POTSDAM. Nach einer nächtlichen Verlängerung der Verhandlungen haben sich Gewerkschaften und Länder am Morgen auf eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent (in drei Schritten bis 2028) geeinigt. Für Lehrkräfte, Hochschulbeschäftigte und viele weitere Landesbedienstete bedeutet das zumindest nominal ein spürbares Plus – doch zentrale gewerkschaftliche Forderungen blieben unerfüllt. Von der ursprünglichen Forderung nach sieben Prozent mehr (bei einer Laufzeit von einem Jahr) ist das Ergebnis dann doch weit entfernt. Jetzt wird die Übertragung auf die Beamten gefordert.

Potsdam in den frühen Morgenstunden. Die dritte Verhandlungsrunde war eigentlich längst beendet, doch die Gespräche zogen sich weiter. Immer wieder Unterbrechungen, immer neue Sondierungen. „Bis zuletzt stand alles auf der Kippe“, berichtet Burkhard Naumann, Landesvorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen.
Am Vormittag verkündeten Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die dann doch noch erfolgte Einigung: Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent. Der neue Tarifvertrag läuft 27 Monate bis zum 31. Januar 2028 und gilt für alle Bundesländer außer Hessen, das eigene Tarifregelungen hat.
Konkret steigt das Entgelt zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Zum 1. März 2027 folgt eine weitere Erhöhung um zwei Prozent, zum 1. Januar 2028 um ein weiteres Prozent. Für Nachwuchskräfte sind Erhöhungen der Ausbildungsentgelte um mindestens 150 Euro vorgesehen. Zudem werden die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit angehoben. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 sind die Verbraucherpreise in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
„Mit der Einigung halten die Länder-Beschäftigen Anschluss an die Entwicklung in Bund und Kommunen“
Betroffen sind nach Angaben der Gewerkschaften rund 3,5 Millionen Menschen: direkt etwa 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Länder, indirekt rund 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie etwa eine Million Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Für Schulen und Hochschulen in Sachsen und anderen Ländern bedeutet der Abschluss unmittelbar steigende Gehälter für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und wissenschaftliches Personal.
GEW-Vorsitzende Maike Finnern sprach nach Abschluss der Verhandlungen von einem schwierigen Ringen. „Dieser Kompromiss ist nach sehr schwierigen Verhandlungen zustande gekommen. Mit der Einigung halten die Länder-Beschäftigen Anschluss an die Entwicklung in Bund und Kommunen“, sagte sie in Potsdam. Bereits im vergangenen Jahr hatten Bund und Kommunen einen Tarifabschluss erzielt, an dessen Volumen sich das jetzige Ergebnis orientiert.
Auch Verdi-Verhandlungsführer Frank Werneke ordnete das Resultat in diesen Zusammenhang ein. Die Tarifgespräche seien „so schwierig wie lange nicht mehr“ gewesen. Am Ende stehe jedoch ein Ergebnis auf dem Niveau des Tarifvertrags für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im vergangenen Jahr. „Damit halten die Länderbeschäftigten Anschluss an das Lohnniveau ihrer Kolleginnen und Kollegen“, erklärte Werneke.
„Die Ergebnisse bedeuten aber konkrete und nachhaltige Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen“
Der dbb beamtenbund und tarifunion betonte neben der prozentualen Erhöhung auch strukturelle Verbesserungen. „Unsere Beharrlichkeit und Geschlossenheit haben den Durchbruch gebracht“, erklärte dbb-Chef Volker Geyer. „Die Ergebnisse bedeuten aber konkrete und nachhaltige Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen – und das in einer extrem schwierigen politischen und wirtschaftlichen Gesamtsituation. Dass die Einkommen spürbar steigen, ist enorm wichtig für die Menschen, die dieses Land 24/7 am Laufen halten.“ Geyer verwies insbesondere auf die Erhöhung der Wechselschichtzulage, die Angleichung beim Kündigungsschutz Ost an West sowie auf ein Ausbildungspaket mit deutlichen Verbesserungen für junge Menschen.
Tatsächlich sieht die Einigung eine Anpassung der Kündigungsschutzregelungen in Ostdeutschland an das West-Niveau vor. Auch bei der Arbeitszeit an den drei ostdeutschen Universitätskliniken in Rostock, Greifswald und Jena soll es Angleichungen geben. Für die Gewerkschaften ist dies ein Schritt in Richtung einheitlicher Arbeitsbedingungen mehr als drei Jahrzehnte nach der deutschen Einheit.
Allerdings blieb der Abschluss – naturgemäß – hinter mehreren gewerkschaftlichen Kernforderungen zurück. Ursprünglich hatten Verdi und der dbb sieben Prozent mehr Entgelt, mindestens jedoch 300 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Die nun vereinbarten 27 Monate bedeuten für die Arbeitgeber Planungssicherheit über drei Haushaltsjahre hinweg. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), Verhandlungsführer der TdL, erklärte, der Kompromiss gehe „an die Grenze des Machbaren“, biete aber den Ländern Verlässlichkeit bis 2028.
„Ohne den Druck durch die starken Streiks wäre dieser Tarifabschluss nicht möglich gewesen. Dennoch gab es hier in Potsdam keine Jubelstürme“
In der GEW wird das Ergebnis entsprechend differenziert bewertet. Burkhard Naumann spricht von einem hart erkämpften Ergebnis: „Dieser Kompromiss wurde uns nicht geschenkt. Die Verhandlungen waren äußerst schwierig und zogen sich mit einem Tag Verlängerung bis in die frühen Morgenstunden. Mit der Einigung halten die Landesbeschäftigten Anschluss an die Gehaltsentwicklungen bei Bund und Kommunen. Ein wichtiges Zeichen ist die Ost-West-Angleichung beim Kündigungsschutz. Ohne den Druck durch die starken Streiks auch in Sachsen wäre dieser Tarifabschluss nicht möglich gewesen. Dennoch gab es hier in Potsdam keine Jubelstürme.“
Zu den offenen Punkten zählt aus Sicht der GEW insbesondere die Eingruppierung von Lehrkräften. Nach Gewerkschaftsangaben hat die TdL bis zuletzt versucht, Verschlechterungen bei der Eingruppierung durchzusetzen. Die Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung sowie nach faireren Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte konnte nicht durchgesetzt werden. Gerade für angestellte Lehrkräfte, die im Vergleich zu verbeamteten Kolleginnen und Kollegen ohnehin strukturelle Nachteile sehen, bleibt dies ein sensibler Punkt.
Deutlich wird der Konflikt auch bei den studentischen Beschäftigten. Eine Tarifierung, also ein eigener Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte, wurde von der TdL weiterhin abgelehnt. GEW-Chefin Finnern erklärte: „Es ist sehr enttäuschend, dass sich die Arbeitgeber nicht bewegen wollten. Sie verwehren damit 300.000 studentischen Beschäftigten den Schutz eines Tarifvertrages. Die Erhöhung der Mindest-Stundensätze um Cent-Beträge ist nicht ausreichend, zudem sind diese nicht individuell einklagbar.“
Statt eines Tarifvertrags wurde eine neue Vereinbarung über Mindeststundenentgelte getroffen. Diese sollen zum Sommersemester 2026 auf 15,20 Euro und zum Sommersemester 2027 auf 15,90 Euro steigen. In der Tarifrunde 2028 wollen die Tarifparteien über weitere Steigerungen ab dem Sommersemester 2028 verhandeln. Für die Gewerkschaften bleibt dies jedoch ein Provisorium.
Auch aus Sachsen kommt Kritik. „Die Arbeitgeber verwehren 300.000 studentischen Beschäftigten in Deutschland einen Tarifvertrag, mit dem die Betroffenen ihre Rechte auch durchsetzen können. Stattdessen werden wir mit leichten Erhöhungen bei der Stundenvergütung abgespeist“, erklärte Naumann. An Hochschulen, wo studentische Beschäftigte einen erheblichen Teil der Lehre und Forschung unterstützen, dürfte das Thema damit weiter auf der Agenda bleiben.
„Wir fordern die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen“
Für die Gewerkschaften ist die Einkommensrunde trotz Einigung noch nicht abgeschlossen. „Wir fordern die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen. Jedem Versuch, bei der Besoldung und Versorgung inhaltlich Abstriche zu machen oder die Umsetzung zu verzögern, werden wir uns massiv widersetzen“, kündigte dbb-Chef Geyer an. Die Frage der Übertragung ist politisch brisant, weil sie zusätzliche Haushaltsmittel erfordert und in den Ländern jeweils eigene Gesetzgebungsverfahren nach sich zieht.
Ein Selbstläufer wird das nicht: Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat bereits angekündigt, künftige Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst erst mit einer Verzögerung von sechs Monaten auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zu übertragen. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hingegen versprach, das Ergebnis „1:1“ auf die Beamten übertragen zu wollen. News4teachers
“1:1” – Wüst kündigt vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamte an








