Kind von Maskenpflicht im Unterricht befreit: Anzeigen gegen Richterin

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WEILHEIM. Das Urteil machte Schlagzeilen: Eine Familienrichterin in Oberbayern befreite ein Kind von der Pflicht, in seiner Schule eine Maske zu tragen. Jetzt ist diese umstrittene Entscheidung zum Fall für die Staatsanwaltschaft geworden – ähnlich wie zuvor schon bei einem ähnlich gelagerten Fall in Weimar.

Hat die Richterin ihre Kompetenzen überschritten? Foto: Shutterstock

Nach dem umstrittenen Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule prüft die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständige Richterin. «Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab», sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II. Ob diese Vorermittlungen in ein offizielles Ermittlungsverfahren übergehen oder eingestellt werden, sei noch nicht entschieden.

In Thüringen prüft die Staatsanwaltschaft Erfurt ebenfalls, ob sie nach einem ähnlichen, sehr umstrittenen Urteil in Weimar nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung Ermittlungen gegen den zuständigen Richter aufnimmt.

Das Familiengericht im oberbayerischen Weilheim hatte ein Kind nach einer Klage der Eltern Mitte April von der wegen der Corona-Pandemie herrschenden Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf.

Die Richterin entschied auch, dass das Kind an der Realschule nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wurde durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden und damit bundesweit Schlagzeilen gemacht. Das Thüringer Bildungsministerium hatte daraufhin «gravierende verfahrensrechtliche Zweifel» an der Entscheidung angemeldet. Dort hat die Staatsanwaltschaft inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingeleitet, wie News4teachers berichtete.

Das bayerische Kultusministerium hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich um eine familiengerichtliche Einzelentscheidung handelt. Der Beschluss habe keine Auswirkungen auf bestehende Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen im Freistaat. Die Regelungen seien auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig eingestuft worden. Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht würden deshalb für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler unverändert gelten. dpa

Familiengerichte urteilen gegen die Maskenpflicht im Unterricht – und stützen sich dabei auf Argumente aus der Querdenker-Szene

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Honigkuchenpferd
3 Jahre zuvor

Komisch, wir wissen ja alle, dass immer irgendwer mit einem Gerichtsurteil nicht zufrieden ist. Richterschelte ist gang und gäbe. Ob auch jemand einen Richter angezeigt hat, der die Maskenpflicht für rechtens erklärte? Warum ist das in dem einen Falle eine Schlagzeile wert und in dem anderen Falle nicht?