrichtliche Tätigkeiten, dazu zählen auch Vorbereitungen, Nachbereitungen, Elternarbeit, Korrekturen, Teamsitzungen). Aufstiegsmöglichkeiten und Gehaltsverbesserungen nach ähnlichen Kriterien in den Schularten (bei uns ist es die Beurteilung). Wer länger wegen eines Spezialfaches studieren muss (Regelstudienzeit), bekommt das auf die Erfahrungsstufe bzw. die Pension angerechnet, weil die anderen da inzwischen schon arbeiten. Die Finanzministerien sollen ausrechnen, was in dem Gesamttopf der finanziellen Möglichkeiten machbar ist.
Ich bitte endlich einmal um eine Drüberschau und nicht das schulartenabhängige Denken!

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ich glaube, dass das sich alle wünschen und dennoch schlagen sich die Lehrkräfte der unterschiedlichen Schulformen die Köpfe ein, statt an einem Strang zu ziehen.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@ ysnp, naja, es geht Ihnen aber nicht um die „Einheit und Geschlossenheit“ aller Lehrer und Schularten, es geht Ihnen doch nur darum, dass alle dafür eintreten sollen, dass Grundschullehrer wie (z.B.!) Gymnasiallehrer verdienen, weil Sie dann mehr bekommen.

An anderer Stelle sind Sie ja dann auch gar nicht mehr für „Einheitlichkeit“, sondern dafür, dass Unterschiede auch berücksichtigt werden, also z.B. wer länger studieren muss, sollte das auf die Erfahrungsstufe bzw. Pension angerechnet bekommen und eine Deputatsverteilung in Bezug auf den Gesamtverband usw. (siehe oben).

Kurz gesagt: Gleichheit da, wo es Ihnen nützt und Unterschiedlichkeit auch da, wo es Ihnen nützt.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

… in Bezug auf den Gesamtaufwand.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Und was bedeutet „alle ohne Unterschiede“ für die Anstellungsart, ysnp? Alle Beamte oder alle Angestellte? Da habe ich noch nie ein Engagement von Ihnen bemerkt. Warum? Da sind Sie ja bereits auf der vorteilhafte(re)n Seite, vermute ich. 😉

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

In Bayern sind angestellte Lehrer kein Thema, weil schlichtweg so gut wie alle im Endeffekt verbeamtet werden. Ich kenne keinen angestellten Lehrer. Ich finde dennoch das zweierlei Maß nicht gut.

Ich hätte nichts gegen A12 als gleiches Einstiegsgehalt.
Außerdem ziehe ich keine persönliche Vorteile aus einer künftigen höheren Bezahlung für GH – Lehrer, da ich schon lange nicht mehr nach A12 besoldet werde. Ihre Unterstellungen sind quasi haltlos.

Mir geht es um eine angemessene Bezahlung für alle Lehrer – alles andere habe ich oben aufgeführt, so wie ich mir eine gerechte Verteilung im Endeffekt vorstelle.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@ ysnp,

aber alle Lehrer werden angemessen bezahlt. Oder was ist angemessen? ist angemessen immer das, was man maximal bekommen kann, also das Gymnasiallehrergehalt? (Ich finde alles über 2000,- NETTO ein gutes Gehalt und das bekommen doch Grundschullehrer auch, oder?!?)
https://www.oeffentlichen-dienst.de/news/69-gehalt/300-grundschullehrer-gehalt-lehrergehalt.html

Ich bin für die Differenzierung, für die Sie teilweise ja auch sind. Auch unsere Schüler bekommen nicht alle die gleiche Note für unterschiedliche Leistungen! (Mal so nebenbei!) Ich bin für alle die Differenzierungen, die Sie auch vorgeschlagen haben, denke ich, und die es gibt (Erfahrungsstufen …) und ich bin dazu für die Differenzierung auch nach Lehramt, die Sie ablehnen. Ich bin also konsequent. Differenzierung ja, Sie sind teilweise für Differenzierung, teilweise dagegen.

Ich könnte mich mit A 12 für alle anfreunden, wenn es dann u.a. eine Zulage je nach Schulart gibt, an der man eingesetzt (nicht für die man ausgebildet) ist.

PS: Bezieht sich denn hier Streben nach „Gleichheit“ in der Bezahlung auch auf gleiches Gehalt in GANZ Deutschland und beziehen Sie die Privatschullehrer auch mit ein. Oder rechtfertigen Sie Unterschiede je nach Bundesland und auch bei den Privatschulen? Also dann doch wieder nicht alle gleich?!?

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Die Höhergruppierung für Lehrkräfte der Primarstufe und der SekI muss an die allgemeinen Eingruppierungsregelungen für den gesamten öffentlichen Dienst angepasst werden. Voraussetzung für die Übernahme in den höheren Dienst ist ein Masterabschluss oder vergleichbarer Hochschulabschluss (Erstes StEx, Magister oder Hochschul-Diplom) sowie das bestandene 2. StEx.

Voraussetzung für den gehobenen Dienst sind der Bachelor oder ein Diplom einer Fachhochschule aus der Zeit vor Bologna.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

ZITAT (FElixa): [an dickebank] „Sie sind aber sehr penibel mit irgendwelchen Vorschriften und Gesetzen.“

Liebe dicke bank, Sie treten immer so auf, als wenn Sie sich bestens in den Vorschriften und Gesetzen auskennen und diese „vom Himmel gefallen“ seien. Sie sind auch änderbar, liebe dicke bank, und das passiert ständig auf allen Ebenen. Was nicht passend ist, wird eben passend gemacht.

In 60 Jahren gab es 52 Verfassungsänderungen (2008), lese ich gerade. Alles, dicke bank, alles kann mit den entsprechenden Mehrheiten wieder verändert werden.
http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/38992/veraenderungen?p=all

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@Mückenfuß
Privatschullehrer würde ich gerne mit einbeziehen. Das Problem ist, dass Beamte Staatsbedienstete sind und es deshalb für Privatschullehrer keine Möglichkeit gibt, verbeamtet zu werden.
Selbstverständlich muss das Gehalt für Privatschullehrer gleich sein. Privatschullehrern bleibt nur ein den Beamten gleichgestelltes Gehalt. Das Problem ist, dass nicht alle Privatschulen ihre Lehrkräfte angemessen bezahlen können, sonst müssten sie ein hohes Schulgeld verlangen. Der Staat hat nicht an allen Privatschulen gleiches Interesse.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ gelesen, danke.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ysnp – Lehrkräfte an Schulen der evangelischen Landeskirchen sind Kirchenbeamte, die analog zu den Besoldungsregelungen des jeweilogen ÖD vergütet werden.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@mückenfuß nur müssen Eingruppierungsregelungen aufgrund von bestehenden Gesetzen und Verordnungen erfolgen. Die Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte steht eben nicht im Einklang mit den bestehenden Vorschriften für den gesamten ÖD.

Und hier liegt der Ansatzpunkt für die Forderung nach A13/E13 für alle. Aufgrund der Besitzstandswahrung kann nämlich keine A12/E12 für alle umgesetzt werden.

Wenn Sie auf die diversen GG-Änderungen abzielen, die Grundsätze des Berufbeamtentums – und nur die sind hier relevant – sind seit dem 19. Jahrhundert unverändert und werden sich auch in diesem nicht ändern. Woran das wohl liegen mag?

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Viele Privatschulen zahlen deutlich weniger als die öffentlichen Schulen.

In allen Bundesländern werden Lehrer auch im ÖD unterschiedlich bezahlt.

Angestellte und verbeamtete Lehrer werden unterschiedlich bezahlt.

Je nach Erfahrungsstufe werden wir unterschiedlich bezahlt. Wonach sich die Erfahrungsstufe richtet, ist auch unterschiedlich.

Manche bekommen eine Buschzulage, manche eine Brennpunktzulage, manche einen Familienzuschlag …

Also von was für einen „Gleichheit“ wollen wir ausgehen???

@ dicke bank, dass man das alles gesetzlich auch ändern könnte, sage ich nur, weil Sie in Ihrer Argumentation immer darauf pochen, dass etwas nunmal Gesetz sei.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@Mückenfuß – Weder die Besoldungshöhe noch die Eingruppierung von Lehrkräften werden durch „Gesetz“ geregelt. Dies geschieht vielmehr auf der Grundlage von Verordnungen, wie z.B. der Eingruppierungsordnung.

Dass die Länder ihre Landesbediensteten unterschiedlich vergüten/besolden ist dem neoliberlen Grundgedanken eines Wettbewerbes zwischen den Bundesländern geschuldet. Aber auch diese Gesetzesänderung aus den 90ern ändert ja nichts an den Grundsätzen des Berufbeamtentums gem. GG. In erster Linie hat sie Auswirkungen auf die angestellten Landesbeschäftigten, da der BAT durch den TVöD und den TV-L sowie den TV-H abgelöst worden sind.

Die Forderungs nach A13 für alle ist doch die Forderungs nach einer Änderung der bestehenden Rechtslage. – Und die Rechtmäßigkeit dieser Forderung wird von Ihnen doch vehement in Abrede gestellt. Entsprechend sind die Grundvergütungen für die Landesbeamten angepasst worden.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

ZITAT (dicke bank): „Weder die Besoldungshöhe noch die Eingruppierung von Lehrkräften werden durch “Gesetz” geregelt. Dies geschieht vielmehr auf der Grundlage von Verordnungen, wie z.B. der Eingruppierungsordnung.“

Jetzt korinthen Sie aber wieder. Es ging darum, dass Sie immer sagen, das ginge nicht anders, das sei Gesetz, Verordnung, Beschluss (was auch immer … oder für die „Anglisten“ what ever) … und ich sage, man kann das auch ändern mit den entsprechenden Mehrheiten.

Warum ich „A 13 für alle“ für nicht notwendig und anderes für wesentlich dringlicher halte, habe ich oft dargelegt.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ach watt, ich sage dass eine Änderung nicht ohne Weiteres machbar ist. Gesetzesänderungen müssen durch das Parlament des jeweiligen Bundeslandes. Und die Legislative wird sich nicht trauen gegen die berechtigten Interessen der Exekutive in Besitzstände einzugreifen.

Das Dilemma, in dem die Politik steckt, ist doch, dass sie die Regelstudienzeit für ale Lehrämter angeglichen hat, ohne sich Gedanken über die besoldungstechnischen Fragen zu machen. So etwas nenne ich ein Eigentor, das selbst verschuldet ist. Die Begründung für die Eingruppierung von Lehrkräften der Primarstufe und der Sekundarstufe I in A12 bzw. E12 war doch, die kürzere Regelstudienzeit dieser Lehrämter.
Will man jetzt im gesamten ÖD die Berufsanfänger mit zweiten Staatsexamens nach dem absolvierten Vorbereitungsdienst z.B. in A12 eingruppieren, dann müssen auch Juristen, Bauräte, Regierunsräte etc. zu diesen Konditionen wie Lehrkräfte unter die gelcihen Regelungen fallen.