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“Fast wie Urlaub”: Lehrerin aus Kiel nach Ferienreise in Dubai gestrandet

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DUBAI. Nach einem Familienurlaub sitzt eine Lehrerin aus Kiel mit ihren Eltern in Dubai fest. Was sie über die Situation am Flughafen und die Explosionen in der Stadt berichtet.

“Aber sonst ist die Stadt eigentlich wie normal”: Dubai. Foto: Shutterstock

Unter den im Nahen Osten gestrandeten deutschen Urlaubern sind auch eine Lehrerin aus Kiel und ihre Eltern. «Wir waren auf dem Rückweg aus Sri Lanka am Samstag und wollten umsteigen in Dubai», sagte die Lehrerin der Deutschen Presse-Agentur. «Und das ist eben nicht passiert, sondern wir haben lange am Flughafen gewartet und dann irgendwann war klar, es fliegt gar nichts mehr.»

Seit Samstag hängen die 26-Jährige und ihre Eltern nach einem Familienurlaub auf Kosten ihrer Airline in einem Hotel in Dubai fest und wissen nicht, wann und wie es für sie weitergeht. «Das ist aktuell so, dass wir immer für eine Nacht quasi wissen: Okay, wir können jetzt in dem Hotel bleiben und am nächsten Tag um 12.00 Uhr funktionieren dann die Zimmerschlüssel nicht mehr und dann müssten wir nachfragen.»

Explosionen sind “kurz gruselig”

Auch in Abu Dhabi und Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden Einschläge und Explosionen gemeldet. Sie hätten am Sonntag und auch am Montagmorgen immer wieder Explosionen gehört, sagte die Gymnasiallehrerin aus Schleswig-Holstein. «Aber nichts gesehen in der Stadt oder so. Das sind ja dann oft die Raketen, die irgendwie unterbrochen werden. Also das hört man schon, hört man auch draußen und drinnen. Ist dann auch kurz gruselig.»

Angst habe sie «ehrlich gesagt ziemlich wenig», sagte die Lehrerin. «Also in den Momenten, wo man es hört, ist es dann kurz real. Aber sonst ist die Stadt eigentlich wie normal.» Auf den Straßen sei ganz reger Betrieb. «Wenn man das so ein bisschen verdrängt, dann ist es fast wie Urlaub.»

Normalerweise hätte die 26-Jährige bereits am Montag wieder unterrichten sollen. Die Schule habe sie darüber informiert, dass sie in Dubai gestrandet ist. «Jetzt informiere ich die tagesaktuell, ob ich absehen kann, dass ich am nächsten Tag zu Hause bin oder nicht.»

In Deutschland können verbeamtete Lehrkräfte bzw. Angestellte im Schuldienst außerhalb der Ferien Urlaub beantragen, wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen und dieser genehmigt wird. Es handelt sich um regulären Erholungsurlaub, der – ähnlich wie in anderen Berufen – im laufenden Schuljahr genommen werden kann, sofern die Schule zustimmt. News4teachers / mit Material der dpa

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Mika BB
30 Tage zuvor

„ In Deutschland können verbeamtete Lehrkräfte bzw. Angestellte im Schuldienst außerhalb der Ferien Urlaub beantragen, wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen und dieser genehmigt wird.“

Ach so? In meinem Arbeitsvertrag steht: „Der Urlaub ist mit den Ferien abgegolten“.

Silja
30 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Ich kenne das nur im Rahmen eines Urlaubs ohne Dienstbezüge.

Fräulein Rottenmeier
30 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Angestellte können das tatsächlich tun (also in NRW), allerdings ohne Dienstbezüge…..für beamtete Lehrkräfte ist dies nur in wirklichen seltenen, eng gesteckten Grenzen möglich (ich habe es damals versucht für eine Kollegin zu beantragen…..es ist mir nicht gelungen)

Mika BB
29 Tage zuvor

Das mag sein. Im Artikel steht jedoch: „ Es handelt sich um regulären Erholungsurlaub, der – ähnlich wie in anderen Berufen – im laufenden Schuljahr genommen werden kann, sofern die Schule zustimmt.“

„Regulärer Erholungsurlaub“ ist der bezahlte Erholungsurlaub. Dieser ist, zumindest nach meinem Standardvertrag als angestellte Lehrkraft, mit den Ferien abgegolten. Dies widerspricht obiger Aussage, wonach ich den regulären Erholungsurlaub unter genannten Voraussetzungen außerhalb der Ferien nehmen kann.

Fräulein Rottenmeier
29 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Wie Sie schon anmerkten, es ist ist eine Falschinformation…..

Corinna Gonest- Miss 71%
29 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Und wenn der Urlaub abgelehnt wird, dann schwimmt sie zurück?
Was ist das für ein dämlicher Post!
Die Kollegin kehrt zurück, sobald möglich, arbeitet nach oder von den Bezügen wird der entsprechende Betrag einbehalten. Meine Güte!

Mika BB
29 Tage zuvor

Ich bezweifle, dass die von mir zitierte Aussage korrekt ist. Unbezahlte Freistellung außerhalb der Ferien mag in wenigen Fällen möglich sein. Bezahlter Urlaub wohl eher nicht.

Die in Dubai feststeckende Kollegin würde ich hier auch nicht als Urlauberin bezeichnen. Urlaub dient der Erholung, und das ist dort wohl gerade eher nicht gegeben. Der Dienstherr täte meiner Ansicht nach gut daran, das als von der Kollegin nicht zu vertretenden Umstand zu werten, die Bezüge ohne Beantragungstheater weiter zu zahlen und ihr die Daumen zu drücken, dass sie gut zurück kommt. Hat was mit Wertschätzung des eigenen Personals zu tun.

Fräulein Rottenmeier
29 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Wertschätzung? Wovon träumen Sie nachts? Nein, ganz bestimmt wird dies vom Lohn abgezogen…..

dickebank
29 Tage zuvor

Die verlängert eigenmächtig den gesetzlich festgelegten Ferienzeitraum, dem muss selbstverständlich disziplinarisch begegnet werden. Wo kommen wir denn hin, wenn das Schule macht.

Mika BB
28 Tage zuvor

Jaha, ich weiß doch. Ich sag ja auch nur, was ich für richtig halten würde…

Salin
29 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Was? Wieso sollten die Bezüge gezahlt werden?
Weil sie sich nicht erholt?
Das heißt, wir haben All Inclusive, wenn “keine Erholung” im Spiel ist?
Sie sind Beamter, richtig?

dickebank
29 Tage zuvor
Antwortet  Salin

Höhere Gewalt – außergewöhnliche Umstände…
Schon mal von gehört?

Hat sie denn einen Einfluss auf die Entscheidung den Luftraum zu sperren?

GBS-Mensch
28 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Höhere Gewalt schützt nur vor Ersatzansprüchen, ist aber kein Anspruch auf Gegenleistung, ohne Leistung erbracht zu haben.

Mika BB
29 Tage zuvor
Antwortet  Salin

Nö. Angestellt. Und mit Empathie gesegnet.

Wenn Sie den zwangsweisen Aufenthalt unter Beschuss ohne Möglichkeit, den Heimweg anzutreten, als „all inclusive“ bezeichnen, sagt das ne Menge über Sie aus. Ich bin mir sicher, die Kollegin tauscht gern mit Ihnen.

Salin
29 Tage zuvor

Meine Güte…??
Sie kommt ihren Pflichten nicht nach.
Da ist es egal, ob das gewollt ist oder nicht.
Also Einbehalten der Bezüge ist das aller mindeste.

Mika BB
28 Tage zuvor
Antwortet  Salin

Besser wäre: Strafzahlungen, weil die einfach nicht zurückfliegt? Oder noch besser: Entlassung wegen vorsätzlicher Pflichtverweigerung? Oder: öffentliche Steinigung? Was halten Sie denn für angemessen?

GBS-Mensch
28 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Sie könnten spätestens durch die jüngsten Streikberichterstattungen gelernt haben, dass das Wegerisiko beim Arbeitnehmer liegt und er alles zumutbare zu unternehmen hat, um zur Arbeitsstelle zu gelangen.

Wenn das nicht möglich, zumutbar ist, ist das einerseits zwar kein Kündigungsgrund, aber andererseits keine Rechtsgrundlage dafür, bezahlt zu werden.

Salin
28 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Kürzung der Bezüge und in Zukunft Urlaub einreichen und auf Genehmigung warten.

Mika BB
28 Tage zuvor
Antwortet  Salin

Dann erklären Sie mir mal, wie die Kollegin es hinbekommen soll, bevor sie in den Urlaub fliegt (während der Ferien darf sie das – da muss sie nichts beantragen) zu wissen, dass während ihres Urlaubs der Luftraum gesperrt werden wird. Um entsprechenden Urlaub zu bekommen (was in den meisten Bundesländern unmöglich sein sollte), sollte sie den schon besser ein paar Monate vorher beantragen.
Also: ich warte gespannt, wie Sie das händeln würden 😉

Salin
28 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Ganz ehrlich: wer in den letzten 6 Wochen eine Reise in die Golfregion antritt, MUSSTE mit einer Verschärfung der Lage rechnen.
Auch wenn es keine offizielle Reisewarnung gab, eine Reise nach Dubai oder in die Region war sehenden Auges.
Und dann zu sagen: ups, da kann ja keiner was dafür. Bezüge kürzen wäre schon gemein.

Achin
30 Tage zuvor

Wahrscheinlich leitet die junge Kollegin an ihrer Schule die “AG für nachhaltige Entwicklung”, wenn Sie nicht für ein paar Tage mit Ihren Eltern im Februar um die halbe Welt fliegt.

Realist
29 Tage zuvor

Super dpa-Meldung, um wieder alle Vorurteile gegen Lehrkräfte zu bestätigen:

  • Reise um die halbe Welt nach Sri Lanka (“Luxus-Urlaub”, “Lehrer verdienen wohl zu viel”)
  • Das Ganze während der Unterrichtszeit (“Aha, Urlaub gibt es zu den Ferien noch extra dazu”, “Und Unterricht fällt wohl reihenweise aus, weil die Lehrkräfte im Urlaub sind”)
  • “fast wie im Urlaub” (während nebenan die Bomben und Raketen vom Himmel fallen -> “Lehrer haben keinen Kontakt zur Wirklichkeit”)

Warum gibt man so ein Interview? Des Ruhmes willen? EInmal berühmt sein?

Fräulein Rottenmeier
29 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Das erinnert mich an die Mutter (Lehrerin) von irgendsoeinem Sternchen, die ihre Tochter im Ausland (Amerika) besuchte, während sie krankgeschrieben war…..wäre auch nie aufgefallen, wenn sich das Sternchen nicht mit Mama hätte ablichten lassen und die Mama ein stolzes Interview gegeben hätte……Dummheit siegt halt….

Rainer Zufall
29 Tage zuvor

Shit! Seit Leichen am Mittelmeerstrand angespült und Passagierflugzeuge von Russland abgeschossen wurden, fühlte sich der Urlaub der Deutschen nicht mehr so schwer an.

Aber all unsere Herzen und Gebete sind bei den Menschen, die über die Umständlichkeiten anderer aufgrund des Krieges ganz anderer berichten müssen ….Beten wir, dass die Tickets erstattet werden

Fräulein Rottenmeier
29 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Na, neidisch?

Sporack
29 Tage zuvor

Zu:
“In Deutschland können verbeamtete Lehrkräfte bzw. Angestellte im Schuldienst außerhalb der Ferien Urlaub beantragen, wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen und dieser genehmigt wird.”

Ja, das nennt sich Sonderurlaub.

Zu:
“Es handelt sich um regulären Erholungsurlaub, der – ähnlich wie in anderen Berufen – im laufenden Schuljahr genommen werden kann, sofern die Schule zustimmt.”

In NRW ist dies jedenfalls nicht so. (Hey, aber es mag Landesgesetze geben, in denen dies möglicherweise so geregelt ist.)

Eine “Beurlaubung”, die man beantragen kann, nach Tarifvertrag oder Beamtengesetz, ist etwas Anderes als Erholungsurlaub.

https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/personalangelegenheiten/dienst-und-tarifrecht/erholungs-und

Zitat von der BezReg-Seite:

Unter Erholungsurlaub ist Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge zu verstehen.

Der Anspruch auf Erholungsurlaub für Lehrer:innen ist durch die unterrichtsfreie Zeit abgegolten.

Nach § 14 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrer:innen, Schulleiter:innen an öffentlichen Schulen (ADO) nehmen Lehrer:innen den ihnen nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW und des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder zustehenden Urlaub in den Ferien.

Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen, beispielsweise der organisatorischen Vorbereitung des neuen Schuljahres.

In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrer:innen zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereithalten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde.

Sporack
29 Tage zuvor

Bitte liebe Redaktion, den letzten Absatz karer schreiben, für Schleswig-Holstein git diese Aussage. Für andere Bundesländer ggf nicht.

Zitat aus OVG SH Beschluss vom 08.10.2021 – 14 MB 1/21
“Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EUVO verdeutlicht, dass Zeiträume der dienstlichen Inanspruchnahme in den Ferien nicht der in das Belieben der Lehrkräfte gestellten Wahrnehmung ihres Erholungsurlaubs dienen.
Die Vorschrift sieht nämlich außerdem vor, dass den Lehrkräften an öffentlichen Schulen Erholungsurlaub außerhalb der Ferien zu gewähren ist, soweit unterrichtsfreie Ferienzeiträume aufgrund einer dienstlichen Inanspruchnahme durch die oberste Dienstbehörde hinter der Anzahl der den Lehrkräften zustehenden Urlaubstage zurückbleiben.
Diese Regelung dient dazu, die Verwirklichung des gesetzlichen Anspruchs auf Erholungsurlaub sicherzustellen und ist allein deswegen erforderlich, weil Tage einer dienstlichen Inanspruchnahme während der Ferien nach dem Willen des Verordnungsgebers gerade nicht der Abgeltung des Urlaubsanspruchs dienen sollen.”

https://openjur.de/u/2362664.html

Ob eine Lehrkraft in SH außerhalb der Ferien, d.h. während der regulären Unterrichtsphasen, Urlaub nehmen kann, hängt davon ob, ob während der Ferien dienstliche Aufgaben den Urlaub verhindert haben.

mama51
29 Tage zuvor

Ich weiß nur, dass ( in Hessen) die SL in “besonderen Fällen” eine LK bis zu 14 Tagen beurlauben kann (darf).
Definiere “besondere Fälle” …???
Allerdings hält sich mein Mitleid für die Dame in Grenzen:
● Bleibe im Lande und nähre dich redlich ●