„A13 für alle“: Holter will Grundschullehrer ab 2021 besser bezahlen

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ERFURT. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) plant, Grundschullehrer vom nächsten Jahr an besser zu bezahlen. Sein Ministerium habe die entsprechenden Gelder mit Blick auf die Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2021 angemeldet, sagte Holter am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Erfurt. Dem Vorhaben müsste aber noch das Parlament zustimmen. Außerdem ist unklar, ob ein höheres Gehalt für Grundschullehrer schon ab Januar kommen kann, wie Holters Ministerium es gern sehen würde, oder später.

Ringt – wie andere Kultusminister auch – mit dem Lehrermangel: Thüringens Bildungsminister Holter. Foto: Jacob Schröter / Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Helmut Holter

Bisher werden verbeamtete Grundschullehrer nach der Besoldungsgruppe A12 bezahlt. Je nach Berufserfahrung erhalten sie bis zu 4893 Euro brutto monatlich. Nach den Vorstellungen Holters sollen Grundschullehrer künftig nach der Besoldungsgruppe A13 bezahlt werden – wie Gymnasiallehrer und Regelschullehrer. Dann würden sie bis zu 5438 Euro brutto pro Monat bekommen. Bei Beamten bleibt meist deutlich mehr Netto-Gehalt als bei angestellten, weil sie bestimmte Sozialabgaben nicht leisten müssen.

Eine höhere Gruppierung von Grundschullehrern würde Thüringen nach Angaben des Bildungsministeriums rund 22,1 Millionen Euro pro Jahr kosten. Dabei geht das Ministerium von 6400 Euro jährlichen Mehrkosten pro Stelle bei 3454 Grundschullehrerstellen aus. Unlängst hatte Meckenburg-Vorpommern eine entsprechende Angleichung der Lehrergehälter beschlossen. News4teachers / mit Material der dpa

Nach jahrelanger Diskussion: Landtag beschließt A13 auch für Grundschullehrer

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Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

Es ist ein notwendiger Schritt, um klassische Frauenberufe besser zu entlohnen. Auffällig ist, dass vor allem SPD, Grüne und Linke dies unterstützen. Von der CDU kommt hier bislang zu wenig! Man hängt hier offenbar noch zu sehr in alten Denkmustern fest.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Generell ist das ein richtiger Schritt. Wobei es hier eher um die Anerkennung des Studiums gehen dürfte als darum, dass sich hier viele Frauen finden. Dss ist im übrigen klassischer GEW-Sprech („Grundschule muss besser entlohnt werden, weil hier viele Frauen arbeiten“) und zeigt, wie weit es diese, für die Verbeamtung gefährliche Gruppierung, inzwischen gebracht hat.

Ob A13 hingegen nun mehr Männer in die Grundschulen lockt bleibt abzuwarten. Eigentlich wären mehr männliche Lehrer an der Grundschule sehr wichtig.

dickebank
3 Jahre zuvor

Die GEW ist eine Mitgliedsgewerkschaft des DGB, warum soll diese Gewerkschaft die interessen von Beamten vertreten?
Vorrangig müsste sie – die GEW – sich für die Anpassung der Netto-Entgelte von tarifbeschäftigten Lehrkräften an die Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte (Paralleltabelle) einsetzen.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

Die Angleichung der Entlohnung der GS-Lehrerinnen ist m.E. im Kern eine Gleichstellungsfrage. Sie passt in die aktuelle Debatte, die auch von Frau Giffey vorangetrieben wird, indem sie sagt: „Ein weiteres Ziel ist die Entgeltgleichheit. „Über 20 Prozent Lohnlücke führen zu mehr als 50 Prozent Rentenlücke zwischen Frauen und Männern“ (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-07/bundesregierung-erste-deutsche-gleichstellungsstrategie-franziska-giffey-chancengleichheit-frauen-maenner). Hier ordnet sich die Diskussion um die Anhebung des GS-Gehalts ein. Klassische Frauenberufe müssen bessergestellt werden. Mehr Anerkennung brauchen sie außerdem. Das ist etwas ganz Grundsätzliches, um das es hier geht.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Auch beim Lehramt GY/GE überwiegt der Anteil weiblicher Lehrkräfte den der männlichen. Im öffentlichen Dienst gibt es auch keine Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, insofern ist die angestellte Vermutung nicht zielführend.

Es geht eher um die generelle Haushaltsentlastung, da der überwiegende Teil der Lehrerschaft in der Primarstufe und der Sekundarstufe I eingesetzt ist und unterhalb A13 besoldet wird.
Einzige Ausnahmen sind Förderschulkräfte und Funktionsstelleninhabende (Schulleitungen).

CAM
3 Jahre zuvor

Das hat doch nichts mit dem Geschlecht zu tun, sondern mit der Qualifikation. Und das Studium für die Oberstufe dauert nun einmal länger und das sollte sich entsprechend auch im Gehalt niederschlagen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  CAM

Fama errat. Die Regelstudienzeiten für alle Lehrämter sind angeglichen worden, sie sind also gleich lang. Ferner gibt es keine Unterscheidung der Master-Abschlüsse der einzelnen Hochschulen. D.h. es wird nicht mehr unterschieden zwischen Universitäten sowie wissenschaftlichen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. In Folge des Bologna-Prozesses spielt die Hochschulform bezüglich des abschlusses keine Rolle mehr. Unterhalb der Promotion wird lediglich unterschieden zwischen Bachelor- und Master-Abschlüssen. Eine Unterscheidung – wie in anderen Staaten üblich – zwischen Doktor-Grad eine medizinischen und einem (wissenschaftlichen) Doktor-Grad einer anderen Fakultät gibt es (leider in D) nicht.

mississippi
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Außerdem habe ich in Bayern Grundschullehramt schon vor 30 Jahren an der Universität studiert. Pädagogische Hochschulen existieren meines Wissens nur noch in BW, alle anderen Lehramtsstudenten studieren inzwischen an Unis.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  CAM

Schon einmal etwas von einer „Ratszulage“ oder von unterschiedlichen (Wochenstunden-)/Deputatsverpflichtungen gehört?

Das Grundgehalt bzw. die Grundbesoldung umgerechnet auf die einzelne Wochenstunde unterscheiden sich selbst bei gleicher Besoldungshöhe (A13 für alle) je nach Schulform.
Grundschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an allen Hauptschulen sowie an einzelnen Realschulen (abhängig vom Bundesland) sind derzeit überproportional benachteiligt, da sie höchstens zu A12 im Eingangsamt eingruppiert werden und zusätzlich noch eine höhere Wochenstundenzahl haben.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Grundschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an allen Hauptschulen sowie an einzelnen Realschulen (abhängig vom Bundesland) sind derzeit überproportional benachteiligt, da sie höchstens zu A12 im Eingangsamt eingruppiert werden und zusätzlich noch eine höhere Wochenstundenzahl haben.“ Genau das ist der Punkt. Es geht um Gleichstellung und Abbau von Benachteiligungen.

Unverzagte
3 Jahre zuvor
Antwortet  CAM

Vermeintlich qualifizierte Frauen unabhängig von patriarchalen Strukturen auf ihr Geschlecht reduzieren zu wollen bestätigt nur einmal mehr das männlich geprägte Wertesystem… welcome back to 1950?

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  CAM

Das Studium dauert in vielen Bundesländern inzwischen für Lehrkräfte alle Schulformen gleich lang.

Georg
3 Jahre zuvor
Antwortet  CAM

Die Regelstudienzeit ist angeglichen, das Niveau sicherlich nicht. Ersteres wird als das Argument für A13 angegeben.

Unverzagte
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Auf welchem Niveau ein Unterricht gestaltet wird, ist immer noch primär von Lehrenden abhängig, nich wahr?

Georg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Unverzagte

Es ging mir um das fachliche Niveau des Studiums. Beim Unterricht ist Oberstufe selbstverständlich anspruchsvoller als Primarstufe.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Was ein Blödsinn – Sie scheinen der Meinung zu sein, dass der Schwimmunterricht für Nichtschwimmer deutlich einfacher ist als das Training des Olympiakaders des DSV.

Die Disziplintrainer der Olympiniken dürften an einem Schwimmkurs für Anfänger verzweifeln.

Unverzagte
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Das verweist lediglich auf Ihren persönlichen fachlich-und pädagogischen Anspruch ans Unterrichten. Ihre Kolleginnen könnten sich für ein anderes Niveau entschieden haben.

Unverzagte
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Abgesehen davon gelingt es mir als Studienrätin nicht, den Unterricht gelöst von jeglicher Didaktik, gewissermaßen also fachlich reduziert zu denken.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Ist das so?
Wie kommen Sie zu der Ansicht?

uno
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Hallo Georg, selbstverständlich ist Unterricht in der Oberstufe anspruchsvoller!? Auch in pädagogischer Hinsicht? Schon mal in heterogenen Klassen mit 30 Kindern vom Förderschüler mit geistiger Behinderung, mit Migrantenkinder ohne deutsche Sprachkenntnisse bishin zu Hochintelligenten unterrichtet? An unserer Grundschule haben im letzten Schuljahr zwei Gymnasiallehrer die „Flucht“ zurück ans Gymi ergriffen , sie waren waren wohl überfordert und unterbezahlt. An der GS reicht es eben nicht, sich einmal für eine Stunde vorzubereiten, sondern es ist zu differenzieren und es sind verschiedene Angebote zu machen, auf Grundlage der Lernvorraussetzungen und des individuellen Lern- und Leistungsstandes. Gerne empfehle ich auch Gymnasiallehrern zum Einstieg mal die sogenannten Aufsätze im 3. Schuljahr zu korrigieren bzw. versuchen zu dekodieren, höhö. Da sitzt man dann auch schon mal 20- 30 Stunden an einem Klassensatz, es wird ja noch vorgeschrieben und dann ins Reine.
Unterricht an der Grundschule ist viel anspruchsvoller als mancher es glaubt. Dazu kommen noch der Lärm und die vielen Nebenaufgaben, weil viele Kinder heute grundlegende Alltagskompetenzen nicht mehr von zu Hause beigebracht bekommen.
Es wird höchste Zeit die Arbeit und die Leistungen der Grundschullehrer☆innen bei den Lernanfängern endlich finanziell zu würdigen!

WegGo
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Und das können sie inwiefern beweisen? Ich verfüge über zwei vollwertige, Masterabschlüsse (Gymnasium, Gesamt schule und Haupt-Real- Gesamtschule) aus NRW. In der Tat forderte mich der Master für Realschulen mehr heraus, da beispielsweise mehr CPs in Bildungswissenschaften gefordert wurden. Der Fokus lag unter anderen auf Diagnostik und damit auch auf der Berechnung von Standardabweichungen, etc. Mit meinem humanwissenschaftlichen Verstand kein Spaziergang ( im Vergleich zu den für das Gymnasiallehramt geforderten Veranstaltungen, beispielsweise Literatur im Mittelalter, das ist reine Wissensvermittlung, ohne entsprechende Anwendung). Das ist jedoch nur meine subjektive Sicht.
Auch finde ich das Argument, dass Unterricht in der Oberstufe für einen studierten Akademiker herausfordernder als der in der Primarstufe oder in der Sekundarstufe 1 sei, lächerlich. Das, was in der Oberstufe an Wissen vermittelt wird, entspricht mit Mühe und Not dem ersten Semester im Studium ( wenn überhaupt). Wer sich dadurch herausgefordert fühlt, sollte vielleicht in der Tat seine Berufswahl überdenken. Viel eher stellt eine der Lerngruppe angemessene Diagnostik und sich daraus ergebende Differenzierung eine Herausforderung in dem Lehrberuf dar.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  CAM

Der wesentliche Grund für die Schlechterstellung ist die Tatsache, dass in der Grundschule Frauen mit jüngeren Schülern arbeiten. Zum Einen wird unterstellt, dass Frauen eben eine Art „angeborene“ Neigung zum Umgang und zur Erziehung von Kindern haben. Zum Anderen wird angenommen, dass die Arbeit mit kleinen Kindern einfacher, also geringerwertiger, als die Arbeit mit Jugendlichen sei. Beides sind zutiefst rückwärtsgewandte, überholte Ansichten aus der politischen Steinzeit, die immerwieder die Professionalität und Wertigkeit des Grundschullehrerinnenberufs infrage Stellen.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  CAM

Grundschullehrer, Gymnasiallehrer und Realschullehrer schließen ihre Lehramtsausbildung mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Wo ist der Unterschied in der Qualifikation? Es ist diskriminierend, dass Grundschullehrer(Innen) immer noch schlechter bezahlt werden, bei GLEICHER Qualifikation. Diskriminierend war es schon immer.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Das Zweite Staatsexamen ist der falsche Indikator. Die Zuweisung von Lehramtsabsolventen mit Lehrbefähigungen für die Primatstufe und die Sekundarstufe I zum Anwärterdienst ist die entscheidende Schlüsselstelle. Auch wenn gemeinhin vom „Referendariat“ gesprochen wird, so handelt es sich eamtenrechtlich um den Vorbereirungsdienst als Lehramtsnwärter. Der Vorbereitungsdienst für Inhaber eines Hochschulabschlusses für Lehramt SekI+II ist das „referendariat. Sowohl der Anwärterdienst als auch das referendariat schließen mit der Prüfung zum Zweiten Statsexamen ab.

Die Zuweisung zum Anwärterdienst trotz Master-Abschluss ist der entscheidende Punkt. Selbst wenn promovierte Akademiker sich im Seiteneinstieg für ein Lehramt in der SekI qualifizieren, werden sie nur zu A12 eingestuft.

Anders herum können Master-Absolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen in einigen Bundesländern den Seiteneinstig für ein Lehramt der SekI+II beantragen und beginnen. Nach bestandenem 2. stEx werden sie dann zu A13 verbeamtet bzw. zu E13 angestellt.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

Wie gesagt, die CDU tut sich in Gleichstellungsfragen deutlich schwerer, als andere Parteien. Das zeigt sich eben auch in ihrer Haltung zur Gleichstellung der Grundschullehrerinnen gegenüber den anderen Lehrkräften. Welcome back to the fifties!

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

Übrigens: In Sachsen-Anhalt ist kürzlich die Angleichung der GS-Lehrerinnen am Widerstand (!) der CDU gescheitert. Der Blickwinkel der CDU ist nicht mehr zeitgemäß.

uno
3 Jahre zuvor

Nun hat die CDU die Gleichstellung entdeckt siehe Quotenfrauen. In der ungerechten Bezahlung der Lehrerinnen an den verschiedenen Schulformen könnte sie schneller in ihren Ländern reagieren, da die Ungleichbehandlung trotz gleichlanger Studienzeit ja schon auch von Gerichten gerügt wurde.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  uno

Für die CDU scheint es immer noch völlig normal zu sein, dass eine Grundschullehrerin 500-600 Euro weniger verdient, als ein Gymnasiallehrer. Progressivität ist nicht ihre Stärke, auch nicht in Geschlechterfragen. Alles muss seine gute, alte Ordnung haben. Dass die Gesellschaft sich stark verändert hat? Egal.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Hört doch endlich mit der Mär auf, es würde nur Lehrkräfte an Grundschulen betreffen. In NRW werden alle Lehrkräfte außer Sonderpädagogen und solche mit Lehramt GY/GE im Eingangsamt maximal zu A12/E11 eingruppiert. – Also alle Lehrkräfte, die die Klassen 1 bis 10 unabhängig von der Schulform mit Ausnahme der GY unterrichten. Und das ist der überwiegende Teil der Bediensteten des MSB hier in NRW.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In welchen Bundesländern (außer NRW) ist das auch so? In Sachsen-Anhalt und Thüringen z.B. werden Gymnasial- und Realschullehrer nach E13/ A13 eingruppiert. In Berlin, Sachsen, Brandenburg und MV ebenso. Letztere haben auch schon die Angleichung der GS-Lehrer vollzogen.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

In Niedersachsen bekamen Realschullehrkräfte irgendwann mal A13,
inzwischen werden sie seit Jahren mit A12 eingestellt.

Seit wenigen Jahren gibt es an Real- und Oberschulen (andernorts Realschule Plus/ Neue Mittelschule) A13-Funktionsstellen für besondere schulfachliche und organisatorische Aufgaben (sei ihnen gegönnt!), die an den anderen Schulen mit A12-Lehrkräften „nebenher“ erledigt werden müssen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Wenn es bundesweit 750.000 Lehrkräfte gibt, NRW aber allein 200.000 auf der Payrole hat, relativiert sich die Frage.
Sie ist allenfalls die Anwort, warum die letzten beiden Regierungskoalitionen die Eingruppierung aller Lehrkräfte, die nach der Angleichung der Regelstudienzeit neu eingestellt worden sind, nicht umsetzt.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

Ich korrigiere mich: In MV wird die Angleichung der Grundschullehrer/innen an A13 in Kürze erfolgen.

uno
3 Jahre zuvor

Richtig dickebank, Lehrkräfte an den Sekundarschulen und den Gesamtschulen in NRW unterrichten dafür aber nur 25,5 Std.. und nicht 28 Std.
Also an der Ungleichbehandlung in NRW ändert das letztendlich nichts!
In Thüringen gilt dann „A13 für alle“!!

Emil
3 Jahre zuvor

Wie sagte Steinmeier am Wochenende bezgl. Der Bezahlung der Kassierer
„Wertschätzung spricht sich auch in der Bezahlung aus.“
Gilt das auch für Grundschul/Sek I-Lehrer????

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Für die Wertschätzung die dieser Personengruppe entgegengebracht wird, ist sie nach Überzeugung der meisten Steuerzahler überbezahlt:)

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

„Wertschätzung spricht sich auch in der Bezahlung aus. Gilt das auch für Grundschul/Sek I-Lehrer????“ Anscheinend nicht. Oder eben nur in den Bundesländern, in denen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament so sind, dass progressivere Parteien das in Bezug auf die GrundschullehrerInnen auch so sehen, wie es Herr Steinmeier umschreibt.

Valentin
3 Jahre zuvor

An alle Lehrer des Primar- und SEK I Bereiches in Niedersachsen:
Bitte unterzeichnen und weiterverbreiten…
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=40

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  Valentin

Wieso ging es in Niedersachsen nach der Zulage für GrundschullehrerInnen eigentlich nicht weiter? Warum ist alles wieder ins Stocken geraten? Hat nicht die GEW in Niedersachsen davon berichtet, dass sich viele LehrerInnen in andere Bundesländer versetzen lassen wollen? Muss man erst in Größenordnungen Personal verlieren, bevor sich endlich etwas tut?

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Die Zulage gibt es für die HRS-Kräfte doch erst ab dem 1.8., weiter sind wir noch nicht in Niedersachsen.
Stattdessen sollten die Klassen zusammengelegt und die Poolstunden gestrichen werden, letzteres wird nach wie vor die SekI-Schulen treffen, also die Lehrkräfte mit A12.
Die Poolstunden am Gym bleiben, warum auch immer, unangetastet.

Auf die Begründung zur Zulage wird sich die Petition beziehen, die oben genannt ist. Je mehr sie gezeichnet ist, desto stärker wird die Forderung sein und beachtet werden.

Lanayah
3 Jahre zuvor

Der Ministerpräsident sagt jetzt, wegen der Kosten von Corona. Es war aber auch davor nicht angedacht. Leider sind Grundschullehrerinnen nicht so konsequent wie Gymnasiallehrerinnen und fahren weitehin auf Klassenfahrten (jetzt natürlich nicht). Keine Klassenfahrten mehr zu machen war ja beeindruckend wirksam.

Gymnasiallehrerin
3 Jahre zuvor

Ich finde jegliche Kommentare, die aus der Erfahrung, die dann subjektiv ist, und das gilt vor allem für die Grundschullehrer, überflüssig. Ich habe mehrere Schulformen kennen gelernt. Eine Zeit lang nur in der SEK I unterrichtet. Mittlerweile seit einigen Jahren als Teilzeitkraft, fast nur in der SEK II. Es geht nicht um die Qualifikation. Es geht um die Arbeitsstunden. In der SEK I und in der Grundschule habe ich viele Elterngespräche und Erziehungstätigkeiten. In der SEK II ändern sich Abiturthemen um einen brauchbaren Text zu finden, für eine Doppelstunde, sitzt man bis zu 20 Stunden und liest. Jede Klausur die man erstellt auch für die Nachschreiber beansprucht bis zu 10 Stunden. Die Stunden die man an der Schule verbringt, sind doch lächerlich. Während ich 30 Aufsätze in Klasse 4 innerhalb von 2 STunden korrigiert habe. Brauche ich für 30 Klausuren, 30 Stunden. D.h. Als Teilzeitkraft am Gymnasium mit 2 Korrekturfächern arbeite ich 40 bis 50 Stunden in der Woche. Soviel arbeiten Vollzeitkräfte an der Grundschule. Und sie bekommen dafür mehr Geld als ich. Am Ende verdiene ich im Vergleich zu einer Grundschullehrerin die in Teilzeit ist 250 Euro mehr. Dafür, dass ich 20 Stunden mehr arbeite, macht 80 Stunden mehr im Monat. Da können alle auch sehr qualifizierten Grundschullehrer rechnen was mein Stundenlohn ist. Von den Arbeitszeiten, die bis um 17 Uhr gehen ganz zu schweigen. So schaffen Sie noch mehr Ungerechtigkeit!