MÜNCHEN. Frühestens im Jahr 2028 statt wie geplant 2009 soll ein vom Bayerischen Landtag bei der Regierung in Auftrag gegebenes IT-Projekt zur Digitalisierung in der Schulverwaltung fertiggestellt sein. Zu diesem Ergebnis ist der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) gekommen, der vom Landtag beratend hinzugezogen worden war. Am Freitag kritisierte der ORH neben der fast 20-jährigen Dauer des 2005 vom Kultusministerium gestarteten Projektes dessen ausufernde Kosten und bislang eingeschränkte Funktionalität.
Der ORH hatte 2004 in seinem Jahresbericht festgestellt, dass in der Schulverwaltung mit unterschiedlicher Kommunikationstechnik gearbeitet werde und deswegen Daten zwischen Schulen, Schulaufsichtsbehörden und Kultusministerium mit hohem Aufwand ausgetauscht würden. Der Landtag beauftragte daraufhin die Regierung, ein übergreifendes Kommunikationskonzept zu erstellen – wodurch sich der Landtag dem ORH zufolge auch Personaleinsparungen erhoffte.
Am Freitag bemängelte der ORH, dass wichtige Ziele des Projektes noch nicht erreicht seien: 2009 hätte es mit geschätzten Kosten von 11,32 Millionen Euro abgeschlossen sein sollen. Nun aber werde sich der Abschluss laut Kultusministerium bis mindestens 2028 verzögern, bei Gesamtkosten von bis zu 272 Millionen Euro, so der ORH.
Der ORH spricht von erheblichen Mängeln beim Projektmanagement. So seien einschlägige Vorschriften und Richtlinien nicht beachtet sowie Ziele – etwa laufend aktuelle Daten zentral zu speichern und eine einheitliche Software zu nutzen – aufgegeben worden. Stattdessen verweise das Kultusministerium bei einzelnen Verwaltungsaufgaben, wie der Zeugnisverwaltung, auf kostenpflichtige Fremdprodukte. «All das blieb über lange Jahre intransparent.» Haushaltsrechtlich vorgeschriebene und vom Landtag geforderte Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit des Projektes seien nicht durchgeführt worden.
Mehrere Empfehlung gab der ORH dem Landtag am Freitag mit auf den Weg: So sollte die Staatsregierung ihre Projekt-Ziele transparent festlegen und ihr Erreichen überprüfen, geltende Richtlinien und Vorschriften zur Software-Entwicklung einhalten, den Landtag regelmäßig über den Entwicklungsstand des Projektes informieren und das Projekt später evaluieren, um «aus den Mängeln Lehren zu ziehen». dpa