Lehrerverband dringt wegen Corona auf schlankeren Lehrplan

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MÜNCHEN. Der Lehrplan für Bayerns Schüler sollte nach Vorstellung der größten Lehrervereinigung im Freistaat coronabedingt verschlankt werden. «Ferner müssen unbedingt zeitnah weitere verbindliche Lehrplaninhalte, die Gegenstand der Abschlussprüfungen sind, gestrichen werden», forderte der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) am Mittwoch in München. «Darüber hinaus muss den einzelnen Schulen, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besonders stark getroffen wurden, das Recht eingeräumt werden, in Eigenverantwortung alle Inhalte, die nicht behandelt wurden, auch nicht prüfen zu müssen.»

Macht Druck: BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann . Foto: BLLV

Wie Abschlussprüfungen für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule, den Mittleren Schulabschlusses oder das Abitur ausgestaltet werden müssen, sollte rechtlich klar geregelt werden. Jede Schule sei von Corona unterschiedlich stark betroffen – es brauche daher verschiedene Konzepte. «Ein bloßer Aufschub, um Druck und Stress bei allen Beteiligten zu vermindern, reicht hier keinesfalls aus», so der BLLV.

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Wegen der noch immer nicht absehbaren Folgen der Corona-Krise für das laufende Schuljahr hatte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Montag angekündigt, dass an den Realschulen und Gymnasien die Zahl der Prüfungen reduziert werden könne. Bei Bedarf sollte bei Leistungsnachweisen schulartbezogen flexibel nachjustiert werden.

Mit modularisierten individuellen Förderangeboten sollte laut BLLV versucht werden, die derzeitige Bildungsungerechtigkeit unter den Kindern wenigstens etwas aufzufangen. «Es darf nicht sein, dass den Schülerinnen und Schülern in den Folgeschuljahren Nachteile entstehen, die aus den durch Wechsel- und Distanzunterricht oder Quarantäne-Fehlzeiten verursachten Lernrückständen resultieren», sagte Verbandspräsidentin Simone Fleischmann. dpa

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Georg
3 Jahre zuvor

Ich vermisse Aussagen der Politiker, die die Eltern an ihren Erziehungsauftrag erinnern.

Megalodon
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Aussagen, die die Eltern an ihren Erziehungsauftrag erinnern, finden sich bekanntlich schon im Grundgesetz („… zuvörderst…“). Aussagen, die die Lehrer an ihren Erziehungsauftrag erinnern, finden sich in den Schulgesetzen. Das Erziehungsrecht der Schule ist dem Erziehungsauftrag der Eltern nicht untergeordnet, sondern „gleichgestellt“ (BVerfG). Die Schule darf also die Kinder auch zu Toleranz erziehen, wenn die Eltern das nicht wollen.

Georg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Megalodon

Auf welchen Artikel bezieht sich Ihre Antwort? Ich bin zwar vorne dabei, Kinder zu Toleranz, besser noch Respekt und Akzeptanz, zu erziehen, mit diesem Artikel über eine Forderung nach einem schlankeren Lehrplan hat Ihre Forderung aber nichts zu tun.

aus RP
3 Jahre zuvor

Dem Hörensagen nach sind die Lehrpläne in Bayern ja sehr strikt, und vielleicht ist dann eine lockerere Auslegung sinnvoll. In anderen Bundesländern dagegen sind selbst die normalen Lehrpläne schon mehr als schlank, eher magersüchtig.