MAINZ. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz drängt die Landesregierung, die Altersteilzeit für Lehrkräfte über den 31. Dezember 2026 hinaus fortzuführen. Die Entscheidung müsse jetzt fallen, damit Lehrkräfte, Schulen und Schulaufsicht ausreichend Planungssicherheit erhielten. Hintergrund sind die anstehenden Beratungen über den Doppelhaushalt 2027/28.

Nach Angaben der GEW hatte die Landesregierung eine Entscheidung zunächst von einer Evaluation abhängig gemacht, die bis Ende Mai 2026 abgeschlossen werden sollte. Nun sei der Zeitpunkt gekommen, Klarheit zu schaffen. Wer nach Jahrzehnten im Schuldienst den Übergang in den Ruhestand plane, müsse frühzeitig wissen, ob die Möglichkeit der Altersteilzeit bestehen bleibe.
„Lehrkräfte brauchen Planungssicherheit – und zwar nicht erst kurz vor Schluss“, erklärt der Landesvorsitzende der GEW Rheinland-Pfalz, Stefan Jakobs. „Wer nach Jahrzehnten im Schuldienst über Altersteilzeit nachdenkt, trifft eine weitreichende Lebensentscheidung. Es darf nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen monatelang im Unklaren bleiben, ob diese Möglichkeit auch weiterhin besteht. Die Politik muss jetzt ein klares Signal setzen: Die Altersteilzeit bleibt.“
Die Bildungsgewerkschaft befürchtet, dass die schwarz-rote Landesregierung die bisherigen Regelungen auslaufen lassen könnte. Dies wäre aus ihrer Sicht ein falsches Signal an die Beschäftigten an den Schulen. Altersteilzeit sei kein Privileg, sondern ein wichtiges Instrument, um den Übergang in den Ruhestand gesundheitsgerecht zu gestalten.
Nach Angaben des Landesamts für Finanzen handelt es sich bei der Altersteilzeit um eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung. Die Bezüge setzen sich aus den anteiligen Dienstbezügen und einem Altersteilzeitzuschlag zusammen. Ziel ist es, älteren Lehrkräften einen gleitenden Ausstieg aus dem aktiven Schuldienst zu ermöglichen.
Die Forderung der GEW knüpft an die wachsenden Belastungen im Lehrerberuf an. Ältere Lehrkräfte seien seit Jahren mit steigenden Anforderungen konfrontiert – unter anderem durch den anhaltenden Lehrkräftemangel, Inklusion, Integration, Digitalisierung sowie zusätzliche Verwaltungsaufgaben.
„Altersteilzeit hilft, Belastungsspitzen mit zunehmendem Alter zu reduzieren“
„Gerade ältere Lehrkräfte tragen seit Jahren eine enorme Last: steigende Anforderungen, Lehrkräftemangel, Inklusion, Integration, Digitalisierung und immer mehr Verwaltungsaufgaben. Wer gute Bildung will, muss auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ernst nehmen“, sagt Jakobs. „Altersteilzeit hilft, Belastungsspitzen mit zunehmendem Alter zu reduzieren.“
Die Gewerkschaft verweist zudem darauf, dass die Altersteilzeitregelungen bereits 2021 verlängert worden waren. In der damaligen Gesetzesbegründung sei ausdrücklich festgehalten worden, dass sich das Modell bewährt habe. Es eröffne jüngeren Lehrkräften Einstiegsmöglichkeiten und ermögliche älteren Beschäftigten einen flexiblen Übergang in den Ruhestand.
Über eine Verlängerung der bestehenden Regelung hinaus fordert die GEW weitere Maßnahmen zur Entlastung älterer Lehrkräfte. Dazu zählen Verbesserungen bei der Altersermäßigung, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Prävention, damit Lehrkräfte ihren Beruf bis zum Ruhestand gesund ausüben können.
„Die Schulen brauchen Verlässlichkeit. Die Lehrkräfte brauchen Respekt. Und die Politik muss zeigen, dass sie die Realität in den Lehrerzimmern verstanden hat“, betont Jakobs. „Eine Verlängerung der Altersteilzeit wäre dafür ein notwendiges Signal.“ News4teachers
Gewerkschaften: Regierung plant, Altersermäßigung für Lehrkräfte deutlich einzuschränken










Altersteilzeit im blockmodell soll es nach den Vorschlägen der rentenkommission nicht mehr geben. Und in rlp ist der Markt leergefegt.
Die Fortführung ist nicht zu erwarten.
ATZ rules!
Will sagen? Soll heißen?
Altersteilzeit doppel-plus-gut!
„stickum“? Das habe ich ja noch nie gehört oder gelesen. Was ist das? Tippfehler?
Es handelt sich um einen im Rheinland und im Ruhrgebiet gebräuchlichen Dialektausdruck für „heimlich“ oder „leise“. Herzliche Grüße Die Redaktion
Im Sinne von „klammheimlich“ und „still und leise“.
Nicht klammheimlich- man lässt die Regelung auslaufen. Und das war auch allen hier klar. Schließlich wurde im Wahlkampf kein Wort von niemandem SPD oder CDU dazu verloren, wohingegen vor 5 Jahren die damalige Regelung bis eben jetzt verlängert wurde- als Wahlgeschenk sozusagen.
… aber still und leise, sic.
Neiiin! Wer es wissen wollte, wusste es- seit Jahren war klar, dass nich nochmals verlängert werden würde.
Ich habe doch nur stiekum/stickum erläutert. Die Titelüberschrift stammt nicht von mir.
Ich habe ein anderes ATZ-modell gewählt, da mir als Angestelltem 24 Monate ALG II zugestanden haben. 10 davon habe ich genutzt.
Alles klar! Glückwunsch zur richtigen Entscheidung!
Zur Nachahmung empfohlen, ich habe kein „Copyright“ für den Weg.
Btw der Nahles ihr Laden muss für die Zeit der Arbeitslosigkeit Beiträge zur RV zahlen.
Wahrscheinlich meinen Sie ALG I, aber egal.
Stimmt, dieses Modell der Altersteilzeit haben Beamte nicht, die müssen so etwas durch Gehaltsverzicht größtenteils selbst finanzieren.
Wenn man als Angestellter geschickt vorgeht, kann man sich einen erheblichen Teil seiner ALG-Beiträge auf solche Art und Weise zurückerstatten lassen.
Glückwunsch! Alles richtig gemacht!
Ah, die KI sagt: „meist stiekum geschrieben“, bedeutet „schrittweise“ (meine Übersetzung). 🙂
Beides richtig – kommt vom jiddischen „stieke“.
ATZ ist doch auch nur wieder für die Beamten?
Gruß ein Angestellter
Nicht „ist“, sondern ‚war‘.Die Antragstellung ist seit Februar nicht mehr möglich, die Regelung ausgelaufen.
Die Schnappatmung übrigens gerne einstellen. Regelung galt für Lehrkräfte- auch für die ohne Urkunde.
Anträge kann man immer stellen, die Ablehnung ist jetzt einfacher:)
Nein- das ist wie bei der Heizungsförderung: Portal zu und Schluss.
Quatsch, gibt es auch haufenweise in der „freien Wirtschaft“ und dort oft sogar zu deutlich besseren Bedingungen. Ist übrigen bei Beamten fast komplett selbstfinanziert!
Ich halte Altersteilzeit nicht grundsätzlich für falsch. Sie kann ein sinnvolles Instrument sein, um ältere Lehrkräfte gesund im Beruf zu halten. Ebenso sollten besondere Leistung, zusätzliche Verantwortung und dauerhafte Mehrbelastung angemessen vergütet werden.
Mich stört jedoch die Selbstverständlichkeit, mit der besondere Vorteile als „gar kein Privileg“, sondern als natürlicher Anspruch dargestellt werden. Ein Vorteil kann sinnvoll und gut begründet sein – er bleibt trotzdem ein Vorteil, gerade wenn andere Beschäftigte innerhalb und außerhalb unseres Berufsstands nicht unter denselben Bedingungen davon profitieren. „Das gehört eben dazu“ oder „Das steht mir zu“ ersetzt keine sachliche Begründung.
Entscheidend ist die Gesamtschau: Die GEW fordert die Fortführung der finanziell geförderten Altersteilzeit sowie weitere Entlastungen. Gleichzeitig verlangt der Philologenverband A14 als reguläres Eingangsamt für Gymnasiallehrkräfte – nicht aufgrund einer zusätzlichen Funktion, sondern ausdrücklich auch, um den Besoldungsabstand zu anderen Lehrämtern wiederherzustellen. Das sind unterschiedliche Verbände und Forderungen. In der öffentlichen Wahrnehmung kann so dennoch das Bild eines Berufsstands entstehen, der bestehende Vorteile für selbstverständlich hält und jede Angleichung mit der nächsten Forderung beantwortet.
Das ist gefährlich, während breite Teile der Bevölkerung mit höheren Beiträgen, Einschnitten bei öffentlichen Leistungen und Forderungen nach längerer Erwerbsarbeit konfrontiert werden. Diese Ansprüche lassen sich nicht unbegrenzt addieren, ohne dass die Summe fiskalische und personelle Folgen hat.
Brandenburg dürfte nur ein Vorgeschmack sein: Dort soll für die verfassungsgemäß notwendige Besoldungsanpassung auf Rücklagen für künftige Versorgungsausgaben zurückgegriffen werden, während andere öffentliche Ausgaben unter stärkeren Druck geraten. In den 2030er-Jahren dürften solche Verteilungskonflikte erheblich zunehmen.
Verlieren Lehrkräfte dabei ihren gesellschaftlichen Rückhalt und werden nur noch als besonders abgesicherte Statusgruppe wahrgenommen, liefern wir Populisten eine dankbare Angriffsfläche. Dann wird nicht mehr differenziert, welche Regelung sinnvoll und notwendig ist, sondern pauschal gekürzt.
Zur Einordnung: Ich bin selbst Beamter. Meine Kritik richtet sich nicht gegen Beamte, sondern gegen die Haltung, eigene Vorteile als selbstverständlich zu betrachten, während Belastungen solidarisiert werden sollen. Schon bemerkenswert spahnisch – wer den Bezug versteht.
„Dort soll für die verfassungsgemäß notwendige Besoldungsanpassung auf Rücklagen für künftige Versorgungsausgaben zurückgegriffen werden, während andere öffentliche Ausgaben unter stärkeren Druck geraten.“
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. In Schleswig-Holstein hat sich die Landesregierung unter Missachtung der angemessenen Information des Landesparlamentes mit Northvolt verspekuliert und den Verlust von 300 Millionen Euro dann mit Griff in die Pensionskasse der Beamten ausgeglichen, d.h. solche „Rücklagen“ wurden schon immer politisch so eingesetzt, wie es gerade opportun war, der Zusammenhang mit verfassrechtlich(!) gebotenen Besoldungsanpassungen ist genauso politisch konstruiert und keinesfalls zwingend.
Und glauben Sie wirklich Ihr vorauseilender Gehorsam in Form von Verzicht auf Rechtsansprüche würde in der 2030er-Jahren irgendetwas ändern? Da wird so oder so (auch bei den Beamten) gekürzt werden, egal was 10 Jahre vorher schon passiert ist. Dann werden auch andere Politiker an der Macht sein, die sich im Zweifel nicht mehr erinnern werden, was ihre Vorgänger so als im Ausgleich für einen vorauseilenden Verzicht der Beamten versprochen haben: Wer sich jetzt auf solche „Kürzungspielchen“ aus „Solidarität“ einlässte, wird doppelt bezahlen.
Sie verteidigen sich gegen eine Kürzungsforderung, die niemand erhoben hat, und demonstrieren dabei genau jene Selbstverständlichkeit, die ich kritisiert habe.
Nein, denn so ist die Abmachung bei Übergabe und Annahme der Urkunde. Und die durch den Dienstherrn eingegangenen Pflichten zu nutzen, steht dem Beamten sehr wohl zu. Da muss er sich nicht rechtfertigen oder entschuldigen.
Das ist eben der Unterschied zwischen einem privatrechtlichem Vertrag und einem Gesetz: Erster gilt (weshalb die IG Metall bei der jüngsten Entlassungswelle bei VW auch wieder Abfindungen in Höhe von bis zu 500.000€ fordert und damit auch juristisch Recht hat), während das öffentlche Recht (= Gesetze, die das Rechtsverhältnis Staat – Beamter regeln) den sich andauernd änderenden politischen Mehrheiten unterliegt (spätestens nach zwei Regierungswechsel wird sich niemand mehr an die Versprechungen der Vor-Vor-Gänger-Regierung erinnen (wollen), egal welche Partei gerade dran ist).
Was wollen Sie denn sagen? Die Landesregierung hat seonerzeit ein Gesetz zur ATZ auf den Weg gebracht, der Landtag hat es beschlossen und der Dienstherr hat sich daran gehalten. Die Frist 2026 stand da immer drin. Der Regierungswechsel ändert gar nichts. Den VW- Beschäftigten kann man nur wünschen, dass es sich für sie ausgeht- die Ausgliederung der Marke aus dem Konzern wird ja bereits kolportiert.
Mein Bescheid jedenfalls gilt.
Mir egal. Ich bin drin. Und das danach mit Höchtspension.
Dachte mein ehemaliger Chef auch, aber dann wurde das Gesetz (war 2014 oder so) geändert und er war raus aus der ATZ….das hat ihn so frustriert, dass er trotzdem zum gleichen Zeitpunkt in Pension gegangen….mit hohen Abschlägen…..
Entweder haben Sie beide meinen Kommentar nicht gelesen, falsch interpretiert oder nicht verstanden. Ich fordere weder Rechtsverzicht noch Entschuldigung für die Nutzung bestehender Ansprüche. Es geht allein um die Anspruchshaltung: Ein Vorteil kann rechtmäßig, sinnvoll und gut begründet sein – er bleibt trotzdem ein Vorteil. „Das steht mir zu“ ersetzt keine Begründung, und die Warnung vor „Kürzungsspielchen“ beantwortet eine Forderung, die ich nie erhoben habe. Ihre Reaktionen bestätigen damit ziemlich genau meinen ursprünglichen Punkt.