DRESDEN. Sachsens Kultusminister Clemens will den Unterrichtsausfall an den Schulen mit einem neuen Modell freiwilliger Arbeitszeitkonten eindämmen. Lehrkräfte sollen ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 die Möglichkeit erhalten, über mehrere Jahre hinweg zusätzlich zu unterrichten und die Mehrarbeit später durch eine entsprechend geringere Unterrichtsverpflichtung auszugleichen.

Die Staatsregierung setzt darauf, auf diese Weise kurzfristig zusätzliche Unterrichtskapazitäten zu schaffen – in einer Phase, in der viele Schulen mit Lehrermangel und Unterrichtsausfällen kämpfen. Kultusminister Conrad Clemens (CDU) wirbt deshalb ausdrücklich um Beteiligung. „Je mehr von dieser Option Gebrauch machen, desto weniger Unterricht fällt in der aktuell besonders herausfordernden Zeit in Sachsen aus“, erklärte er.
Grundlage ist eine neue „Lehrkräftearbeitszeitkontenverordnung“, die nach Angaben des Kultusministeriums am 1. August 2026 in Kraft treten soll. Das Modell ist schulartübergreifend angelegt und umfasst einen Zeitraum von insgesamt sieben Jahren. Vorgesehen sind drei Phasen: eine dreijährige Ansparphase, ein Wartejahr und eine dreijährige Ausgleichsphase.
In der Ansparphase leisten die teilnehmenden Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer regulären Unterrichtsverpflichtung freiwillig eine weitere Unterrichtsstunde pro Woche. Im darauffolgenden Schuljahr – dem sogenannten Wartejahr – arbeiten sie wieder im normalen Umfang. Anschließend reduziert sich ihre Unterrichtsverpflichtung in drei aufeinanderfolgenden Schuljahren jeweils um eine Stunde pro Woche.
Nach Angaben des Ministeriums ist auch ein erweitertes Modell möglich. Lehrkräfte können demnach freiwillig zwei zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche übernehmen. Der spätere Ausgleich erfolgt dann ebenfalls über drei Jahre mit jeweils zwei Stunden weniger Unterricht pro Woche.
„Nur gemeinsam können wir mehr Unterricht für die Schülerinnen und Schüler im Freistaat ermöglichen“
Teilnehmen können sowohl verbeamtete Lehrkräfte als auch voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Das Kultusministerium betont ausdrücklich, dass auch Teilzeitkräfte das Modell nutzen können. Anders als bei einer klassischen Teilzeitregelung entstünden in der späteren Ausgleichsphase keine finanziellen Einbußen.
Von dem Angebot ausgenommen sind Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Probe, Teilzeitbeschäftigte im sogenannten Sabbatjahr sowie Lehrerinnen und Lehrer, die das siebenjährige Modell vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr vollständig durchlaufen können.
Kultusminister Clemens bezeichnete die Unterrichtsversorgung erneut als „unsere drängendste bildungspolitische Aufgabe“. Das neue Modell sei Ergebnis eines „breit angelegten Dialog- und Abstimmungsprozesses“ mit dem Landtag. „Nur gemeinsam können wir mehr Unterricht für die Schülerinnen und Schüler im Freistaat ermöglichen“, erklärte der Minister.
Das Ministerium verbindet mit dem Instrument die Hoffnung, kurzfristig zusätzliche Unterrichtsstunden mobilisieren zu können, ohne neue verpflichtende Arbeitszeitregelungen einzuführen. Ob das Modell tatsächlich spürbare Entlastung bringt, hängt allerdings davon ab, wie viele Lehrkräfte sich beteiligen. Gerade in einem Berufsfeld, das vielerorts bereits durch hohe Belastung, steigende Krankenstände und Personalengpässe geprägt ist, dürfte die Bereitschaft zur freiwilligen Mehrarbeit entscheidend sein.
Rechtliche Fragen sowie Einzelheiten zur organisatorischen Umsetzung sollen nach Angaben des Kultusministeriums die jeweiligen Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung beantworten. News4teachers / mit Material der dpa









Das riecht nach einer Verpflichtung für alle im gleichen Umfang wie jetzt freiwillig in einigen Jahren, wenn eigentlich die Mehrarbeit abgebummelt werden können soll.
Freiwillige Mehrarbeit – klar, in Sachsen heißt das inzwischen: Erst Altersermäßigung nach unten drücken, Anrechnungsstunden in der Sek II streichen, dann großspurig „Arbeitszeitkonten“ verkaufen, als wäre das ein Geschenk. Das Maßnahmenpaket selbst war schon ein schlechter Witz auf Kosten derer, die den Laden überhaupt noch am Laufen halten.
Und jetzt kommt der Nachschlag – der Arschtritt obendrauf: Lehrkräfte sollen jahrelang vorarbeiten, um irgendwann mal weniger zu unterrichten. Vorausgesetzt natürlich, sie erleben die Regelaltersgrenze überhaupt. Sachsen-Anhalt zeigt ja gerade, wie’s wirklich läuft: Die meisten gehen vorher in Rente, weil sie einfach nicht mehr können. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/lehrer-ruhestand-massnahmen-lehrermangel-100.html
Aber hey – wir haben fertig mit sächsischer Schulpolitik. Vielleicht gibt’s ja bald ein neues Modell: Wer zusammenbricht, darf die Überstunden posthum abbummeln.
Und während Lehrkräfte sich zu Tode schuften, rauscht der Kultusminister mit 81 km/h durch eine 30er‑Zone vor einer Seniorenresidenz – offiziell bestätigt, inklusive Fahrverbot, Bußgeld und aufgehobener Immunität.
Wenn das die neue Vorbildfunktion sein soll, dann gute Nacht. Vielleicht erklärt er uns demnächst im Verkehrsunterricht, wie man gleichzeitig Schulpolitik an die Wand fährt und trotzdem den Führerschein behält.
Na, indem man sich den Führer zum Vorbild nimmt und nicht nur die Bildung vor die Wand fährt.
„Nach Angaben des Ministeriums ist auch ein erweitertes Modell möglich“:
Lehrkräfte erhalten eine digitale Möglichkeit der Arbeitszeiterfassung aller ihrer Tätigkeiten und der Minister versprach, bereit nach 3 Monaten eine Ersteinschätzung vorzunehmen, um für das kommende Schuljahr entsprechende Entlastung sowie die Möglichkeit des zeitlichen Ausgleichs umzusetzen.
„Erweitertes Modell“ = mehr Mehrarbeit und späterer Ruhestand bei kompletter Streichung der Altersermäßigungen. Mindestens 45 Unterrichtsjahe und wer den Vorbereitungsdienst nicht mit 25 abgeschlossen hat, muss Kürzungen der Ruhestandsbezüge hinnehmen oder länger arbeiten, um die 45 voll zu machen.
Um Entgegenkommen zu zeigen, wird der Dienstherr Rollatorabstellplätze vor der Lehrkräftegruft aka Lehrerzimmer und vor den Unterrichtsräumen genehmigen, wenn es mit dem Brandschutz vereinbar ist.
Wenn schon Rollatorabstellplätze vor der Lehrkräftegruft genehmigt werden, dann sollte man aber bitte nicht auf halbem Wege stehen bleiben.
Also, wenn wir schon die Infrastruktur an die biologische Realität der Belegschaft anpassen, dann doch bitte vollständig:
Der Dienstherr möge nicht inkonsequent sein und auch an die Inkontinenzeinlagen auf den Lehrertoiletten denken. Am besten gleich im Abo, damit niemand in Versuchung gerät, sie als „Sonderausstattung“ zu beantragen.
Und bevor jemand nachfragt: Nein, an Inkompetenz und Altersbosheit infolge Demenz wollen wir mal gar nicht denken – das würde ja bedeuten, man müsste sich mit Personalentwicklung beschäftigen.
Aber immerhin: Senile Bettflucht eröffnet völlig neue Einsatzmöglichkeiten in der Ganztagsbetreuung. Wer ohnehin um 4:30 Uhr wach ist, kann schließlich auch ab 6:00 Uhr die Frühaufsicht übernehmen. Effizienzsteigerung durch Biologie – der Dienstherr wird begeistert sein.
Was ist daran neu?
Der Treppenlift?
Kann man machen, dann aber die Regelung über die ersten drei nicht abrechenbaren Mehrarbeitsstunden je Monat streichen. Dazu eine Vereinbarung die ein Übersteigen des individuellen Deputats auf höchstens 15% je Woche begrenzt, also max. 4 Stunden Mehrarbeit je Woche. Bei halber Stelle folglich 2 zusätzliche Wochenstunden. Und nicht zu vergesen, Einführung der Erfassung der tatsächlichen individuellen Arbeitszeit.
…und mal wieder:
Alter Wein in neuen Schläuchen.
Hessen hat das vor ca 25 Jahren schon praktiziert. (Die sog. „Kochstunde“ hatte damals eine Laufzeit von max. 10 Jahren).
Die „Rückgaben“ (es gab drei Möglichkeiten zur Auswahl) haben erstaunlich gut geklappt.
Ich rate zur Besonnenheit, idR fügt sich meistens alles.
Generelle Frage:
Trinkbar oder nicht?
Taugt er um die real existierenden Zustände schön zu Saufen?
Niedersachsen hatte es auch,
hat aber bei der Rückgabe dann versucht, es auf die Zeit vor der Pension zu verschieben.
Das wurde kassiert und es gab nach dem Ansparen das Abbummeln.
Den Lehrkräftemangel hat es nicht behoben, er ist weit schlimmer als damals.
In NRW als Bergbauland haben wir auch den Schülerberg untertunnelt.
In Hessen konnte man nach Ablauf der 10-Jahresfrist wählen:
● Ausbezahlen (also Knete)
● Abbummeln
● Ein halbes früher in Pension = ging nur wenn man die 10 Jahre „voll“ hatte!
War man älter und vll nur 5 oder 7 Jahre „dabei,“ ging nur Punkt 1 oder 2…
Die meisten haben tatsächlich 1 oder 2 gewählt, da man nie sicher sein konnte, ob man bis zur Pension überhaupt noch lebt… kein Witz!
Und Entlastung so Ende 50 war schon sehr angenehm!
Vorgriffstunde, gab es in SH schon einmal vor vielen Jahren und wurde wieder abgeschafft. Ob es etwas genutzt hat, lässt sich pauschal wohl schwer beurteilen.
Siehe Hessen. Wenn du das BL wechselst, verfällt dein Anspruch. Schaaade….
Klingt da die Hoffnung mit, dass die Zahl der Schüler*innen sinken muss, damit später – mit künstlichem Lehrkräftemangel – die schlechten Rahmenbedingungen verlässlich fortgeführt werden können?
Deprimierend, wenn (!) dem so seien sollte und das (tot)schrumpfen der Gemeinden grundlegeneder Bestandteil der Bildungspolitik würde…
Aber es ist ja nicht so, dass sich immer etwas ändern würde :/
Ich lese immer „Angebot“. Ist ein Angebot für mich nicht etwas, das meine Situation verbessert? Das sehe ich wirklich nicht.