Schuldunfähig? Gutachter attestieren Angreifer von Aschaffenburg Psychose

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ASCHAFFENBURG. Fachleute bescheinigen dem mutmaßlichen Angreifer von Aschaffenburg eine psychische Erkrankung. Die endgültige Entscheidung über Schuldunfähigkeit fällt aber ein Gericht.

Die Anteilnahme nach dem Anschlag war groß – die politische Instrumentalisierung entsprechend. Foto: Shutterstock / Claudia Evans

Der Angreifer von Aschaffenburg ist nach Experten-Einschätzung wegen einer psychischen Erkrankung wahrscheinlich schuldunfähig. Das ist das Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens, das der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach Angaben der Ermittlungsbehörde inzwischen vorliegt.

Demnach „bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“.

An welcher Krankheit der Mann demzufolge konkret leide, dürfe man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die endgültige Entscheidung über eine Schuldunfähigkeit müsste ein Gericht fällen. Bis zu einem Prozess oder einem Sicherungsverfahren ist der 28 Jahre alte Afghane vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Ermittlungen dauern unterdessen an.

Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen zwei Jahre alten Jungen und einen 41 Jahre alten Mann mit einem Messer getötet und drei Menschen schwer verletzt haben. Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes gefunden – unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen. Die Tat des ausreisepflichtigen Asylbewerbers hatte im Bundestagswahlkampf eine Debatte über eine schärfere Migrationspolitik entfacht. News4teachers / mit Material der dpa

Kriminologen warnen (Union) vor politischer Instrumentalisierung von Straftaten

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