Start Politik Sondervermögen: Fällt die Bildung hinten runter? Philologen sehen “Bruch des Generationenvertrags”

Sondervermögen: Fällt die Bildung hinten runter? Philologen sehen “Bruch des Generationenvertrags”

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BERLIN. „Dies ist ein Vertrauensbruch gegenüber Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften.“ Mit dieser Bewertung reagiert der Deutsche Philologenverband auf neue Studien zur Verwendung des Sondervermögens durch die Bundesregierung. Die Analysen legen nahe, dass ein Großteil der Kredite nicht in zusätzliche Investitionen fließt – obwohl gerade im Bildungsbereich der Sanierungsdruck seit Jahren wächst.

Schöngerechnet? Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) lässt die Kritik zurückweisen. Foto: Shutterstock / Juergen Nowak

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) kritisiert die Verwendung der Mittel aus dem 500 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Anlass sind aktuelle Analysen gleich zweier wirtschaftswissenschaftlicher Institute, die erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, dass die aufgenommenen Kredite tatsächlich in zusätzliche Investitionen geflossen sind (News4teachers berichtete).

„Die jüngere Generation wird die Schulden zurückzahlen müssen, sieht heute aber kaum Verbesserungen ihrer Schulrealität“

Sowohl das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) als auch das Ifo-Institut kommen zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der im Jahr 2025 aufgenommenen Schulden nicht für zusätzliche Investitionen eingesetzt wurde, sondern bestehende Ausgaben ersetzt hat. Damit verfehlt das Sondervermögen aus Sicht der Forschenden seinen eigentlichen Zweck.

Der Deutsche Philologenverband sieht darin ein gravierendes Problem für den Bildungsbereich. „Dies ist ein Vertrauensbruch gegenüber allen, die auf dieses Sondervermögen gesetzt haben – gegenüber Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften, die auf bessere Lern-, Bildungs- und Arbeitsbedingungen gewartet haben. Und es ist ein Bruch des Generationenvertrags: Die jüngere Generation wird die Schulden zurückzahlen müssen, sieht heute aber kaum Verbesserungen ihrer Schulrealität“, erklärt die DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing.

Der Investitionsbedarf im Bildungsbereich bleibt unterdessen hoch. Nach Angaben der KfW beläuft sich der kommunale Investitionsstau bei Schulgebäuden derzeit auf 67,8 Milliarden Euro. Bereits im vergangenen Jahr hatte der DPhV gefordert, mindestens 60 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen gezielt für Sanierung und Modernisierung von Schulen einzusetzen. Tatsächlich ist bislang jedoch nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Mittel in die Bildungsinfrastruktur geflossen.

Auch bestehende Programme ändern daran aus Sicht des Verbandes wenig. Der Digitalpakt 2.0 mit einem Volumen von rund fünf Milliarden Euro bis 2030 deckt nach Einschätzung des DPhV nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs und weist zudem strukturelle Defizite auf, etwa bei der Planungssicherheit, der Zweckbindung der Mittel und der Finanzierung von Personal.

Der Verband verweist zudem auf die verfassungsrechtliche Grundlage des Sondervermögens. Artikel 143h des Grundgesetzes legt fest, dass die Mittel ausschließlich für zusätzliche Investitionen verwendet werden dürfen. Nach Einschätzung des DPhV wurde dieses Ziel im Jahr 2025 faktisch verfehlt, da Investitionsausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verlagert wurden, ohne dass es insgesamt zu einem deutlichen Anstieg öffentlicher Investitionen kam.

Vor diesem Hintergrund fordert der DPhV ein geschlossenes Vorgehen der Länder. Die Bildungsministerinnen und -minister müssten darauf dringen, dass Bildung im Rahmen des Sondervermögens priorisiert wird und die Mittel verbindlich für konkrete Maßnahmen wie Schulbau, Sanierung, Ausstattung und Digitalisierung eingesetzt werden. Lin-Klitzing: „Für unsere Kinder und Lehrkräfte ist es längst an der Zeit, dass Schulen zu würdigen Bildungsräumen werden.“

Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte durch Analysen wirtschaftswissenschaftlicher Institute. Das Institut der deutschen Wirtschaft beziffert den Anteil der nicht zusätzlich investierten Mittel auf 86 Prozent und beschreibt die Mittelverwendung als Verschiebung bereits geplanter Ausgaben. Das Ifo-Institut setzt den Anteil noch höher an und leitet aus der Differenz zwischen Kreditaufnahme und tatsächlich gestiegenen Investitionen ab, dass bis zu 95 Prozent der Mittel keine zusätzlichen Investitionen ausgelöst haben. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Investitionsausgaben insgesamt gestiegen seien und die maßgeblichen Kriterien des Grundgesetzes erfüllt worden seien. Maßgeblich ist dabei eine definierte Investitionsquote im Kernhaushalt.

„Wer Milliardenkredite aufnimmt, die unsere Kinder und Enkelkinder zurückzahlen müssen, der muss auch für sie investieren“

Kritiker halten diese Betrachtung für unzureichend, weil sie formale Zielwerte in der Haushaltsplanung zugrunde legt, nicht aber die tatsächlich realisierten Investitionen. In der Abrechnung lag die Investitionsquote unter der vorgesehenen Schwelle, ohne dass dies Konsequenzen hatte. Zudem verweisen die Institute darauf, dass Ausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verlagert wurden. Dadurch könne die Vorgabe formal erfüllt werden, ohne dass insgesamt zusätzliche Investitionen entstehen.

Für den Bildungsbereich bleibt die Diskrepanz zwischen Bedarf und tatsächlicher Mittelverwendung erheblich. Bereits zuvor hatte die GEW den Investitionsbedarf für Kitas, Schulen und Hochschulen auf mindestens 130 Milliarden Euro beziffert und eine verbindliche Berücksichtigung im Sondervermögen gefordert. Das sieht der Philologenverband ähnlich. „Wer Milliardenkredite aufnimmt, die unsere Kinder und Enkelkinder zurückzahlen müssen, der muss auch für sie investieren. Bildung ist die notwendige Zukunftsinvestition! Das Sondervermögen darf kein Blankoscheck für Haushaltslöcher sein“, so Lin-Klitzing. News4teachers 

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Mogelpackung Sondervermögen: Werden damit Hauhaltslöcher gestopft – statt endlich genug in Schulgebäude zu investieren?

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Katze
16 Tage zuvor

Der „Bruch des Generationenvertrags“ ist kein theoretisches Konstrukt, sondern der Alltag im Bildungswesen.
Die Philologen haben völlig recht:
Die Jüngeren sollen später die Schulden des Sondervermögens tragen – und bekommen heute Schulen im Endstadium des Verfalls.
Das „Sondervermögen“ sollte Zukunft schaffen.
Laut IW und Ifo wurden jedoch bis zu 95 % der Milliarden nicht zusätzlich investiert.
In den Schulen ist die Realität unübersehbar:
Gebäuderuinen, in denen der Putz schneller fällt als die PISA-Ergebnisse.
Sanitäranlagen, deren Zustand so eindeutig ist, dass man ihn nicht beschreiben muss. Jeder, der je eine Schultoilette betreten hat und dort reflexhaft die Luft anhält, trifft damit übrigens die einzig sinnvolle Entscheidung – Selbstschutz in Reinform.
Überfüllte Klassen, in denen Inklusion ohne Ressourcen zur täglichen Überforderung wird.
Verwahrung statt Bildung, weil das System längst über seine Belastungsgrenze hinausläuft.
Parallel dazu die Bildungsstudien: PISA, TIMSS, IQB – ein Absturz in Serie.
Man könnte fast meinen, es sei Absicht: Wer nichts erwartet, kann auch nicht enttäuscht werden.
Und über all dem eine Aura, die so eindeutig ist, dass man sie als offizielles Logo verwenden könnte: eine Mischung aus baulichem Verfall, struktureller Überlastung und inhaltlicher Erosion.
Wenn man ein Sondervermögen aufnimmt, das die kommenden Generationen zurückzahlen müssen, dann sollte man ihnen wenigstens eine Zukunft hinterlassen, die nicht schon beim Betreten des Schulgebäudes nach Vergangenheit aussieht.

ed840
16 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Gebäuderuinen, in denen der Putz schneller fällt als die PISA-Ergebnisse.
Sanitäranlagen, deren Zustand so eindeutig ist, dass man ihn nicht beschreiben muss. “

Wären für die Bausubstanz nicht in erster Linie die Kommunen zuständig?

Das hängt dann vermutlich u.a. davon ab, ob die Schule z.B. in Kiel steht oder in Wutöschingen?

Kaputte Toiletten: Gemeinschaftsschule in Kiel schickt männliche Schüler in den Distanzunterricht
im Gegensatz zu

Der Raum als “dritter Pädagoge”: Über neue Konzepte im Schulbau”

DerechteNorden
16 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Schulgebäude liegen aber im Verantwortungsbereich der Schulträger vir Ort.

Realist
16 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Bildungsstudien: PISA, TIMSS, IQB”

Für “Forschung” ist immer Geld da, weil das Ergebnis schon feststeht, d.h. man weiß vorher schon, wer wieder am Ende Schuld ist. Das verhindert Investitionen in Personal (und Gebäude), die dann wirklich Geld kosten.

Und weil natürlich Heerscharen von Elfenbeinturm-“Pädagpgen” beschäftigt werden müssen. Was sollten die auch sonst tun? Die können ja nichts anderes…

GBS-Mensch
15 Tage zuvor
Antwortet  Katze

“Überfüllte Klassen, in denen Inklusion ohne Ressourcen zur täglichen Überforderung wird.
Verwahrung statt Bildung, weil das System längst über seine Belastungsgrenze hinausläuft.”

Na, na, na…zumindest hier ist es so, dass Kindern bzw. den daran hängenden Elternteilen durchaus zwei bis drei Förder, Hilfs- oder Assistenzkräfte zur Seite gestellt werden, nur um das zu erreichen, was früher einmal selbstverständlich war.

Das wird u.a. auch hier gerne gefordert. Dass das ein Overkill ist, für den, flächendeckend gedacht, kein auch noch so großes Sondervermögend ausreichend ist, wird gerne beiseite geschoben.
Das kann und sollte man sich vielleicht auch für eine Fallzahl im Promillebereich leisten. Bereits für eine relevante Minderheit ist das schon nicht mehr leistbar.
Und so ist es auch in einem übergreifenden Kontext:
Ein Sozialstaat ist nur darstellbar, wenn ihn lediglich die absolute Minderheit in Anspruch nimmt.

GBS-Mensch
14 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Sie verfolgen die aktuellen und Jahrzehnte andauernden Debatten schon? Darunter die “Reformen”, die jedes Mal Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen beinhalten?

Just heute kamen die Vorschläge der Kommission für die Reformnder GKV.

– 21 Millionen Rentner mit historisch länger Bezugsdauer
– ca. 5 Millionen im Bürgergeld

Das sind die größten Blöcke mit steigender Tendenz. Dazu noch diverse andere Blöcke. Das dürfte sich auf ein Drittel der Bevölkerung summieren.
Das war nie so gedacht und darauf ist das Umlagesystem auch nicht ausgelegt.

GBS-Mensch
14 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Nee, speziell bei der Rente reicht es, das Umlagesystem zu abzuschaffen.

dickebank
16 Tage zuvor

Eben kein verfassungsgemäßes Aufgabengebiet des Bundes.

Hysterican
14 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist richtig, aber der Bund hatte ja auch kein Problem damit, wichtige Steuereinnahmemöglickeiten aus den Kommunen ubd Städten in die Bundeskasse umzuleiten, was die Einnahmen an der Basis erheblich schmälert … wenn das offenbar per Gesetzesänderung möglich war, so sollte es auch möglich sein, Bundesinvestitionsmittel wieder in die Städte und Gemeinden zurückfließen zu lassen. Klingbeil et.cic. sind doch ansonsten auch sehr kreativ, wenn es darum geht, Finanzierungslücken und neue Wahlgeschenke aus der “Bazooka des Sondervermögens” zu bezahlen.

Sagt es einfach, wie es seit ewigen Zeiten ist:
Für Bildung nimmt man schlicht nicht die erforderlichen Mittel zu grundlegenden Verbesserung in die Hand … es reicht, den Zwangsarbeitern unzen in der Nahrungskette bei 800 bis 1000 kcal – versorgt mit immer mehr Aufgaben – bis zur völligen Entkräftung weiterschuften zu lassen und denen was vom “tapferen Dienst für’s Vaterland” und von “strahlenden Kinderaugen” zu erzählen.

dickebank
14 Tage zuvor
Antwortet  Hysterican

Tatsache bleibt aber, dass die Länder sich “Aufgaben” vom Bund abkaufen lassen und die dafür erhaltenen Mittel nicht an die Kommunen weiterleiten.
Ebenso ist es üblich Aufgaben (verpflichtende U3-Betreuuung, OGS, Sozialleistungen) auf die Kommunen zu übertragen, ohne finanzielle Kompensation. Ausser Gewerbe- und Grundsteuer haben die Kommunen aber keine größeren Einnahme Möglichkeiten. Der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer ist deutlich zu niedrig.

Realist
14 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Aber Geld, um ihre Beamten und Angestellte besser zu bezahlen als dies beim Land der Fall ist (TVöD >> TV-L, i.d.R. mehrere hundert Euro pro Monat), haben die Kommunen scheinbar genug…

dickebank
14 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Nein. Da die Verhandlungen über den TVöD durch die Verhandler des Bundes dominiert werden, haben die Kommunen das Nachsehen. Der Bund wird durch Tariferhöhungen im Vergleich zu den kommunalen Arbeitgebern wegen der geringeren Anzahl Tarifbeschäftigter nur geringfügig belastet.

Realist
14 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Falsch gedacht. Die Kommunen könnten aus dem TVöD austreten und sich dem TV-L anschließen. Das tun sie aber offensichtlich nicht. Warum nicht?

Antwort ganz einfach: Weil die Kommunen wissen, dass sie im Zweifel von den Ländern “gerettet” werden müssen. Da kann man ruhig etwas großzügiger zu seinen Beschäftigten sein. Die Länder dagegegen sind in einer Zwickmühle. Außer “Länderfinanzausgleich” wird sie keiner retten und der Verschuldungsspielraum ist deutlich stärker eingeschränkt als beim Bund. Man könnte auch sagen, die TV-L-Beschäftigten und Landesbeamten subventionieren dIe kommunalen Beschäftigten und Beamten.

dickebank
14 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Können könnten sie schon. Aber bereits zu BAT-Zeiten gab es den BAT kommunal. Schon damals waren die tariflichen Entgelte der kommunal Beschäftigten höher. Beim Übergang der Straßenmeistereien von den Landschaftsverbänden (kommunale Verbände) zu Straßen NRW (Landesbetrieb) waren Ausgleichszahlungen fällig.
Besonders spannend also, dass jetzt ehemalige Kollegen der Straßenmeistereien unterschiedlich vergütet werden, je nachdem ob sie für Landes- und Bundesstraßen oder Autobahnen, Kreisstraßen und Stadtstraßen zuständig sind.
Autobahn GmbH und kommunale Bauhöfe TVöD, Straßen NRW TV-L.