DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen will Schulen mehr Möglichkeiten geben, auf massive Störungen, Gewalt und drohende Gefahren zu reagieren. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem länger vom Unterricht ausgeschlossen werden können; bei Gefahr im Verzug sollen Schulleitungen bereits präventiv eingreifen dürfen. Dass Schulen in schwierigen Situationen mehr Rechtssicherheit brauchen, stellen die Sachverständigen bei einer Anhörung im Landtag kaum infrage. Umstritten ist allerdings, was nach einem Ausschluss geschieht. Eltern, Gewerkschaften und Schulaufsicht warnen vor einer Verschärfung der Probleme – und fordern pädagogische Begleitung statt bloßer Suspendierung.

Bis zu vier Wochen kein Unterricht, vorübergehend in eine andere Klasse oder im akuten Gefahrenfall vorsorglich gar nicht erst in die Schule: Die NRW-Landesregierung will das Instrumentarium erweitern, mit dem Schulen auf schwerwiegendes Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern reagieren können. Die geplanten Änderungen sind Teil des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes, zu dem der Ausschuss für Schule und Bildung des nordrhein-westfälischen Landtags jetzt Sachverständige angehört hat.
Im Grundsatz stößt das Anliegen auf Zustimmung. Schulen müssten bei Gewalt, Bedrohungen und massiven Störungen handlungsfähig sein, betont auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordrhein-Westfalen. „Beschäftigte und Schüler*innen haben das Recht angstfrei und in Sicherheit zu lehren und zu lernen. Bei Gewalt, Bedrohungen oder massiven Störungen müssen Schulleitungen schnell und rechtssicher handeln können“, erklärt die GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik.
Doch sie fügt einen entscheidenden Satz hinzu: „Ein Ausschluss aber beendet zunächst eine Situation, löst jedoch noch nicht das Problem.“
Darum dreht sich ein wesentlicher Teil der Kritik an den Plänen. Nach dem Gesetzentwurf sollen Schülerinnen und Schüler künftig bis zu vier Wochen von einzelnen Fächern, Schulveranstaltungen oder vollständig vom Schulbesuch ausgeschlossen werden können. Bislang liegt die Höchstdauer bei zwei Wochen. Hinzu kommen weitere Eingriffsmöglichkeiten. Lehrkräfte sollen Schülerinnen und Schüler nicht mehr nur für die laufende Unterrichtsstunde ausschließen können, sondern mit Zustimmung der Schulleitung für den restlichen Schultag. Neu vorgesehen ist außerdem die Möglichkeit, einen Schüler oder eine Schülerin zeitweise einer Parallelklasse oder Lerngruppe zuzuweisen.
„Wir können einen jungen Menschen zeitweise aus der Schule ausschließen. Aus der pädagogischen Verantwortung können wir ihn nicht ausschließen“
Die vorübergehende Versetzung in eine Parallelklasse stößt bei Praktikern auf Zweifel. Die Vereinigung Schulaufsicht NRW erwartet nach dem Bericht der Rheinischen Post, dass eine solche Maßnahme vor allem zusätzliche Unruhe in die aufnehmende Klasse bringen könnte. Verfestigte Konflikte oder dauerhaftes Störverhalten ließen sich innerhalb einer Woche kaum aufbrechen. Ebenso sei fraglich, ob die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der fremden Lerngruppe tatsächlich sinnvoll am Unterricht teilnehmen könnten.
Schärfer noch fällt die Kritik am möglichen vierwöchigen Ausschluss vom Schulbesuch aus. Die Landeselternschaft der Gymnasien warnt davor, Jugendliche über einen derart langen Zeitraum sich selbst zu überlassen. Gerade für Schülerinnen und Schüler mit ohnehin bestehenden Schwierigkeiten könne anschließend auch der versäumte Unterrichtsstoff zu einer kaum noch zu bewältigenden Hürde werden. Die Elternvertretung sieht deshalb die Gefahr, dass eine solche Sanktion im Extremfall einen Schulabbruch begünstigen könnte.
Ähnlich argumentiert die Vereinigung Schulaufsicht. Besonders leistungsschwache und sozial wenig gefestigte junge Menschen könnten durch einen längeren Ausschluss weiter auf Distanz zur Schule geraten – gerade dann, wenn auch ihr familiäres Umfeld wenig Orientierung und Unterstützung bietet.
Die GEW leitet daraus eine grundsätzliche Forderung ab: Je länger ein Ausschluss dauert, desto wichtiger müsse die pädagogische Begleitung werden. „Wenn das Verhalten eines Jugendlichen so gravierend ist, dass ein Ausschluss von mehreren Wochen notwendig erscheint, dann besteht gerade ein besonderer Klärungs- und Unterstützungsbedarf“, erklärt Çelik. „Schließlich verliert ein Jugendlicher durch sein Fehlverhalten nicht seinen Erziehungs- und Bildungsanspruch und die pädagogische Verantwortung endet nicht am Schultor.“
Die Gewerkschaft warnt davor, dass mit dem Ausschluss gerade jene Strukturen wegbrechen könnten, die zur Stabilisierung eines jungen Menschen beitragen: der geregelte Schultag, der Kontakt zu Lehrkräften und anderen Bezugspersonen sowie die kontinuierliche Teilnahme am Unterricht. Gleichzeitig könnten Lernrückstände wachsen und die Distanz zur Schule größer werden. „Wir können einen jungen Menschen zeitweise aus der Schule ausschließen. Aus der pädagogischen Verantwortung können wir ihn nicht ausschließen“, sagt Çelik.
Die GEW verlangt deshalb für länger dauernde Ausschlüsse eine verbindliche Klärung des jeweiligen Falls und eine vorbereitete Rückkehr in die Schule. Je nach Situation müssten Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Jugendhilfe und weitere Unterstützungssysteme beteiligt werden. Dabei gehe es nicht allein um die Interessen des sanktionierten Jugendlichen. Wer Beschäftigte und Mitschülerinnen und Mitschüler dauerhaft schützen wolle, müsse verhindern, dass sich dieselben Konflikte nach der Rückkehr wiederholen.
„Wenn wir Beschäftigte und Mitschüler*innen dauerhaft schützen und dem betroffenen jungen Menschen zum einsichtigen Verhalten bewegen wollen, dann müssen wir uns auch mit den Ursachen befassen“, betont Çelik. „Das ist die beste Prävention vor weiteren Eskalationsstufen.“
Eine zweite Neuerung des Gesetzentwurfs setzt noch früher an: Schulleitungen sollen künftig bereits eingreifen können, bevor es tatsächlich zu einem schweren Vorfall gekommen ist. Der geplante neue Paragraf 53a ermöglicht Schutzmaßnahmen bei „Gefahr im Verzug“. Voraussetzung sind tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine schwere Störung des Schul- oder Unterrichtsbetriebs oder eine Gefährdung der Sicherheit von Personen zu erwarten ist. Die Schulleitung soll dann unmittelbar reagieren können; eine vorherige Anhörung wäre in solchen Fällen in der Regel nicht erforderlich und müsste nachgeholt werden.
Nach den vorliegenden Stellungnahmen findet diese Möglichkeit deutlich mehr Zustimmung als der verlängerte Ausschluss als Ordnungsmaßnahme. Als Beispiel wird der Fall genannt, dass ein Schüler glaubhaft einen schweren gewalttätigen Übergriff ankündigt oder mit einer Waffe beobachtet wird. Schulen müssten dann nicht warten, bis die angekündigte Gefahr tatsächlich eintritt.
Allerdings stellt sich damit eine schwierige Abgrenzungsfrage: Wann ist die Gefahr konkret genug, um einen vorsorglichen Ausschluss zu rechtfertigen?
Die Verwaltungsjuristin Lea Comans mahnt nach dem Bericht der „Rheinischen Post“ eine Präzisierung an. Nicht jede im Streit ausgesprochene Drohung dürfe automatisch dazu führen, dass eine Schülerin oder ein Schüler präventiv vom Schulbesuch ausgeschlossen werde. Auch die Landeselternkonferenz befürchtet, dass ohne hinreichend klare Kriterien Situationen als schwere Störung bewertet werden könnten, die einen solchen Eingriff nicht rechtfertigen.
Die GEW begrüßt die Möglichkeit zum unmittelbaren Handeln bei einer tatsächlichen Gefahr grundsätzlich. Entscheidend sei jedoch auch hier, was während eines Ausschlusses geschieht. „Gefahrenabwehr braucht einen Plan für den Tag danach. Wer einen jungen Menschen aus einer akuten Situation herausnimmt, muss gleichzeitig klären, wie es weitergeht“, erklärt Çelik.
„Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Welche Konsequenz hat ein Fehlverhalten? Sondern auch: Was soll der junge Mensch daraus lernen?“
Damit rückt neben der schulrechtlichen eine zweite Frage in den Vordergrund: Wer soll diese Arbeit leisten?
Schon jetzt gehören schwierige Konfliktfälle zu den zeitaufwendigsten Aufgaben von Schulleitungen und Kollegien. Werden die Möglichkeiten zum Eingreifen ausgeweitet und zugleich Anforderungen an Fallklärung, Begleitung und Wiedereingliederung gestellt, entsteht zusätzlicher Personalbedarf. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) verweist darauf, dass Schülerinnen und Schüler, bei denen derart weitreichende Sanktionen notwendig werden, eine intensive Betreuung durch Lehrkräfte oder andere Mitglieder multiprofessioneller Teams benötigen.
Auch die GEW fordert deshalb klare Zuständigkeiten, ausreichend Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sowie verlässliche Strukturen für die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe. Die zusätzlichen Aufgaben dürften nicht schlicht bei Lehrkräften und Schulleitungen landen. „Mehr Handlungsmöglichkeiten dürfen nicht automatisch mehr Arbeitsverdichtung bedeuten“, mahnt Çelik. Handlungssicherheit müsse mit der notwendigen personellen Unterstützung verbunden werden.
Die GEW-Chefin bringt diesen pädagogischen Konflikt auf eine einfache Formel: „Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Welche Konsequenz hat ein Fehlverhalten? Sondern auch: Was soll der junge Mensch daraus lernen? Wenn nach vier Wochen Ausschluss lediglich vier Wochen vergangen sind, haben wir sanktioniert – aber noch nicht unbedingt erzogen.“ News4teachers
Schulbarometer: Immer mehr Lehrkräfte fühlen sich von Schülerverhalten herausgefordert










Sobald ein Schüler als Problemschüler gilt, wurden bereits sehr viele Stunden in Form von Beratung, Prävention, Konferenzen usw. in diesen Schüler investiert — leider nutzlos. Irgendwann muss der auch mal spüren, dass sein Verhalten für ihn unangenehme Konsequenzen haben kann. Ob die möglichen Sanktionen tatsächlich als unangenehm empfunden werden — und im Falle von Ausschluss nicht als schulfrei — hängt von der Wahl der Sanktion ab.
„Irgendwann muss der auch mal spüren, dass sein Verhalten für ihn unangenehme Konsequenzen haben kann.“
Bei Ihnen gibt es Konsequenzen ERST NACH Beratung, Präventionsarbeit und Konferenzen?
Die vorübergehende Überweisung in eine parallele Lerngruppe ist bereits in § 53 unter Ordnungsmaßnahmen enthalten und nicht neu.
Neu ist nur die Dauer eines Ausschlusses vom Unterricht und die Möglichkeit, dass LuL Schüler nicht nur für die laufende Unterrichtsstunde ausschließen können, sondern für den ganzen Tag…..
Die gesamten Maßnahmen zielen darauf ab, dass schneller eingegriffen werden kann.
Das ist leider nötig, sonst ertrinken wir weiter in Bürokratie und viel heiße Luft um nix……und verbrennen Zeit und Energie, gelebte Praxis wie bisher….
Und nochmal: Es geht hier um eklatante Verstöße gegen die Schulordnung, gegen den Schulfrieden. Bevor überhaupt Ordnungsmaßnahmen angedacht werden, sind zahlreichste pädagogische Maßnahmen (inklusive Schulberatungsstelle, ggf. Jugendamt, etc) gelaufen.
Da muss jetzt nicht geheult werden, dass auch mal der Opferschutz vor dem Täterschutz in den Vordergrund rückt.
Da kandierte GEW und alle nahen Organisationen und Parteien mal aufheulen, aber es geht letztlich um einen guten Schulalltag.
…und die GEW wandelt wieder auf alten schlechten Pfaden, denn wenn um selbigen Problemschüler dann noch ein Tanz aus Vorbereitungen, Über-/Um-/Seiten-/Ausgängen aufgeführt werden soll, wird die gerade frisch gewonnene SCHNELLE Handlungsfähigkeit gleich wieder gemeuchelt, administrativ.
Und die Schnelligkeit und der Mangel an frechem Aufmucken dagegen ist gerade das wirksame Element, nicht unbedingt die Höhe der verdonnerten Tage.
Dass „pädagogische Verantwortung nicht am Schultor endet“ ist und bleibt natürlich auch Quatsch, da Lehrer (und auch Schulleitungen) keinerlei realistisch durchsetzbaren Rechte haben, auf das private Verhalten von SuS/Eltern einzuwirken. (Und komme mir keiner mit dem „Schulweg!!1!1“-Unfug, bitte..)
„denn wenn um selbigen Problemschüler dann noch ein Tanz aus Vorbereitungen, Über-/Um-/Seiten-/Ausgängen aufgeführt werden soll, wird die gerade frisch gewonnene SCHNELLE Handlungsfähigkeit gleich wieder gemeuchelt, administrativ.“
Eine schnelle Maßnahme ist nicht automatisch eine wirksame Antwort.
Schnell IRGENDwas zu tun, schützt keine Opfer, leistet keine Prävention und ist – meines Wissens – nicht nachhaltig
Alleine natürlich nicht.
Bei uns an der Schule wird zur Not per Stehkonferenz gebannt – Ausrasten/Durchdrehen ist als spätestens ca. 20 Min. später beendet.
Zur Not wird halt per Polizei aus der Schule „begleitet“.
(NICHT) Ganz erstaunlicherweise führt das dazu, dass schwere/ernsthafte Verstösse oder offene Übergriffe praktisch garnicht vorkommen.
Das ist hochwirksam.
Denn aus dem zahnlosen (Papier)Tiger „drei bis sechs Wochen später ’ne Laberkonferenz, die im Zweifel noch durch Anwaltsgefasel verwässert wird und dem Täter wie anderen Schülern und Opfern vermittelt, dass nix passiert und man wochenlang weiterprovozieren kann“ wird so eine unmittelbare Sanktion.
Die danach sicherlich i.d.R. auch wichtige pädagogische Aufarbeitung läuft dann im Nachgang – und viel, viel besser, wenn der Betroffene erst mal schön gehumbelt wurde.
Da ist dann die Bereitschaft zum Zuhören und Eingehen auf die pädagogischen Gespräche (total überraschenderweise) auf einmal deutlich höher…na schau einer guck…
Also 20minütige Stehkonferenzen gelten an Ihrer Schule als „Vorbeitung“?
Kann nachvollziehen, dass Sie diese „Arbeit“ bei Ihnen vor Ort als Heuchelei empfinden. Auf andere Schulen und Kollegien übertragen würde ich es an Ihrer Stelle aber nicht
Der typische ‚Problemschüler‘, bei dem solche Maßnahmen erwogen werden
-nimmt nicht aktiv am Unterricht teil
-stört und schädigt Mitschüler, indem er sie in seine Inszenierungen einbezieht
-hat in seiner eigenen, nicht aber in der aufnehmenden Klasse Unterstützer und eingefahrene Reaktionsmuster
-ist bei weitem nicht auf dem aktuellen Stand des Unterrichts (vier Wochen sind da oft ein vergleichsweise kleines Problem)
-nimmt selten kontinuierlich am Unterricht teil
Die Klasse
-dient als Bühne
-wird kaum als stabilisierendes Sozialgefüge wahrgenommen
-braucht Zeit, ein neues Normal nach ständigem Ausnahmezustand aufzubauen
-hat auch einen Bildungs- und Erziehungsanspruch und obliegt pädagogischer Verantwortung
Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Jugendhilfe
-wurden schon länger bzw. immer wieder einbezogen
Was ist ‚Klärung des Falls‘? Dass jemand nach der dritten Gewalttätigkeit, dem fünften Drogenverkauf, dem zehnten Diebstahl versichert, er wäre nach vier Wochen zuhause ein neuer Mensch (natürlich ohne in dieser Freizeit Aufgaben erledigt zu haben)? Diese Läuterung wird dann pädagogisch begleitet…immer?In Gesprächen? Reflexionsrunden? Möglicherweise sind sie falsch sozialisierte, eigentlich nette Menschen, aber ich kenne Schüler, deren Ziel ausschließlich Störung, Unruhe und Provokation ist, manchmal noch Schädigung anderer dazu. Manchmal geballt in einer Klasse. Gerne würde ich sehen, wie die Experten diese 15jährigen mit Hilfe pädagogischer Betreuung erziehen, MPT ist kein Wundermittel. Ordnungsmaßnahmen sind als Sanktion gedacht, für Fälle, in denen Pädagogik allein keine Wirkung hatte. Sie werden auch üblicherweise mit pädagogischen Maßnahmen verbunden, aber das ist dann Unterstützung für änderungswillige (!) Täter. Die unterstützungsbedürftigen Opfer sind meist die Mitschüler, aber die werden am Ende nur wieder gebeten, vorurteilsfrei einen Neustart zu wagen…
Auf den Punkt gebracht!
Bei manchen Experten hat man das Gefühl, dass sie immer noch von einer Heilen – Welt – Schule ausgehen, in der ein einzelner Schüler einmalig „aus dem Ruder liefe“…
Dass Schüler monate- und jahrelan ausschließlich Krawall verbreiten und über pädagogische Gespräche ohne Konsequenzen nur lachen kommt garnicht in den Sinn.
Und während dieser quälenden Jahre leiden Mitschüler und Lehrer unter undurchführbarem Unterricht.
Nicht glaubwürdig? Dann befragt gerne den Berufsschullehrer Eures Vertrauens…
Gehen Sie davon aus, dass eine Schule standartmäßig aus dem Ruder lief?
„Dass Schüler monate- und jahrelan ausschließlich Krawall verbreiten“
Was taten die jede Woche/ jeden Tag?
„und über pädagogische Gespräche ohne Konsequenzen nur lachen kommt garnicht in den Sinn.“
Quelle dazu?
„Und während dieser quälenden Jahre leiden Mitschüler und Lehrer unter undurchführbarem Unterricht.“
Was taten Sie an Ihrer Schule dagegen, dass Sie meinen, andere Schulen wären ähnlich gescheitert?
Das Problem ist ernstzunehmen und dringend anzugehen, da bin ich ganz bei Ihnen, aber ich wüsste gerne, ob bzw. warum Sie meinen, bei Ihnen immer noch so viele Falle zu beobachten
Sie sollten wirklich mal ’ne BASS oder ihr Schulgesetz konsultieren, wenn Sie normale Lehrer befragen, was die „dagegen tun“… die „tun“ da garnix gegen, weil das ein Gesetzesverstoß wäre.
„die „tun“ da garnix gegen, weil das ein Gesetzesverstoß wäre.“
Vielleicht ne Fortbildung, dass Sie auf Möglichkeiten stoßen, die nicht gegen das Gesetz verstoßen?
Deren Wirkung ist sogar wissenschaftlich belegt, vielleicht wollen Sie Ihre Haltung gegenüber pädagogischer Arbeit, die Sie als „Blabla“ wertschätzen, nochmal überdenken? 🙂
Es wird auf jeden Fall Zeit, auch mal an die Opfer solcher SuS zu denken. Wie oben bereits gesagt, es wurden sicher vorher andere Maßnahmen ergriffen. Die meisten Lehrkräfte wollen, dass die Kinder erfolgreich sind. Und es geht hier um die, die immer wieder Ärger machen oder andere bedrohen zum Beispiel. Der Fokus muss endlich auf dem Schutz derjenigen liegen, die zur Schule kommen und lernen wollen. Und wir müssen doch hinbekommen, dass Schule ein sicherer Ort ist, zu dem SuS angstfrei kommen können.
„Der Fokus muss endlich auf dem Schutz derjenigen liegen, die zur Schule kommen und lernen wollen.“
Volle Zustimmung und ich denke, die Lehrkäfte an diesen Schulen stimmen Ihnen zu. Allerdings sehe ich nicht, wo Prävention/ Arbeit mit Täter*innen die Stärkung und Schutz von (möglichen) Opfern ausschließen soll
Bei einigen der Zitate fragt man sich ja, ob die GEW eine Lehrergewerkschaft oder eine Schületgewerkschaft ist.
Die Verschärfung der Ordnungsmaßnahmen ist leider dringend notwendig um genau das, nämlich Ordnung, wieder vor allem an Problemschulen herzustellen.
Einigem, wie dem Ruf nach mehr Schulsozialarbeit etc. kann ich ja zustimmen.
Aber es gibt leider Schüler und Situationen, wo man sagen muss, dass das Wohl hunderter anderer Schüler oder wenigstens einer ganzen Klasse und der Lehrer an einer Schule wichtiger ist als der Anspruch auf Bildung und pädagogischer Unterstützung eines einzelnen. Auch an Problemschulen sind es ja in der Regel nur 1 – 2% der Schüler, die die größten Probleme verursachen.
Weiterhin ist mindestens in einigen Fällen fraglich, ob diese Schüler nicht mit stärkeren Sanktionen eher dazu gebracht werden zu begreifen, dass die Gesellschaft sich nicht jedes asoziale Vethalten gefallen lässt.
Im übrigen fangen auch einige Eltern überhaupt erst an, ihre Erziehungsverantwortung wirklich wahrzunehmen, wenn Sohn oder Tochter plötzlich mal ein paar Wochen ungeplant zu Hause sind.
Dass ausgerechnet eine Lehrergewerkschaft Probleme bei härteren Sanktionsmöglichkeiten sieht, lässt mich halbwegs verwundert zurück.
Ich sehe mich da als Lehrer auch eher auf der Seite der 29 anderen in der Klasse, die such nicht von einem Einzelnen terrorisieren lassen wollen.
Wie frühzeitig wird denn das Jugendamt eingebunden? Wenn das nach relativ kurzer Beobachtungszeit geschieht und die Eltern nicht in der Lage sind, sinnvoll eine positive Änderung des Verhaltens ihres Kindes herbeizuführen, wäre es am besten für alle, wenn eine passende SPFH die Familie unterstützen würde. Je länger abgewartet und erfolglos beobachtet wurde, umso tiefer frisst sich das zugrunde liegende Problem beim Kind oder Jugendlichen ein.
Ich begleite Familien als SPFH und erlebe, dass häufig das Kind als „Problem“ gesehen wird, das „nicht mehr zur Schule gehen kann“ oder sich „total daneben benimmt“ und deswegen in der KJP landet, wo es Skills erlernt, um wieder zur Schule gehen zu können oder sich besser zu regulieren. Zugrunde liegt aber häufig eine tiefe seelische Verletzung, die durch das Verhalten eines Elternteils permanent erneut getroffen wird. Erst wenn das offen gesehen und mit Eltern und Kind gearbeitet werden kann, kann sich die Grundproblematik verändern. Das Kind erlebt, dass ihm wirklich geholfen wird, weil auch das verletzende Elternteil Hilfe bekommt. Als SPFH kann ich das moderieren, das Helfersystem durch weitere fachlich geeignete Stellen erweitern und sicherstellen, dass neu Erarbeitetes in das Familienleben gut integriert wird.
Die meisten Eltern wollen das Beste für ihr Kind, haben aber selbst überhaupt keine Ahnung und kein Bild davon, wie „das Beste“ aussehen soll. Wir entwickeln gemeinsam die notwendigen Bilder und setzen sie allmählich um. Ich arbeite mit den Schulen zusammen und würde gemeinsam mit dem Jugendamt auch eine Schulbegleitung organisieren, um das Kind zu unterstützen und in der Familie erarbeitete positive Verhaltensweisen zu etablieren.
Frühzeitig könnte so viel rechtzeitig für die Kinder getan werden. Leider wird das Jugendamt als Unterstützung unterschätzt und vielleicht sogar gefürchtet und deshalb viel zu spät mit ins Boot genommen.
was in dem Text und im Kopf vielen „Experten“ häufig fehlt ist die fundamentale Einsicht, dass ein Schüler auch Selbstverantwortung hat und man diese ab einem gewissen Punkt einfordern muss, oder es eskaliert an vielen Stellen im Land so wie in Ludwigshafen
schön und gut, sich à la GEW Gedanken darüber zu machen, was der arme Suspendierte zu Hause alles nicht lernt.
Wo bleiben bei dieser Sorge die Sorge um den Lernerfolg der übrigen 29 SuS in der Klasse, im Falle von dessen Anwesenheit ?
GEW-Schulen für „Sanktionierte SuS“? Sie können ja Lehrkräfte dann stellen, welche diese „auffangen“ … Ob als Präsenz oder digitalisiert.
Vllt. auch mal bisschen Gedanken spiegeln und gegen fordern?
Ute und die anderen Homeoffice Leute würden sich ggf. ja freuen nehm ich an?
Ansonsten auch hier wieder: Das ist ein guter Grund wieder auf der „Bildungspflicht“ Seite … Man muss nur mal etwas „offen“ Nachdenken und seine (eigenen) Rückschlüsse auch machen/ziehen.
Gerne mal als „Test“ eine Tabelle anlegen mit „Pro/Contra“ – „Schulpflicht/Bildungspflicht“ jeweils und dann das Häckchen auch hier wieder richtig setzen. Die Tendenzen sollte man recht fix bemerken zumindest … Macht „den Spaß“ mal eine Zeit lang mit.
„GEW-Schulen für „Sanktionierte SuS“?“
Naja, wenn das Alter für Strafbarkeit runtergesetzt/ abgeschafft wird, wie viele sich das erhoffen, brauchen wir bald solche Schulen für Kinder, die andere schubsten oder Beinchen stellten – also Körperverletzung begingen 😉
Also jetzt eine offizielle Rückendeckung für weitere Ausgrenzung? Was sind denn massive Störungen? Werden symptomatische Meltdowns als solche gesehen oder dann einfacher offiziell als massive Störungen abgetan; wohl bemerkt ohne Auffangnetz bzw. natürlich mit Schuldzuschreibungen und Auffangen im elterlichen Netzwerk? Was sind noch massive Störungen? Reicht es, dass wenn jemand auf leises aber kontinuierliches Mobbing mit einem lauten „Hört auf“ reagiert und danach nicht drüber reden will, weil das eventuell in weiteres Mobbing münden kann?
Was werden im Verlauf massive Störungen noch sein? Bunte Haare? Lange Fingernägel? Ein selbstgenähter Schulranzen? Gebrauchte Kleidung? Dass man die Sprache nicht ausreichend gut spricht?
Was soll gelernt werden? Unterricht und Schulpflicht gibt es nur noch als Privileg? Also elegant mit verschärften Maßnahmen flankiert, die das Ganze rechtlich absichern? Bravo.
Worin wird das münden? Sicherlich nicht in eine aufgeklärtere Gesellschaft und ganz sicher nicht in eine gewachsenes Verständnis für Vielfalt. Es müssen mehr Sozialarbeiter rein in die Schulen, nicht mehr Kinder raus.
Dann kann man auch vielleicht mal wertschätzend agieren, wahlgesonnen, in Achtung von Menschenwürde und nicht mit Methoden, die zwar kurzfristig entlasten mögen im Unterricht, aber das weder das Verständnis für Merkmale von Stigmatisierung und Ausgrenzung fördert, noch deren Folgen irgendwie lösungsorientiert aufzeigt. Nebenbei wird Vorschub geleistet das Grundgesetz (z.B. Art.3) oder Schulgesetze weiter zu umgehen. Auch die UN BRK wird mehr und mehr umgangen. Wo soll das bitte hinführen?
Was werden im Verlauf massive Störungen noch sein?
Gibt es alles nicht? Dann vielleicht mal jenseits des Frodo Beutlin Gymnasiums in Hobbingen schauen. Gilt das Grundgesetz nicht für die anderen? Geht es auch eine Nummer kleiner?
Zu Unterricht. So zumindest die Hoffnung.
Vielen Dank!
Ich kann aus Erfahrung berichten, dass wirkliche „Strafen“ die Kinder und Jugendlichen mehr schrecken. Sie sagten mir immer wieder, sie hätten z.B. zuschlagen wollen, weil jemand dies oder das gesagt oder getan hat, aber sie wollten den Ärger mit mir danach nicht. (Den hätten sie bekommen!)
Es ist richtig, dass Strafen aus Tätern alleine keine besseren Menschen machen. Da muss pädagogisch oder sonstwie angesetzt werden. Aber die Aussicht auf Strafe kann etliche Taten im Vorfeld verhindern. Dann sind die, die übrig bleiben, weil man sich in dem Moment dann doch nicht beherrschen konnte (Affekthandlung), schon mal nicht mehr so viele.
Natürlich nur Strafen, die als solche empfunden werden.
Wichtig wäre es, in jedem Bundesland die Kinder- und Jugendarbeit zu stärken und keinesfalls zu kürzen, damit frühzeitig durch das Jugendamt eine Begleitung des jungen Menschen UND seiner Familie bereitgestellt werden könnte. Häufig gibt es bereits in der Familie eine so große Problemlage, dass das Kind oder der Jugendliche zunächst nur ein Ausdruck der familiären Probleme ist. Unbegleitet definiert er sich allmählich darüber und wird dadurch für sich selbst und andere zur Störung und zur Gefahr. Das kann in jeder Gesellschaftsschicht passieren. Ein dominanter, kalter Erziehungsstil übersieht ebenso die Bedürfnisse des Kindes nach Sicherheit und Bindung wie starke Vernachlässigung.
Hier bräuchte es sehr frühzeitig eine engmaschige Betreuung der ganzen Familie und des Kindes durch das Jugendamt und seine Träger. In Krisenzeiten wie sehr auffälligem Verhalten in der Schule könnte die SPFH alleine oder im Tandem mit einer weiteren SPFH gelegentliche oder dauerhafte Schulbegleitungen übernehmen. Politisch läuft es gerade in die entgegengesetzte Richtung. Für eine solche Begleitung ist ein tiefes Verständnis der SPFH für die Nöte des Kindes oder Jugendlichen und seiner Familie notwendig, um tatsächlich eine Änderung in der Persönlichkeit des jungen Menschen zu bewirken zu können, häufig in einem erweiterten Helfersystem mit Schulsozialarbeit, Psychotherapeuten (auch für die Eltern) und eventuell Ärzten. Das ist eine aufwändige, lohnende Arbeit, die nicht durch eine unbekannte Schulbegleitung für mehrere Kinder gleichzeitig geleistet werden kann. Diese kann in solchen Fällen im besten Fall erzieherisch tätig werden, aber ohne dem Kind oder Jugendlichen die in seinem Familiensystem fehlende Sicherheit dabei ausgleichen zu können. Das führt nicht dauerhaft zur Veränderung im positiven Sinn. Ich sehe mit großen Bedenken den politischen Sparkurs in allen sozialen Bereichen, besonders bei der Kinder- und Jugendförderung.
Natürlich ist ein Ausschluss vom Unterricht keine dauerhafte Lösung. Aber was sollen wir tun, wenn Kinder schon in der Grundschule schlagen, treten und beißen – auch die Lehrkräfte? Wir haben ein Kind, das jede Gelegenheit nutzt, wegzulaufen. Wenn dann was passiert, sind wir dran wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.
Ich würde das Jugendamt als Unterstützung einbeziehen. Die Familie und somit das Kind bekommt Hilfe und die SPFH ist eine Brücke zwischen Schule und Elternhaus mit genügend Zeit, um in der Familie am zugrundeliegenden Problem zu arbeiten, statt die Symptomatik beim Kind zu behandeln. Die Symptomatik des Kindes endet häufig, wenn sich in der Familie das Problem gelöst hat, was häufig die Einbindung in ein größeres Helfersystem voraussetzt. Das kann Schule nicht leisten. Lassen Sie es die Menschen tun, deren Beruf es ist, hier nach und nach die Knoten zu lösen.
das wäre absolut überfällig.
aber aktuell können wir gegen schwänzende und störende Schüler nur noch mehr Schulausschluss verhängen.
wir hatten mal den kuriosen Fall, dass jemand eine Mahnung bekam wegen zu viel Fehlzeit und gleichzeitig am selben Tag der Brief rausgehen sollte, dass er wegen massiver Unterrichtsstörung drei Tage von der Schule aus geschlossen wird.
Da macht man sich ja lächerlich.
Das sind ja zwei komplett unterschiedliche Schuhe. Fehlen und suspendiert werden sind nicht gleich.
„aber aktuell können wir gegen schwänzende und störende Schüler nur noch mehr Schulausschluss verhängen.“
Sie können in Ihrem Bundesland keine Bußgelder (bzw. Sozialstunden bei Nichtzahlung) verhängen?
Sinnvoll wäre es, in jeder Stadt sozialpädagogisch betreute Zentren einzurichten, von denen aus die vom Unterrichtsausschluss betroffenen Schüler/innen gemeinützige Arbeit leisten könnten – z.B. Aushilfe bei den Tafeln, Stadtreinigung, Parkpflege usw usf, es gibt so viele Baustellen, bei denen diese jungen Menschen während ihrer durch die Schule verordneten Absenz sinnvoll eingesetzt werden könnten. Für die jungen Menschen könnte das eine gute Möglichkeit sein, einmal „in sich zu gehen und sich zu fragen, ob der Schulbesuch nicht doch einen Sinn für sie hat“ und auf der anderen Seite könnte es auch in der Art eines Praktikum Orientierung bieten, auf welche Weise man sich vielleicht (doch) irgendwann einmal – vielleicht sogar durch Ausbildung oder Beruf – einbringen könnte in die Gesellschaft. Klar, der Aufbau solcher Strukturen würde wieder mal Geld kosten. Aber das Geld geben wir auch so aus, nur dann später eben anders.
Schule ist ein Lernort und keine Verwahranstalt. Wenn Eltern ihre Kinder nicht so erziehen, dass sie gemeinsam mit anderen Kindern dem Unterricht folgen und die Anweisungen der Erwachsenen befolgen, müssen sie damit rechnen, dass Kinder von der Schule weggeschickt werden, wenn der Unterricht anders nicht funktionieren kann. Das ist die Verantwortung der Eltern, nicht der Schule und schon gar nicht der Allgemeinheit. Diese Vorschläge hätten schon vor 20 Jahren kommen müssen.
Die Maßnahmen sind gut, werden auf Dauer aber nicht reichen. Was hier fehlt sind weitere mildere Mittel der Bestrafung.
Ich finde es im Übrigen schlimm, dass hier (unter anderem mal wieder eine Lehrergewerkschaft, die ihre Aufgabe nicht verstanden hat), sich darüber beschwert, dass so bei dem Schüler keine Besserung hervorgerufen wird und dass im Grunde keine pädagogische Begleitung stattfindet.
Da frage ich mich wirklich, ob die eigentlich blind sind? Es findet doch aktuell auch keine pädagogische Begleitung statt und es wird doch mit den aktuellen Maßnahmen auch nicht immer eine Besserung herbeigeführt, hier geht es einzig und allein um den Schutz von Opfern. Stattdessen betreiben hier viele wieder eine Täter-Opfer Umkehr, wo es nur darum geht, dem Täter zu helfen. Wenn diesbezüglich keine weitere Hilfe mehr möglich ist, und die Hilfen in unserem System sind begrenzt, dann müssen Opfer geschützt werden!!!
Niemandem von den oben zitierten Personen scheint klar zu sein, wie massiv einzelne Schüler oder auch ganze Klassen unter gewissen Schülern leiden, und auch das trägt übrigens zu Dingen wie den Pisaergebnissen bei.
Gelegentlich wird die Gruppendynamik in Schulklassen mit der in einem Wolfsrudel verglichen: das Recht des Stärkeren. Aber was bei Wölfen nun mal durch Instinkte bestimmt wird, das kann doch der Mensch angeblich selber steuern und beeinflussen. Wenn das aber nicht funktioniert, nützt alles Reden von „sozialem Lernen“, von „Respekt“, von „Toleranz“ usw. nichts. Die Regeln dürfen nicht nur an der Wand hängen, sie müssen auch durchgesetzt werden. Das Hinnehmen von massiven Übertretungen ist ein Signal an die Täter, so weiter zu machen. Dieses falsche Signal wird seit Jahrzehnten nahezu systematisch ausgesendet. Um das zu durchbrechen, müssen eben ggfs. mal die Samthandschuhe ausgezogen werden, wenn sonst nichts geholfen hat. Will sagen: Immer nur das Wohlergehen der Täter im Auge zu haben funktioniert einfach nicht.
Nebenbei: Die Samthandschuhe befördern nebenbei die Segregation durch Privatschulen, die für bessere Disziplin sorgen. Dann kann man darüber wieder Krokodilstränen vergießen, wie ungerecht das doch ist.
Seh ich so wie Frau Çelik: Ausschluss ohne pädagogische Begleitung ist Mist. Nur: wir haben das Personal für die pädagogische Begleitung an den Schulen in den wenigsten Fällen. Bedeutet das jetzt: Freie Fahrt für Schulfriedensstörer? Ich denke: eher nicht. Also im Fall der Fälle eben Ausschluss ohne pädagogische Begleitung, wenn dafür keine Ressourcen vorhanden sind. Und die Politik an ihre Aufgaben erinnern. Immer wieder.