DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen will Schulen mehr Möglichkeiten geben, auf massive Störungen, Gewalt und drohende Gefahren zu reagieren. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem länger vom Unterricht ausgeschlossen werden können; bei Gefahr im Verzug sollen Schulleitungen bereits präventiv eingreifen dürfen. Dass Schulen in schwierigen Situationen mehr Rechtssicherheit brauchen, stellen die Sachverständigen bei einer Anhörung im Landtag kaum infrage. Umstritten ist allerdings, was nach einem Ausschluss geschieht. Eltern, Gewerkschaften und Schulaufsicht warnen vor einer Verschärfung der Probleme – und fordern pädagogische Begleitung statt bloßer Suspendierung.

Bis zu vier Wochen kein Unterricht, vorübergehend in eine andere Klasse oder im akuten Gefahrenfall vorsorglich gar nicht erst in die Schule: Die NRW-Landesregierung will das Instrumentarium erweitern, mit dem Schulen auf schwerwiegendes Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern reagieren können. Die geplanten Änderungen sind Teil des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes, zu dem der Ausschuss für Schule und Bildung des nordrhein-westfälischen Landtags jetzt Sachverständige angehört hat.
Im Grundsatz stößt das Anliegen auf Zustimmung. Schulen müssten bei Gewalt, Bedrohungen und massiven Störungen handlungsfähig sein, betont auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordrhein-Westfalen. „Beschäftigte und Schüler*innen haben das Recht angstfrei und in Sicherheit zu lehren und zu lernen. Bei Gewalt, Bedrohungen oder massiven Störungen müssen Schulleitungen schnell und rechtssicher handeln können“, erklärt die GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik.
Doch sie fügt einen entscheidenden Satz hinzu: „Ein Ausschluss aber beendet zunächst eine Situation, löst jedoch noch nicht das Problem.“
Darum dreht sich ein wesentlicher Teil der Kritik an den Plänen. Nach dem Gesetzentwurf sollen Schülerinnen und Schüler künftig bis zu vier Wochen von einzelnen Fächern, Schulveranstaltungen oder vollständig vom Schulbesuch ausgeschlossen werden können. Bislang liegt die Höchstdauer bei zwei Wochen. Hinzu kommen weitere Eingriffsmöglichkeiten. Lehrkräfte sollen Schülerinnen und Schüler nicht mehr nur für die laufende Unterrichtsstunde ausschließen können, sondern mit Zustimmung der Schulleitung für den restlichen Schultag. Neu vorgesehen ist außerdem die Möglichkeit, einen Schüler oder eine Schülerin zeitweise einer Parallelklasse oder Lerngruppe zuzuweisen.
„Wir können einen jungen Menschen zeitweise aus der Schule ausschließen. Aus der pädagogischen Verantwortung können wir ihn nicht ausschließen“
Die vorübergehende Versetzung in eine Parallelklasse stößt bei Praktikern auf Zweifel. Die Vereinigung Schulaufsicht NRW erwartet nach dem Bericht der Rheinischen Post, dass eine solche Maßnahme vor allem zusätzliche Unruhe in die aufnehmende Klasse bringen könnte. Verfestigte Konflikte oder dauerhaftes Störverhalten ließen sich innerhalb einer Woche kaum aufbrechen. Ebenso sei fraglich, ob die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der fremden Lerngruppe tatsächlich sinnvoll am Unterricht teilnehmen könnten.
Schärfer noch fällt die Kritik am möglichen vierwöchigen Ausschluss vom Schulbesuch aus. Die Landeselternschaft der Gymnasien warnt davor, Jugendliche über einen derart langen Zeitraum sich selbst zu überlassen. Gerade für Schülerinnen und Schüler mit ohnehin bestehenden Schwierigkeiten könne anschließend auch der versäumte Unterrichtsstoff zu einer kaum noch zu bewältigenden Hürde werden. Die Elternvertretung sieht deshalb die Gefahr, dass eine solche Sanktion im Extremfall einen Schulabbruch begünstigen könnte.
Ähnlich argumentiert die Vereinigung Schulaufsicht. Besonders leistungsschwache und sozial wenig gefestigte junge Menschen könnten durch einen längeren Ausschluss weiter auf Distanz zur Schule geraten – gerade dann, wenn auch ihr familiäres Umfeld wenig Orientierung und Unterstützung bietet.
Die GEW leitet daraus eine grundsätzliche Forderung ab: Je länger ein Ausschluss dauert, desto wichtiger müsse die pädagogische Begleitung werden. „Wenn das Verhalten eines Jugendlichen so gravierend ist, dass ein Ausschluss von mehreren Wochen notwendig erscheint, dann besteht gerade ein besonderer Klärungs- und Unterstützungsbedarf“, erklärt Çelik. „Schließlich verliert ein Jugendlicher durch sein Fehlverhalten nicht seinen Erziehungs- und Bildungsanspruch und die pädagogische Verantwortung endet nicht am Schultor.“
Die Gewerkschaft warnt davor, dass mit dem Ausschluss gerade jene Strukturen wegbrechen könnten, die zur Stabilisierung eines jungen Menschen beitragen: der geregelte Schultag, der Kontakt zu Lehrkräften und anderen Bezugspersonen sowie die kontinuierliche Teilnahme am Unterricht. Gleichzeitig könnten Lernrückstände wachsen und die Distanz zur Schule größer werden. „Wir können einen jungen Menschen zeitweise aus der Schule ausschließen. Aus der pädagogischen Verantwortung können wir ihn nicht ausschließen“, sagt Çelik.
Die GEW verlangt deshalb für länger dauernde Ausschlüsse eine verbindliche Klärung des jeweiligen Falls und eine vorbereitete Rückkehr in die Schule. Je nach Situation müssten Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Jugendhilfe und weitere Unterstützungssysteme beteiligt werden. Dabei gehe es nicht allein um die Interessen des sanktionierten Jugendlichen. Wer Beschäftigte und Mitschülerinnen und Mitschüler dauerhaft schützen wolle, müsse verhindern, dass sich dieselben Konflikte nach der Rückkehr wiederholen.
„Wenn wir Beschäftigte und Mitschüler*innen dauerhaft schützen und dem betroffenen jungen Menschen zum einsichtigen Verhalten bewegen wollen, dann müssen wir uns auch mit den Ursachen befassen“, betont Çelik. „Das ist die beste Prävention vor weiteren Eskalationsstufen.“
Eine zweite Neuerung des Gesetzentwurfs setzt noch früher an: Schulleitungen sollen künftig bereits eingreifen können, bevor es tatsächlich zu einem schweren Vorfall gekommen ist. Der geplante neue Paragraf 53a ermöglicht Schutzmaßnahmen bei „Gefahr im Verzug“. Voraussetzung sind tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine schwere Störung des Schul- oder Unterrichtsbetriebs oder eine Gefährdung der Sicherheit von Personen zu erwarten ist. Die Schulleitung soll dann unmittelbar reagieren können; eine vorherige Anhörung wäre in solchen Fällen in der Regel nicht erforderlich und müsste nachgeholt werden.
Nach den vorliegenden Stellungnahmen findet diese Möglichkeit deutlich mehr Zustimmung als der verlängerte Ausschluss als Ordnungsmaßnahme. Als Beispiel wird der Fall genannt, dass ein Schüler glaubhaft einen schweren gewalttätigen Übergriff ankündigt oder mit einer Waffe beobachtet wird. Schulen müssten dann nicht warten, bis die angekündigte Gefahr tatsächlich eintritt.
Allerdings stellt sich damit eine schwierige Abgrenzungsfrage: Wann ist die Gefahr konkret genug, um einen vorsorglichen Ausschluss zu rechtfertigen?
Die Verwaltungsjuristin Lea Comans mahnt nach dem Bericht der „Rheinischen Post“ eine Präzisierung an. Nicht jede im Streit ausgesprochene Drohung dürfe automatisch dazu führen, dass eine Schülerin oder ein Schüler präventiv vom Schulbesuch ausgeschlossen werde. Auch die Landeselternkonferenz befürchtet, dass ohne hinreichend klare Kriterien Situationen als schwere Störung bewertet werden könnten, die einen solchen Eingriff nicht rechtfertigen.
Die GEW begrüßt die Möglichkeit zum unmittelbaren Handeln bei einer tatsächlichen Gefahr grundsätzlich. Entscheidend sei jedoch auch hier, was während eines Ausschlusses geschieht. „Gefahrenabwehr braucht einen Plan für den Tag danach. Wer einen jungen Menschen aus einer akuten Situation herausnimmt, muss gleichzeitig klären, wie es weitergeht“, erklärt Çelik.
„Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Welche Konsequenz hat ein Fehlverhalten? Sondern auch: Was soll der junge Mensch daraus lernen?“
Damit rückt neben der schulrechtlichen eine zweite Frage in den Vordergrund: Wer soll diese Arbeit leisten?
Schon jetzt gehören schwierige Konfliktfälle zu den zeitaufwendigsten Aufgaben von Schulleitungen und Kollegien. Werden die Möglichkeiten zum Eingreifen ausgeweitet und zugleich Anforderungen an Fallklärung, Begleitung und Wiedereingliederung gestellt, entsteht zusätzlicher Personalbedarf. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) verweist darauf, dass Schülerinnen und Schüler, bei denen derart weitreichende Sanktionen notwendig werden, eine intensive Betreuung durch Lehrkräfte oder andere Mitglieder multiprofessioneller Teams benötigen.
Auch die GEW fordert deshalb klare Zuständigkeiten, ausreichend Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sowie verlässliche Strukturen für die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe. Die zusätzlichen Aufgaben dürften nicht schlicht bei Lehrkräften und Schulleitungen landen. „Mehr Handlungsmöglichkeiten dürfen nicht automatisch mehr Arbeitsverdichtung bedeuten“, mahnt Çelik. Handlungssicherheit müsse mit der notwendigen personellen Unterstützung verbunden werden.
Die GEW-Chefin bringt diesen pädagogischen Konflikt auf eine einfache Formel: „Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Welche Konsequenz hat ein Fehlverhalten? Sondern auch: Was soll der junge Mensch daraus lernen? Wenn nach vier Wochen Ausschluss lediglich vier Wochen vergangen sind, haben wir sanktioniert – aber noch nicht unbedingt erzogen.“ News4teachers
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Sobald ein Schüler als Problemschüler gilt, wurden bereits sehr viele Stunden in Form von Beratung, Prävention, Konferenzen usw. in diesen Schüler investiert — leider nutzlos. Irgendwann muss der auch mal spüren, dass sein Verhalten für ihn unangenehme Konsequenzen haben kann. Ob die möglichen Sanktionen tatsächlich als unangenehm empfunden werden — und im Falle von Ausschluss nicht als schulfrei — hängt von der Wahl der Sanktion ab.
Die vorübergehende Überweisung in eine parallele Lerngruppe ist bereits in § 53 unter Ordnungsmaßnahmen enthalten und nicht neu.
Neu ist nur die Dauer eines Ausschlusses vom Unterricht und die Möglichkeit, dass LuL Schüler nicht nur für die laufende Unterrichtsstunde ausschließen können, sondern für den ganzen Tag…..
Die gesamten Maßnahmen zielen darauf ab, dass schneller eingegriffen werden kann.
Das ist leider nötig, sonst ertrinken wir weiter in Bürokratie und viel heiße Luft um nix……und verbrennen Zeit und Energie, gelebte Praxis wie bisher….