ERFURT. Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse besteht weiter auf der Beachtung von Datenschutzregeln bei Corona-Tests an Schulen. Er habe ein neues Schreiben an die Schulen geschickt und darauf hingewiesen, dass seine Behörde beim Thema Datenschutz das letzt Wort habe, sagte Hasse am Montag. Der Datenschutzbeauftragte sei die oberste Datenschutzbehörde und dies gelte auch in Bezug auf das Bildungsministerium «und erst recht für die Schulen», betonte Hasse. Zugleich habe er den Schulen Hilfe angeboten und die entsprechenden Formulare zur Verfügung gestellt.
In der vergangenen Woche war ein weiterer Streit zwischen dem Bildungsressort und Hasse ausgebrochen, bei dem es um die Durchführung von Corona-Selbsttests an Schulen geht. Nach Hasses Einschätzung sind Einwilligungserklärungen der Eltern nötig, damit Schülerdaten bei den Tests erhoben und verarbeitet werden dürfen. Er hatte die Schulen aufgefordert, die Corona-Tests datenschutzkonform zu machen, also mit Einwilligungen der Eltern.
«Das Abwägen von zwei Grundrechten kann nicht so enden, dass eines der beiden Grundrechte wegfällt»
Dagegen setzt das Bildungsministerium generell auf eine Widerspruchslösung bei den Tests und will auch keine Datenschutz-Einwilligungen der Eltern einholen lassen. Den Schulen teilte das Ressort nach Hasses Vorstoß mit, dass es bei dem vom Ministerium kommunizierten Vorgehen bleiben solle.
Hasse indes widerspricht: «Das Abwägen von zwei Grundrechten kann nicht so enden, dass eines der beiden Grundrechte wegfällt.» Etliche Eltern hätten sich wegen Datenschutzfragen bei der Durchführung der Corona-Tests an Schulen an ihn gewandt. Das Bildungsministerium hatte zuvor mitgeteilt, dass der Datenschutz ein hohes Gut sei, aber gerade in Zeiten der Pandemie mit anderen Rechtsgütern wie dem Gesundheitsschutz oder auch dem Recht auf Bildung abgewogen werden müsse. dpa
Recht so! Jetzt bitte nicht den Datenschutz bashen! Wenn die Testungen von Fachpersonal so wie eine medizinische Untersuchung durchgeführt würden, genüge man dem Datenschutz automatisch auch.
Aber wenn`s die Lehrer machen, ist`s am billigsten- monetär, argumentatorisch und organisatorisch.
Ich unterstreiche den Gedanken, dass um ein Grundrecht zu schützen, ein anderes nicht wegfallen darf. Der Datenschutz darf beim Infektionsschutz nicht wegfallen, gleichzeitig darf beim Recht auf Bildung, aber das Recht auf Unversehrtheit und das Recht auf Gleichheit nicht wegfallen. Schulen werden momentan anders behandelt als andere Gesellschaftsbereiche. Wenn überall eine Inzidenz von 100 für schärfere Maßnahmen sorgt, dann darf bei Schulen nicht erst bei einer 200er Inzidenz reagiert werden.
Was die Schultestungen angeht, hätte man generell professioneller agieren müssen. Probleme beim Datenschutz hätte man schon vor Einführung feststellen müssen.
“Trial and Error” ist für die Schulgemeinschaft im Moment ein höchst fahrlässiges Prinzip. Ich habe aber den Eindruck, so wird im Moment verfahren.
“Das Abwägen von zwei Grundrechten kann nicht so enden, dass eines der beiden Grundrechte wegfällt”
Genau… aber das gilt nicht nur für den Datenschutz, sondern auch für den Gesundheitsschutz.
Aktuell scheint die Politik so zu sein, dass man das Grundrecht auf Bildung umdefiniert in einen Zwang zur Präsenz (der so nur als vollkommen überholte Regelung in den Landesschulgesetzen verankert ist) und den dann über Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu stellen.
Was mich in Bezug auf den Datenschutz sehr stört: Datenschutz ist sehr wichtig und sollte grundsätzlich eingehalten werden. Gerade in der Politik scheint das aber nur dann zu interessieren, wenn es den eigenen Interessen dient.
Schon wieder der Herr Hasse aus Thüringen. Möchte der Herr Hasse sich vielleicht besonders öffentlichkeitswirksam profilieren?