BERLIN. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Schulalltag nimmt zu – doch die Regelungslandschaft wächst offenbar schneller als die Orientierungsmöglichkeiten der Lehrkräfte. Eine Sonderauswertung der Deutschen Telekom Stiftung dokumentiert erstmals systematisch, welche Vorgaben, Leitlinien und Handreichungen den Umgang mit KI an Schulen bestimmen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht in dem Wust ein massives strukturelles Hemmnis – eine Umfrage unter Lehrkräften bestätigt das.

Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Tomi Neckov, sieht in der wachsenden Zahl von Regelwerken zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Schulen eine erhebliche Hürde für die Praxis. „Der Trendmonitor Spezial zeigt eindrucksvoll, wie die Lehrkräfte mit 56 verschiedenen Regelwerken, davon allein 16 verschiedene Vorgaben aus den Ländern, durch den Dschungel an Möglichkeiten, den KI bietet navigieren sollen“, erklärte Neckov anlässlich der Veröffentlichung der Studie der Deutschen Telekom Stiftung.
Wer wolle, dass Lehrkräfte KI rechtssicher nutzen können, brauche „klare, nachvollziehbare und am besten einheitliche Regelungen, die einfach anzuwenden sind“. Diese müssten zudem systematisch vermittelt werden. „Das muss in Fortbildungen vermittelt und auch on demand zum Nachschauen und Selbstaneignen bereitstehen. Und zwar gestern.“
Neckovs Kritik stützt sich auf eine umfassende Untersuchung des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) und des mmb Instituts, die im Rahmen des „Trendmonitor Spezial“ erstmals die bestehenden Regelwerke zum KI-Einsatz an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland systematisch erfasst und ausgewertet haben. Insgesamt identifizierten die Forschenden 56 Dokumente, die Vorgaben zum Umgang mit KI enthalten. Dazu zählen unter anderem gesetzliche Regelungen, Erlasse und Verordnungen der Länder, Handreichungen von Ministerien, Empfehlungen von Datenschutzbehörden sowie Leitfäden und Orientierungshilfen aus verschiedenen Institutionen.
Allein 16 dieser Dokumente stammen aus den Bundesländern. Hinzu kommen weitere Regelungen auf Bundes- und europäischer Ebene sowie zahlreiche Empfehlungen und Leitfäden aus Verwaltung, Wissenschaft und Datenschutzaufsicht. Ziel der Untersuchung war es zunächst, einen Überblick darüber zu gewinnen, welche normativen Vorgaben überhaupt existieren und welche Themen sie abdecken.
Die Analyse zeigt, dass sich die Regelwerke auf neun zentrale Bereiche beziehen. Dazu gehören unter anderem der Umgang mit personenbezogenen Daten beim Einsatz von KI-Systemen, der Einsatz generativer KI durch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, Fragen der Leistungsbewertung sowie Regelungen zu Urheberrecht, Transparenz oder Finanzierung entsprechender Anwendungen. Auch die Förderung digitaler und KI-bezogener Kompetenzen wird in vielen Dokumenten thematisiert.
Der Überblick vermittelt nach Einschätzung der Autoren allerdings zunächst den Eindruck, dass abstrakte rechtliche Normen dominieren, während konkrete Hinweise für den schulischen Alltag weniger ausgeprägt sind. Flankiert wurde die Untersuchung durch eine repräsentative Lehrkräftebefragung, die das Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführt hat. Befragt wurden 1.054 Lehrkräfte aus ganz Deutschland. Die Ergebnisse zeigen ein deutliches Bild der aktuellen Situation: Viele Lehrkräfte fühlen sich im Umgang mit KI-Regeln unsicher und sehen einen erheblichen Orientierungsbedarf.
„Zu viele Regelungswerke, zu wenig Zeit, Informationen, die nicht zum Praxisalltag passen“
Nur 32 Prozent der Befragten geben an, sich gut oder sehr gut darüber informiert zu fühlen, wie sie KI-Anwendungen in ihrer Arbeit einsetzen dürfen. 42 Prozent fühlen sich weniger gut informiert, weitere 24 Prozent sogar schlecht informiert. Damit sieht sich eine deutliche Mehrheit der Lehrkräfte mit Unsicherheiten konfrontiert.
Zugleich zeigt sich, dass viele der existierenden Regelwerke in der schulischen Praxis kaum bekannt sind. Am häufigsten kennen Lehrkräfte Regelungen der eigenen Schule (29 Prozent) oder allgemeine Landesgesetze, etwa Schul- oder Datenschutzgesetze (28 Prozent). Deutlich seltener bekannt sind Handreichungen von Datenschutzbehörden (13 Prozent), Leitfäden von Kultusministerien (10 Prozent) oder Materialien aus der Lehrkräftebildung (9 Prozent). Die europäische KI-Verordnung kennen nach eigenen Angaben lediglich vier Prozent der Befragten.
Auch die tatsächliche Beschäftigung mit den Regelwerken bleibt begrenzt. Nur elf Prozent der Lehrkräfte geben an, sich intensiv mit entsprechenden Vorgaben auseinandergesetzt zu haben. 44 Prozent haben sich weniger intensiv damit beschäftigt, weitere 44 Prozent gar nicht.
In der Bewertung der vorhandenen Regelwerke zeigt sich ebenfalls Zurückhaltung. Zwar halten 45 Prozent der Befragten die ihnen bekannten Regelungen grundsätzlich für verständlich. Gleichzeitig geben jedoch 37 Prozent an, sie seien eher nicht verständlich. Noch kritischer fällt die Einschätzung der praktischen Anwendbarkeit aus: Nur 38 Prozent halten die Regelwerke für im Alltag gut nutzbar, während 43 Prozent sie für nicht anwendbar halten.
Auch die Zufriedenheit mit den bestehenden Vorgaben ist begrenzt. Nur 30 Prozent der Lehrkräfte äußern sich zufrieden mit den Regelwerken, 46 Prozent sind unzufrieden.
Die Befragung zeigt zudem, dass Lehrkräfte einen erheblichen Bedarf an klarer Orientierung sehen. 87 Prozent wünschen sich verständliche und umsetzbare Regelungen zum Einsatz von KI. 83 Prozent geben an, ihnen fehle ein klarer Überblick über die vorhandenen Vorgaben.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem des Zeitmangels. 78 Prozent der Befragten erklären, dass eine intensivere Beschäftigung mit KI-Regelwerken neben den regulären Aufgaben kaum möglich sei. Rund die Hälfte empfindet das Thema zudem als komplex oder überfordernd.
„Was den Lehrkräften zugemutet wird, hindert sie eher im Arbeiten und verhindert damit den effektiven Einsatz von KI“
Besonders groß ist die Unsicherheit bei rechtlich sensiblen Fragen. Während sich etwa die Hälfte der Lehrkräfte beim Einsatz von KI zur Unterrichtsvorbereitung sicher fühlt, sinkt das Sicherheitsgefühl deutlich, sobald es um Datenschutz, Urheberrecht oder Prüfungen geht. Nur 30 Prozent fühlen sich beim Thema Datenschutz sicher, beim Urheberrecht sind es 21 Prozent, bei Prüfungen lediglich 16 Prozent.
Vor diesem Hintergrund sieht VBE-Chef Neckov einen dringenden politischen Handlungsbedarf. Die derzeitige Situation führe dazu, dass Lehrkräfte im Alltag eher ausgebremst würden. „Zu viele Regelungswerke, zu wenig Zeit, Informationen, die nicht zum Praxisalltag passen – was den Lehrkräften zugemutet wird, hindert sie eher im Arbeiten und verhindert damit den effektiven Einsatz von KI“, erklärte er. Gerade bei Aufgaben wie der Unterrichtsvor- und -nachbereitung oder der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern könne KI Lehrkräfte entlasten.
Neckov fordert deshalb eine stärkere Abstimmung zwischen Kultusministerien und Datenschutzbehörden. „Es muss Anspruch der Kultusministerien, aber auch Datenschutzbeauftragten sein, Regelungen zu harmonisieren, um das Agieren mit KI zu unterstützen – auch bundeslandübergreifend.“ Nur so könnten Lehrkräfte verlässliche Orientierung erhalten. News4teachers
Glaubenskrieg um Künstliche Intelligenz im Unterricht: Verbannen – oder Pflicht?









Es kam und breitet sich aus wie Homeoffice. Aber die Schule passt sich nicht an und läuft Jahre hinterher.
Neben KI, Digitalunterricht, Distanzunterricht und Homeofficemöglichkeiten bzw. flexibles und eigenverantwortliches Arbeiten gibt es eben ganz neue Bereiche.
Momentan leiden dadurch die Arbeitsbedingungen enorm und die Schulen insgesamt!