Prozess um Missbrauch (unstrittig) und Vergewaltigung (strittig) in katholischem Internat

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MEMMINGEN. In einem Berufungsverfahren wird vor dem Landgericht Memmingen über sexuellen Missbrauch in einem inzwischen geschlossenen katholischen Internat in Mindelheim verhandelt.

Das Gericht hat zu entscheiden. Illustration: Shutterstock

Vor dem Landgericht Memmingen hat der Berufungsprozess gegen einen ehemaligen Frater des Maristen-Ordens begonnen. Der Mann war im Januar 2023 vor dem Amtsgericht Memmingen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt sowie von Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen worden. Es sind einem Gerichtssprecher zufolge zunächst acht Verhandlungstage angesetzt.

Der Mann war einst Leiter des katholischen Internats der Maristen in Mindelheim, das inzwischen seit vielen Jahren geschlossen ist. Die angeklagten Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern sowie sexueller Nötigung hatte der Mann im ersten Prozess zugegeben. Hierfür wurde er verurteilt. Die Vergewaltigungsvorwürfe hatten sich nach Überzeugung der Richter nicht zweifelsfrei nachweisen lassen, weshalb es hier einen Freispruch gab.

Die Staatsanwaltschaft legte dem Gerichtssprecher zufolge sowohl gegen den Freispruch wie auch gegen das Strafmaß bei der Verurteilung Berufung ein. Die Anklagebehörde hatte auf eine dreieinhalb Jahre dauernde Gefängnisstrafe plädiert. Sie sah die Vergewaltigungsvorwürfe bis zum Schluss als bewiesen an. Auch die Nebenklageseite, das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer, ging in Berufung. News4teachers / mit Material der dpa

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