DRESDEN. Sachsens Kultusminister hat eine erste Zwischenauswertung seiner lang erwarteten Arbeitszeituntersuchung vorgestellt – und spricht von einer „ausgeglichenen Bilanz“. Danach arbeiten die Lehrkräfte im Freistaat zwar in Unterrichtswochen länger als vorgesehen, gleichen die Mehrarbeit aber in den Ferien wieder aus. Das Gesamtfazit: Vollzeitkräfte halten ihre Sollarbeitszeit im Jahresmittel nahezu ein (arbeiten sogar etwas zu wenig). Doch an der Aussagekraft dieser Ergebnisse gibt es erhebliche Zweifel – nicht nur von den Lehrerverbänden, sondern auch im Vergleich mit ähnlichen Studien aus anderen Bundesländern. Dort zeigen die Daten seit Jahren ein völlig anderes Bild.

In Berlin etwa kamen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Göttingen im Juni 2025 zu einem drastischen Ergebnis: Lehrkräfte arbeiteten dort im Durchschnitt rund 100 Stunden mehr pro Jahr als die gesetzlich vorgesehene Arbeitszeit. Etwa 30 Prozent überschritten regelmäßig die 48-Stunden-Grenze des Arbeitsschutzes. Besonders betroffen seien Schulleitungen, Gymnasiallehrkräfte und Teilzeitkräfte. Viele von ihnen reduzierten bewusst ihr Deputat, um die Arbeitslast überhaupt bewältigen zu können – und finanzierten so ihren Arbeitsschutz selbst, kritisierte die GEW Berlin.
Auch in Hamburg zeigte eine im September 2025 veröffentlichte Untersuchung der Universität Göttingen, dass Lehrkräfte deutlich länger arbeiten, als das offizielle Modell vorsieht. Demnach kommen Vollzeitlehrkräfte im Schnitt auf 41 Stunden und 56 Minuten pro Woche, ein Viertel überschreitet sogar die gesetzliche Höchstarbeitszeit. Besonders alarmierend: Mehr als 70 Prozent der Lehrkräfte weisen laut Studie ein Burnout-Risiko auf. Belastungsfaktoren seien neben gestiegener Unterrichtsverpflichtung vor allem „digitaler Stress“, zusätzliche Dokumentationspflichten und Arbeit an Wochenenden. Die Hamburger GEW warnte deshalb vor einem strukturellen Problem: „Zwei Stunden pro Woche fehlen systematisch, neue Aufgaben summieren sich inzwischen auf über zehn Stunden wöchentlich“, erklärte Landeschef Sven Quiring. Von „echter Zeit“ für pädagogische Arbeit könne keine Rede mehr sein.
Ganz anders nun das Bild in Sachsen: Nach Angaben der vom Prognos-Institut, einer Unternehmensberatung, im Auftrag des Kultusministeriums durchgeführten Studie arbeiten Vollzeitkräfte im Jahresdurchschnitt leicht unter ihrer Sollzeit. Lediglich Teilzeitkräfte und Schulleitungen zeigen nennenswerte Mehrarbeit. „Diese Untersuchung setzt mit ihrer Detailtiefe neue Maßstäbe“, erklärte Kultusminister Conrad Clemens (CDU) bei der Vorstellung der Ergebnisse. Er kündigte die Einführung freiwilliger Arbeitszeitkonten an, mit denen Lehrkräfte ihr Deputat vorübergehend erhöhen und später wieder senken können (News4teachers berichtete).
Für die sächsischen Lehrerverbände ist das Ergebnis hingegen ein Anlass für Empörung. René Michel, stellvertretender Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes (SLV), spricht von einer gezielten Irreführung: „Dass Kultusminister Clemens jetzt eine Teilauswertung veröffentlicht, um die Debatte in seinem Sinne zu steuern, ist ein Affront gegenüber den Lehrkräften. Das fühlt sich wie ein weiterer Schlag ins Gesicht an.“
„Der sehr fein ausdifferenzierte Aufgabenkatalog hat sicher zu Verwirrungen geführt und Eintragungsfehlern beigetragen“
Michel zweifelt die Aussagekraft der Daten an. Viele Lehrkräfte hätten erstmals minutengenau ihre Tätigkeiten in einer App erfassen müssen. „Der sehr fein ausdifferenzierte Aufgabenkatalog hat sicher zu Verwirrungen geführt und Eintragungsfehlern beigetragen. Diese Zahlen dürfen nicht missbraucht werden, um die Arbeitsbelastung kleinzureden“, warnt er. Tatsächlich zeigen die Rohdaten der Studie laut SLV, dass die Belastung im Laufe des Jahres stark zunimmt, die Zufriedenheit sinkt und zwei Drittel der Lehrkräfte ihre Ferien nutzen, um liegengebliebene Aufgaben nachzuholen.
Der Verband fordert daher die Rücknahme des gesamten Maßnahmenpakets des Ministers (News4teachers berichtete), die Senkung der Regelstundenzahl und eine Wiederherstellung der alten Arbeitszeitverordnung. Michel: „Lehrkräfte und Schulleitungen brauchen echte Entlastung – nicht neue Aufgaben. Das System fährt längst im roten Bereich.“
Kritik an der Methodik der Studie kommt auch von der GEW – sie geht von einer deutlichen Untererfassung der Arbeitszeit aus. Denn: „Statt lediglich Anfang und Ende der Arbeitszeit zu erfassen, mussten alle Tätigkeiten detailliert erfasst werden. Man kann sich vorstellen, dass im Schulalltag dafür häufig die Zeit fehlt. Gerade in den stressigsten Wochen des Schuljahres war die Studie das Letzte, was den Lehrkräften wichtig war.“
Zugleich habe das Kultusministerium bei Eintragungsfehlern Konsequenzen angedroht. „Das führte dazu, dass Zeiten gar nicht erst eingetragen wurden. Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es weitere methodische Bedenken, die wir mit dem Abschlussbericht nun prüfen werden“, so kündigt die Gewerkschaft an.
Dazu kommt: „Der Aufwand für die verpflichtende Teilnahme der Lehrkräfte wurde bis heute nicht abgegolten oder honoriert. Die GEW Sachsen hatte gefordert, entweder eine finanzielle Entschädigung anzubieten oder im Nachgang auf freiwilligen Antrag einen Zeitnachlass im kommenden Schuljahr zu geben. Beides wurde vom Kultusministerium abgelehnt. Das passt zu dem systemischen Problem, dass es bei neuen Aufgaben grundsätzlich keine Entlastungen gibt.“
Der Philologenverband Sachsen (PVS) sieht in den Ergebnissen vor allem eine Bestätigung für die anhaltende Überlastung an Gymnasien. „Unsere Gymnasiallehrkräfte zeigen enorme Einsatzbereitschaft, aber sie arbeiten an der Belastungsgrenze“, erklärte Landesvorsitzender Thomas Langer. Nach der Studie arbeiten rund ein Drittel der Vollzeitkräfte mehr als 44 Stunden pro Woche, teils über 48 Stunden. „Wenn die hohe Qualität des sächsischen Abiturs erhalten bleiben soll, muss die Landespolitik endlich handeln“, fordert Langer.
„Die Schulart Gymnasium und insbesondere die Arbeit in der Oberstufe führen zu den höchsten Arbeitszeitbelastungen“
Konkret verlangt der Verband, dass die im Sommer gestrichenen K6–K9-Stunden – also jene Anrechnungsstunden, die Gymnasiallehrkräfte bisher für die zeitaufwändige Korrekturarbeit in den Klassenstufen 6 bis 9 erhielten – wieder eingeführt werden. Diese Streichung habe die Belastung spürbar erhöht. Zudem müsse die Landesregierung die ebenfalls gekürzten Anrechnungsstunden für Schulleitungen zurücknehmen. Langer: „Es wird nun immer deutlicher, dass das von Kultusminister Clemens geschnürte Maßnahmenpaket zur Unzeit gekommen ist und dringend überprüft werden muss.“
Unterstützung erhält der Verband aus Berlin: Die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands, Prof. Susanne Lin-Klitzing, sieht bundesweit dieselbe Tendenz. „Die Ergebnisse der sächsischen Untersuchung bestätigen die Befunde bisheriger Untersuchungen: Die Schulart Gymnasium und insbesondere die Arbeit in der Oberstufe führen zu den höchsten Arbeitszeitbelastungen. Vollzeit- wie Teilzeitlehrkräfte leisten deutliche Mehrarbeit“, betont sie. Ihr Appell an die Landesregierungen: „Senken Sie endlich unsere Belastungen! Entlasten Sie die Lehrkräfte! Senken Sie die Regelstundenzahl! Reduzieren Sie die Verwaltungsaufgaben! Für jede Zusatzaufgabe muss eine andere entfallen!“ News4teachers









Ich stelle mal die altbewährte Frage: Cui bono?
In Germany we call this “Taschenspielertrick”.
In Germany we call this “Forschung”. Gott weiß warum.
Das ist keine “Forschung” – es handelt sich um die Auftragsarbeit einer Unternehmensberatung. Kein Grund also, mal wieder Wissenschaftsfeindlichkeit zu schüren.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Eisengehalt von Spinat. War Forschung. Trotzdem falsch.
Und deswegen ist Forschung Unfug (und muss in despektierliche Anführungsstriche geschrieben werden)? Trial und error gehören substanziell zur Wissenschaft – ebenso wie Quellentransparenz. Forschung hat allerdings ein (offenes) Erkenntnisinteresse; ob das bei einem privatwirtschaftlichen Beratungsinstitut gegeben ist, darf man bezweifeln. Das heißt allerdings nicht, dass ein solches nicht auch nach seriösen wissenschaftlichen Kriterien arbeiten kann – man muss halt genau hinschauen. Tun wir, auch mit diesem Beitrag.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Wissenschaftsfeindlichkeit, die sich in unseren Foren immer wieder Bahn bricht, ist höchst irritierend – von einem Berufsstand, der Wissen (und nicht magisches Denken) vermitteln will.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Quellentransparenz hört sich gut an. Wissenschaftsgläubigkeit entwickelt sich ohne diese aber zu einem Problem.
Wie eben bei dem Spinat: Hunderttausendfach zitiert – und trotzdem falsch. Also Obacht auf allen Seiten bitte.
Es gibt keine Wissenschaft ohne Quellentransparenz. Wenn die Quellen einer Studie nicht transparent sind – ist es keine Wissenschaft. So einfach.
“Wissenschaftsgläubigkeit” – wow. Was ist denn Ihre Alternative, als Wissenschaft für die bestmögliche Annnäherung an Wahrheit zu halten – Zauberei?
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Wie gesagt: Das Spinatbeispiel zeigt es deutlich . Ich esse ihn trotzdem gerne.
Nur eben nicht mit einem Magneten.
Gut so. Er macht ja auch stark. Vgl Popeye
Die Wissenschaft korrigierte den Fehler.
Es geht um das Reduzieren von Unsicherheiten, das Korrigieren von Fehlern gehört dazu – was genau ist Ihr Problem? ^^
Die absolute Forschungstreue der Redaktion ist auch irritierend. Forschung ist enorm wichtig. Aber so lange sie in der Theorie verbleibt, bildet sie nicht immer ein realistisches Bild ab.
Sie wissen offenbar nicht, was Wissenschaft ist. Theorien sind ein System von Aussagen, die Phänomene erklären und vorhersagen – und die kommen nunmal durch empirische Beobachtung (= Forschung) zustande.
“Wenn wir im Alltag die Wirklichkeit erkunden, entnehmen wir solche Vorannahmen unserem Alltagswissen, unseren Alltagsvorstellungen darüber, was es in der sozialen Welt so alles gibt und wie man einen Zugang dazu findet. Wissenschaft besteht nun aber ganz zentral darin, den Sichtweisen des Alltagswissens zu misstrauen, diese zu hinterfragen und sie durch wissenschaftlich begründete Annahmen zu ersetzen. (…)
Ohne Theorie keine Empirie, ohne Empirie keine wissenschaftliche Theorie. Denn „Theorien“, welche die empirischen Tatsachen ignorieren, z.B. religiöse Glaubenslehren oder politische Ideologien, sind keine wissenschaftlichen Theorien. Gute wissenschaftliche Theorien sind dagegen empirisch fundiert, sie fassen die Ergebnisse älterer und neuerer empirischer Forschung und zeigen die oft komplexen Zusammenhänge der empirischen Sachverhalte auf. In den Wissenschaften sind Empirie und Theorie also zwei Seiten der gleichen Medaille.” Gerne hier nachlesen: https://www.ph-freiburg.de/quasus/was-muss-ich-wissen/was-ist-qualitative-sozialforschung/verhaeltnis-von-theorie-und-empirie.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Und wer deckte den Fehler auf? 😉
Auftragsarbeiten und Interesse an weitere Fördermittel im Rahmen der Forschung haben aber auch einen fließenden Übergang.
Sie haben keinen “fließenden Übergang” (genauso wie richtig oder falsch in einer Mathe-Arbeit nicht “fließend” ist). Richtig oder falsch lässt sich anhand der transparenten Quellen nachprüfen und nachvollziehen. Die Methodik einer Studie kritisieren – jederzeit. Grundsätzliche Skepsis gegen Wissenschaft und Wissenschafler*innen schüren – rechtspopulistischer Dreck, den wir hier, im Forum eines Bildungsmagazins, nicht unkommentiert stehenlassen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Auftragsarbeit einer Unternehmensberatung”
Das kann man gar nicht fett genug schreiben.
Das ist ja der Punkt, den man gern unter den Teppich schiebt, der aber m.E. elementar wichtig ist.
Und was kostet diese Unternehmensberatung, die sowieso nur im Sinne der Auftraggeber arbeitet? Rausgeschmissenes Geld, das dringend benötigt würde.
Es war zu erwarten, dass die Studie, deren Ergebnisse nicht gefällt, nun in Zweifel gezogen wird. So ist es ja immer. Aber gleich ein ganzer Leitartikel dazu? Man sollte auch auf die anderen Studien und ihre Herangehensweise verweisen. Da sollten doch immer Lehrer selbst aufschreiben, wann sie gearbeitet haben und der Klassiker ist immer die Nachrichtensendung, die man im Fernsehen gesehen hat, und die als (je nachdem) 15 Minuten eigene politische Bildung als Arbeitszeit abgerechnet wird. Tägich natürlich. Macht alleine pro Woche schon fast 2 Stunden Arbeitszeit “Nachrichten sehen”. Das wurde erst letztens hier wieder gesagt und verteidigt.
So ein Quatsch, sie haben einfach keine Ahnung!
Vielleicht arbeiten die sächsischen Kollegen auch einfach weniger oder sie sind ehrlicher bei der Arbeitszeiterfassung.
Bitte mal Seite 149 der Studie lesen. Da steht: “Knapp 30 Prozent der Vollzeitlehrkräfte arbeiteten im Jahresmittel zwischen 40 und 44 Stunden pro Schulwoche, weitere knapp 30 Prozent lagen über 44 Stunden, rund 12 Prozent überschritten regelmäßig die Marke von 48 Stunden.”
Kann da durchaus die Kritik verstehen, wenn am Ende das Fazit extra nen andere Spannweite als Fazit verwendet: “Insgesamt lagen – bei gleicher Soll-Vorgabe – 25 Prozent der
Vollzeitlehrkräfte mit ihrer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit in Schulwochen unter 37,3 Stunden, weitere 25 hingegen über 45 Stunden.”
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/48353
In meinem Statistikverständnis sollten eigentlich Daten stets in gleichbleibenden Kategorien verwenden soll.
Das geht also nicht ganz nur darum, dass es “nicht gefällt”, sondern Inhalte schöngeredet werden.
Selbst dieser völlig abstruse Grenzfall ist von etwas ganz einfachem betroffen:
Dem “447s ist das Arbeitszeit oder kann das weg?-Test”.
Diesen wenden wir hier mal auf ihr (gelungen polemisch gewähltes) Beispiel an:
1. In Deutschland ist kein Bürger (und auch kein Beamter) VERPFLICHTET, Nachrichten zu schauen.
2. Ich unterrichte gelegentlich fachfremd Gesellschaftslehre – dort wird natürlich das übliche 08/15-Tagesschau-Weltbild erwartet.
Jetzt kommt der Test:
Ist “Tagesschau gucken” (ich habe seit meiner Jugendzeit keine Glotze mehr) nun ARBEITSZEIT ?
Wenn NICHT – dann gucke ich keine Tagesschau, da frei Bürger in ihrer FREIZEIT freie Dinge tun, z.B. Abhandlungen zur ostafrikanischen postkolonialen Literatur lesen oder mich damit beschäftigen, was gerade in Madagaskar abgeht und wieso.
Wenn DOCH – dann ist “Tagesschau gucken” selbstverständlich Arbeitszeit.
Diese ständigen Versuche, Lehrern ARBEITSZEIT abzusprechen sind völlig unlogischer Mist.
@Heinz, hier haben Sie doch einen Lehrer, der sagt, dass “Tagesschau gucken” zur Arbeitszeit gehört, z.B. wenn man Gesellschaftslehre unterrichtet. So wie die @Kohlroulade schrieb.
Lesekompetenz ist Glückssache.
Also ich komme trotzdem auf Wochen mit 40 Std bei halber Stelle, obwohl ich die Filme, die ich für den Unterricht vorab gucke, weil ich sie danach den Schülern zeige, nicht als Arbeitszeit zähle
Verständlich. Aber nur weil Sie das nicht so zählen … Ändert es nichts daran, dass es Arbeitszeit ist. Außer man stellt eben nicht diese “Erwartung an das Berufsprofil”. 447 hat es logisch erklärt. Arbeite ich mit dem Film und sehe ihn mir deshalb “zu (potentiellen) Dienstzwecken an” … Ist es eindeutig meiner Meinung nach Arbeitszeit. Sehe ich den Film sowieso “privat” und denke mir … Das wär ja toll für den Unterrricht. Dann nicht unbedingt. Ist dann meiner Meinung nach ein “Grenzfall”. Kann man diskutieren. Sehe ich irgendwelche Filme an und verwende diese NICHT im Unterricht und habe auch nicht den Gedanken dies überhaupt zu machen … Dann ist das eindeutig keine Arbeitszeit.
Mal im Ernst … Worüber wird denn hier gesprochen? Das ist reine Logik und (nicht) Anwendung im Rahmen des Berufsprofils [und dessen Erwartungen].
Kurzum:
– Keine Erwartung des AG an “Filme”/”Nachrichten”/”Informationen dadurch” usw.
– Keine Arbeitszeit
– Keine Verwendung und Nutzung dessen “Tool”
– Erwarung des AG an …
– Arbeitszeit [da Profil]
– Verwendung und Nutzung als Tool
Ist doch echt nicht so schwierig, oder? Vielleicht übersehe ich hier auch was …
Letztendlich findet das bei mir auch keine Anwendung … Weil Arbeitszeit halt nicht erfasst wird. Das ist dann ein guter Trick und Mittel, damit es auch nicht “so gewertet wird”.
Allerdings gehört das bei einer Arbeitszeiterfassung definitiv geklärt als Berufsprofil oder nicht. Und dementsprechend auch im Erwartungshorizont angepasst. Ganz klare Sache für mich tatsächlich.
Da kann man noch so sehr “haha, die schauen Filme und wollen dafür bezahlt werden” als Kampfsätze bringen …
Der Busfahrer fährt Bus … Ich fahre auch Bus (mit) … Ist das jetzt meine Freizeit oder dessen? Wie bei “Anordnung für Dienstzwecke”?
Angestellte im Kino können den Film während der Arbeitszeit [Aufsicht] sehen … Zählt das dann nicht als Arbeitszeit oder müssen die die Augen schließen und weghören? Wenn diese dann allerdings “privat [nicht beruflich]” Filme ansehen … Ist es logischerweise keine Arbeitszeit.
Rettungsschwimmer …
Usw.
Das kann man doch überall mal so etwas überlegen und logisch betrachten. So schwierig ist es nicht.
Gehört es zum Berufsprofil? Dann ist es Arbeitszeit.
Gehört es nicht dazu? Dann nicht.
Soo schwierig ist eine Erfassung dessen ja auch tatsächlich nicht. Muss man eben nur festlegen … Ja/Nein.
Problematisch/Täuschend wirds halt nur, wenn man dies nicht macht.
Dann sollten AG/Berufsprofilstellende sich allerdings auch nicht wundern. Kein Cherry Picking hier.
Im anderen Diskussionsstrang meinte Kommentator 447, Freistunden seien Arbeitszeit. Vielleicht kommen dadurch solchen Berechnungen in anderen Studien zustande? Kennen die Verfasser anderer Studien das Schulrecht überhaupt? Lehrer sollten es doch eigentlich kennen?!?
Jemand mit Ahnung, Schultrechtsexperte Günther Hoegg, verweist nämlich auf ein Gerichtsurteil, nach dem eine Stunde, in der keine Vertretung zu geben ist (und in der man auch sonst nicht unterrichtet hat), NICHT auf die Arbeitszeit anzurechnen ist.
Anders als Ärzte oder Polizisten, die in ihrer “Bereitschaft” im Gebäude bleiben müssen, dürfen Lehrer nämlich in ihren Freistunden machen, was sie wollen (meine Wortwahl). Sie dürfen auch in den Supermarkt um die Ecke oder schnell noch mal nach Hause fahren.
Freistunden gelten nicht als Arbeitszeit!
Könnten Sie diesen VerweisHoeggs resp. das Urteil bitte verlinken?
Vielen Dank
Kann er nicht, denn das gibt es so nicht.
In meinen Freistunden arbeite ich: Korrekturen, Vorbereitung, …
Das ist sehr wohl Arbeitszeit.
Dann haben Sie sie aber zu Ihrer Arbeitszeit gemacht !! Sie müssten aber nicht. (siehe unten)
Ist es nicht? Werden dann zukünftig Teste während der Unterrichtsstunde kontrolliert oder Zeugnisse erstellt?
Es sollte doch schon vor dem Klick auf den Sendenbutton durch Sie erkennbar gewesen sein, dass Sie Unsinn geschrieben hatten.
Sonst muss am WE oder abends gearbeitet werden….. und das wird auch erfasst.
Es ggibt kaum echte Freistunden, da die dort erledigten Arbeiten ja nicht – puff! – einfach verschwinden.
Wie in meinem anderen Kommentar schon geschrieben und angedeutet. Ihnen fehlt die nötige Kompetenz, was Sie machen ist Stammtischgelaber.
Jeder normale Lehrer weiß natürlich, dass wenn er in einer Freistunde zu einem Supermarkt geht, dass dies keine Arbeitszeit ist. In der Regel sieht eine Freistunde aber ganz anders aus. Meistens sind irgendwelche Klassenleitertätigkeiten, Ordnungsmaßnahmen, Unterrichtsvorbereitungen zu klären. Möchte man also an einer Ganztagsschule spät Nachmittags nicht noch stundenlang Unterricht vorbereiten, versucht man in einer Freistunde (die man auch an Ganztagsschulen aufgrund von Vertretungen nicht regelmäßig hat) alles zu erledigen, was irgendwie möglich ist.
Und es tut mir leid, wenn ich Ihre Illusion damit zerstöre, aber dann ist es Arbeitszeit.
Das heißt aber nicht, dass JEDE Freistunde Arbeitszeit ist, genauso wie auch nicht jede Freistunde keine Arbeitszeit ist. Das nennt sich dann freie Zeiteinteilung.
Verstehe Ihren Protest nicht. Genau so verstehe ich die Kohlroulade.
Ob das jeder Lehrer weiß? Im anderen Artikel schrieb doch einer, wenn es nicht Arbeitszeit ist, würde er einen verletzten Schüler auch nicht helfen, sondern ihn an andere verweisen. Sie schreiben nun aber selbst, es ist nicht immer Arbeitszeit. Sprich, wenn dieser Kollege gerade Tests kontrolliert, würde er helfen, wenn er gerade nur Kaffee trinkt, würde er nicht helfen. Absurd, oder?
Siehe unten bei 447. Da schreibt er/sie schon wieder so ein absurdes Beispiel.
“Absurd” ist das vielleicht in einer emotional oder durch Co-Abhängigkeit gesteuerten Gedankenwelt.
Oder steigen Sie -sofern Sie Leherjraft sind- auf die Vollbremse, wenn Sie spätnachts Jugendliche an der Tanke stehen und “illegal” Alkohol trinken sehen ?
Und intervenieren da gleich mal, so richtig pädagogisch? Weil “Kinnnndaaaah” ?
Tun Sie natürlich nicht, da es nicht Ihre Arbeitszeit oder Zuständigkeit ist.
Richtig, die bloße Anwesenheit im Schulgebäude gilt eben nicht als Arbeitszeit. Es kommt darauf an, was man da macht.
Aber für die Arbeitsorganisation ist der AG zuständig. Natürlich kann er eine Mittagspause ansetzen oder gesplitteten Dienst anordnen. Das steht in seiner Organisationshoheit. Aber die üblichen Springstunden – also Lücken im Stundenplan – hat nicht der AN zu verantworten.
Sogar wenn ich in der Schule auf Toilette gehe, zählt das als Arbeitszeit
Kommt drauf an. Wenn Sie während oder unmittelbar zwischen Unterrichtsstunden gehen, ja, wenn Sie in einer Freistunde gehen, in der Sie nicht arbeiten, nein.
Es gibt ein ähnlich “schönes” Beispiel zum Arbeitsunfall. Wenn Sie in der Tür daheim nach draußen fallen, dann Arbeitsunfall (auf dem Arbeitsweg), wenn Sie zurück ins Haus bzw. in die Wohnung fallen, dann nein (privater Bereich).
Das dachte ich auch. Silvaner lt. meiner Schulleitung und PR nicht stimmen. Kleine Pausen (zum Raumwechseln, Toilettengang, …) sind Freizeit. Ich konnte das schon wegen der Versicherungsfrage nicht glauben. Stimmt aber, zumindest für Brandenburg.
Hab ich so ähnlich für Schüler bei Ausflügen gelesen: Toilettengänge und Essenspausen gelten versicherungstechnisch als Freizeit, weil sie das auch ohne Ausflug getan hätten.
Gibts dazu was Schriftliches oder nur das Rechtsempfinden einzelner Personen?
Eher Letzteres. Der PR meinte, es gäbe gute Chancen, wenn man dagegen gerichtlich vorginge. – Ganz ehrlich: Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass ich, wenn ich völlig bepackt von A nach B wechsle, Freizeit haben könnte. Nieee! Deshalb auch die Nachfrage beim PR. Als es dort bestätigt wurde, habe ich aufgehört, Kraft und Energie darauf zu verschwenden. Ich habe auch einfach nichts dazu gefunden und meine Arbeitszeit erfasse ich auf jeden Fall mit diesen Pausen. Meine SL nicht, deshalb kommt sie natürlich zu einem anderen Ergebnis. Von mir aus!
Wenn es dazu keine Urteile etc. gibt, sondern es sich lediglich um Aussagen von Nicht-Rechtswissenschaftlern handelt, ist es, sorry, irrelevant. Warum haben Sie nicht einfach einen Rechtsanwalt beauftragt? Das Wechselpausen, in welchen Sie auf Anweisung des AG den Raum wechseln, und in welchen Sie selbstredend aufsichtspflichtig sind, Freizeit wären, ist eine dermaßen irrige Annahme… Personalräte sind in Rechtsfragen leider oft inkompetent, weil eben keine Rechtswissenschaftler. In BB sitzen in den Personalvertretungen sogar Schulleiter: dass die andere Interessen als Sie haben, ist klar.
Sollte das anders gesehen werden, würde ich grundsätzlich während des laufenden Unterrichts austreten gehen. Dann ist es in jedem Fall Arbeitszeit und Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Weiteres klärt dann ein Disziplinarverfahren.
Interessanterweise ist man mit Betreten des Schulgeländes im Dienst.
Generell bedeutet das – Arbeitszeit (quasi “bereit sein”).
Ist schon komisch geregelt, bei den Lehrkräften…..
Dann fallen Sie doch ins Gebäude:)
Okay. Dann werde ich also in Freistunden NICHT kopieren, KEINE Mails schreiben, KEINE Elternbriefe oder Orga machen, sondern nur noch Kaffetrinken.
Wer zur Hölle sitzt denn bitte Nasebohrend in seinen Freistunden in der Schule und genießt seine Freizeit???
Guten Tag, hier spricht die Realität, ich lass mich ja nur ungern stören, wer bitte versucht nicht, Freistunden effektiv für die ganzen “sonstigen” (angeblich nicht vorhandenen) Tätigkeiten zu nutzen? Und wenn ich in dieser Zeit in der Schule vorbereite und Experimente aufbaue und Dienstmails beantworte. Dann ist das Arbeit! Nix anderes! Mein Hobby ist weder kopieren, noch pädagogische Gespräche in multiprofessionellen Teams führen oder Referendare betreuen.
Und wenn eine Freistunde dann von der Arbeitszeit abgezogen werden würde, obwohl ich schulischen Tätigkeiten nachgehe, dann soll der Stundenplan gefälligst ohne Freistunden sein. Dann sollen sie schauen, wo billige Vertretung herkommt. Ganz einfach.
Welcher Richter hat denn so einen Mist entschieden und auf welcher Grundlage?
Ich nehme mal an, dass diese Tätigkeiten in der Freistunde in der Studie erfasst werden durften.
Allerdings ist man in einer Freistunde auch nicht „sicher“ vor arbeitsrelevanten Angelegenheiten, falls man nicht tatsächlich die Schule verlässt, mit dem Selbstverständnis, ansprechbar zu sein und sich ggf. zu kümmern. Deshalb ist der Begriff Freizeit für eine Freistunde ziemlich fraglich.
Klagen Sie doch. Vielleicht entscheidet ein neues Gericht neu in dieser Frage.
Warum klagen, sollte das tatsächlich juristisch so gesehen werden, kenne ich doch die Lösung: Statusgerechte Inflexibilität, bin ja schließlich Beamter.
Wo ist denn das Urteil dazu? Ich kann nichts finden.
Vielleicht kann man in Stadtschulen die Schule in Freistunden für irgendwas verlassen. Wo soll ich denn auf dem Land hin? Da geht wenig ohne Auto in 45 min.
Möchte auch das Gesicht von KuK sehen, wenn ich denne sage, dass es keinen Besprechung mehr in Freistunden gibt, weil ich da leider nicht arbeiten kann. Da würde ich mich aber rundum beliebt machen.
Das ist ja Unsinn. Natürlich ist es Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit etwas Dienstliches tun. Es ist aber keine Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit nichts Dienstliches tun. Ich nutze Freistunden meistens zur Erholung.
Was man in einer Freistunde Dienstliches getan hat, muss man das dann nicht mehr zu Hause tun. Das fällt dann dort als Arbeitszeit weg. Ich mache das aber lieber in Ruhe und ohne Zeitdruck zu Hause. Sie haben es in Ihrer Freistunde in der Schule bereits erledigt. Das ist die Freiheit des Lehrerberufs, die ich so schätze.
Trotzdem ist die Freistunde nicht per se Arbeitszeit. Nur dann, wenn da etwas für die Arbeit gemacht hat. Ich denke, darum geht’s.
Kommt drauf an, ob das per se als Freizeit angerechnet wurde, weil ja Freistunden oder ob man da Arbeit angeben konnte. Wenn laut Urteil Freistunden egal was man tut als Freizeit gerechnet werden, dann wäre das ja Zwang oder man nimmt eben billigend in Kauf, dass KuK arbeiten erledigen, die am Ende in der Statistik nicht auftauchen.
Unser aller KuMis nehmen zähneknirschend seit Jahre in Kauf, dass wir dauerhaft überlastet sind.
Und reagieren sehr empathisch und zudem überaus fürsorglich.
Indem sie den Begriff “Arbeitsverdichtung” in ganz neue Dauer-Dimensionen heben.
Hä? Wozu diese Aufregung? Eine Freistunde ist für Lehrer vornherein keine Arbeitszeit so wie auch der Sonntag oder die Nacht. Das stimmt doch. Man macht sie selbst zur “Arbeitszeit”, wenn man in dieser Zeit als Lehrer arbeitet. Man müsste ja aber nicht. Das ist die eigene Entscheidung, dass man bestimmte Arbeiten am Sonntag, in der Nacht oder in der Freistunde erledigt. Man könnte das ja auch immer innerhalb sogenannter “Bürozeiten” von 08.00 – 16.00 Uhr erledigen (abzüglich der Unterrichtsstunden). Alles andere ist “freie Wahl”.
Das ist die Definition ddr Arbeitszeit bei LK, die man sicher als überholt ansehen darf. Die Anwesenheit im “Betrieb” mit der Möglichkeit, unverzüglich zur Arbeitsleistung aufgefordert zu werden, gilt grundsätzlich als Arbeitszeit. Das Urteil sollte also eines vor 2021 bzw 2019 gewesen sein.
Vermutung oder Wunschdenken? Bitte einen Nachweis, dass das auch grundsätzlich für Freistunden von Lehrern gilt.
Sie könnten ja vorher mal das gegenteilige Urteil verlinken, auf das sich hier einige beziehen.
Man findet allerhand dazu im Internet:
“Ich fürchte, das ist falsch gerechnet. Diese Freistunden sind keine Präsenzstunden (die wären Arbeitszeit). Sie können daher wohl nicht als Arbeitszeit gerechnet werden, man könnte nämlich während dieser Freistunden sehr wohl die Schule verlassen, sogar nach Hause fahren (lohnt sich aber wohl nicht) bzw. in der Cafeteria (falls vorhanden) Kaffee trinken. Zu wirklicher Arbeitszeit werden die Freistunden erst, wenn man eine Vertretungsstunde in dieser Freistunde halten muss – und bei uns gibt es da die Regelung, dass man nach der 5. zusätzlichen Stunde im Monat Anspruch auf Mehrarbeitsausgleich (= paar Euro mehr) hat. Allerdings werden da die Stunden gegen gerechnet, die mir ausfallen, weil eine meiner Klassen auf Exkursion, im Skilager o.ä. ist.
Ganz davon abgesehen sind 26 Unterrichtsstunden keine 26 mal 60 Minuten, sondern nur 26 mal 45 Minuten, ebenso die Freistunden.”
+
“Den Zusammenhang zwischen Konferenzen, bei denen Anwesenheitspflicht besteht, und Freistunden, in denen ich die Schule verlassen kann, erschließt sich mir jetzt nicht. Dass unsere Arbeitszeit weit umfangreicher ist, als die 25 oder 26 Unterrichtsstunden ist jedem hier klar – aber die Freistunden sind keine Arbeitszeit – man kann sie als Arbeitszeit nutzen und die Stunden vorbereiten (sofern möglich … ruhiger Arbeitsplatz vorhanden?) oder sogar korrigieren, so dass man zuhause weniger tun muss … aber einfach zu sagen “13 Freistunden an der Schule sitzen = 13 Arbeitsstunden” geht eben nicht.
Und: die Richtlinien für Beamte setzen eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden an … und einen Urlaubsanspruch von 6 Wochen. Da man als Lehrer doch etwas mehr “Ferien” hat (in Anführungszeichen, weil ich weiß, dass man in den Ferien auch korrigiert etc, aber in einer Ferienwoche wohl eher selten 42 Stunden), muss dieses “Mehr” an “Ferien” in den Schulwochen herein gearbeitet werden. Dass Lehrer dann immer noch mehr als 42 Stunden in der Woche (unter Einrechnung der Ferien) arbeiten, ist meist allerdings auch wahr …
Noch ein und: Die Lehrerdienstordnung in Bayern besagt ausdrücklich, dass ein Lehrer “in bestimmten Umfang” zur Mehrarbeit verpflichtet ist … bei uns sind das 5 Stunden pro Monat. Wer also 5 zusätzliche Vertretungsstunden hat und keine einzige Freistellung, weil eine seiner Klasse auf Exkursion o.ä. ist, bekommt mehr Geld.”
https://www.lehrerforen.de/thread/22726-freistunden/
Man findet auch ganz viel über das fliegende Spagettimonster im Internet.
Ich hätte dann doch lieber den Link auf das entsprechende Urteil…
🙂
Es sind 41 Stunden, nicht 42.
Aber 42 ist die Antwort auf alle Fragen.
Ergo falsche Antwort. Die Anwort wäre aber richtig, wenn die Dienstherren die wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde erhöhen würden – also für alle Beamten und dank §44 TV-L auch für angestellte Lehrkräfte.
Hoffentlich lesen die Flachwichxer nicht mit.
Mehrarbeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Wenn andere Möglichkeiten bestehen, darf keine Mehrarbeit angeordnet werden. Und wenn man’s am Vortag weiß, gibt es immer andere Möglichkeiten.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus(!) feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden (!). Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Und ab entsprechender Gehaltsklasse, darf der Arbeitnehmer den Sinn dieser Regelung in Frage stellen und die Arbeitszeit ‘mit dem Leben vereinbar’ auf den Tag verteilen. D.h. in der Praxis dann auch schon mal: Kind geht zur Schule, allein Erziende geht zur Arbeit, die um 8:30 Uhr beginnt, arbeitet 7 Stunden und macht erst dann Pause, holt das Kind um 16 Uhr aus der Schule ab, macht den Fahrdienst für die Hobbys des Kindes, unterstützt beim Hausaufgaben machen, macht Essen, bringt das Kind zu Bett, und arbeitet wenn das Kind schläft die Stunde weiter um auf die täglichen 8 Stunden Arbeitszeit zu kommen. So läuft das eben, wenn der Wunsch nach einer vollzeit Berufstätigkeit (40 Stunden Woche) besteht und man eben nicht Beamte ist sondern in der freien Wirtschaft eine Anstellung hat.
Jede Minute die ich in der Zeit in der mein Kind betreut ist ‘Pause’ mache, ist eine Minute die ich entweder weniger Zeit mit dem Kind, oder weniger Schlaf habe! Ich bezweifle also, daß dieser Paragraph zur Pausenpflicht während unpassender Zeiten mein Schutz im Sinn hat… fast 22 Uhr… egal, muss noch arbeiten, Ferien gelten ja nur für Schüler.
Geht aber nur in Folge des Deputatmodells und ist bei anderen arbeitszeitmodellen und anderen organisationsformen nicht möglich.
Es ist aktuell auch nicht mehr zulässig für die Messung der Arbeitszeit. Das hat das BM klar festgestellt. Angestellte könnten das jetzt schon einfordern.-
@Kohlroulade, es fehlt im letzten Satz das Wörtchen “per se”. Dann passt es.
Ich werde mich daran erinnern, wenn mein Chef demnächst mit einer Spontanvertretung oder ein Kollege mit einem anderen Anliegen auf mich zukommt, sie freundlich ignorieren und weiter auf meinem Handy daddeln (von der Vorbildfunktion bin ich ja dann in Freistunden auch enthoben).
Sie verstehen es auch nicht. Eine Freistunde ist keine Arbeitszeit, SOLANGE Sie in dieser Zeit nicht zur Vertretung aufgefordert werden oder selbst eigenverantwortlich Arbeiten für die Schule verrichten. Das hatte @Kohlroulade doch geschrieben. Was ist daran nicht verständlich?
Und ich ergänzte eben in meinem Kommentar, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie in Ihrer Freizeit – wenn dienstlich nichts anderes anliegt – arbeiten oder Freizeit machen, genauso wie nachts, sonntags, in den Ferien.
Doch, das versteh ich gut, dass eine Freistunde nicht mehr frei ist, sobald ich arbeite. Ich würde mir auch nicht eine freie Stunde als Arbeitszeit anrechnen wollen. Es ist aber auch in dem Sinn keine Freizeit, in der ich ggf. Arbeitsaufträge ablehnen kann, muss allerdings auch nicht zwangsläufig in der Schule bleiben, es sei denn, es wird anders angeordnet (Bereitschaftsstunden, die übrigens auch nicht als Arbeitszeit angerechnet werden, solange man nicht vertritt). So eine Freistunde liegt also irgendwo zwischen Bereitschaftsdienst und Freizeit. Mit dem kleinen Problem, dass mir kein adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung steht, an dem ich meinen sonstigen Dienstpflichten vernünftig nachkommen kann.
Das ist eine der Situationen, in denen mein Arbeitgeber von mir Flexibilität erwartet, ohne dass mir an anderer Stelle eine gewisse Flexibilität entgegengebracht wird. Damit meine ich weniger meine Schulleitung.
Als wir vor zwei Jahren (oder sind es schon drei?) während der Download-Panne beim Abitur stundenlang bis in den Abend in der Schule saßen, interessierte das arbeitszeittechnisch auch niemanden.
Dann ist eine Freistunde aber Bereitschaft.
Das ist nicht korrekt. Dazu müsste sie vorher als FREI vereinabrt sein und es darf NICHT zur Vertretung eingeteilt werden. Es handelt sich um eine Bereitschaftszeit
„Freistunden gelten nicht als Arbeitszeit“ greift zu kurz. Arbeitszeit ist, was gearbeitet wird. Das ist bei Lehrkräften in Freistunden routinemäßig: Vorbereiten, Korrigieren, Elterngespräche,… Genau diese Tätigkeiten führt Hoegg als Arbeitszeit an.
Ich fordere Sie hiermit gerne zum Selbstversuch auf:
Sie haben “Freistunde”.
Auf dem Schulhof entwickelt sich eine Schlägerei.
Sie sehen das und die Beteiligten sehen Sie.
Sie tun jetzt GARNICHTS, denn Sie haben ja “””Freizeit””” – und daher keine Aufsichts- und Fürsorgepflicht.
Wollen wir zwei mal wetten, wie das ausgeht ?
Eben das verstehen Sie nicht, Sie dürfen sich als Lehrer in dieser Situation nicht darauf berufen, dass Sie gerade “nicht im Dienst” sind. Das stimmt. Auch wenn es gerade nicht Ihre Arbeitszeit ist. (Hat das nicht schon jemand an anderer Stelle geschrieben?!)
Warum nicht? Wenn ich privat in der Schule bin (weil: keine Arbeitszeit), hab ich keine dienstlichen Verpflichtungen.
Was denn nun: doch dienstliche Verpflichtungen (dann Arbeitszeit/Bereitschaft) oder Freizeit?
Wenn ich im Dienst bin (also verantwortlich bin) ist dies ARBEITSZEIT.
Ausserhalb meiner Arbeitszeit ist der Dienstherr mir gegenüber (begrenzt: ausserhalb landesweiter Notstände, allg. “Beamtenregeln”) nicht weisungsbefugt, da ich dann nicht arbeite bzw. überhaupt in der Schule bin.
Also ist das selbstverständlich Arbeitszeit, da mir ein BereutschaftsDIENST abverlangt wird.
Laut Kohlroulade hat ein Gericht dazu ein Urteil gesprochen. Alles andere ist irrelevant und Ihre private Meinung. Aber wozu diskutieren wir die?
Bis jetzt ist Kohlroulade den entsprechenden Link schuldig geblieben…
Genau das sagt die Gewerkschaft. Alternativ: Die Schule stellt mir einen Pausenraum zur Verfügung, in der ich nicht dienstlich während der Freistunde belästigt werden kann.
Der war gut 😉
Diese Freiräume bieten aber nur besonders gepolstete und gesicherte Räume in psychatrischen Landeskrankenhäusern.
Sie sollten Ihre Forderung also nicht zu vehement vortragen.
Hmm…
Sie haben einen freien Tag und gehen nur zur Schule, weil ein befreundeter Kollege Geburtstag hat und Sie es nicht zu seiner Feier am Abend schaffen.
Dann sehen Sie, wie ein unbeaufsichtigtes GE Kind auf die Straße und fast vors Auto läuft und Sie retten ihm das Leben.
Das ist dann nicht Arbeitszeit, sondern Zivilcourage.
Sie könnten natürlich sagen, Sie wollen in Ihrer freien Zeit nicht auch noch Zivilcourage machen, weil das Ihrem Beruf zu sehr ähnelt und Sie dann das Gefühl haben, zu arbeiten. Könnte man Ihnen dann charakterlich aber tatsächlich vorwerfen.
Wissen Sie, was ich nicht verstehe: Sie schrieben immer, wie toll die Regelschule Ihrer Tochter ist. Woher kommt dann Ihre abwertende Haltung gegen fast alle Lehrer und Ihre vielen negativen Beispiele?
Nein, das hier war ein ausgedachtes Beispiel. Da könnte man nicht sagen, nicht mein Problem, ich habe gerade frei. Das war ganz sachlich gemeint. Und das GE Kind habe ich gewählt, um eine Situation darzustellen, wo man auch nicht sagen kann, ich ruf mal eben die Aufsicht.
Und in anderen Beispielen im anderen Thread sprach ich von manche, nicht alle! Wieso sollten 100% der Lehrer an unserer Schule toll sein? Das hat so etwas von doppelt leisten, um sich zu behaupten. Sobald man irgend etwas nicht so tolles nennt, nutzen Sie das um die Inklusion an sich in Frage stellen zu wollen. Makabererweise handelt es sich zudem um entschiedene Anti-Inklusion-Lehrer,die ja auch dagegen an arbeiten.
Ob die Förderschule taugt oder nicht mache ich doch auch nicht daran fest, ob sie zufällig Pech mit ein oder zwei bestimmten Kollegen haben.
Allerdings wird es jetzt in Klasse 9 und 10 auch schlechter. Die EINE Förderlehrerin ist für die Älteren nicht mehr zuständig. Und Kinder können am besten integrieren, je jünger sie sind. Zum Glück hat meine Tochter ja ihren besten Freund und zum Glück wirkt der noch recht kindlich. In der Erwachsenenwelt gibt es dann gar keine Inklusion mehr, da mache ich mir nichts vor.
Ich kann das eine oder andere tun – in meiner Freizeit wäre das meine Entscheidung, ausgenommen ich würde z.B. wegen unterlassener Hilfeleistung letztinstanzlich verurteilt.
Keine Ahnung worauf Sie überhaupt hinauswollen.
Naja, auch wenn es nur um eine Prügelei oder so geht, kann man nicht einfach sagen, man hat jetzt frei. Das müsste man zumindest melden, oder auch, wenn man Zeuge eines Diebstahls wird. Da vermischt sich Zivilcourage mit dem, was Sie beruflich machen und ist nicht zu unterscheiden.
Mir ging es da null ums Moralische – sondern um etwas ganz einfaches: Wenn der AG von mir VERLANGEN kann X zu tun (also eine bestimmte Handlung), dann ist es automatisch Arbeitszeit.
Denn ausserhalb der Arbeitszeit hat der AG mir nix zu sagen. (Mit den üblichen Einschränkungen als Beamter, z.B. darf ich natürlich weder in der Freizeit noch im Dienst kriminell werden, verfassungsfeindliche Dinge tun usw. usf.)
Nun ich arbeite aber in meinen Freistunden. Und ich kenne nur wenige Kollegen, die sich dann hinsetzen und erstmal ne Runde Sportschau gucken.
Es gibt auch Bereitschaftsstunden. Bei diesen ist Anwesenheit angeordnet. Bei den Bereitsschaftsstunden handelt es sich auch um Arbeitszeit, wenn dann doch keine Vertretung anfällt.
Ich kenne keine Bereitschaftsstunden. Was ist das genau?
Die Stundenplaner in großen Systemen planen drei bis vier Kollegen für die erste Stunde als Bereitschaft ein, da es immer wieder vorkommt, dass sich erkrankte Lehrkräfte kurzfristig anmelden und den bereits erstellten Vertretungsplan zur Makulatur machen. Um flexibel reagieren zu können wird die Reserve vorgehalten. Die bereischaftsstunde wird mit 50% angerechnet, ob man eingesetzt wird oder nicht.
Daneben gibt es “planbare Springstunden” also Freistunden, in denen man vorrangig als mögliche Vertretung eingeplant ist und deshalb zumindest bis zu Beginn der jeweiligen Stunde im Gebäude anwesend sein muss, um ggf. auch kurzfristig als Vertretung eingesetzt werden zu können. Die Vergütung läuft wie usual bzw. bei anderen Vertretungseinsätzen auch.
Diese Bereitschaftsstunden könnten wir uns gar nicht leisten….doof
Ich weiß schon, warum ich um die GS einen Bogen gemacht habe – trotz Lehramt GHR(HRGe). So Lerngruppen ab dem 9. Jahrgang sind eigentlich ganz okay:)
Und das beste, es gibt im Verlauf des Schulhalbjahres mehrfach Stundenplanänderungen, also komplett neue Pläne. Somit lässt sich auch keine längerfristige Planung anstellen. Wenn ich heute für den Donnerstag, an dem ich derzeit erst zur dritten Stunde starte, eiinen Arzttermin vereinbare, kann ich diesen vermutlich nach den Herbstferien absagen. Oder ich melde mich an dem betreffenden Tag krank, um den Termin nicht verschieben zu müssen. Doch stopp, Arztbesuche während der Arbeitszeit sind doch in den meisten Tarifverträgen verbindlich geregelt. Muss ich mal in den TV-L sehen
Schade, dass man Beiträge nicht mehr korrigieren kann. Na selbstverständlich meinte ich, dass eine Freistunde, in der man nicht arbeitet, keine Arbeitszeit ist und damit wiederum meinte ich, dass die bloße Anwesenheit auf dem Schulgelände nicht als Arbeitszeit gilt, wenn man da gar nicht arbeitet. So verstehe ich Günther Hoegg.
Danke an die Kommentatoren, die das bereits entsprechend präzisiert haben (danke besonders an @Ulrike). Es gibt ja mit 447 immerhin doch einen Kommentator, der ja meint, die bloße Anwesenheit (wenn man nicht anwesend sein muss) sei bereits Arbeitszeit. Und der, eben gelesen, auch das Ansehen der Tagesschau als Arbeitszeit wertet.
Wir müssen uns nicht die Köpfe heiß reden. Trauen Sie sich, 447. Klagen Sie es ein! Ich würde mich freuen. Ich nehme dann die Tagesthemen sowie Politmagazine und warum nicht auch diverse politische TalkShows wie M. Illner, C. Miosgar, M. Lanz. Man muss doch auf dem Laufenden bleiben als Lehrer! Bringt noch mehr Arbeitszeitabrechnungsmöglichkeiten! Ich bin dabei.
Ich mache mit. Und dann Reduzierung des Stundendeputats fordern, weil man ja 10 Stunden wöchentlich fernsehen muss. Das wäre ja genial!!!
Verlinken Sie doch bitte mal den entsprechenden Kommentar von Hoegg: ich finde ihn nicht im Netz.
Der Mann hat Bücher über Schulrecht geschrieben, man findet ihn bei YouTube zu manchen Themen….ist aber alles schon mehr als 10 Jahre her….
Kann alles sein. Wenn jemand jedoch in einem konkreten Fall auf einen Autor verweist, sollte er die konkrete Quelle verlinken.
Ich habe online gesucht, einiges von Hoegg gefunden, jedoch nichts, was obige Aussage der Kohlroulade belegen würde.
Ich brauche nicht klagen, da ich in meinen “Freistunden” – sofern diese frei sind- nicht auf dem Schulgelände bin…mit ausdrücklicher Erlaubnis übrigens.
Wenn ich mich BEREIT halten soll, tue ich das. Muss ich ja dann auch.
Sobald Arbeitszeit endlich gemessen wird, fordere ich die auch ein.
Sollte ich faktische Bereitschaftsdienste leisten sollen, OHNE dass diese als Arbeitszeit gerechnet werden, werde ich klagen.
Machen Sie sich da keine Sorgen.
Auch mit “trauen” hat das nichts zu tun, da dabei für mich (ausser Geld) nix auf dem Spiel steht.
Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist, aber bei uns gibt es “Frei”stunden und “Bereitschafts”stunden. In Freistunden können wir tatsächlich machen, was wir wollen, in Bereitschaftsstunden müssen wir vor Ort (im Lehrerzimmer) sein und können geplant oder auch spontan eingesetzt werden. Letzteres passiert auch gar nicht mal so selten.
Ah ja, das ist einigen (die nicht in der Schule sind) vielleicht gar nicht so klar. Bei den Vollzeitkollegen kommen diese “Freistunden” aber nicht vor 😉
Alle Lücken im Plan sind Bereitschaftstunden.
Die ständige Bereitschaft ist die Grundvoraussetzung für dieKkriegstüchtigkeit. – Wegtreten!
Dann “darf” man allerdings während dieser Zeit nicht arbeiten? Das wäre doch der Rückschluss? Sie sind ja witzig …
Bei Freistunden kommt es halt drauf an:
– Arbeite ich? Dann ist es offensichtlich Arbeitszeit
– Arbeite ich nicht? Dann ist es keine Arbeitszeit
– Wird erwartet, dass man mich “einsetzt” während dieser Zeit? Dann ist es tatsächlich mit “Bereitschaft” vergleichbar … Die Anwendung ist doch auch so. Gleiche Logik.
Und schon kommt man tatsächlich und logisch auch auf “Arbeitszeiterfassung”.
Grundsätzlich also Merksätze…:
“Kann Arbeitszeit sein – Wenn man in dieser Zeit arbeitet.”
“Kann keine Arbeitszeit sein – Wenn man in dieser Zeit nicht arbeitet”
“Ist Bereitschaft – Wenn erwartet wird, dass man in dessen Zeit vom AG (auf Abruf) arbeiten muss.”
Und schon deckt man das grundlegend mal ab.
Zusätzlich kommt hinzu: Muss man “Abruf vor Ort sein und darf die Schule nicht verlassen?” Dann wäre es meiner Meinung und Ansicht nach immer Arbeitszeit. Das ist “verordnet”/festgelegt vom AG. Und natürlich muss man dann hier innerhalb dieser Zeit dann auch arbeiten. FALLS keine Arbeit anfällen würde … Ist es trotzdem Arbeitszeit. Würde mich wundern … Aber sogar dann wäre es Arbeitszeit. Es ist auch so “angeordnet”.
Total absurd, wenn ich an andere ehemalige Berufsprofile von mir denke … Bspw.:
Natürlich wurde man in der Fertigung auch “als Arbeitszeit bezahlt”, wenn die Maschinen von anderen gewartet wurden und man währenddessen nicht arbeiten konnte. Absolut absurd, wenn das nicht so wäre. Darauf kam auch keiner, sowas zu beanstanden – da realitätsfern.
Ich habe in der Studie mal die Erfassungsmethoden überflogen, bin aber bei einer kleinen Frage bisher nicht schlau geworden: Zählen Wechselpausen als Arbeitszeit oder zählt nur die Unterrichtszeit? Immerhin machen die Wechsel grob 4*5*5 rund zwei Stunden pro Schulwoche aus. Toilettengänge werden normalerweise nicht aus der Arbeitszeit herausgerechnet, wie sieht das im Schulalltag aus?
Die Studie ist sicherlich wichtig, um Aufschluss über die Verteilung der nach Kategorien erfassten Arbeitszeit zu geben, interessant wäre aber auch ein methodischer Vergleich mit anderen Studien, die zu anderen Ergebnissen kamen.
Wenn ich, gemäß meiner Arbeitsanweisung einen anderen Raum aufsuchen muss (auf dem Weg noch Aufsicht habe), dann soll das auch abgezogen werden? Das ist so h ein Witz. Müssen dann alle Angestellten den Weg von ihrem Büro bis in den Meeting Raum auch von ihrer Arbeitszeit abziehen, weil sie ja laufen und nicht ihrer eigentlichen Tätigkeit nachgehen? Echt jetzt? Gibt es Unternehmen die das machen?
Wechselpausen sind Arbeitszeit
Selbstverständlich sind sie das. Ich wechsel in der Zeit aufgrund von Doppelstunden zum Glück selten den Raum. Sondern führe Aufsicht, arbeite Entschuldigungen und Elternbriefe und alles mögliche ab. Ich habe in den 5min. mehr Stress, als in der reinen Unterrichtszeit.
Kein Arbeitnehmer der Welt hält die Uhr an, wenn er von einem Büro in das andere geht! Wie kommt man nur auf die Idee, dass das bei Lehrern anders ist.
Die ganze Zeit im Büro ist Arbeitszeit, die ganze Zeit in der Schule ist Arbeitszeit (Pausen – so es sie denn gibt – ausgenommen). Das ist überall so. Wenn ich um 8 vom Chef ins Büro beordert werde und es gibt nichts zu tun, dann ist das was? Genau: Arbeitszeit!
Wenn Grundlage der Studie auf solchen Dingen beruht, wundert micht das Ergebnis und natürlich auch die Kritik so gar nicht. Ich befürchte nämlich auch, dass die Studie von einem Arbeitsrechtler sauber zerlegt werde könnte.
Aber nur die ganze Zeit, die man anwesend sein muss. Nicht automatisch die ganze Zeit, die man anwesend ist.
(Lesen Sie oben mein Beispiel mit dem Arbeitsunfall in der Haustür. Die Juristen sind da sehr genau!)
Wenn ich in der ersten Stunde einen Springer habe, dann muss ich logischerweise anwesend sein. Mittendrin muss ich auch anwesend sein, ich habe aber auch immer was zu tun.
Wenn ich in der letzten einen Springer habe, dann kann ich gehen.
Das ist ja meine Frage, wie in der Erfassung damit umgegangen wurde. Vielleicht ließen die erfassenden Kollegen die Uhr auch einfach durchlaufen, ich weiß es halt nicht. Ich frage deshalb, weil bei einem bei uns damals geplanten Probelauf zur Arbeitszeitabrechnung die Anrechnung der Wechselpausen zunächst abgelehnt wurde.
Grundsätzlich läuft man meiner Einschätzung nach bei kategorienorientierter Erfassung der Arbeitszeit immer Gefahr, dass „Kleinigkeiten“ anders behandelt werden und es daher auch zu deutlichen Unterschieden bei Studien kommen kann.
Daher halte ich eine Präsenzzeit für ausgewogener, allerdings auch nicht ohne Tücken.
Wenn ich mal etwas Zeit habe, dann lese ich mal genauer. Ich habe das so verstanden, dass die die Zeiterfassung total zersplittert und kaputt-kategorisiert haben.
Interessant ist immer, dass bei den Dezernenten, die ja ständig im Homeoffice sind, das nicht gilt. Das ist dann Vertrauensarbeitszeit. Wir werden ständig verarscht.
Wir haben auch Vertrauensarbeitszeit !!!!!!!!!!! Aber die ganzen Nörgler machen das gerade kaputt.
Wir haben Vertrauensarbeitszeit, denn wir bekommen zur Unterrichtsverpflichtung Vor- und Nachbereitungszeit hinzu und niemand schaut/schaute bisher, wie sehr wir sie wirklich brauchen und nutzen.
Erst nun, weil allerhand ewig Unzufriedene jammern und nörgeln, wird genauer hingeschaut und herauskommt die Prognos-Studie.
Nein, wir (bzw. ich) haben “Vertrauensarbeitszeit” in dem Sinne, dass unser Dienstherr darauf vertraut, dass wir viel mehr Stunden machen.
Deshalb möchte ich eine verbindliche (für mich selber mache ich das schon) Arbeitszeiterfassung. Es gibt sicher auch welche, die weniger arbeiten, denen passt das natürlich nicht.
Folglich basiert die Arbeitszeiterfassung auf Misstrauen. Ist doch klar, dass unser grundgütiger Dienstherr/Arbeitgeber nicht als missgünstig geziehen werden möchte und deshalb die AZE verschleppt. Es ist doch nur zu unserem besten.
Es ist schon interessant zu lesen, wie jetzt plötzlich von Eintragungsfehlern gesprochen wird, die zu dem unliebsamen Ergebnissen führten. Umgekehrt war immer davon die Rede, man solle doch den Lehrern, die ihre Arbeitszeit erfassen, vertrauen, dass sie es richtig und ehrlich machen. Bei diesen Ergebnissen war es dann immer zu viel Arbeit. Da war nicht von möglichen Eintragungsfehlern die Rede.
Die anderen Studienergebnisse wurden ebenfalls in Frage gestellt, schon alleine dadurch, dass daraus keinerlei Konsequenzen gezogen wurden, die zu Veränderungen geführt hätten.
Und man hat eine weitere Studie in Auftrag gegeben, viel deutlicher kann man die Validität der anderen Studienergebnisse gar nicht anzweifeln.
Krankheitstage kann man in meinem BL auch nur in der Woche eintragen,
am Wochenende ist das nicht möglich.
Auch das führt zu Verzerrung.
Hier wird nicht gefragt, ob Lehrkräfte absichtlich falsch eingetragen haben, sondern was ihnen möglich war, einzutragen.
Bitte mal Seite 149 der Studie lesen. Da steht: “Knapp 30 Prozent der Vollzeitlehrkräfte arbeiteten im Jahresmittel zwischen 40 und 44 Stunden pro Schulwoche, weitere knapp 30 Prozent lagen über 44 Stunden, rund 12 Prozent überschritten regelmäßig die Marke von 48 Stunden.”
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/48353
Das Fazit hingegen hat wieder andere Werte, die anhand der Daten nur schwer nachvollziehbar sind. Gern tiefer reinsehen.
Und Grundschullehrer, die angeblich nur 25 Stunden bei Vollzeit arbeiten, lassen mich dann doch an der Validität dieses Datensatzes zweifeln. Das ist bei ca. 20 Zeitstunden Unterricht + Aufsichten + Vorbereitung und gelegentliche Elterngesrpäche nicht plausibel.
Methodisch gibt es durchaus etwas an der Auswertung auszusetzen.
(Korrektur zum Link: Leider wurde die 200+ Seiten Abfertigung inzwischen unter einem Passwort versteckt.
https://www.smk.sachsen.de/arbeitszeituntersuchung-4456.html
Daher stimmen meine Seitenzahlen nicht mehr.)
Die Eintragung der Arbeitszeit kam oben drauf und wurde in ganz viele Einzelheiten zersplittert. Eigentlich gehört die Arbeitszeiterfassung natürlich in die Arbeitszeit, deshalb machen die meisten das auch nicht so kompliziert.
Schonmal woanders gearbeitet?
Arbeitszeitvergleich:
Angestellter 222 Tage, Lehrkraft 219 Tage
Ausgehend von einer 40 Stundenwoche mit 5 Arbeitstagen sind die 222 Tage 44,4 Arbeitswochen im Jahr. Somit ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von 1.776 Stunden.
Lehrkräfte arbeiten 43,8 (219/5) Wochen im Jahr. Ausgehend von den 1.776 Stunden Jahresarbeitszeit ergibt sich somit eine wöchentliche Arbeitszeit für Lehrkräfte von 40,5 Stunden je Woche.
Die Anzahl der Wochenenden ist für beide Gruppen zwar gleich, ebenso wie die Anzahl von Urlaubstagen, die ich hier mit 28 Tagen angenommen habe. Was beide Gruppen unterscheidet ist folgendes, der Angestellte hat hier in NRW zusätzlich an 11 gesetzlichen Feiertagen arbeitsfrei. Die Lehrkraft hat ferienbedingt hingegen 65 unterrichtsfreie Arbeitstage von denen aber die 28 Tage Urlaubsanspruch abgezogen werden müssen. Von den 11 Feiertagen hingegen fallen 6 ind die Ferienzeiten, so dass zu den 28 Urlaubstagen rechnerich nur 5 weitere freie Tage hinzu kommen. Das sind die Feiertage im Mai/Juni, der 1. November und die beiden halben tariflichen Feiertage an Heiliabend und Silvester.
So groß, wie er immer behauptet wird, ist der Unterschied zwischen den beiden Gruppen also gar nicht. Geht man z.B. von einer 38,5 Stunden-Woche bei Angestellten in der freien Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung aus sieht der Unterschied für Lehrkräfte – egal ob verbeamtet oder tarifbeschäftigt (danke §44 TV-L) – noch bescheidener aus.
So genau will das doch keiner wissen.
Ja, is klar:)
Vertrauen wir lieber den Auftragsstudien, die im Auftrag von Schulministerien von Unternehmensberatungen wunschgemäß angefertigt werden.
Als angestellte Lehrkraft würde ich den 44er hin oder her die bestehende Arbeitszeitregelung ohnehin vor ein Arbeitsgericht bringen. Was Angestellte nicht wissen, laut Arbeitsrecht können sie ihre Mehrarbeit ab der ersten Stunde abrechnen und nicht erst ab der dritten.
Nee, dass weiß ich tatsächlich nicht. Worauf begründen Sie das?
Die Regelungen für die Abrechnung der Mehrarbeit, die für die Beamten gilt, ist für Angestellte nicht explizit geregelt. Und somit kann jede angeordnete Mehrarbeitsstunde abgerechnet werden. Es besteht wie bei TZ-Kräften ein Anspruch auf Vergütung ab der ersten geleisteten zusätzlichen Stunde.
Aus Gründen der Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten wird selbstverständlich anders verfahren.
Wo finde ich dazu was Schriftliches?
Nirgends, es wird bei entsprechenden Beschwerden auf den §44 verwiesen, der die Arbeitszeitverpflichtung auf angestellte Lehrkräfte überträgt.
Das ist in Berlin nicht so. Angestellte in Vollzeit müssen auch 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit leisten.
in BB ebenfalls, deshalb fragte ich nach etwas schriftlichem
In NRW werden Beamte und Tarifbeschäftigte bei Mehrarbeit gleich behandelt.
https://bildungslexikon.gew-nrw.de/mehrarbeit
Ich weiß, rechtens ist es aber dennoch nicht. Auch die begründung fußend auf dem 44er ist zweifelhaft.
Wenn es nicht rechtens ist, muss es dafür eine Rechtsgrundlage geben. Nach dieser fragte ich Sie.
Die Auskunft: „Dickebank hat gesagt: Isso!“ ist da leider nicht hilfreich.
Es wird auf die Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten (siehe auch @Fräulein Rottenmeier) verwiesen.
Die Tatsache, dass die wöchentliche Arbeitszeit von beamteten lehrkräften mit Hilfe des §44 TV-L auf die Angestellten übertragen worden ist, führt zwar zur Gleichbehandlung aller Lehrkräfte, benachteiligt die angestellten lehrkräfte aber gegenüber anderen angestellten des Landes. Soweit ich weiß, hat hier in NRW noch keiner mit oder ohne Unterstützung durch die gewerkschaften/Verbände dagegen Klage erhoben. Mit Verweis auf den 44er sind aber meines Wissens nach mehrere Widersprüche und Klagen abgewiesen worden.
Das “Isso” kommt nicht von mir, ich habe es nur widergegeben.
Vielleicht ja widerrechtlich?
Einzige Ausnahme, das TZ Tarifbeschäftigte bei Klassenfahrten einen VZ-Lohn beantragen können.
Mein Antrag auf Aufstockung der Stundenzahl während einer Klassenfahrt im Schuljahr 21/22 wurde von DT aber mit Verweis auf die geltende Rechtslage abgelehnt.
Spaßig auch, als ich ab dem Schuljahr 22/23 meine Stundenzahl erhöht habe, galt die Erhöhung nicht ab dem 1. August sondern ab dem 9. August, dem Tag des offiziellen Unterrichtstarts. Dass es drei verpflichtende Vorbereitungstage gibt, hat dabei keine Rolle gespielt. Entsprechend der geminderten Vergütung habe ich meine Anwesenheitszeiten angepasst und Ende 23 die Brocken hingeschmissen.
Das neue Formular enthält jedoch genau diese Möglichkeit der vorübergehenden Aufstockung wegst Klassenfahrt…..
https://schulverwaltungsprogramme.msb.nrw.de/download/LBV(ABes)23_2019_02_release.pdf
Findet man unter C und wenn man auf ein Fragezeichen klickt, gibt es sogar Eintragungshilfe….
Richtig, das neue Formular.
Also bei uns wissen das die Angestellten 😉
Wissen ist Macht – (nichts wissen macht auch nichts)
K6 /K9 bezog sich auf die geleistete Stundenzahl in Kl11 und 12: für 6 Unterrichtsstunden 1 Abminderungsstunde, für 9 Ustd 2 Abminderungsstunde.
In Sachsen gibt es Abminderung, wenn man 9h in der Sek2 arbeitet??? In BB gibts nix. Alles KANN – Bestimmungen, also is nich wegen
A) Haushalt
B) Lehrermangel
Hauptsache die faulen Säcke arbeiten überhaupt irgendwann mal.
In Hessen auch. Ab 8h Sek II ein Stunde. Ist halt doof, wenn man dann 16 h Sek II hat. Da ist die eine Stunde für die Füße, denn egal wie viel mehr als 8, es gibt immer nur die eine Stunde.
Wie fies.. ich bin fast ausschließlich in der SEK 2, Mathekurse mit knapp 30 SuS… Abminderung Null.
Dann haben Sie doch jedes Jahr nach den Osterferien die Entlastung, weil die Q2 keinen Unterricht mehr hat …
(Oder auch nicht)
??? schritliche/mündliche Prüfungen, Vertretung,…
ich hab im letzten Jahr 7h/Woche JG 12 abgegeben, allerdings hatte ich 19 mündliche Prüfungen als Prüfer, 24 als Beisitzer (Protokollant/Vorsitz), 21 schriftliche Prüfungen (Erst/Zweitkorrektur), Prüfungsaufsicht (Vorbereitungsraum, Aufsicht in schriftlichen Prüfungen), in jeder Woche außerhalb der mündlichen Prüfungen mindestens 3h Vertretung. Da war nix mit Entlastung: alles zusammengerechnet (einschließlich Vorbereitung der mündlichen Prüfungen) hab ich da diverse Überstunden angehäuft.
Fair !
Nur noch mit 4 Tage Woche
und Homeoffice, also online/tablet Unterricht attraktiv!!!
Das Gehalt lockt nicht, die Präsenzarbeitszeiten auch nicht.
🙁
Ha,ha …….. ja, genau so läuft es: Nun überschlagen sich alle, denen die Studie nicht gefällt, darin “nachzuweisen”, warum sie nicht richtig sein kann. Komisch, gilt aber immer nur für “die anderen”.
Bitte mal Seite 149 der Studie lesen. Da steht: “Knapp 30 Prozent der Vollzeitlehrkräfte arbeiteten im Jahresmittel zwischen 40 und 44 Stunden pro Schulwoche, weitere knapp 30 Prozent lagen über 44 Stunden, rund 12 Prozent überschritten regelmäßig die Marke von 48 Stunden.”
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/48353 (Ist aber die gekürzte Version. Gestern war noch die 200+ Version downloadbar. Bestimmt wird es diese Seiter aber trotzdem geben).
Das Fazit hingegen hat wieder andere Werte, die anhand der Daten nur schwer nachvollziehbar sind. Gern tiefer reinsehen.
Denn dann stellt sich die Frage: wird neutral berichtet, oder gibt es eventuell eine statistische Lenkung?
Bzw. gern auch die Übersichtlichkeit von Grafiken bewerten. Oder auch Aussagekraft für einzelne Schulformen. Und wenn man statsistisch signifikante Unterschiede zwischen Seiteneinsteigern und grundständig ausgebildeten Lehrern nachweist (hat man), dann eventuell auch Gruppe: Klassenleiter in einer Grundschule ohne Seiteneinstieg beobachten.
Da kommen dann wieder ganz andere Ergebnisse raus.
Meine Kritik: die Rohdaten sind da – nur veröffentlicht wurden sie in einer stark begrenzten Form. Methodisch ist da also einiges in Frage zu stellen, was aber nichts mit “Gefallen” zu tun hat.
Mir egal, was die Studie sagt. Ich erfasseeine Arbeitszeit seit 1 Jahr und ich arbeite wesentlich mehr als ich sollte. Im Sinne von 300 unbezahlten Überstunden pro Jahr oder 3 Monate unbezahlt
Das lässt sich ganz einfach ändern. Oder Ihnen sind leuchtende Kinderaugen wichtiger als Ihre eigene Gesundheit und Erholung.
Berger, ebenfalls Unternehmensberatung hat schon vor Jahrzehnten andere Ergebnisse ermittelt.
Hätten Sie dazu mal einen Link?
Na immerhin sagt auch diese Studie, dass man keine zusätzlichen Aufgaben auf die Schulen übertragen darf. Und natürlich bin ich gespannt, wann man sich bei den, auch nach dieser Studie zu viel arbeitenden Gymnasialkollegen entschuldigt, sie für unbezahlte Überstunden entschädigt und deren Arbeitsbelastung zurückfährt.
In 18 Jahren? Vielleicht?
… und natürlich bei den Teilzeitkräften.
Ich habe im Schnitt in allen Schulwochen des Jahres 2025 32 Stunden gearbeitet (990 Stunden insgesamt auf 31 Schulewochn aufgeteilt). Teilzeit 13-14 von 25,5 Stunden. Mit Klassenleitung. Fächer Mathe, Physik, Philosophie. Zusätzlich habe ich 3 Wochen der Sommerferien mich täglich mehrere Stunden fortgebildet. Ich hatte eine Klassenfahrt, die ich alleine organisiert habe.
Ohne mich intensiver mit der Studie und der Erhebungsmethode, die zu diesen m.E. eher fragwürdigen Ergebnissen geführt haben, beschäftigt zu haben, zeigt auch diese Untersuchung nur eins ganz deutlich auf: Die Arbeitszeit jeder einzelnen Lehrkraft ist individuell zu erfassen. So, wie es seit 2019 bzw. 2022 auch rechtlich vorgeschrieben ist.
Sachsen kann jetzt gar nicht mehr anders vorgehen, wenn betont wird, wie groß die Spannweite zwischen den verschiedenen Gruppen liege.
Es ist dann am Arbeitgeber entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten einzuführen (z.B. über Arbeitszeitkonten, die halbjährlich oder jährlich ausgleichbar sind, Bonuszahlungen, zusätzliche Urlaubstage…), ganz sicher haben die Ministerien die Zeit seit dem BAG Urteil 2022 intensiv für Überlegungen in dieser Richtung genutzt und überraschen uns mit ausgefeilten Konzepten . Zudem muss der Arbeitgeber dringend genaue Stellenbeschreibungen und Priorisierungen der jeweiligen Aufgaben vornehmen- ein „alle über einen Kamm scheren“ kann dann nicht mehr erfolgen. Wie schon geschrieben wurde, wird das für einige Kollegen*innen auch zusätzliche Stunden/Arbeit bedeuten (weswegen die Gewerkschaften das Thema nur zögerlich aufgenommen haben), für einen Großteil wird es eine Erleichterung sein (inklusive aller Teilzeitkräfte und der Schulleitungen).
Ich bin Vollzeitkraft an einer Berufsschule und arbeite gemäß der Studie unter der Zeit. Ich frage mich nur, wie das bei Fächern, die in Blockklassen mit Faktor 0,67 gerechnet werden, sein kann. Ich unterrichte 22 Klassen, davon 2 in 2 Fächern und muss die entsprechenden notwendigen Zensuren ermitteln. Das wären bei meinen Klassen insgesamt 88 zu erbringende Einzelnoten. Wenn man die Klasse mit durchschnittlich 20 Schülern ansetzen würde und pro Test 10 Minuten veranschlagt, wären das ca 240 Zeitstunden allein an Korrekturen…
Ich frage mich da, wie diese Aussage bezüglich der Arbeitszeit zutreffen kann
Wer hätte gedacht, das zig Studien von unabhängigen Instituten, z.B. Stiftungen und Universitäten, eine andere Einschätzung haben, als die bezahlte vom Land in Auftrag gegebene…und dass dann die Methodik der letztgenannten Studien dubios ist?
Überraschung!!!
Man bekommt eben immer wieder die Wertschätzung als Lehrkraft seine Arbeitgebers zu spüren
Das liegt vielleicht einfach nur an der Wahrnehmung. Ignorieren, was nicht gefällt, verweisen auf das, was einen bestätigt. @dickebank verwies oben auf eine andere, ältere Studie, die Gleiches feststellte.
Das ist mir zu eintach. Denn die anderen – und davon gab es einige – Studien, z.B. Telekom Stiftung etc, sind dann obsolet nach ihrer Argumentation?
Und klar: es gibt Lehrer die faktisch zu wenig arbeiten – Sportlehrer fallen am wahrscheinlichsten in die Kategorie, wobei das auch davon abhängig ist, wie viele Stunden Sport in ihrem Deputat sind und was das Zweitdach ist.
Hier muss einfach eine saubere Arbeitszeiterfassung her, damit eine Differenzierung gegeben ist.
Und auch die Belastung eines Sportlehrers mitberücksichtigt. Dieser Lärm muss erstmal ertragen werden….
Warum ist denn die Arbeitszeiterfassung von Prognos nicht sauber? Weil das Resultat nicht gefällt?
Steht doch weiter oben schon in einigen Beiträgen erklärt … im Artikel übrigens auch.
Es ist doch völlig logisch, dass Studien, die vom betroffenen Arbeitgeber initiiert und beauftragt werden ein entsprechendes Ergebnis bringen. “Komischerweise” verhindern ja genau die betreffenden vorgesetzten Stellen in den Ministerien seit Jahren eine qualifizierte (vielleicht externe) Arbeitszeiterfassung, obwohl dies mittlerweile klar gerichtsfest vorgegeben ist.
Das Gegenteil ist aber genauso logisch, oder? Studien, die von Arbeitnehmern initiiert werden (sprich GEW etc.), werden ein entsprechendes Ergebnis bringen. Auch wenn Arbeitnehmer selbst über ihre Arbeitszeit Auskunft geben sollen, werden die doch logischerweise immer eher “mehr abrechnen”. Wir wissen doch, worum es geht.
Telekom Stiftung?
… hat ein Bötchen angerufen, war aber belegt:)
Es gab über die Jahre von verschiedenen Institutionen Arbeitszeiterfassungen…Deutsche Telekom Stiftung, von Lehrervertretungen (GEW), Unis usw.
Dass alle nur auf Seiten der Lehrer waren… ernsthaft? Das ist eine gewagte These
Teilnahme nur bei Fächerkombi Sport/Mathematik?
@Mika, dass Freistunden, in denen man nicht eingesetzt wird, nicht zur Arbeitszeit zählen, sodass man sie frei nutzen kann, kann man tatsächlich bei Günther Hoegg nachlesen. Da müssen Sie sich aber seine Bücher kaufen. Weiß gerade nicht mehr, in welchem das steht. Ich hab’s auch gelesen.
Freistunden/Springstunden sind zunächst einmal planbare Pausen. Und sollte ich wirklich einmal nichts zutun haben, dann nehm ich die auch.
Alle anderen großen und kleinen Pausen sind natürlich Arbeitszeit. Kurze, organisatorisch bedingte Arbeitsunterbrechungen sind vom AG zu vertreten. Zumal die durch nötige Nachbereitung und Rüstzeiten ziemlich zusammenschrumpfen.
Man muss sich doch nur die regelungen für die Abrechnung der Mehrarbeit ansehen. Unter Berücksichtigung von Plus- und Minusstunden darf ab der dritten abrechenbaren Mehrarbeitsstunde innerhalb eines Monats die Mehrarbeitsstundenvergütung beantragt werden. D.h. diese “Überstundenvergütung” wird nicht einmal automatisch gewährt, obwohl der AG die Zahlen kennt. Was die Planbarkeit der Frei-/Springsstunden angeht – bei der desaströsen Versorgung der Schulen mit Lehrkräften, hat man die abrechenbaren Mehrarbeitsstunden innerhal einer Woche zusammen. Innerhalb eines Monats kommt man so selbst nach Abzug der Freisetzungen so auf 8 bis 10 abrechenbare Mehrarbeitsstunden, die dann quartalsweise mit entsprechendem Zeitverzug ausgezahlt werden – sprich, die am Ende des ersten Quartals angefallen Mehrarbeitsstunden werden dann am Ende des darauf folgenden Quartals abgerechnet – ohne Verzinsung, das versteht sich doch von selbst.
Ich sag es ja!
Die drei Grundpfeiler:
4-Tage Woche
30 % Homeschooling/ Homeoffice
Gehalt 18 % rauf
DB und GK online!
Die K6/K9-Erklärung ist ja wirklich himmelschreiend!!!:(((
Ich Stelle die Frage: warum nicht einfach eine Zeiterfassung und im gleichen Atemzug die Stunden in der Heimarbeit auf 5 pro Woche begrenzen. Ob ich Arbeiten Zuhause oder in der Schule kontrolliere macht ja nun keinen Unterschied.
Die Zeit auf Klassenfahrt höher anrechnen und Urlaubstage auf 40 reduzieren. Die könnten dann hälftig vom Arbeitgeber, dem Bundesland vorgeschrieben werden und der Rest vom Arbeitnehmer in der schulfreien Zeit genommen werden. Z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr.
Was mir aber im Artikel ohne die Quelle der Auswertung gelesen zu haben fehlt, ist die Unterscheidung nach Fächern.
„Ob ich Arbeiten Zuhause oder in der Schule kontrolliere macht ja nun keinen Unterschied.“ Solange ich keinen adäquaten Arbeitsplatz in der Schule habe, macht es sehr wohl einen großen Unterschied.
Ich durfte (musste) selbst an dieser Untersuchung teilnehmen. Jeder Teilnehmer erhielt regelmäßig eine Übersicht der eingegeben Arbeitsleistung. Für Verwirrung sorgte dann bei mir und anderen betroffenen Kolleg:innen, dass hin und wieder mal ein oder zwei Tage komplett fehlten. Nachträge waren möglich, aber so wie ich, werden andere das irgendwann im Laufe des Jahres aufgegeben haben. Außerdem weiß ich nicht, wie oft ich die eine andere Stunde (vor allem übers Wochenende oder in den Ferien) vergessen habe einzutragen. Also sorry, Herr Minister, die Zahlen stimmen höchstwahrscheinlich nicht, fördern jedoch mal wieder die negative Meinung über Lehrer und Lehrerinnen in der Öffentlichkeit.
Es gibt Lehrer, die mit 2 Korrekturfächer eine 6-7 Tagewoche haben und einige wenige, die keine Korrekturen haben.
Ich habe 15 Jahre lang 6 Klassen korrigiert. Umgerechnet habe ich das auf mein Wochenlohn. Als Beamtin kam ich auf 22 Eiro die Stunde, da war es nur gerecht „mehr Urlaub“ zu haben, dafür hatte ich nur einen Tag frei die Woche. Der Schulleitung war es egal, die hat überhaupt keine Rücksicht auf uns genommen. Ich bin auch nicht befördert worden. Ich fühle mich vom Staat ausgenutzt.
Ich kann diese Missgunst in der Bewölkerung nicht mehr hören.
Das Dilemma besteht u.a. darin, dass es eben Klassenarbeitsphasen gibt. Ein Schulhalbjahr hat 20 Wochen, eine Woche vor Halbjahresende sollten die Noten in der Regel feststehen ergo alle Arbeiten – auch Nachschreiber – geschrieben und korrigiert sein. Bedeutet, wer nicht unbedingt eine der drei einstündigen Klassenarbeiten noch nach dem 6. Januar schreiben lassen möchte, muss die letzte KA vor den Weihnachtsferien terminieren. Die erste Schulwoche nach den Sommerferien lässt wenig Fachunterricht zu, da Organisatorisches im Vordergrund steht und alle erst einmal wieder in den Tritt kommen müssen. Bleiben also noch 16 bis 18 Wochen um die drei KA vorbereiten und durchführen zu können. Das ergibt dann Zeiträume von 5 bis 6 Wochen, die halt für alle schriftlichen Fächer gelten. Das führt dazu, dass der Zeitraum für die KA mindestens 2 Wochen umfassen muss. Keine KA auf aneinander folgenden Wochentagen, nicht mehr als zwei Arbeiten in der Woche etc.
Für Lehrkräfte bedeutet das, dass alle 5 bis 6 Wochen die “Hütte brennt” und Wochenenden relativ kurz sind. Selbst wenn man nur ein “Hauptfach” unterrichtet, heißt das in der SekI, dass alle 5 bis 6 Wochen da 4 Stapel mit zwischen 25 und 30 KA liegen, die innerhalb von zwei Wochen wieder korrigiert zurück sein müssen.
Bei zwei Korrekturfächern ist das der “nackte Wahnsinn”. Dass dann lediglich zwei mehrstündige KA im Halbjahr geschrieben werden müssen, macht es nicht besser.
Dieses Schulsystem hat fertig.
Nicht mehr, oder war noch nie zeitgemäß,bzw Kindgemäß.
Eine Hundeabrichtanstalt für Kinder.
95 % Schwachsinn, nie mehr gebraucht und heute werden Krankheiten erfunden wie ADHS, Legasthenie, Dyskalkulie und weiterer Schwachsinn, weil die Lehrer nicht mehr in der Lage sind die grundlegenden Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen zu vermitteln.
Das Hauptdesaster, das wie der sprichwörtliche Elefant im Raum steht,ist, daß man in der Schule nicht beigebracht bekommt, WIE man lernt, damit man es anwenden kann.
Und ALLE übersehen den Elefanten geflissentlich.
Diese ganze Diskussion hier um die Arbeitszeiten zeigt nur eins auf :
Ein chaotisches Durcheinander, wo niemand mehr weiß, was Schule eigentlich sollte.
Bildungsinteressierten empfehle ich das Teenager Befreiungshandbuch Von Grace Lewellyn, 1990.
Mein Hintergrund:
Mittlere Reife
Maschinenbau Meister
Maschinenbau Technliker
64 Jahre, verheiratet, 1 Tochter.
Gebe selbst Nachhilfe in Mathe bis zur mittleren Reife.
Und ich kann meiner Verachtung für das gegenwärtige System gar nicht richtig Ausdruck verleihen, so derart angewidert bin ich von dieser eitlen, selbstbezogenen Diskussion, die sich nur im Kreis dreht.