BERLIN. Die AfD in Sachsen-Anhalt plant im Fall einer Regierungsbeteiligung einen grundlegenden Umbau des Schulwesens. Eltern sollen ihre Kinder künftig zu Hause unterrichten dürfen, die allgemeine Schulpflicht würde faktisch aufgehoben. Die Partei begründet das mit dem Elternrecht und wirft Schulen vor, Kinder politisch zu beeinflussen. Juristen verweisen dagegen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – und auf die demokratische Funktion von Schule. Der Konflikt reicht weit über Bildungspolitik hinaus: Er berührt Grundfragen des Zusammenlebens in einer pluralen Gesellschaft.

Die AfD Sachsen-Anhalt will Heimunterricht ermöglichen und damit einen Grundsatz des deutschen Bildungssystems infrage stellen. In ihrem jüngst verabschiedeten Regierungsprogramm fordert die Partei, Eltern sollten ihre Kinder auf Antrag selbst unterrichten dürfen. Die Kinder müssten lediglich regelmäßig zentrale Prüfungen ablegen. Bleibe der Lernerfolg aus, müssten sie wieder eine Schule besuchen.
Die Partei argumentiert, Schulen würden „immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln“. Deshalb müssten Eltern „in allen Fragen zu Bildung und Erziehung der Kinder […] das letzte Wort haben“.
Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hans-Thomas Tillschneider, sagte dem juristischen Fachmagazin „Legal Tribune Online“ (LTO), Homeschooling widerspreche nicht der Schulpflicht, sofern staatliche Aufsicht, Lehrpläne und Prüfungen gewährleistet seien. Eine „Schulgebäudeanwesenheitspflicht“ lasse sich aus der Landesverfassung nicht ableiten.
„Die AfD will die allgemeine Schulpflicht abschaffen. Das wäre grundverkehrt: Die Schulpflicht ist eine zivilisatorische Errungenschaft“
Tatsächlich heißt es in Artikel 25 Absatz 2 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts allerdings ausdrücklich: „Es besteht allgemeine Schulpflicht.“ Ähnliche Regelungen existieren in allen Bundesländern. Die AfD will die Landesverfassung dennoch ergänzen und dort zusätzlich festschreiben: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuerst ihnen obliegende Pflicht.“
Juristisch ist das Vorhaben hoch umstritten. Zwar liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen grundsätzlich bei den Ländern. Das Grundgesetz formuliert jedoch zugleich einen staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Artikel 7 Absatz 1 GG bestimmt: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“
Das Bundesverfassungsgericht hat daraus mehrfach weitreichende Konsequenzen abgeleitet. In einem Beschluss aus dem Jahr 2003 erklärte Karlsruhe, die Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule diene „dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags“. Schule beschränke sich gerade nicht auf die Vermittlung von Lesen, Schreiben und Rechnen.
Wörtlich stellte das Gericht fest: „Soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung, können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind.“
2014 bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Linie erneut. Damals hatten Eltern aus religiösen Gründen den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert. Karlsruhe erklärte, die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, „religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken“. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt entschieden, dass es kein grundsätzliches Recht auf Heimunterricht gibt.
Allerdings ist die Rechtslage nicht völlig unumstritten. Wie LTO berichtet, verweist ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf die Gegenauffassung, wonach aus der staatlichen Pflicht zur Bereitstellung eines Schulwesens nicht zwingend eine Pflicht der Bürger folge, dieses auch in Anspruch zu nehmen. Vertreter dieser Position argumentieren, die Schulpflicht sei bewusst nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert worden.
„Genau genommen ist die Schulpflicht keine Schulpflicht, sondern ein Schulrecht“
Der Jurist und Journalist Heribert Prantl hält die Forderungen der AfD dennoch für einen fundamentalen Angriff auf das Bildungssystem. In einem Kommentar in der „Süddeutschen Zeitung“ schreibt er: „Die AfD will die allgemeine Schulpflicht abschaffen. Das wäre grundverkehrt: Die Schulpflicht ist eine zivilisatorische Errungenschaft.“
Prantl verweist ebenfalls auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und bezeichnet Schule als zentralen Ort demokratischer Sozialisation. Die Schule sei „die einzige Institution, in der Kontakte mit der Gesellschaft und unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind“, zitiert er Karlsruhe.
Zugleich wirft Prantl der AfD vor, aus realen Problemen des Schulsystems die falschen Konsequenzen zu ziehen. Die Partei kritisiere zwar zutreffend den Zustand vieler Schulen, wolle daraus aber die Abschaffung der Schulpflicht ableiten statt eine Stärkung des öffentlichen Bildungssystems. „Das ist nicht die Abschaffung von irgendeinem Krimskrams, das ist die Abschaffung einer zivilisatorischen Errungenschaft“, schreibt Prantl.
Besonders scharf kritisiert er die sozialen Folgen eines solchen Modells. Die propagierte „Freiheit“ vom Schulzwang sei vor allem eine Freiheit „für finanzstarke, gut organisierte und ideologisch geprägte Kreise“. Privatisierung von Bildung bedeute letztlich „Privatisierung von Zukunft“. Prantl: „Der AfD-Plan ist (…) ein Chancengleichheitsbeendigungsplan.“
Der Kolumnist erinnert zudem daran, welche Folgen die Schulschließungen während der Corona-Pandemie hatten. Schule sei ein Gemeinschaftserlebnis. „Es geht nichts über das Lernen in Gemeinschaft“, schreibt er. Der regelmäßige Schulbesuch schütze Kinder und Jugendliche vor Vereinzelung, sozialer Verelendung und Bildungsabbrüchen. „Genau genommen ist die Schulpflicht keine Schulpflicht, sondern ein Schulrecht. Sie ist ein Recht, das Kinder und Jugendliche haben, ein Recht auf eine gute Schule, ein Recht auf gute Lehrerinnen und Lehrer“.
Auch die Bundesregierung weist die AfD-Pläne zurück. Ein Sprecher des Bundesbildungsministeriums sagte laut LTO, Schule sei ein Ort, „an dem unterschiedliche Kulturen aufeinandertreffen und lernen, miteinander auszukommen“. Dieses gemeinsame Lernen könne durch Homeschooling nicht ersetzt werden.
Die Debatte könnte für Sachsen-Anhalt im Fall einer Umsetzung noch weitreichendere Folgen haben. Nach Darstellung von LTO wäre denkbar, dass sich die Kultusministerkonferenz auf eine Nicht-Anerkennung von Schulabschlüssen aus Sachsen-Anhalt verständigt. Damit stünde am Ende nicht nur die Schulpflicht zur Debatte – sondern auch der bundesweite Wert von Zeugnissen aus dem Land. News4teachers









es muss umgebaut werden. das ist in vielen anderen Berufsfeldern und Branchen wie bei meiner lieben Frau auch passiert. es muss digitaler werden und etwas Homeoffice integriert werden. Irgendwo 1/3 Theorie, 1/3 Digital und 1/3 Gruppen/Einzelarbeiten.
Lehrer müssen auch auf die 35 Std Woche kommen. Fertig.
“Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, gar keine Bildung.” [JF Kennedy]
Ich möchte gerne ergänzen:Bildung in all ihren Facetten, v.a. auch für ein auf Innovation und wirtschaftlichen Aufschwung angewiesenes Land.
Die AfD möchte also aus Angst vor Bildung und Gebildeten den Menschen= Wählern= Ermächtigende weiß machen, dass Schule ein Bildungshindernis ist, 🙂 cool ? Nein durchsichtig, wenn
“Die Partei argumentiert, Schulen würden „immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln“. Deshalb müssten Eltern „in allen Fragen zu Bildung und Erziehung der Kinder […] das letzte Wort haben“
Man könnte jetzt meinen, keine Gefahr, deeen bullshit blickt jeder, aber…….die letzten Wahlergebnisse zeugen von anderem.