STUTTGART. Sie erpressen und klauen, schlagen – und stechen zu: Auch Kinder begehen Verbrechen. Nur sind sie zu jung, um sich dafür verantworten zu müssen. Baden-Württembergs CDU-Innenminister Strobl fordert nun als Konsequenz, die Grenze zur Strafmündigkeit zu senken – im Wahlkampf. Dabei ist das Bild komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Aus der Wissenschaft kommt Widerspruch.

Angesichts wachsender Gewalt unter Kindern (und kurz vor der Landtagswahl am 8. März) bringen die Christdemokraten in der baden-württembergischen Landesregierung eine Absenkung der Strafmündigkeit ins Gespräch. Im vergangenen Jahr wurden in diesem Deliktfeld so viele tatverdächtige Kinder bis 13 Jahre registriert wie seit mindestens zwei Jahrzehnten nicht, wie das Innenministerium mitteilte. Ob das ein absoluter Höchstwert ist, blieb zunächst offen. Die Polizei erfasste 2025 in Baden-Württemberg 1.243 tatverdächtige Kinder im Bereich der Gewaltkriminalität – vor zehn Jahren waren es noch 456.
Innenminister Thomas Strobl stellt deshalb die geltende Altersgrenze bei der Strafmündigkeit infrage. «Die bisherige Regel ist über 100 Jahre alt und ein 14-Jähriger ist heute ein anderer als ein 14-Jähriger 1923», so der CDU-Politiker. Damals habe es etwa kein Internet und keine sozialen Medien gegeben. «Das müssen wir zwingend und dringend auf den Prüfstand stellen.»
CDU will «altersbezogene Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei Kindern» überprüfen
Nach aktueller Rechtslage müssen sich Kinder in Deutschland erst ab 14 Jahren strafrechtlich verantworten. Diese Grenze wurde 1923 festgelegt. In gravierenden Fällen kann der Staat jedoch anderweitig eingreifen und Schutzmaßnahmen veranlassen, etwa eine Inobhutnahme. In einem Brief an den Bund fordern Strobl und Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) nun, eine Studie zur «altersbezogenen Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei Kindern» in Auftrag zu geben. Diese solle ausdrücklich auch die Strafmündigkeitsgrenze überprüfen.
Gentges hatte bereits vor einem Jahr Bund und Länder aufgefordert, die Strafmündigkeit von Jungen und Mädchen intensiver zu diskutieren. Auslöser war ein tödlicher Streit unter Kindern an einer Stadtbahnhaltestelle in Stuttgart. Ein 13-Jähriger hatte einen Zwölfjährigen im Streit vor eine einfahrende Tram gestoßen – allerdings nicht in der Absicht, dass der Junge von der Bahn erfasst wird, wie Ermittler später berichteten. Unlängst hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) die Debatte in einem Interview mit News4teachers neu belebt.
Widerspruch kommt aus der Wissenschaft. «Aus Sicht der Forschung spricht wenig dafür, die Strafmündigkeit abzusenken. Das führt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dazu, dass sich die Jugendkriminalität nachhaltig verringert», erklärte unlängst der Kriminologe Prof. Sören Kliem gegenüber der Zeit. «Jugendliche weisen entwicklungsbedingt deutlich häufiger normabweichendes Verhalten auf als Erwachsene. Zentrale neuronale Reifungsprozesse sind in diesem Alter noch nicht abgeschlossen. Das führt zu größerer Risikobereitschaft, erhöhter Impulsivität und eben auch dazu, dass die Konsequenzen des eigenen Handelns nur eingeschränkt überblickt werden. Eine Verschärfung des Strafrechts würde also nicht präventiv wirken.»
Eine Haftstrafe wäre keine Abschreckung? Kliem: «Die Forschung ist hier eindeutig: Eine frühe Hafterfahrung gilt als ein Risikofaktor für Delinquenz und soziale Desintegration. Eine Inhaftierung reißt die jungen Menschen aus ihrem sozialen Umfeld. Womöglich brechen sie Ausbildung oder Schule ab. Freiheitsentzug erzeugt mehr Probleme, als er löst. Studien zeigen, dass eine Haft im Jugendalter zu hohen Rückfallquoten führt.»
Kindergewalt sorgt für Aufsehen – extreme Fälle sind aber sehr selten
Immer wieder erschüttern Fälle von Kindergewalt die Öffentlichkeit. Ende Januar erst war in Dormagen zwischen Köln und Düsseldorf die Leiche eines 14-Jährigen an einem See entdeckt worden. Ein 12-jähriger Mitschüler soll ihn getötet haben – der Junge befindet sich in der Obhut des Jugendamtes.
Zwei Mädchen im Alter von 11 und 14 Jahren hatten vor einem Jahr in einem Hallenbad im baden-württembergischen Lauda-Königshofen eine Frau mit geistiger und körperlicher Behinderung beleidigt, geschlagen und ihr eine Plastiktüte über den Kopf gezogen. Den Angaben zufolge waren die Mädchen bereits polizeibekannt – unter anderem wegen Körperverletzung und Ladendiebstahls. Die Frau konnte sich befreien und blieb körperlich unverletzt.
Im März 2023 wurde in Freudenberg (Nordrhein-Westfalen) die zwölfjährige Luise von zwei Gleichaltrigen im Alter von 12 und 13 Jahren erstochen. Die Ermittlungen ergaben, dass das Mädchen mit insgesamt 74 Messerstichen getötet wurde und die Tat offenbar geplant war. Wegen des Alters der Täterinnen (unter 14 bzw. knapp 14 Jahre) wurde das Strafverfahren eingestellt und stattdessen ein zivilrechtliches Verfahren geführt.
Strobl will am Donnerstag die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Baden-Württemberg vorstellen. Bei der Kinder- und Jugendkriminalität insgesamt zeigen sich in mehreren Bereichen positive Trends: Die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren sank im Vergleich zum Vorjahr um 9,6 Prozent auf 43.899. Klammert man das Pandemie-Jahr 2021 aus, ist das laut Ministerium der niedrigste Stand seit zehn Jahren. Verstöße gegen das Ausländerrecht wurden nicht berücksichtigt.
Auch die Zahl tatverdächtiger Kinder bis 13 Jahre ging im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 Prozent zurück. Langfristig zeigt die Entwicklung jedoch nach oben. Seit 2016 sei die Zahl tatverdächtiger Kinder im Südwesten um rund 57 Prozent gestiegen, warnt Strobl. «Bei den Körperverletzungsdelikten fällt der Anstieg mit einem Plus von knapp 120 Prozent noch krasser aus.» Man müsse sich deutlich intensiver mit Kindergewalt auseinandersetzen.
Höchststand bei Gewaltkriminalität seit Jahren – Gewalt an Schulen aber rückläufig
Bei der Kinder- und Jugendkriminalität handelt es sich laut Ministerium überwiegend um Körperverletzungen sowie Diebstähle, häufig Ladendiebstähle. Der jüngste Rückgang sei vor allem auf sinkende Zahlen beim Ladendiebstahl (minus 18,2 Prozent), beim Schwarzfahren (minus 27,1 Prozent) und bei Rauschgiftdelikten (minus 42 Prozent) zurückzuführen – die Teil-Legalisierung von Cannabis mache sich statistisch bemerkbar, berichtet das Ministerium.
Die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren im Bereich der Gewaltkriminalität sank 2025 um sieben Prozent auf 6.237, liegt aber weiterhin über dem Zehnjahresmittel. In der Altersgruppe der Kinder steigt die Zahl hingegen weiter – auf, wie gesagt, 1.243, den höchsten Stand seit vielen Jahren.
Die Gewalt an Schulen ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig, bleibt jedoch relevant: 2025 wurden 214 Lehrkräfte sowie 2.612 Schülerinnen und Schüler Opfer einer Straftat – 7,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Seit 2016 sei die Zahl der Opfer jedoch um knapp 70 Prozent gestiegen, so das Ministerium. Besonders deutlich sei der Zuwachs bei Körperverletzungen.
«Diese Statistik verrät uns weniger, als wir glauben. Sie wird im öffentlichen Diskurs mit dem Phänomen Kriminalität an sich gleichgesetzt» – sagt allerdings Kriminologe Kliem mit Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Aber: «Im Kern bildet die PKS ausschließlich die polizeiliche Ermittlungstätigkeit ab – das sogenannte Hellfeld der Kriminalität, jene Straftaten und Tatverdächtigen, die von der Polizei erfasst werden. Steigen diese Zahlen, heißt das zunächst nur, dass mehr angezeigt, häufiger ermittelt oder intensiver kontrolliert wurde – und nicht zwangsläufig, dass tatsächlich mehr Straftaten begangen werden.»
Tatsächlich gehe der langfristige Trend bei der Kinder- und Jugendgewalt in die andere Richtung – nach unten.
Es gebe, so Kliem, einen «seit Jahrzehnten anhaltenden stetigen und sehr deutlichen Rückgang. Trotz dieses Wiederanstiegs nach Corona. Man könnte es mit dem Verlauf eines Börsenkurses vergleichen: Auch da gibt es einen Trend, einzelne Ausschläge nach oben oder unten müssen dabei nicht richtungsweisend sein. Natürlich muss man immer genau hinschauen. Aber es gibt jetzt keinen Grund, in Panik zu verfallen und so zu tun, als ob wir in einem besonders gefährlichen Land oder in einer besonders gefährlichen Zeit leben. In der gefühlten Unbeschwertheit der Zeit des Sommermärchens, der Fußball-WM 2006, etwa, lag die Gewaltkriminalität deutlich über dem heutigen Niveau.» Vergessen würden offenbar auch die sogenannten «Baseballschlägerjahre» der 1990-er. Damals habe rechtsextreme Jugendgewalt in vielen Regionen zum Alltag gehört. News4teachers / mit Material der dpa
Studie zu Jugendgewalt: Brutalere Eltern – sinkender Respekt gegenüber Lehrkräften









Verhindern Strafandrohungen, dass Erwachsene straffällig werden?
Angesichts all der Straftaten möchte man vielleicht meinen, offensichtlich nicht. Aber woher wissen wir, welche Straftaten durch Strafandrohungen verhindert wurden? Die fanden ja nicht statt!
Mich schrecken Strafandrohungen bei bestimmten (kleinen) Vergehen vor allem immer dann ab, wenn ich die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung für hoch halte.
Genau. Die Wirkung von Strafen und Strafandrohung verzerrt das Bild in der Hinsicht, dass wir nur sehen, was trotzdem stattfand, aber nicht sehen, was dadurch nicht stattfand. Man müsste also mal für eine gewisse Zeit Strafen und Strafandrohungen “aussetzen” und schauen, was passiert.
Regelmäßig kann man das in Krisengebieten, Bürgerkriegen, Kriegen sehen. Wo die zivile Ordnung (“law and order”) zusammenbricht, sehen wir mit Erschrecken, wie sich unsere Mitmenschen, “die braven Bürger”, plötzlich verhalten. Da gilt dann nur noch das Recht des Stärkeren.
Ich kann aus der Schule sagen, dass Kinder mir gesagt haben, sie wollten in einem Konflikt eigentlich zuschlagen, weil sie so sauer waren, aber sie taten es nicht, weil sie wussten, dann bekommen sie Ärger mit mir.
Ergo: Strafandrohungen wirken. + Das Herabsetzen der Strafmündigkeit bedeutet nicht, Kinder kommen ins Gefängnis. Mit solchen Aussagen wollen die Gegner der Herabsetzung dieses Vorhaben nur torpedieren und verunglimpfen.
“Aber woher wissen wir, welche Straftaten durch Strafandrohungen verhindert wurden? Die fanden ja nicht statt!”
Wahrscheinlich verhinderten die bisher auch Elefantenangriffe und den Fünften Weltkrieg 😉
Aber Ihrer Logik folgend: Warum glauben Sie, die Forschung hätte dies nicht berücksichtigt?
“Aber woher wissen wir, welche Straftaten durch Strafandrohungen verhindert wurden?”
Der Artikel gibt da eine eindeutige Antwort:
“Eine Haftstrafe wäre keine Abschreckung? Kliem: «Die Forschung ist hier eindeutig: Eine frühe Hafterfahrung gilt als ein Risikofaktor für Delinquenz und soziale Desintegration. Eine Inhaftierung reißt die jungen Menschen aus ihrem sozialen Umfeld. Womöglich brechen sie Ausbildung oder Schule ab. Freiheitsentzug erzeugt mehr Probleme, als er löst. Studien zeigen, dass eine Haft im Jugendalter zu hohen Rückfallquoten führt.»”
Ehrlich gesagt geht mir der Schutz der Gesellschaft vor solchen Individuen vor – Opferschutz vor Täterschutz. Wer kriminell wird, weiß, was er tut und welche Konsequenzen das haben kann.
Kinder eben nicht. Herzliche Grüße Die Redaktion
Spätestens ab der dritten Straftat derselben Art bezweifle ich doch schwer, dass die Kinder nicht wussten, was sie taten, und dass das verboten ist.
Wäre das nicht ein Beweis dafür, dass die Einsichtsfähigkeit nicht ausreicht?
Was soll da eine Absenkung des Strafalters bringen? 😀
(Bedenken Sie, dass es bei Ihrem Beispiel durchaus Konsequenzen, aber eben keine strafgesetzlichen gibt)
Wäre das nicht ein Beweis dafür, dass die Einsichtsfähigkeit nicht ausreicht?
Mit dem Argument müssten Sie für jeden erwachsenen Serienmörder auf “Freispruch” plädieren. Er kann’s ja nicht besser wissen, weil nicht einsichtsfähig.
Nö, der ist entwicklungspsychologisch reif. Wenn der psychisch krank ist, gelten da – wie bei Kindern – andere Maßnahmen anzuwenden.
Die veränderte Kindheit wird seit Jahren angesprochen und doch, auch Kinder haben einen moralischen Kompass, der sie Gutes von Schlechtem unterscheiden lässt. Eine Herabsenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre ist meines Erachtens und angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre durchaus vertretbar.
“Die veränderte Kindheit wird seit Jahren angesprochen”
Aus dem Elfenbeinturm?
“Eine Herabsenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre ist meines Erachtens und angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre durchaus vertretbar.”
Dann gehen Sie doch in ein Land, wo man Ihre Einzelmeinung teilt 😉
Das dürfte hier in Deutschland keine Einzelmeinung mehr sein, wenn sie sogar von regierenden Politikern vorgebracht wird.
Na wenn viele das meinen, muss es wohl so sein, alles andere wäre stumpfer Populismus wider besseren Wissens
Schon ein Fünfjähriger lernt, dass er seine Mutter nicht schlägt. Aber ein 13-Jähriger weiß nicht, dass er bspw. nicht mit einem Messer auf die Lehrerin einstechen darf? Kinder wissen sowas eben nicht?
Es geht auch gar nicht darum, um für jede Handlung die genaue Konsequenz zu kennen. Es reicht zu wissen, dass gewisse Handlungen nicht erwünscht sind und zu unangenehmen Konsequenzen führen werden.
Wir hatten Schüler, die sich im Alter von 12 Jahren völlig daneben benommen und auch Straftaten begangen haben. Im Gespräch meinten sie nur, dass sie ja noch zu jung seien und man ihnen gar nichts anhaben könne.
Weiß es jeder Erwachsene?
Die Frage ist: Ab welchem Alter sollte man dies voraussetzen?
Die Frage ist auch, ob fehlende Einsichtsfähigkeit eines Täters wirklich rechtfertigt, dass andere Menschen Opfer von deren Gewalt werden müssen.
Aktuell hat sich die Politik zumindest teilweise für diesen Weg entschieden.
Spätestens ab dem Alter, ab dem ein Kind weiß: “Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andern zu!” Und das beginnt bei Körperverletzung, Diebstahl und Mobbing bei normal entwickelten und erzogenen Kindern schon viel früher als mit 14 Jahren (meine persönliche Meinung).
Oh shit! Und die Wissenschaft verschwendete Jahrzehnte mit Untersuchungen und Forschung, anstatt Potschemuschka zu fragen, was ihr Bauchgefühl für ungefähr richtug hält…
Bei welchem Alter lag die Strafmündigkeit in der DDR nochmal?
Spannend, dass wohl Ihre einzige – natürlich unausgesprochene – Kritik am Unrechtsstaat DDR daran liegt, Kinder nicht früher härter bestraft zu haben …
Offenbar haben Sie meinen Kommentar (undden Artikel) gar nicht gelesen.
Wenn Sie für Opferschutz sind, dann sollten Sie gegen die Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen sein, weil der Abbruch von Schule und Ausbildung sowie das Herausreißen aus ihrem sozialen Umfeld erst recht zu neuer Krimnalität führt.
Aber die ganz harten Fälle, beispielsweise 12- oder 13jährige MörderInnen, werden doch sowieso vom Jugendamt in Obhut genommen und irgendwo versteckt, die bleiben doch nicht in ihrem sozialen Umfeld! Auch nicht in ihrer Schule.
Es gibt bereits Maßnahmen für solche Härtefälle? Warum dann der ganze Aufwand für alle anderen Kinder?
Es gibt inzwischen Kinder, die aufgrund von Körperverletzung, Diebstahl, Gewaltandrohung etc. mehrfach polizeibekannt sind (vereinzelt haben wir auch mal welche in unserer Betreuung). Die geben absolut NICHTS auf Schule und Ausbildung (oder auf unsere Gespräche). Andere Kinder im Stadtteil fürchten sich täglich vor neuen Übergriffen.
Ich bleibe dabei: Der Schutz der Opfer geht hier definitiv vor. Die straffälligen (aber nicht strafmündigen) Kids MÜSSEN sogar aus ihrem sozialen Umfeld rausgerissen werden, um endlich ein Zeichen zu setzen: Der Täter bekommt seine Konsequenz, die Opfer können wieder ohne Furcht spielen. Nach Ihrer Argumentation würden Sie auch den Mobber in derselben Klasse seines Opfers lassen, um den Mobber zu rehabilitieren.
Wie sieht Ihr konkreter Vorschlag aus, wie man mit solchen Kinder-Tätern umgehen soll?
“Wie sieht Ihr konkreter Vorschlag aus, wie man mit solchen Kinder-Tätern umgehen soll?”
Nicht durch härtere Strafen, wenn es zu spät ist, sondern durch Prävention und SCHUTZ der Opfer. Die interessieren sich wahrscheinlich mehr um ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden, als die Strafphantasien der – ideenlosen – Erwachsenen.
Ich würde Ihnen ja die Wissenschaft nahelegen, welche keine Wirkung in immer härteren Strafen nachweisen konnte, aber was lässt Sie denn annehmen, das würde etwas bringen?
Kennen Sie Länder, wo durch frühere Strafen bessere Ergebnisse erzielt werden?
Ehrlich gesagt, interessiert mich das Schicksal von Tätern (egal welchen Alters) nicht sonderlich*.
Die Strafen von Tätern müssen halt so ausfallen, dass sie es, aufgrund der dann zu erwartenden Strafe, nicht wieder wagen werden eine Straftat zu begehen.
*es sollte klar sein, dass wir nicht von Ladendiebstahl reden. Aber ein 14jähriger, der mordet, kann von mir aus genauso lang weggesperrt werden, wie in anderen Ländern, wo lebenslang auch lebenslang bedeutet.
“es sollte klar sein, dass wir nicht von Ladendiebstahl reden.”
Öhm, doch. Das Mindeststrafalter soll heruntergesetzt werden, dass betrifft INSBESONDERE diese künftigen Dieb*innen, die bspw. eine Süßigkeit einpacken (wollen), die sie sehen
NOCHMAL (so viele schrieben es schon): Es geht doch nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu stecken.
Ihre Antwort an @Rosinen ist deshalb so, als würde jemand nach der Uhrzeit fragen und Sie antworten, dass morgen die Sonne scheint.
Sprechen Sie doch einfach nur für sich.
“Rüdiger Vehrenkamp” hat geschrieben, dass für Ihn “Opferschutz vor Täterschutz” geht. Ganz offensichtlich schwebt hier doch der Gedanke des Freiheitsentzuges herum. Denn nur Freiheitsstrafen gewähren außer der Todesstrafe Schutz vor Tätern.
(Seltsamerweise sagt hier ja auch niemand, welche staatlichen Strafen denn für 12-Jährige angemessen sein sollen. Wohl weil sich niemand traut zu sagen, was es wirklich denkt. Oder weil niemand etwas denkt.)
Was wäre denn Ihr Vorschlag, wie man die Opfer vor Gewalttätern, die jünger als 14 Jahre sind, schützt. Welche “Strafen” halten Sie für angemessen?
Warum fragen Sie nach Strafen für Kinder, die nicht strafmündig sind??
Das müssen Sie alle anderen fragen, die sich wünschen, das Mindeststrafalter für ALLE Kinder herunterzusetzen ^^
Zumal (unabsichtlich?) ausgeklammert wird, dass es ALLE Kinder in dem Alter betrifft UND die Festlegung des Mindeststrafalters sich nicht mehr an der wissenschaftlich umschriebenen Entwicklung und Schuldfähigkeit orientieren soll, sondern zur politischen Entscheidung erklärt wird?
Ein psychisch kaputtes Kind von 7 Jahren verletzt/ töten wen? Strafalter für alle anderen runter – ein höchst gefährlicher Trend 🙁
Das ist ja Unsinn. Es ist, als würde es für alle Erwachsenen, die straffmündig sind, nur eine einzige “Strafvariante” geben, nämlich Gefängnis.
Hier sind die wichtigsten Daten im Überblick:
Auf auffallensten sind die Söhne prügelnder Väter. Die Mädchen sind oft verängstigt, die SÖhne sehen in der Gewalt des Vaters ein angemessenes Verhaltensmuster. Wer erklärt das der CDU?
Ich glaube die Merz CDU ist in dieser Hinsicht beratungsresistent
Club
der
Unbelehrbaren
Das mag so sein, aber laut NRW-Studie hat die Quote der Gewaltdelikte bei Mädchen in NRW deutlich stärker zugenommen als bei Jungs.
Prozentual oder in absoluten Zahlen? 😉
Schlagen Sie einfach im Duden mal den Begriff “Quote” nach.
Da Sie nicht antworten kann ich also davon ausgehen, dass der prozentuale Anstieg bei Mädchen hoch liegt, da die absoluten Zahlen zuvor – und weiterhin – erheblich unter denen der Jungen liegen (was einen prozentualen Anstieg erheblich schwieriger gestaltet)? 🙂
Wobei, näh, das wäre echt schmierig und verlogen, sowas anzuführen, wenn erheblich mehr Jungen betroffen wären
Wenn Sie nicht wollen, müssen Sie nicht nachlesen, dass die Quote der Gewaltprävalenz z.B. bei einfacher Körperverletzung bei Mädchen von 14,5% auf 20,2% gestiegen ist, bei Jungs von 20,1% auf 25,7%.
Oha! Wenn Sie mir “Die NRW-Studie” verlinken und sofern Ihre Quellen stimmen, lese ich gerne nach
Da passiert mal was in Richtung Gleichstellung und schon ist es auch wieder falsch:)
Gewalt zwischen Kindern hat keine Chance, wenn Sie lieber einen Witz raushauen wollen
Klischee! Immer sind beide Entwicklungen möglich. Und auch die bewusste Abkehr, wobei die bewusste Abkehr von erlernten/erlebten Verhaltensmustern schwieriger ist. Man hat eben nichts anderes gelernt.
“seit Jahrzehnten anhaltenden stetigen und sehr deutlichen Rückgang. “
Schwer nachzuvollziehende Aussage, wenn man z.B. die Entwicklung der TVBZ in der NRW-Studie zur Kinder- und Jugendgewalt und die Entwicklung der Prävalenz der Gewaltdelikte in der zugehörigen Dunkelfeldstudie betrachtet.
Nach meinen Informationen betrug die TVBZ-Gewaltkriminalität laut BKA im Jahr 2015 bei 14 – 18J = 618, bei 8 – 14 J = 138.
Im Jahr 2024 dann 984 und 281.
Klingt für mich nicht unbedingt nach “stetigen und sehr deutlichen Rückgang“.
Selbstverständlich kommt es auf den Maßstab an (siehe Beitrag oben): Es gibt demnach aktuell einen relativen Peak, aber einen Langfrist-Trend (Maßstab: mehrere Jahrzehnte) nach unten. Denn diese relative Spitze aktuell hat noch lange nicht das Niveau der 2000-er und 1990-er Jahre.
Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“seit Jahrzehnten anhaltenden stetigen und sehr deutlichen Rückgang. “
Kommt vermutlich darauf an wie man den Begriff “stetig” definiert.
Üblicherweise wird darunter ja kein massives Auf-und-Ab verstanden, sondern eine gleichmäßige Entwicklung in eine Richtung.
“Üblicherweise wird darunter ja kein massives Auf-und-Ab verstanden, sondern eine gleichmäßige Entwicklung in eine Richtung.”
Welcher Definition folgen Sie da?
Ich hatte erst Letztens etwas von einer stetigen Klimaerwärmung mitbekommen, obschon die Temperaturen jeden Winter “massiv” (was auch immer Ihr Definition dazu ist) runtergehen 😀
“Welcher Definition folgen Sie da?”
Duden.
“stetigen Klimaerwärmung mitbekommen, obschon die Temperaturen jeden Winter “massiv” (was auch immer Ihr Definition dazu ist) runtergehen“
Dann recherchieren Sie mal die Begriffe Klimawandel und jahreszeitabhängige Temperaturveränderungen.
Ändern sich die Temperaturen “massiv” zwischen den Jahreszeiten? 😀
Es ist nicht seriös, allein das Jahr mit der niedrigsten Jugendgewaltkrimnalität als Maßstab heranzuziehen und dann die gegenwärtigen Zahlen zu skandaliseren, ohne z uberücksichtigen, dass in den 90er und 2000er Jahren die Zahlen wesentlich höher waren.
Im Jahr 2007 war die Jugendgewaltkriminalität zum Beispiel fast doppelt so hoch wie 2015.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37370/umfrage/jugendkriminalitaet-tatverdaechtige-minderjaehrige-bei-ausgewaehlten-gewaltverbrechen/
Nach meinen Informationen betrug 2007 die TVBZ bei 14 – 18 Jährigen 1086, im Jahr 2024 dann 984.
Bei 8 – 14 Jahre im Jahr 2007 TVBZ = 186, im Jahr 2024 dann 281.
Ergibt dann in der Addition für das Jahr 2007 bei 8 – 18 = 1.272
für 2024 = 1.265.
Ist aber natürlich Ansichtssache, ob man das dann als “deutlichen Rückgang” der Kinder- und Jugendgewalt bezeichnen möchte.
“Ist aber natürlich Ansichtssache”
Da stellen Sie ja die Ihre über die Expert*innen, die dazu forschen.
Aber bestimmt kann Herr Kliem noch ganz doll viel von Ihnen lernen – wenn Ihre Quelle stimmen 🙂
Wenn Sie unbedingt wollen, dürfen es meinetwegen gerne als Beleg für einen
“seit Jahrzehnten anhaltenden stetigen und sehr deutlichen Rückgang. “
ansehen, dass die jährliche Anzahl der Gewaltdelikte der im Artikel genannten Gruppe von 8 – u14-Jahre in den Jahren 2023 und 2024 auf die jeweils absolut höchsten Werte seit 1990 gestiegen ist.
1990 muss eine düstere Zeit gewesen sein. Ich selbst war zu jung, aber ich schätze, alle redeten sich derzeit den Mund fusslig, immer jüngere Kinder bestrafen zu können, auch wenn die noch kein ausreichendes Einsichtsvermögen entwickelt haben….
Soviel dazu, dass es früher angeblich besser war 🙁
Cherrypicking und ed840?? Ne, soweit meine Quellen stimmen 😛
“Ne, soweit meine Quellen stimmen“
Wenn Sie welche haben, können ja mal versuchen für Gewalttaten der Gruppen 8 – u14 eine TVBZ zu finden die mind. ebenso hoch war wie im Jahr 2024.
Nö, mir genügt der Artikel und dass Sie sich wiedermal einen Abbrechen, Ihre Meinung nicht zum Thema zu schreiben.
Aber das “soweit meine Quellen stimmen” ist echt der Hammer XD
Wenn Sie unbedingt wollen, können Sie meinetwegen gerne glauben, dass ein kontinuierlicher Anstieg über 18 Jahre, anschließender Rückgang von 7 Jahren und dann wieder Anstieg von 9 Jahren einen
““seit Jahrzehnten anhaltenden stetigen und sehr deutlichen Rückgang. “ beschreibt.
Ich behalte mir vor das etwas realistischer zu beurteilen.
Also einen Zeitraum von 25 Jahren? Von 40?
Fragen Sie einfach mal eine Mathelehrkraft welches Ergebnis eine Addition der von mir oben genanten Zahlen ergibt.
“dass in den 90er und 2000er Jahren die Zahlen wesentlich höher waren.”
Von der TVBZ mal ganz zu schweigen, können Sie denn auch nur ein einziges Jahr aus diesem Zeitraum nennen, in dem die absolute Zahl der Gewalttaten in der Gruppe 8 – u14, um die es im Artikel ja geht, auch nur annähernd so hoch gewesen sein soll wie in den Jahren 2023 oder 2024?
Cherrypicking much?
Bedeutet denn Rückgang in der Masse überhaupt, dass es für den Einzelnen weniger schlimm ist, zusammengeschlagen oder abgestochen worden zu sein? Was ist das für eine Argumentation? Sagt man dann der Mutter der erstochenen Kindes, trösten Sie sich, insgesamt sind aber die Zahlen der Tötungsdelikte unter Kindern und Jugendlichen gesunken?!?
Ja, schwer vorstellbar, wie viel schlimmer es damals war.
Laut meinen Informationen betrug die TVBZ-Jugendgewalt im Jahr 2024 ca. 10% niedriger wie im oben genannten Jahr 2006, bei 8 -14 Jahre ca. im Jahr 2024 ca. 50% höher als 2006.
Dann können Sie sich ja vorstellen, wie schlimm es vorher war, wenn Ihr Quellen stimmen 🙂
Im Freudenberger Fall vll. noch zu erwähnen, dass das eine Mädchen mutmaßlich in den Tagen vorher im Internet zur Strafmündigkeit recherchiert hat.
Hier ist also schon davon auszugehen, dass dieser Fall ggf. etwas anders gelaufen wäre.
Weiterhin geht es bei der Absenkung der Strafmündigkeit nicht darum, jedes Kind ins Gefängnis zu stecken. Unser Rechtssystem kennt, gerade im Jugendstrafrecht, viele weitere Strafen, die nicht direkt Gefängnis lauten. Es geht darum, dass man bei den Kindern, die sich ihrer Tat bewusst waren und reif genug gewesen sind, zumindest die Möglichkeit hat …. mehr nicht!
“Aus Sicht der Forschung spricht wenig dafür, die Strafmündigkeit abzusenken. ”
“Im Kern bildet die PKS ausschließlich die polizeiliche Ermittlungstätigkeit ab”
Danke! Können wir uns dann im Wahlkampf bitte nicht durch populistisches Geraune davon ablenken lassen, dass es vielen Schulen drastisch an Ressourcen und Personal mangelt?
“dass es vielen Schulen drastisch an Ressourcen und Personal mangelt?“
Dazu gibt es bewährte Mittel. Einfach die Zahl der Unterrichststunden kürzen, dann braucht man weniger Lehrkräfte.
“Weniger Unterricht : Schleswig-Holstein streicht Stunden an weiterführenden Schulen”
Sprechen Sie für sich, ich fordere da lieber konstruktivere Bildungspolitik ^^
Aber hey, Sie schlossen ja in allen Ihren Beiträgen nicht aus, dass das Mindeststrafalter ein gutes Wahlkampfthema sei. Ich weiß, Sie schreiben Ihre Meinung nicht (bzw. verstößt diese gegen die Richtlinien im Forum und wird gelöscht?), daher erwarte ich alles andere, als dass Sie hier Ihre Meinung zum Thema schreiben 🙂
Wen interessiert es ob es abschreckt? Menschen und auch Kinder die extremer Gewalt frönen gehören nicht in die Gesellschaft. Die müssen weg. Es geht darum andere zu schützen. Wenn man Gewalttätern helfen kann mag das ein schönes Extra sein aber in erster Linie müssen normale Menschen nicht unter ihnen leiden.
Strafen und Konsequenzen rauf. Für die Straftäter und vor allem auch für die Eltern, die ja meistens die Schuldigen sind.
Und dann? Lebenslang wegsperren? Wohin und wer bezahlt das?
Es geht ja nicht ums Geld. Ginge es darum, dann würde konsequentes Abschieben von Gewalttätern die Kosten für den Vollzug mal eben locker halbieren.
Das ist aber nicht das Thema. Nicht strafmündige Mörder werden bei Wiederholungsgefahr bereits jetzt rund um die Uhr durch die Jugendämter beaufsichtigt, teilweise in eigens dafür angemieteten Immobilien. Das ist nicht billiger als ein Platz hinter Gittern.
“Verhindern Strafandrohungen” ist nach meiner Meinung die völlig falsche Frage. Die Frage ist, wie man friedliche Menschen vor Gewalttätern schützt.
Seit Jahren gibt es immer wieder das gleiche Muster: Eine Gewalttat wird begangen und man erfährt, dass der/die Täter längst als Gewalttäter polizeibekannt ist und die Frage steht im Raum, warum dieser Mensch überhaupt noch in der Öffentlichkeit rumlaufen darf.
Vielleicht müssten wir weg vom Strafgedanken und hin dazu, dass wir ein gewisses Verhalten verlangen.
Also – auch auf die Gefahr hin, jetzt gesteinigt zu werden – ich bin dafür, dass auch unter 14-jährige bestraft werden sollten, wenn sie (bewusst) Straftaten begehen. Um meine Meinung zu begründen: Meine Tochter wurde sehr lange in der Schule von Mitschülern gequält (die Schulleitung, Vertrauenslehrer etc. haben trotz mehrfacher Gespräche nichts unternommen). Am Ende hat die federführende Person (ein Mädchen, 12 Jahre) meiner Tochter aufgelauert, sie angegriffen und ihr die Hand umgedreht, bis einige Sehnen gerissen sind. Als ich sie zur Rede stellte, grinste sie mich an. Als ich Strafanzeige gestellt habe, hat die Polizei diese zwar aufgenommen, sagte mir (natürlich) gleich, dass nichts passieren würde und dass das Mädchen bereits eine dicke Akte hätte. DAS kann doch nicht sein. Sie wusste sicher, dass ihr nichts passieren kann, drum hat sie fröhlich weitergemacht. SOLCHE Täter, meine Meinung, sollten sehr wohl trotz Strafunmündigkeit, zur Rechenschaft gezogen werden können. Natürlich ist das nicht zu vergleichen mit Jugendlichen, die andere umbringen oder so. Trotzdem zeigt das in meinen Augen, dass viele Täter sehr wohl wissen, was sie tun. Um bei meinem Fall zu bleiben, denk ich, dass wenn das Mädchen schon bei einer anderen, vorherigen Tag Konsequenzen zu spüren bekommen hätte (und damit meine ich NICHT Gefängnis, sondern sowas wie Sozialstunden o.ä.), wäre es m.E. nach gar nicht so weit gekommen.
Ich glaube da gehen einige hier mit.
Man könnte das eben auch regulieren. Also nicht nur je nach Tatsbestand, sondern auch nach “Wiederholbarkeit”.
Tatsächlich ist es wohl oft so, dass hier eine Art “Konditionierung” und “Grenztestung” bei einigen stattfindet.
Man macht weder den “Opfern” hier etwas Gutes – noch den “Tätern”. Man verlagert bei einigen das Problem nur, so dass diese (später) noch mehr in die Kriminalität abtriften. Das bringt tatsächlich weder dem Individuum, noch dem Allgemeinwohl etwas.
Wenn man sich Gespräche und Erfahrungen und “Begründungen” einiger “Krimineller” mal etwas ansieht/zuhört/durchführt, dann sagen viele, dass sie sich im Nachhinein diese Grenzen gewünscht hätten und deshalb evtl. später nicht im Gefängnis gelandet wären, “Bandenaktivität”, Drogen usw. – da sie vorher eben die Grenze hätten. So ist es “ein immer mehr – bis es zuweit geht” für einige.
Das “kickt” und wirkt für einige wohl als Hebel der Kriminalität.
Vielleicht sollte man – auch wenn das doof klingt – auch auf diese Tätersicht und -erfahrung gesellschaftlich und juristisch etwas mehr achten. Das ist durchaus “viel Wert”. Ohne jetzt “Taten” rechtfertigen zu wollen. Es soll so manches eher erklären. Und aus den Erkenntnissen kann man dann Wirkmechanismen versuchen zu machen.
Ansonsten verlieren wir leider einige Menschen. Beiderseits.
Eine Bekannte arbeitet mit jugendlichen Straftätern und meinte, die meisten geben im Gespräch selber zu, dass sie erst bei Verhängung einer Strafe ihr Verhalten in Frage gestellt haben. Es geht ja nicht um Haftstrafen, sondern allgemein um das Durchsetzen von Konsequenzen. Siehe Schweiz – da ist man der Meinung, dass man bei gewissen Taten davon ausgehen kann, dass ein Kind schon ab 10 Jahren weiß, wenn es Unrecht tut. Ich kenne das aus unserer Schule leider auch – ein Kind prügelt jeden Tag und man versucht es mit Gesprächen, Ermahnungen und das Kind prügelt weiter und die Klassenkameraden haben Angst. Es hieß dann, die Kinder sollen es doch nicht noch provozieren! Erst als die Eltern dann dagegen vorgegangen sind, ist etwas passiert, das Kind wurde aus der Situation rausgenommen.
Mir wurde von einem Schüler auch schon ganz klar gesagt: Es kann mir ja nichts passieren, ich bin noch nicht 14. Das zeigt mir ganz klar, dass es nicht am mangelnden Unrechtsbewusstsein liegt, wenn sie bspw. andere schlagen. Viele wissen ganz genau, dass es Unrecht ist, sie wissen aber auch, dass nichts passiert. Oft auch nicht in der Schule. Uns sind ja auch da die Hände teilweise gebunden. OK, möglicherweise gibt es nen Diszi, was dann mal zu einem Schulausschluss von einer Woche führt, aber sonst? Nichts! Im allerschlimmsten Fall dann die “Versetzung” an eine andere Schule im Schulverbund – aber das verschiebt ja das Problem nur an die nächste Schule.
Mit dem Strafrecht kommt man in so einem Fall nicht weiter, wohl aber mit dem Zivilrecht. Also konkret: Schadenersatzklage gegen die 12jährige auf Schmerzensgeld und ggf. Invalidenrente für ihre Tochter. Kinder sind ab 7 Jahren deliktsfähig und damit schadenersatzpflichtig. Und ja, da es sich bei solchen Schulden um unehrenhafte Schulden handelt, kommt die 12jährige auch mit einer Privatinsolvenz nicht aus der Nummer raus.
Mit dem Zivilrecht kommt das Opfer dann aber auch nicht weiter, wenn die 12jährige im weiteren Verlauf und für den Rest ihres Lebens ein Sozialfall bleibt. Aber so wird es doch kommen!
Ja, Karrma hat es geregelt. Sie wurde kurz darauf schwanger…. Mit 13 oder 14. … Somit war mein innerer Racheengel “befriedigt”, denn wohin das meist führt, ist ja hinlänglich bekannt…
Oh, das habe ich nicht gewusst, das hat mir tatsächlich auch niemand mitgeteilt, denn tatsächlich wäre ich dann diesen Weg gegangen. Nun ist es zu spät, das ist Jahre her.
“Also – auch auf die Gefahr hin, jetzt gesteinigt zu werden – ich bin dafür, dass auch unter 14-jährige bestraft werden sollten, wenn sie (bewusst) Straftaten begehen.”
Wahrlich eine Einzelmeinung, die Sie, viele Forist*innen und die CDU haben 😀
Aber die Wissenschaft fand bisher keine hinreichenden Belege dafür, dass diese Straftaten “bewusst” begangen wurden, da Kinder (!) in diesem Alter Entwicklingspsychologisch noch nicht so weit sind.
Sie können jetzt weiter “wollen”, dass es anders ist, auf die jahrzehntelange Forschung von Expert*innen in ihrem Gebiet ein Quäntchen Vertrauen aufbringen oder abwarten, was die Studie der CDU ergibt …
Ach so, also wenn die Wissenschaft belegt, dass ein Serienmörder ja eine schwere Kindheit hatte und somit nichts dafür kann, dass er gerne Menschen quält und tötet, dann sollte man ihm das doch bitte nachsehen? Er kann ja (wissenschaftlich belegt) nichts dafür??? Diese Ihre Argumentation würde quasi jedem einen Freibrief geben, solange nur die Wissenschaft gewisse Handlungsweisen belegt bzw. widerlegt. Sorry, das ist in meinen Augen totaler Bullsh….. Außerdem kann mir niemand erzählen, dass ein 10-jähriges Kind noch nicht weiß, dass Schlagen böse ist. Wie sonst lässt sich erklären, dass die Kinder ja dann meist die Tat von sich weisen und sich hinter Lügen verstecken? Wäre ihnen das Unrecht nicht bewusst, dann würden sie doch frei heraus einfach zugeben, dass sie (z.B.) das andere Kind geschlagen haben.
“Diese Ihre Argumentation würde quasi jedem einen Freibrief geben” – in jedem Strafprozess, in dem es um ein Kapitalverbrechen geht, wird der Hintergrund des Ankgeklagten beleuchtet, um die Schulfähigkeit festzustellen, selbstverständlich.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ja, das mag sein. Nur werden die Schuldigen dann am Ende trotz allem bestraft (auch wenn sie als schuldunfähig gelten). Möglicherweise nicht mit Gefängnis aber ggf. mit einer Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt o.ä.. Somit hat ihre Tat trotzdem Konsequenzen gehabt, denn das ist auf jeden Fall kein in Freiheit leben… Es wird also nicht gesagt: Naja, nicht schuldfähig, dumm gelaufen. Lasst ihn laufen…
Auch bei Kindern heißt es nicht einfach – “lasst ihn laufen”.
“Schutz und (Unterstützung der Eltern bei der) Erziehung stehen im Vordergrund, wenn Kinder delinquentes Verhalten zeigen. Entsprechend des Auftrags des Jugendamts stehen grundsätzlich für Kinder, deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte alle Leistungen des SGB VIII zur Verfügung, z. B. Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), u. U. in Eilfällen auch vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern wie Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII). Zu den Hilfen zur Erziehung zählen z. B. Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung von Kindern kommen im sehr seltenen Einzelfall auch zeitlich eng terminierte Freiheitsentziehende Maßnahmen bzw. Unterbringungen in der Kinder- und Jugendhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Frage. Diese unterliegen einer familiengerichtlichen Genehmigungspflicht (§ 1631b BGB).” Quelle: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/jugendkriminalitaet/Factsheet_Kinderdelinquenz_Mai_2025.pdf
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Was mich hier stört, ist, dass die Kinder kaum Konsequenzen erleben, die sie selber betrifft, wie z.B. Sozialstunden oder so. Toll, dass all die Dinge, die Sie oben aufgeführt haben, greifen, nur was bringt das den Opfern? Wenn ich an meinen Fall denke, hat meine Tochter gelernt: Verlass dich nicht auf das System, auch wenn dir Unrecht getan wurde, wird das Opfer geschützt etc etc. Ich denke es ist aus mehrerlei Gründen wichtig, dass dem Täter Konsequenzen blühen. Und dass ggf. das Jugendamt vor der Tür steht und zur Erziehung berät, DAS wird ein solches Kind nicht weiter tangieren. Zumal (zumindest meine Erfahrungen bei uns in der Schule das so zeigen) gar nicht viel passiert, wenn das Jugendamt sich einschaltet. Hatten wir mehrfach!! Da muss dann schon WIRKLICH extrem was vorgefallen sein, bis die mal tätig werden aber so Fälle wie sie tagtäglich stattfinden (wie bei uns) – da passiert rein gar nichts von Seiten des Jugendamtes.
Siehe Schweiz. Da gibt es das wohl ab 10 Jahren.
Scheint zu laufen…
https://www.blick.ch/politik/jung-maennlich-gewalttaetig-alarmierende-zahlen-zur-jugendgewalt-id21048959.html
Oder könnten wir uns endlich mal ein wenig um Prävention von Straftaten bemühen, als von früheren und härteren Strafen zu phantasieren, welche NACH den Taten erst erfolgen?
hoppla… Fehler: * …. wird das Opfer NICHT geschützt bzw. der Täter geschützt….
“Ja, das mag sein. Nur werden die Schuldigen dann am Ende trotz allem bestraft”
Kind geschubst? Körperverletzung!
Spielzeug aus der Schule mitgenommen? Diebstahl!
Wand bemalt? Sachbeschädigung!
Aber die eigenen Kinder werden sich ja hoffenlich IMMER richtig verhalten, auch wenn Sie es noch nicht können…
In diesem Sinne: Da Sie ja die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Bord werfen wollen, warum überhaupt noch Strafmündigkeit und Deliktfähigkeit?
An wissenschaftlicher Erkenntnis werden Sie diese ja nicht festmachen :/
wird der Hintergrund des Ankgeklagten beleuchtet, um die Schulfähigkeit festzustellen, selbstverständlich
Manchmal ist die Redaktion unverhofft richtig witzig… 🙂
“Ach so, also wenn die Wissenschaft belegt, dass ein Serienmörder ja eine schwere Kindheit hatte und somit nichts dafür kann, dass er gerne Menschen quält und tötet, dann sollte man ihm das doch bitte nachsehen?”
Wenn Sie so ein wirres Beispiel bemühen müssen, sollten Sie vielleicht einen Schritt zurücktreten und nochmal nachlesen, um was es eigentlich geht.
Sie wollen für ALLE Kinder das Mindeststrafalter senken, obwohl diese – DAS ist der Stand der Wissenschaft – noch nicht entwicklungspsychologisch in der Lage sind, das eigene Handeln zu verantworten.
Dazu konstruieren Sie ein serienmordenes Kind, das in jedem Fall aufgrund seiner psychischen Verfassung in einer psychatrischen Anstalt landen würde, auch wenn nicht jedes andere Kind als Dieb bestraft würde, wenn es an der Supermarktkassse nach Bonbons greift… :/
Abschreckung und Genugtuung bei Opfern und deren Familien
“Das vorrangige Ziel im Jugendstrafrecht ist nicht die Bestrafung bzw. der Schuldausgleich für begangenes Unrecht, sondern die Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit der betroffenen Jugendlichen (§ 2 Abs. 1 JGG).” Gerne hier nachlesen: https://www.bmjv.de/DE/themen/rehabilitierung_resozialisierung/Jugendstrafrecht/jugendstrafrecht_node.html
Herzliche Grüße
Die Redaktin
Die Opfer von Verbrechen haben auch Rechte, auch wenn unsere Politik den Opfern ihre Rechte weitgehend verweigert.
Was haben die Rechte der Opfer damit zu tun, dass Kinder noch nicht strafmündig sind??
Gehen Sie nach Russland, wenn Sie Kinder “richtig” bestraft sehen wollen, aber welches “Recht” der Opfer soll Ihrer (und nur Ihrer!) Meinung nach eingefordert werden?
Menschen für etwas bestrafen, was sie nicht verstehen? Dann verstecken Sie sich nicht mehr und fordern Sie die Abschaffung der Deliktfähigkeit!
Wo sehen Menschen wie Sie denn noch den Unterschied zwischen 7-, 10-, und 14-jährigen Kindern?
Opferschutz in SH: Geplante Kürzungen sorgen für Kritik | ndr.de
Hempels kritisiert Einsparungen beim Opferschutz – Evangelische Zeitung
Schlimm und völlig ohne Bezug auf meinen Kommentar. Ich bin FÜR Opferschutz durch bspw. Prävention, aber auch Betreuung!
Wo genau in Ihren Links wird ein niedrigeres Strafalter gefordert?
Wo wird gefordert, weniger “Fühlifühli” zu finanzieren, sondern die “volle Härte des Gesetzes” anzuwenden?
Danke für die Links, die beinhalten sehr vernünftige Forderungen, haben aber nichts mit dem Schwachsinn von Abschreckung und Genugtuung zu tun.
Entgegnen Sie mit Ihrer Antwort Mario und Muxi oder suchen Sie sich PASSENDE Argumente gegen meine Meinung, anstatt die zu stärken ^^
Naja, verweigern ist falsch, aber sie stehen oft im Schatten, weil sie weniger mediale Aufmerksamkeit haben.
Cool, einer freien, rechtstaatlichen Demokratie, geschweige wissenschaftlicher Erkenntnisse keiner Rede wert, aber cool…
Lesen Sie sich beizeiten mal ein, wie viel das Erhängen (teils Minderjähriger) im frühen England die Kriminalität senkte….
Lesen Sie sich beizeiten mal ein, wie Ihr Lehrkräfte in düsteren deutschen Zeiten…….
Und in solch düsteen Zeiten wünschen Sie sich zurück?
Oder haben Sie missverstanden, dass meine Kritik an der Forderung nach immer früheren und härteren Strafen durch Ihr Beispiel gestärkt wird?
Ich frage mich, was hier einige bewegt, Straftäter im Kindesalter auf Teufel komm raus zu verteidigen. Glauben Sie, die werden mit Erreichen der Strafmündigkeit ab 14 plötzlich geläutert und wollten vorher nur mal ordentlich auf den Putz hauen? Das mangelhafte Eingreifen und fehlende Konsequenzen im Kindesalter führen doch zu jenen Biografien, die inzwischen ganze Polizeiakten füllen.
Ich frage mich zusätzlich, warum Herr Zufall dabei gleich an Erhängen usw. denkt.
Kann es sein, dass selber völlig extremistisch drauf ist? Außer ihm dürfte hier niemand auf die Idee kommen Minderjährige und Galgen in einen Zusammenhang zu bringen.
Nö, es stand im Nachwort von “Die Galgenfrist” von Bernard Cornwall ein wenig zum Thema “Strafmaß” in England.
Spoiler: Härtere Strafen verbesserten die Rahmenbedingungen nicht und immer mehr, zum Teil auch jüngere, baumelten am Galgen.
Aber das ist ja alles Vergangenheit. Wir haben wissenschaftliche Erkenntnisse dazu, wann Kinder und Jugendliche entwicklungspsychologisch gereift sind, um deliktfähig und (voll) strafmündig zu sein.
Da Vehrenkamp und andere nicht so viel auf “den Elfenbeinturm” geben, möchte ich anders fragen: Sollte das Mindeststrafalter ALLER Kinder eine politische Entscheidung sein – auch wenn Ihnen die Regierung nicht passt?
Sie sind es, der hier immer wieder extreme Gedanken bringt. Nur in ihrem Kopf beinhalten Überlegungen nach einer Korrektur der geltenden Rechtslage gleich “Erhängen”, “Kinder richtig bestrafen wie in Russland”, oder dass man keinen Untercchied zwischen 7 und 14 jährigen machen würde.
Sie unterstellen anderen einfach nur die eigene extrem Mentalität.
“Ich frage mich, was hier einige bewegt, Straftäter im Kindesalter auf Teufel komm raus zu verteidigen.”
Grundgesetz und Strafgesetzbuch sind da wohl ein Anfang…
“Glauben Sie, die werden mit Erreichen der Strafmündigkeit ab 14 plötzlich geläutert und wollten vorher nur mal ordentlich auf den Putz hauen?”
Glauben Sie, DAS ist die Annahme, auf der das Alter für die Strafmündigkeit liegt?
Lesen Sie nochmal den Artikel 😉
Strafandrohungen nicht, Strafdurchsetzungen dagegen schon.