BERLIN. Antisemitische Vorfälle an Schulen sollten nach Auffassung des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, bundesweit meldepflichtig werden. Diese bereits früher erhobene Forderung wiederholte Klein am Dienstag in Berlin nach einem Expertengespräch mit Vertretern aus Bund, Ländern, dem Zentralrat der Juden und Wissenschaftlern.
In Berlin etwa gebe es bereits Notfallpläne an den Schulen, was bei antisemitischen Vorfällen zu tun sei. «Das erspart jeder Schule eine Diskussion darüber, wie man damit umgehen muss (…). So etwas sollte es bundesweit geben», sagte Klein. Judenhass in der Schule sei nicht nur für jüdische Kinder und Jugendliche eine akute Bedrohung, sondern bedrohe den Schulfrieden insgesamt «und damit auch die Fundamente unserer Demokratie».
An dem Treffen im Bundesbildungsministerium nahmen auch Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und die Berliner Bildungssenatorin und Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Katharina Günther-Wünsch (CDU), teil. Stark-Watzinger sagte, Antisemitismus und Israel-Hass könne man nur mit vereinten Kräften erfolgreich bekämpfen. «Wir brauchen jetzt mehr denn je den Schulterschluss von Politik, Gesellschaft, Forschung und Praxis.» «Nie wieder» sei jetzt. News4teachers / mit Material der dpa
Bundesfamilienministerin: „Wir haben in Schulen zu wenig gegen Antisemitismus getan“
Frage: Was passiert dann, wenn ich antisemitische Äußerungen mit Namen des Verursachers ans Bildungsministerium melde? Was ist dann der Plan, die Konsequenz für den Verursacher? Und bitte nicht falsch verstehen, ich scheue mich nicht davor, solche Vorfälle zu melden!
Ich fürchte, dass jede Aufforderung zu solchen Meldungen die Gefahr von Verleumdung birgt, weswegen ich Bedenken dagegen habe. Die Sache ist zwar gutgemeint, kann für einzelne Lehrer oder Schüler, gegen die jemand einen Groll hegt, aber sehr unangenehme Folgen haben. Meldung und Denunzierung liegen leider zu dicht beieinander.
Im Übrigen würde ich genauso wie Sie gern wissen, was denn passiert, “wenn ich antisemitische Äußerungen mit Namen des Verursachers ans Bildungsministerium melde”.
Und was passiert, wenn ein solcher Vorfall gemeldet wird? Was ist die Folge davon? Und in welche Statistik zählt dies dann? Rechtsextremismus? Islamismus? Oder Antisemitismus extra?
Zu Ihren Fragen, wie antisemitische und rassistische Vorfälle statistisch eingeordnet werden:
Bisher galt zwischen dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern die Vereinbarung, fremdenfeindliche sowie antisemitische Straftaten dem rechten Lager zuzuordnen, wenn man die Täter nicht identifizieren konnte und „sich aus den Umständen der Tat und/oder der Einstellung des Täters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergeben“.
In der kürzlich veröffentlichten Statistik für das Jahr 2022 ist nur von 105 antisemitischen Straftaten zu lesen, die nachweislich mit „ausländischer oder religiöser Ideologie“ in Zusammenhang standen, und von acht Straftaten, die dem Phänomenbereich Links zugeordnet wurden. Dagegen wurden 2185 Straftaten dem Phänomenbereich Rechts zugeschrieben.
Dieser Tage habe ich gelesen, dass im Innenministerium überlegt wird, ob diese Art der statistischen Erfassung, die alle unaufgeklärten Fälle automatisch Rechts zuschreibt, geändert werden sollte.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nancy-faeser-will-antisemitische-straftaten-und-hintergruende-genauer-erfassen-19253607.html
Hoffentlich bleibt es nicht nur bei der Überlegung.