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Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bayern lässt sich Widerstand juristisch absichern – und provoziert damit Streit unter den Kultusministern

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MÜNCHEN/BREMEN. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte ist durch höchstrichterliche Entscheidungen grundsätzlich vorgezeichnet. Doch Bayern will eine Ausnahme durchsetzen – und hat sich dafür juristische Unterstützung geholt. Ein vom Kultusministerium beauftragtes Rechtsgutachten hält eine bundesgesetzliche Erfassungspflicht für sämtliche Lehrkräfte für rechtlich nicht haltbar. Das berichtet das Fachmedium Table.Media. Bayerns Kultusministerin Anna Stolz hatte bereits im Frühjahr versucht, ihre Forderung im Namen der gesamten Bildungsministerkonferenz durchzusetzen – und damit einen offenen Widerspruch aus Bremen provoziert.

Stolz vs. Rackles. (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Der Bund müsse Lehrkräfte von der geplanten gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausnehmen oder den Ländern ermöglichen, eigene Ausnahmeregelungen zu schaffen. Zu diesem Ergebnis kommt der Augsburger Rechtswissenschaftler Prof. Josef Franz Lindner in einem Gutachten, das er im Auftrag des bayerischen Kultusministeriums erstellt hat. Wie Table.Media unter Berufung auf die der Redaktion vorliegende Expertise berichtet, hält Lindner eine bundesgesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung für sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich aller Lehrkräfte für rechtlich nicht haltbar.

Damit erhält der seit Jahren andauernde Widerstand gegen eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung im Schuldienst eine juristische Grundlage. Die bayerische Staatsregierung will eine Ausnahmeregelung erreichen. Die stünde allerdings im Gegensatz zur bisherigen Linie des Bundesarbeitsministeriums, das bereits klargestellt hat, dass die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung für angestellte Lehrkräfte nach geltendem Recht besteht.

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Wie weit Bayern dabei geht, zeigt ein Vorgang, der bereits im Frühjahr für Auseinandersetzungen innerhalb der Bildungsministerkonferenz gesorgt hatte. Bayerns Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) wandte sich am 23. April in ihrer Funktion als Präsidentin der Bildungsministerkonferenz an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). In dem Schreiben, über das der Bildungsjournalist Jan-Martin Wiarda berichtete, forderte sie ausdrücklich eine Sonderregelung für den Lehrerberuf. „Im Namen der Bildungsministerkonferenz (BMK) bitte ich Sie, in einem überarbeiteten Referentenentwurf entweder eine spezifische Bereichsausnahme für Lehrkräfte vorzusehen oder den Ländern eine Ermächtigung zur eigenständigen Ausnahmeregelung einzuräumen“, schrieb Stolz laut Wiarda.

Nach der von Wiarda dokumentierten Argumentation erlaubt das europäische Recht den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den allgemeinen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Stolz machte außerdem geltend, dass die Einführung einer verpflichtenden Erfassung für mehr als 800.000 Lehrkräfte erhebliche zusätzliche Verwaltungsstrukturen und Kosten verursachen würde. Dies widerspreche dem gemeinsamen Ziel von Bund und Ländern, Bürokratie abzubauen.

Eine verpflichtende Erfassung der gesamten Arbeitszeit würde allerdings nicht nur eine zusätzliche Dokumentationspflicht schaffen. Sie könnte auch sichtbar machen, in welchem Umfang Lehrkräfte über die vorgesehene Arbeitszeit hinaus tätig sind. Für die Länder hätte das möglicherweise Konsequenzen bei der Personalplanung, der Verteilung schulischer Aufgaben und der Organisation des Unterrichts.

Arbeitszeiterfassung - dann eben selbst machen

Wer eine Überlastungsanzeige stellen will, um später einmal Ansprüche wegen Mehrarbeit anmelden zu können, muss seine Arbeitszeit dokumentieren. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts legt das nahe. Die LehrZeit-App macht’s leicht möglich.

Wie viele Stunden fließen tatsächlich in Unterricht, Korrekturen, Konferenzen und Elterngespräche? Die meisten Lehrkräfte können diese Frage kaum beantworten. Die hessische Grundschullehrerin Stephanie Horing wollte sich damit nicht länger abfinden – und entwickelte gemeinsam mit ihrem Mann Jens, einem IT-Profi, eine Arbeitszeiterfassung, die den Schulalltag abbildet. Zusammen mit der GEW Hessen entstand daraus LehrZeit.

Nun wird die App in Partnerschaft mit 4teachers und News4teachers allen Lehrkräften angeboten: für vier Euro im Monat, mit besonders günstigen Tarifen für Gruppen und ganze Schulen. Aktuell erfassen schon mehr als 8.000 Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeitszeit mit der Anwendung.

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Die bayerische Initiative steht im Widerspruch zur bisherigen Position des Bundesarbeitsministeriums. Wie News4teachers bereits im August 2025 berichtete, hatte das Ministerium in einem Schreiben an den damaligen Bildungsexperten und heutigen Bremer Bildungssenator Mark Rackles ausdrücklich erklärt: „Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich bereits unmittelbar aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022. Sie gilt schon jetzt für alle angestellten Lehrkräfte. Für beamtete Lehrkräfte gelten beamtenrechtliche Regelungen der Länder. Das ‚Ob‘ der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ist also bereits geklärt.“

Die Bundesregierung müsse demnach nicht erst entscheiden, ob Arbeitszeiten überhaupt erfasst werden sollen. Vielmehr gehe es darum, wie die bereits bestehende Verpflichtung gesetzlich konkretisiert und praktisch umgesetzt werden könne.

Grundlage dafür sind insbesondere die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts von 2022. Der Europäische Gerichtshof verpflichtete die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einrichten. Das Bundesarbeitsgericht stellte anschließend fest, dass sich eine entsprechende Verpflichtung für Arbeitgeber in Deutschland bereits aus dem geltenden Recht ergibt.

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes soll diese Vorgaben ausdrücklich regeln. Ein im Juni bekannt gewordener interner Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sah vor, Arbeitgeber zur elektronischen Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu verpflichten. Ausnahmen für Schulen, Hochschulen oder Wissenschaftseinrichtungen waren darin nicht vorgesehen, wie Wiarda berichtete.

Dass die bayerische Forderung keineswegs von allen Ländern geteilt wird, zeigte sich bereits an dem Tag, an dem Stolz ihr Schreiben an Bas verschickte. Denn am 23. April ging im Bundesarbeitsministerium noch ein zweiter Brief ein. Absender war Bremens Bildungssenator Mark Rackles (SPD). Der widersprach seiner bayerischen Amtskollegin – und zwar nicht nur in der Sache, sondern auch hinsichtlich ihres Anspruchs, im Namen der gesamten Bildungsministerkonferenz zu sprechen.

Wie Wiarda unter Berufung auf das Schreiben berichtete, kritisierte Rackles, dass Stolz die Länder vor ihrem Vorstoß nicht ausreichend einbezogen habe. Bremen sei jedenfalls nicht vorab über den Schritt informiert worden. Auch das von Bayern beauftragte Rechtsgutachten habe die Bremer Seite erst durch Stolz‘ Schreiben an das Bundesarbeitsministerium zur Kenntnis bekommen.

„Es gibt ein paar Bundesländer – sie liegen eher im Süden –, deren Verantwortliche einfach sagen: Sollen die Lehrkräfte doch klagen“

Rackles stellte deshalb ausdrücklich infrage, dass Stolz tatsächlich für die gesamte Bildungsministerkonferenz spreche. Ihre Bitte an Bas erfolge nicht im Namen der Konferenz, da weder eine offizielle Befassung noch eine förmliche Abstimmung zwischen den Ländern stattgefunden habe, argumentierte er. Mindestens Bremen vertrete eine andere Position – und das sei der bayerischen Ministerin bekannt gewesen.

Dabei verwies Rackles auf die Vorgeschichte. Nach drei erfolglosen Versuchen, eine Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte zu erreichen, hätten auch andere Länder in internen Gesprächen erkennen lassen, dass ein weiterer Anlauf wenig Aussicht auf Erfolg verspreche.

In einem Interview mit dem Deutschen Schulportal erklärte er dann, einige Bundesländer hofften weiterhin darauf, dass eine entsprechende Sonderregelung im Arbeitszeitgesetz vorgesehen werde. Diese Erwartung bezeichnete er als Illusion. Aber, so betonte er: „Es gibt ein paar Bundesländer – sie liegen eher im Süden –, deren Verantwortliche einfach sagen: Sollen die Lehrkräfte doch klagen. Bis die Klagen durch sind, bin ich schon nicht mehr im Amt.“ Offensichtlich hat man sich mit dem Gutachten für eine gerichtliche Auseinandersetzung gewappnet. News4teachers

Bundesarbeitsministerium gibt es (den Kultusministern) schriftlich: Arbeitszeit-Erfassung für Lehrkräfte kommt!

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53 Kommentare
Lera
1 Tag zuvor

Da das Gutachten ja vorliegt, würden mich die „Argumente“ der Bayern interessieren:

Warum

„hält Lindner eine bundesgesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung für sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich aller Lehrkräfte für rechtlich nicht haltbar“

???

Lera
1 Tag zuvor
Antwortet  Redaktion

OK, aber ist das wirklich die ganze Begründung?

Ich meine, es ist doch ein erheblicher Unterschied,

ob Ausnahmen unter Umständen erlaubt sind

oder

die Pflicht zur AZE an sich „rechtlich nicht haltbar“ ist.

Oder verstehe ich da etwas grundlegend falsch?

Lera
1 Tag zuvor
Antwortet  Redaktion

Also sein Argument ist:

Weil es unter Umständen Ausnahmen von der AZE geben darf, wäre es rechtlich nicht haltbar, die Länder zur AZE (bei Lehrern) zu verpflichten.

Interessante Logik.

Dann wäre ja die Frage, ob die definierten Ausnahmen für Lehrer einschlägig sind.

Ich wüsste erstmal nicht, warum das so sein sollte.

Die AZ eines Lehrers ist doch auch nicht schwieriger zu erfassen als die eines beliebigen Arbeitnehmers mit Home-Office-Anteil.

Nach der Logik müsste die Ausnahme dann ja für alle AN gelten, die nicht vollständig in Präsenz arbeiten.

Das erscheint mir sehr abwegig.

Was wäre noch denkbar, um eine Ausnahme zu rechtfertigen?

Scheinbar verfolgt Bayern die Strategie, dass sie schon Gründe „finden“ werden, sobald sie das Recht bekommen, Ausnahmen zu machen.

Also sie bemühen sich (erst mal) gar nicht, inhaltlich zu begründen, warum AZE bei Lehrern nicht gehen soll, sondern argumentieren (erst mal) rein formal damit, dass sie die Möglichkeit haben müssen, Ausnahmen zu machen.

dickebank
1 Tag zuvor
Antwortet  Redaktion

Gilt nicht Gleiches für die Erhebung von Abgaben vulgo Steuern? Bei soviel Bürokratie sollten die Länderfinanzverwaltungen das doch ad acta legen. BY sollte da doch mal mit gutem Beispiel vorangehen.

Mika BB
17 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Mit dieser Argumentation kann dann die AZE für alle Berufsgruppen abgeschafft werden: Bürokratieabbau. Weiterhin kann man sich damit sämtliche Gesetze sparen: Bürokratieabbau. Verursacht ja alles Kosten…

Schon interessant, dass die Umsetzung geltenden Rechts vom ÖD in Frage gestellt wird, wenn sie im ÖD Kosten verursacht: für die Privatwirtschaft spielten Kosten und Bürokratie bei der gesetzlichen Einführung der AZE keine Rolle für den Gesetzgeber…

Mir persönlich wäre es peinlich, mit einer solchen Argumentation an die Öffentlichkeit zu gehen, aber gut, ich will ja auch nicht Bildungsminister werden.

GS-Lehrer
13 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Dieses Argument ist was ganz NEUES aus München ( andere Argumente fehlen). Grundsätzlich steht die Frage im Raum: Das bayerische KM und der MP glauben, dass LKs zu wenig arbeiten („faule Säcke „ Diskussion) , anderseits aber die Zeiterfassung scheuen, wie der Teufel das Weihwasser. Mit der Erfassung können sie ja belegen, dass ihre Aussage zutrifft. ABER?

Lera
12 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Das führt sie an, es ist aber kein rechtliches Argument und kann daher nicht als Begründung für „rechtlich nicht haltbar“ dienen.

Unterm Strich bleibt: eine rein formale Argumentation, die komplett über der Sache schwebt – aus KM-Sicht verständlich, da eine Argumentation in der Sache (warum sollte AZE bei Lehrern nicht gehen?) schwierig bis unmöglich ist. Das möchte man dann, wenn man das Recht bekommen hat, Ausnahmen zu machen, wohl lieber „bayern-intern“ erörtern, um sich nicht ganz so lächerlich zu machen.

Ulla
1 Tag zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Frage ist aber doch: Warum nicht?

dickebank
1 Tag zuvor
Antwortet  Redaktion

Im Einzelfall oder für ganze Berufsgruppen?
Nach welchen Maßstäben wird die tägliche Arbeitszeit von Astronauten der ESA im Orbit erfasst?

Hans Malz
16 Stunden zuvor
Antwortet  dickebank

An diesen Fragen werden sich jetzt Heerscharen von Juristen eine goldene Nase verdienen…

Walter Hasenbrot
1 Tag zuvor
Antwortet  Redaktion

Welche Voraussetzungen sind es, die eine Ausnahme erlauben?

Alex
1 Tag zuvor

„Stolz machte außerdem geltend, dass die Einführung einer verpflichtenden Erfassung für mehr als 800.000 Lehrkräfte erhebliche zusätzliche Verwaltungsstrukturen und Kosten verursachen würde. Dies widerspreche dem gemeinsamen Ziel von Bund und Ländern, Bürokratie abzubauen.“ Genau mein Humor. Hat nicht erst kürzlich Herr Klingbeil verkündet, für die Erhebung der Zucker- und Plastiksteuer über 1000 neue Verwaltungsstellen einrichten zu wollen?

Stephanie Horing
1 Tag zuvor
Antwortet  Alex

Der Clou ist ja: Seit Schuljahresbeginn ist ja mit der Entwicklung der LehrZeit-App die Zeiterfassung maßgeschneidert für Lehrkräfte tatsächlich schon bundesweit möglich. Man müsste nur mal nachfragen. 8.000 Lehrkräfte machen ihre bisher unsichtbare Arbeitszeit bereits sichtbar!

Realist
1 Tag zuvor

Wenn Bayern Bundes- und EU-Recht nicht umsetzen will, dann sclage ich den „Bundeszwang“ vor. Merz hat ja schon einmal in anderem Kontext angedeutet, dass das geht…

Stephanie Horing
1 Tag zuvor
Antwortet  Realist

Tatsächlich verweist das Gutachten darauf, dass der Bund gegenüber den Ländern nicht weisungsbefugt ist – darauf stützt sich die Argumentation.

Angryvarier
18 Stunden zuvor
Antwortet  Realist

Nun, wenn Stolz meint, von der gesetzlichen AZE Abstand nehmen zu müssen, kann sie das gerne sicher tun. Natürlich kann sie auch in ihrem Bundesland verhindern, dass der Arbeitgeber eine rechtlich abgesicherte und strukturell transparente Möglichkeit der AZE einführt. Was sie allerdings nicht kann, ist, den Kolleginnen und Kollegen die Arbeitszeiterfassung individuell zu verbieten. Natürlich kann jeder Kollege seine Arbeitszeit individuell erfassen und vor Gericht auch beibringen. Wie sollte er denn seine Überlastung zum Beispiel im Falle des Urteils vom 17.9.2026 in einer Überlastungsanzeige gegenüber seinem Dienstherrn nachweisen, wenn er die Arbeitszeit nicht erfasst. Das fordern nämlich dann die Richter selbst ein. Zudem hat das Ganze die angenehme Auswirkung, dass irgendwann die Beweislastumkehr greifen wird, d. h., nicht der Kollege muss nachweisen, dass er zu viel gearbeitet hat, sondern der Dienstherr muss nachweisen, dass seine Aufzeichnungen falsch sind. Der Dienstherr kann da, wenn keine Arbeitszeiterfassung eingeführt ist, aber der Kollege trotzdem fleißig und sauber erfasst hat, nichts machen. Deshalb ist die Einführung der Lehrzeit-App oder Ähnlichem ausgesprochen wichtig, damit jeder Kollege seine Zeiten erfasst und auch nachweisen kann.

Ulla
1 Tag zuvor

„Rechtlich nicht haltbar“, „zu viel Bürokratie…“
Die Intention in der Politik ist doch völlig klar. Niemand in der Politik möchte wissen, wie viele Stunden Lehrer abends, am Wochenende oder in den Ferien arbeiten.

Xxx
1 Tag zuvor
Antwortet  Ulla

Die Lehrer müssten sich nur mal selbst an die Arbeitszeitgrenzen halten. Dass das nicht passieren wird, wissen die Länder aber ganz genau.

Stephanie Horing
1 Tag zuvor
Antwortet  Ulla

Diesen Eindruck teile ich voll und ganz – aber durch die Einführung der LehrZeit-App können sie nicht verhindern, dass es bald alle wissen werden… Maßgeschneidert auf Lehrkräfte und zugeschnitten für jedes Bundesland – es ist soooo cool!

Mr. Farmer
1 Tag zuvor
Antwortet  Ulla

Die wissen das ganz genau, nur möchte man es nicht offiziell schwarz auf weiß sehen. Die Konsequenzen daraus wären, dass wir entweder mehr Geld verdienen oder nach 3/4 der absolvierten Arbeit den Stift fallen lassen, obwohl man nicht fertig ist. Von potentiellem Nachwuchs ganz zu schweigen…wer arbeitet heute überhaupt noch 50 Stunden plus x pro Woche?

Heinz
15 Stunden zuvor
Antwortet  Ulla

Richtig! Und dann kommen hier später wieder die Lehrer, die der Meinung sind, dass wir ungünstiger dabei wegkommen und probieren hier allen Angst zu machen mit Themen wie:
-Anwesenheitspflicht
-Keine freie Wahl der Arbeistzeiten
-….

Totaler Quatsch. Die machen sich zum Spielball für die Politiker, die sich gleichzeitig ins Fäustchen lachen. Alternativ kann es natürlich auch sein, dass es sich dabei um Lehrer mit zwei Fächen wie Sport und Kunst oder so handelt, die nebenbei keinerlei Aufgaben an ihrer Schule übernehmen.

Sigrid Unterberg
1 Tag zuvor

Vielleicht sollten wir die Arbeitszeiterfassung an die Wertschöpfung der Arbeit koppeln. Unsere Politiker diskutieren ja Nächte lang und der Wert ist gleich Null oder Müll. Die Sitzreihen sind nur bei der Erhöhung der Diäten voll. Sonst sind unsere Parlamentarier irgendwo auf Achse. Wie oft erlebt und hört man unsere Beamten im Home Office in der Bahn und Gaststätten. Da braucht es keine russischen Spione, da darf jeder zu hören.

Sepp
1 Tag zuvor

Nach der von Wiarda dokumentierten Argumentation erlaubt das europäische Recht den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den allgemeinen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Stolz machte außerdem geltend, dass die Einführung einer verpflichtenden Erfassung für mehr als 800.000 Lehrkräfte erhebliche zusätzliche Verwaltungsstrukturen und Kosten verursachen würde. Dies widerspreche dem gemeinsamen Ziel von Bund und Ländern, Bürokratie abzubauen.

Sollte man dann nicht grundsätzlich die Arbeitszeiterfassung überall sein lassen? – Ich meine, das schafft doch Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand, und das wollen wir doch abbauen?

co lombard
1 Tag zuvor

ich glaube doch auch, dass es vor allem daran liegt, dass man besser im dunklen lassen möchte, wie viel diese 800 000 lehrkräfte arbeiten.
da sind bestimmt einige dabei, die nicht mehr arbeiten als sie müssen… aber der großteil… und was dann?

Augenblickfang
1 Tag zuvor

„Die stünde allerdings im Gegensatz zur bisherigen Linie des Bundesarbeitsministeriums, das bereits klargestellt hat, dass die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung für angestellte Lehrkräfte nach geltendem Recht besteht.“

Dafür sind die angestellten Lehrer nun wieder gut genug. Arbeitszeiterfassung in der Hoffnung auf Reduzierung der Aufgaben oder Erhöhung der Vergütung.

Von der Steigerung der Beamtenbesoldung um mehrere hundert Euro bis einige Tausend monatlich (siehe Brandenburg) bekommen die angestellten Lehrer aber nichts ab.

Nikolaus Vogl
1 Tag zuvor

Hauptsache dieser Irrsinn kommt nicht. Organisatorisch wie finanziell ein Desaster. Soll ich dann auf dem Weg zum Einkaufen oder abends im Bett wenn ich über den nächsten Schultag nachdenke, sekundengenau auf einer App mitstoppen? Das ist doch lächerlich. Die teilweise Vertrauensarbeitszeit ist einer der großen Pluspunkte in diesem Beruf.

PatOber
12 Stunden zuvor
Antwortet  Nikolaus Vogl

Dann lassen sie sich also gerne freiwillig ausnutzen?
Es gibt keine Vertrauensarbeitszeit, sondern Deputate. Wenn aber jedes Deputat mit mehr AZ verknüpft ist, als ursprünglich mal gedacht, geht es um faktischen Arbeitszeitbetrugs des AG.

Anamor
1 Tag zuvor

Für die verpflichtende Erfassung der Arbeitszeit braucht es genau eine App. Entwickelt ist sie schon, man muss sie nur anwenden. Das Problem ist nur: Was passiert, wenn eine Lehrperson das Arbeitspensum nicht in der vorgegebenen Zeit schafft? Oder wenn sich bei bestimmten Fächerkombinationen zeigt, dass KuK ständig zu wenig arbeiten? Damit möchte man sich auf Arbeitgeberseite nicht auseinandersetzen.

Küstenfuchs
1 Tag zuvor

Bremen macht es vor und wie ich in Schleswig-Holstein so höre, wird da auch immer kommenden Schuljahr etwas passieren.
Da hoffe ich doch mal, dass Bayern mit seinem gekauften Pseudo-Gutachten nicht durchkommt.

Stephan Jacobs
1 Tag zuvor

Bis zu einer endgültigen rechtlichen Regelung sehe ich daher nur folgenden Weg: Erfasst Eure Arbeitszeit selbst. Setzt Euch ein mit den Arbeitszeitrichtlinien kompatibles Jahresarbeitsdoll. Das liegt so um round about 1800 Stunden im Jahr. solltet Ihr dieses überschreiten dann müsst Ihr was ändern. Um es mit Kanzlers Worten zusagen: WhatsApp ever it Takes.

DienstnachVorschrift
13 Stunden zuvor
Antwortet  Stephan Jacobs

Dachte es liegt eher bei 1760 Stunden.

Mika BB
1 Tag zuvor

Da die AZE von Lehrkräften in anderen europäischen Ländern kein Problem ist, dürfte das bayrische Wunschgutachten vor dem europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben. Aber macht Euch nur lächerlich, liebe Landesfürsten, die Ihr Eure Lehrer nur zu gern ausbeutet.

Konny
1 Tag zuvor

Wenn es tatsächlich einmal eine praktikable, valide Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte geben würde, werden sich viele verwundert die Augen reiben. Es wird nämlich dann dokumentiert werden, wie stark die individuellen Arbeitszeiten abhängig von Klassenstufe, Schulart, Fächerkombination und Zusatzfunktionen voneinander abweichen.
Für die einen bedeutet das dann Entlastung, für die anderen Mehrarbeit. Der Krieg im Lehrerzimmer ist hiermit offiziell eröffnet…

Markus
1 Tag zuvor

welcher Aufwand…. jeder der beim Freistaat Bayern arbeitet…da gibt’s ein einheitliches Zeiterfassungssystem…. Aufwand gleich null. ich Stempel ein VG wenn ich komme und wieder aus und zu Hause kann man auch über den Rechner Stempeln… mach ich auch als Mitarbeiter Freistaat Bayern… ich sehe eher die Angst das man plötzlich genau sieht was Lehrer tatsächlich leisten….immer diese Ausnahmen…. verstehe ich nicht….

Stephanie Horing
1 Tag zuvor

Ich finde es immer wieder unglaublich, wenn ganz offen gesagt wird „Dann sollen die Lehrkräfte doch klagen!“ Von Fürsorgepflicht keine Spur! Ich hoffe, dass die Arbeitszeiterfassung, die nun endlich für Lehrkräfte möglich ist, Licht ins Dunkel bringen wird. Wenn nachgewiesenermaßen Mehrarbeit systemsimmanent ist, muss der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht endlich nachkommen. Ich verstehe nicht, warum sich die Kultusminister so gegen Zeiterfassung sträuben – wenn über 70% der Lehrkräfte in BW zum Beispiel nicht das Pensionsalter erreichen, sondern früher gehen wegen Burnout, Dienstunfähigkeit etc., ist doch klar, dass das nicht alles faule Säcke sind, sondern das System uns krank macht. Es wäre viel billiger für unsere Dienstherrn, auf uns zu achten, sodass wir dann länger arbeitsfähig bleiben. Also: Zeiterfassung ist Gesundheitsschutz! Macht mit wie mittlerweile 8.000 Lehrkräfte und macht eure unsichtbare Arbeit sichtbar!

Eberhard
1 Tag zuvor

Dann bleiben die Lehrkräfte jeden Tag 8 Stunden an der Schule und gehen dann heim. Wenn sie zu langsam korrigiert haben, nehmen sie die Schulaufgaben mit nach Hause.
Sport- und Kunstlehrer werden niedriger besoldet werden müssen, weil sie nichts zu korrigieren haben (Ausnahme Oberstufe Gym).
Wieviele gehen um 13 Uhr oder früher heim und bis auf kleine Vorbereitungen war das der Arbeitstag.

Hano Nym
1 Tag zuvor

Da spürt man die ganze Wertschätzung der Politiker wieder. Dann jedoch sagen: Bildung ist das wichtigste. Einfach widerliche Doppelmoral.

Schotti
1 Tag zuvor

Das ist ja wirklich kein Argument, was auch nur Ansatzweise irgendwie nachvollziehbar ist. Würde es tatsächlich ein Grund für eine Ausnahme sein, dass eine Arbeitszeiterfassung Kosten verursacht, dann müsste diese Ausnahme für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gelten.

Also kein Argument, auch hier gilt: Die Frau Stolz möchte geltendes Recht bewusst brechen und die Lehrkräfte vorsätzlich betrügen und ausbeuten. Damit sollten die Freien Wähler in Zukunft für jede Lehrerin und jeden Lehrer des Staates Bayern unwählbar sein. Denkt bitte an der an der Wahlurne daran.

Liebe Grüße

Christian Möller
1 Tag zuvor

in dem Moment, in dem die AUE für Lehrer kommt, bricht das System zusammen. Alle wissen das. Insbesondere die Kultusminister!

Kristian Seewald
19 Stunden zuvor

„Die spinnen, die Römer.“

BM
16 Stunden zuvor

Muss man hier zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften unterscheiden? Beamte haben ja im gesetzlichen Rahmen kein klassisches Arbeitsverhältnis, kann man dann im arbeitsrechtlichem Sinn überhaupt von Arbeitnehmern sprechen? Es geht ja schließlich nur um die Arbeitszeiterfassung von Arbeitnehmern?

Angryvarier
13 Stunden zuvor
Antwortet  BM

Ja, für angestellte Lehrer besteht selbstverständlich bereits längst die Notwendigkeit zur arbeitszeiterfassung. Ich verstehe seit Langem nicht, dass hier nicht durch die Verbände auf diesem eindeutigen Missstand aufmerksam gemacht wird.

Pseudonym
15 Stunden zuvor

In den bayrischen Arbeitsfeldern Schulpsychologie und Mobiler Sonderpädagogischer Dienst sind 40 Std /Woche auch bei Beamt:innen in Vollzeit schon immer verpflichtend. Das Format überprüft jedoch nur die direkte Leitung der Schule und nicht die Schulaufsicht. (abgesehen von Stichproben)
Ungeklärt bleibt immer, wie mit den Überstunden verfahren werden soll und wie die vielen Ferientage eher >40h rechtfertigen.
Es gibt so viele Bereiche, die die Kultusbehörden lieber nicht real belegt haben wollen: Elternkontakte, Korrespondenz, Vorbereitungszeit, Fortbildungen und in der Spitze des Schuljahres die Prüfungskorrekturen.

Bob
14 Stunden zuvor

Für Hochschullehrer greifen die EU Ausnahmetatbestände, für Lehrer nach aktueller Rechtssprechung nicht. Der entscheidende Faktor ist die Souveränität über die Gestaltung der Arbeitszeit; irgendwo in der Grauzone zwischen 18 LVS (Maximum FH-Hochschullehrer) und 23 LVS (Minimum Lehrer) verläuft anscheinend eine Grenze..

Angryvarier
12 Stunden zuvor
Antwortet  Bob

Ich vermute, dass es an dem messbaren, d.h. festen Bestandteil der Arbeitszeit liegt. Wie schon das Bundesverwaltungsgericht klar festgestellt hat, entspricht – laut Ansicht der Richter – eine festgelegte Stundenzahl (Unterrichtsstunden), einer entsprechenden Anzahl von Stunden außerhalb der festgelegten Zeit. Wir wissen natürlich selbst, dass dieses Verhältnis sich nicht so verhält, wie die Richter es sehen! Darin liegt ja die Perversität dieses Urteils. Ich vermute, dass bei Hochschullehrer mit 18 Stunden festen Unterrichtseinheiten/Stunden (?) das Verhältnis zu den Arbeitsstunden daheim zu gering ausfällt, als dass es nach dem Urteil des EuGH aus 2019 dazu führt, die Ausnahme abzulehnen, denn auch für Hochschullehrer gelten mit Sicherheit die 40 Stunden Arbeitszeit, wie für alle Beamte in Bayern etc. Für Teilzeit-Beamte gilt das entsprechend parallel.

Bla
14 Stunden zuvor

Antrag auf Einsicht des Gutachtens stellen.
-> Beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Der wird erstmal abgelehnt. Dann Klage auf (fehlendes) IFG mit Transparenzdarlegungsbegründung. Verweis auf andere Bundesländer, welche dies haben.
Das wird zwar höchstwahrscheinlich gerichtlich abgelehnt, zieht jedoch mediale Wirkung zwecks „Gleichberechtigung“ und „Intransparenz“. Dort „wollen“ wir ja auch hin im Prinzip. Es geht hier nicht mal um „Erfolg der Klage“, sondern das öffentliche Aufzeigen der Intransparenz. [Der Punkt hier ist nämlich einer der Hauptanker, wodurch man in Bayern bildungspolitisch agieren wird wahrscheinlich … Zeigt man halt mal die Sonderrolle Bayern wieder auf … Vorhersehbar. Muss man „belasten“ und „entgegnen“. ]
Journalisten ebenfalls Antrag auf Einsicht stellen (lassen) – über das Bayerische Pressegesetz.
Auf Umsetzung des AZE pochen.
Zeiten selbständig erfassen.
Mehrarbeit grundsätzlich „per Anordnung“ sich verordnen lassen. Hier auf Bezahlung/Ausgleich beharren und falls „nicht möglich“ – dann verschriftlichen, dass dies „rechtssicher dokumentiert und erfasst wird“. Insb. Für Klagen auf Nachgleichszahlungen „danach“.
Überlastungsanzeigen stellen.
Priorisierungen einfordern und verschriftlichen.
Usw.
Dann schauen, wie man auf diese Bürokratische Ebene agiert. Denn das betrifft sehr wohl noch diese „Personen im Amt“.
Und dann wo es nur geht: Klagen. Klagen. Klagen.

„deren Verantwortliche einfach sagen: Sollen die Lehrkräfte doch klagen. Bis die Klagen durch sind, bin ich schon nicht mehr im Amt.“ Offensichtlich hat man sich mit dem Gutachten für eine gerichtliche Auseinandersetzung gewappnet.“

Genau hier muss man rein. Denen „etwas“ Mehraufwand geben. Aufzeigen, dass das so eben nicht geht. Und an Stellen „einhaken“, wo man Mehraufwand und „Betroffenheit (der Amtsträger) mit einbezieht und „sich holt“.
Und das ist schon „vor Klagen“ möglich.
Anders „lernen“ manche das auch nicht.
Dazu sollte man sich wirklich überlegen, ob man in Bayern noch CSU + freie Wähler wählt, wer dies noch macht – insb. Lehrkräfte.
Man „muss“ sie einfach (wieder) mit ins Boot holen …

Und die GEW (Bayern), BLLV und Co. sollten ebenfalls „parallel“ mal schon „Gedanken“ sich machen und die Dame ggf. ebenfalls „etwas Arbeit/Beschäftigung“ geben.

Vllt. meinte sie ja auch, dass sie gar nicht mehr so lange im Amt sein will … Kann ja auch sein? Rücktritte gibt es immer wieder mal … Solls der/die Nächste halt besser machen.

PatOber
12 Stunden zuvor

Die ganze Diskussion um AZE stinkt. Gebt den Lehrkräften ein Büro an der Schule, dann checke ich mich täglich ein und aus. Ich brauche kein ,,Homeoffice‘‘, möchte dafür aber meine AZ korrekt erfasst wissen. Überstunden feiere ich dann ab oder lasse sie mir auszahlen. Auf Stundenbasis. Das ist locker ein 13tes bis 14tes Monatsgehalt.