Bundestag sichert Einsatz selbstständiger Lehrkräfte rechtlich ab – übergangsweise

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BERLIN. Manche Lehrerinnen und Lehrer sind in Deutschland selbstständig tätig. Durch ein Gerichtsurteil sah die Regierung ihren Einsatz gefährdet – und brachte ein Gesetz auf den Weg.

Viele Muskiklehrkräfte arbeiten auf Honorarbasis. Foto: Shutterstock

elbstständige Lehrerinnen und Lehrer sollen durch eine gesetzliche Neuregelung vor einem möglichen Verlust ihrer Stellen bewahrt werden. Der Bundestag beschloss die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Änderung in der Nacht zu Freitag.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2022. Bei einer Lehrerin an einer Musikschule stellten die Richter eine abhängige Beschäftigung fest. Damit drohte dem Einsatz vieler selbstständig tätiger Lehrkräfte das Aus, wie es aus dem Bundessozialministerium hieß. Ohne selbstständig tätige Lehrkräfte könne das Bildungsangebot im bisherigen Umfang aber nicht aufrechterhalten werden, auch weil viele Lehrkräfte nur als Selbstständige tätig werden wollten, so Heils Ressort.

Nun bekommen Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte eine Übergangszeit bis Ende 2026, in der sie nötige Umstellungen für den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer als selbstständig vornehmen können. In dieser Zeit kann eine «ansonsten zwingende» Nachforderung von Sozialbeiträgen wegfallen, hieß es. Der Bundesrat muss noch zustimmen. News4teachers / mit Material der dpa

Nach Sozialgerichts-Urteil: Immer mehr Musikschulen stellen Lehrkräfte fest an

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Unfassbar
13 Tage zuvor

Wollen diese Lehrer tatsächlich als Selbstständige tätig sein — ich bezeichne es eher als freiberuflich und prekär?