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Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bayern lässt sich Widerstand juristisch absichern – und provoziert damit Streit unter den Kultusministern

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MÜNCHEN/BREMEN. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte ist durch höchstrichterliche Entscheidungen grundsätzlich vorgezeichnet. Doch Bayern will eine Ausnahme durchsetzen – und hat sich dafür juristische Unterstützung geholt. Ein vom Kultusministerium beauftragtes Rechtsgutachten hält eine bundesgesetzliche Erfassungspflicht für sämtliche Lehrkräfte für rechtlich nicht haltbar. Das berichtet das Fachmedium Table.Media. Bayerns Kultusministerin Anna Stolz hatte bereits im Frühjahr versucht, ihre Forderung im Namen der gesamten Bildungsministerkonferenz durchzusetzen – und damit einen offenen Widerspruch aus Bremen provoziert.

Stolz vs. Rackles. (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Der Bund müsse Lehrkräfte von der geplanten gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausnehmen oder den Ländern ermöglichen, eigene Ausnahmeregelungen zu schaffen. Zu diesem Ergebnis kommt der Augsburger Rechtswissenschaftler Prof. Josef Franz Lindner in einem Gutachten, das er im Auftrag des bayerischen Kultusministeriums erstellt hat. Wie Table.Media unter Berufung auf die der Redaktion vorliegende Expertise berichtet, hält Lindner eine bundesgesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung für sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich aller Lehrkräfte für rechtlich nicht haltbar.

Damit erhält der seit Jahren andauernde Widerstand gegen eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung im Schuldienst eine juristische Grundlage. Die bayerische Staatsregierung will eine Ausnahmeregelung erreichen. Die stünde allerdings im Gegensatz zur bisherigen Linie des Bundesarbeitsministeriums, das bereits klargestellt hat, dass die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung für angestellte Lehrkräfte nach geltendem Recht besteht.

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Wie weit Bayern dabei geht, zeigt ein Vorgang, der bereits im Frühjahr für Auseinandersetzungen innerhalb der Bildungsministerkonferenz gesorgt hatte. Bayerns Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) wandte sich am 23. April in ihrer Funktion als Präsidentin der Bildungsministerkonferenz an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). In dem Schreiben, über das der Bildungsjournalist Jan-Martin Wiarda berichtete, forderte sie ausdrücklich eine Sonderregelung für den Lehrerberuf. „Im Namen der Bildungsministerkonferenz (BMK) bitte ich Sie, in einem überarbeiteten Referentenentwurf entweder eine spezifische Bereichsausnahme für Lehrkräfte vorzusehen oder den Ländern eine Ermächtigung zur eigenständigen Ausnahmeregelung einzuräumen“, schrieb Stolz laut Wiarda.

Nach der von Wiarda dokumentierten Argumentation erlaubt das europäische Recht den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den allgemeinen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Stolz machte außerdem geltend, dass die Einführung einer verpflichtenden Erfassung für mehr als 800.000 Lehrkräfte erhebliche zusätzliche Verwaltungsstrukturen und Kosten verursachen würde. Dies widerspreche dem gemeinsamen Ziel von Bund und Ländern, Bürokratie abzubauen.

Eine verpflichtende Erfassung der gesamten Arbeitszeit würde allerdings nicht nur eine zusätzliche Dokumentationspflicht schaffen. Sie könnte auch sichtbar machen, in welchem Umfang Lehrkräfte über die vorgesehene Arbeitszeit hinaus tätig sind. Für die Länder hätte das möglicherweise Konsequenzen bei der Personalplanung, der Verteilung schulischer Aufgaben und der Organisation des Unterrichts.

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Wer eine Überlastungsanzeige stellen will, um später einmal Ansprüche wegen Mehrarbeit anmelden zu können, muss seine Arbeitszeit dokumentieren. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts legt das nahe. Die LehrZeit-App macht’s leicht möglich.

Wie viele Stunden fließen tatsächlich in Unterricht, Korrekturen, Konferenzen und Elterngespräche? Die meisten Lehrkräfte können diese Frage kaum beantworten. Die hessische Grundschullehrerin Stephanie Horing wollte sich damit nicht länger abfinden – und entwickelte gemeinsam mit ihrem Mann Jens, einem IT-Profi, eine Arbeitszeiterfassung, die den Schulalltag abbildet. Zusammen mit der GEW Hessen entstand daraus LehrZeit.

Nun wird die App in Partnerschaft mit 4teachers und News4teachers allen Lehrkräften angeboten: für vier Euro im Monat, mit besonders günstigen Tarifen für Gruppen und ganze Schulen. Aktuell erfassen schon mehr als 8.000 Nutzerinnen und Nutzer ihre Arbeitszeit mit der Anwendung.

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Die bayerische Initiative steht im Widerspruch zur bisherigen Position des Bundesarbeitsministeriums. Wie News4teachers bereits im August 2025 berichtete, hatte das Ministerium in einem Schreiben an den damaligen Bildungsexperten und heutigen Bremer Bildungssenator Mark Rackles ausdrücklich erklärt: „Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich bereits unmittelbar aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022. Sie gilt schon jetzt für alle angestellten Lehrkräfte. Für beamtete Lehrkräfte gelten beamtenrechtliche Regelungen der Länder. Das ‚Ob‘ der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ist also bereits geklärt.“

Die Bundesregierung müsse demnach nicht erst entscheiden, ob Arbeitszeiten überhaupt erfasst werden sollen. Vielmehr gehe es darum, wie die bereits bestehende Verpflichtung gesetzlich konkretisiert und praktisch umgesetzt werden könne.

Grundlage dafür sind insbesondere die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts von 2022. Der Europäische Gerichtshof verpflichtete die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einrichten. Das Bundesarbeitsgericht stellte anschließend fest, dass sich eine entsprechende Verpflichtung für Arbeitgeber in Deutschland bereits aus dem geltenden Recht ergibt.

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes soll diese Vorgaben ausdrücklich regeln. Ein im Juni bekannt gewordener interner Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sah vor, Arbeitgeber zur elektronischen Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu verpflichten. Ausnahmen für Schulen, Hochschulen oder Wissenschaftseinrichtungen waren darin nicht vorgesehen, wie Wiarda berichtete.

Dass die bayerische Forderung keineswegs von allen Ländern geteilt wird, zeigte sich bereits an dem Tag, an dem Stolz ihr Schreiben an Bas verschickte. Denn am 23. April ging im Bundesarbeitsministerium noch ein zweiter Brief ein. Absender war Bremens Bildungssenator Mark Rackles (SPD). Der widersprach seiner bayerischen Amtskollegin – und zwar nicht nur in der Sache, sondern auch hinsichtlich ihres Anspruchs, im Namen der gesamten Bildungsministerkonferenz zu sprechen.

Wie Wiarda unter Berufung auf das Schreiben berichtete, kritisierte Rackles, dass Stolz die Länder vor ihrem Vorstoß nicht ausreichend einbezogen habe. Bremen sei jedenfalls nicht vorab über den Schritt informiert worden. Auch das von Bayern beauftragte Rechtsgutachten habe die Bremer Seite erst durch Stolz‘ Schreiben an das Bundesarbeitsministerium zur Kenntnis bekommen.

„Es gibt ein paar Bundesländer – sie liegen eher im Süden –, deren Verantwortliche einfach sagen: Sollen die Lehrkräfte doch klagen“

Rackles stellte deshalb ausdrücklich infrage, dass Stolz tatsächlich für die gesamte Bildungsministerkonferenz spreche. Ihre Bitte an Bas erfolge nicht im Namen der Konferenz, da weder eine offizielle Befassung noch eine förmliche Abstimmung zwischen den Ländern stattgefunden habe, argumentierte er. Mindestens Bremen vertrete eine andere Position – und das sei der bayerischen Ministerin bekannt gewesen.

Dabei verwies Rackles auf die Vorgeschichte. Nach drei erfolglosen Versuchen, eine Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte zu erreichen, hätten auch andere Länder in internen Gesprächen erkennen lassen, dass ein weiterer Anlauf wenig Aussicht auf Erfolg verspreche.

In einem Interview mit dem Deutschen Schulportal erklärte er dann, einige Bundesländer hofften weiterhin darauf, dass eine entsprechende Sonderregelung im Arbeitszeitgesetz vorgesehen werde. Diese Erwartung bezeichnete er als Illusion. Aber, so betonte er: „Es gibt ein paar Bundesländer – sie liegen eher im Süden –, deren Verantwortliche einfach sagen: Sollen die Lehrkräfte doch klagen. Bis die Klagen durch sind, bin ich schon nicht mehr im Amt.“ Offensichtlich hat man sich mit dem Gutachten für eine gerichtliche Auseinandersetzung gewappnet. News4teachers

Bundesarbeitsministerium gibt es (den Kultusministern) schriftlich: Arbeitszeit-Erfassung für Lehrkräfte kommt!

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