Zum Ende der muslimischen Fastenzeit Ramadan wollte die Zuckmayer-Oberschule in Berlin-Neukölln alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an einem gemeinsamen Fastenbrechen verpflichten. Das wurde von der Bildungsverwaltung verhindert. «Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend», teilte Verwaltungssprecher Martin Klesmann mit. Er gehe davon aus, dass die Schule ein Einzelfall sei.
Ähnlich äußerte sich Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) im Abgeordnetenhaus. «Selbstverständlich besteht grundsätzlich keine verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen», sagte sie im Plenum. «Denn meiner ersten Einschätzung nach dürfte dies auch rechtswidrig sein.» Sie sprach von einem möglichen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und die sogenannte negative Religionsfreiheit.
«Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür einen anderen Unterricht ausfallen lassen»
Die «Bild»-Zeitung hatte – unter der Überschrift «Schule verdonnert Kinder zu Ramadan-Zeremonie!» – ein Schreiben der Schule an die Eltern veröffentlicht, in dem es heißt, dass am 28. März von 17.30 Uhr bis 20.00 ein Iftar (Fastenbrechen) stattfindet. Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass die Kinder Essen beisteuern sollen. Außerdem heißt es: «Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür einen anderen Unterricht ausfallen lassen.»
Andere Medien sprangen auf: «Berliner Schule will Kinder zu Ramadan-Essen zwingen» (Focus), «Schüler an der Carl-Zuckmayer-Schule sollen zum muslimischen Ramadan-Fest, dem Fastenbrechen, verpflichtet werden – auch Nicht-Moslems!» (B.Z.), «Auch nicht-muslimische Kinder sollten verpflichtend zum Fastenbrechen abends in der Schule erscheinen. Nach einem Zeitungsbericht rudert die Schule, an der Weihnachten und Ostern keine Rolle spielen, offenbar zurück» (Berliner Kurier).
Um was für eine Schule es sich handelt, geht im allgemeinen Empörungsgeheul unter: Die Integrierte Sekundarschule liegt im sozialen Brennpunkt und wird wegen ihrer extrem schwierigen Rahmbedingungen im Rahmen des Startchancen-Programms von Bund und Ländern gefördert. Sie hat einen Migrantenanteil in der Schülerschaft von über 90 Prozent.
Sprecher Klesmann zufolge wurde nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule klargestellt, «dass die Teilnahme an besagter Veranstaltung ausdrücklich freiwillig ist und auch kein Unterricht entfällt». Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, habe die Schule das Elternschreiben entsprechend korrigiert und erneut versendet.
Günther-Wünsch ergänzte, wenn eine Schule das Ziel habe, religiöse Toleranz zu fördern, sei das zu begrüßen. «Aber gelebte Toleranz würde dann gleichwohl auch bedeuten, dass auch andere religiöse Feste wie Ostern oder Pessach stattfinden und gemeinsam an der Schule gewürdigt werden.» Die Schule wollte sich nicht äußern. Ein Mitarbeiter verwies auf eine an die Bildungsverwaltung geschickte Stellungnahme. News4teachers / mit Material der dpa