
Die von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) in den einstweiligen Ruhestand geschickte Staatssekretärin Sabine Döring geht juristisch gegen das Ministerium vor. Mit einem sogenannten Eilantrag will sie vor dem Berliner Verwaltungsgericht durchsetzen, dass sie sich in der sogenannten Fördergeld-Affäre öffentlich äußern darf. Der Eilantrag sei am Donnerstagabend eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts.
Döring wolle per Gericht eine Aussagegenehmigung erreichen und wende sich gegen die öffentliche Darstellung, nach der sie den fraglichen Prüfauftrag erteilt habe, so die Sprecherin. Mit einer Entscheidung sei nicht in Kürze zu rechnen. Das Bundesbildungsministerium, ihr ehemaliger Dienstherr, genehmige Döring keine öffentliche Äußerung, heißt es in einem «Tagesschau»-Bericht. Das Ministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.
Langer Streit um Umgang mit Protestbrief
Hintergrund ist der Umgang des Ministeriums mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt. Die Dozenten hatten im Mai die Räumung eines Camps propalästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert. Dies hatte wiederum Kritik von Stark-Watzinger ausgelöst. Ihrer Ansicht nach wird in dem Brief «der Terror der Hamas ausgeblendet».
Später waren E-Mails bekanntgeworden, aus denen hervorging, dass jemand an hoher Stelle im Ministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant sind und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte. Das Vorgehen löste Proteste aus. Stark-Watzinger trennte sich daraufhin von Staatssekretärin Döring und erklärte, die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige Staatssekretärin habe den zugrundeliegenden Prüfauftrag veranlasst.
Später hieß es vom Ministerium: Döring habe telefonisch eine juristische Prüfung des Protestbriefs beauftragt. Dieser Auftrag sei von der Fachebene des Ministeriums so verstanden worden, dass sowohl eine rechtliche Prüfung als auch eine Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden sollte. Döring habe erklärt, dass die Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen von ihr nicht beabsichtigt gewesen sei. News4teachers / mit Material der dpa
Fördergeld-Affäre: Staatssekretärin als Bauernopfer? Stark-Watzinger lehnt Rücktritt ab
Dieses Vorgehen kommt sicher vielen Lehrkräften bekannt vor!
Hier wird sehr klar deutlich, dass das Ministerium Angst vor Fakten hat.
Wenn Behörden eins können (und da nehme ich die Schulämter keineswegs aus), dann ist es das, den Beamten, die Recht haben, den Mund zu verbieten und sie unter Druck zu setzen!
Ich hoffe sehr, dass das Verwaltungsgericht hier zugunsten Frau Döringer entscheidet und diese üble Praxis nicht weiter Schule macht!
Die Chefin B.S.W. kann es sich nicht leisten, in der Öffentlichkeit mit noch mehr Fehlern bzw. Minderleistungen aufzuwarten.
Sachbezogene Inkompetenz – gepaart mit mangelnder fachlicher Expertise und dem Beharrungswillen im Amt – führen zu solchen Situationen.
Was soll’s, wenn unterhalb der eigenen hierarchischen Position Köpfe rollen?
Ehemals war es so, dass Ressortleiter auch für Fehler innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Verantwortung übernommen haben – seit gut 15 Jahren wird die amtsinterne Guillotine zum Einsatz gebracht – in strikter Kombination mit dem Schweigegebot an die betroffenen Delinquenten.
So sichert man die eigene politische Position in Rückversicherung, dass die Öffentlichkeit, die vorher großzügig in den Verurteilungsvirgang miteinbezogen wurde, nichts von dem Realitäten im Amt erfährt.
Wer solche Vorgesetzten hat braucht keine Feinde mehr.