Start Pressemeldungen der Bildungsbranche Überstunden belegen, mögliche Ansprüche sichern: Warum Lehrkräfte ihre Arbeitszeit jetzt dokumentieren sollten

Überstunden belegen, mögliche Ansprüche sichern: Warum Lehrkräfte ihre Arbeitszeit jetzt dokumentieren sollten

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Wer dauerhaft länger arbeitet, bekommt dafür nicht automatisch einen Ausgleich. Das zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Arbeitszeit eines Schulleiters. Entscheidend ist, dem Dienstherrn die Überlastung anzuzeigen und ihm die Entscheidung über Aufgaben und Entlastung abzuverlangen. Dafür brauchen Lehrkräfte belastbare Zahlen. Die LehrZeit-App hilft, sie zu erfassen. Schon mehr als 8.000 Lehrkräfte in ganz Deutschland nutzen LehrZeit. 

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Grundschullehrerin Stephanie Horing hat die App gemeinsam mit ihrem Mann Jens entwickelt. Foto: privat

Unterricht vorbereiten, Klassenarbeiten korrigieren, Elterngespräche führen, Förderpläne schreiben: Wenn die Aufgaben nicht in die vorgesehene Arbeitszeit passen, verlängern viele Lehrkräfte ihren Arbeitstag. Abends, am Wochenende, in den Ferien. Doch wer die Überlastung dauerhaft selbst auffängt, kann nicht darauf vertrauen, später einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. September 2026 den Ausgleichsanspruch eines niedersächsischen Schulleiters verneint (Az. 2 C 19.25). Er hatte seine Arbeitszeit im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie dokumentiert und wegen struktureller Zuvielarbeit geklagt. Das Oberverwaltungsgericht hatte ihm zunächst einen finanziellen Ausgleich zugesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung auf: Der Dienstherr hatte ihn nach Auffassung des Gerichts nicht zu den zusätzlichen Arbeitsstunden herangezogen (News4teachers berichtete).

Überlastung anzeigen – mit belastbaren Zahlen

Für Lehrkräfte enthält die Entscheidung zugleich einen konkreten Hinweis: Reicht die verfügbare Zeit für außerunterrichtliche Aufgaben nicht aus, müssen sie eine Überlastung anzeigen und die Wahrnehmung von Aufgaben gegebenenfalls zurückstellen. Damit wird die Frage entscheidend, wie Lehrkräfte ihre Überlastung gegenüber dem Dienstherrn nachvollziehbar darlegen können. Die pauschale Aussage „Es ist zu viel“ benennt lediglich das Problem. Eine kontinuierliche Arbeitszeitdokumentation macht es konkret: Wie viele Stunden werden tatsächlich gearbeitet? Welche Aufgaben beanspruchen wie viel Zeit? In welchem Umfang wird die individuelle Soll-Arbeitszeit überschritten?

Auch die GEW Bayern hebt in einer Pressemitteilung diesen Zusammenhang hervor. „Wer seine Arbeitszeit erfasst, kann dem Dienstherrn mit belastbaren Zahlen anzeigen, dass sein individuelles Arbeitszeit-Soll überschritten ist“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende Markus Weinberger. Dann sei der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, für Abhilfe zu sorgen. Hält er trotz angezeigter Überlastung an sämtlichen Aufgaben fest, könnte dies nach Auffassung der GEW eine Heranziehung zu zusätzlicher Arbeit darstellen. Daraus könnten wiederum Ausgleichsansprüche entstehen.

Eine Überlastungsanzeige garantiert also keine Vergütung zusätzlicher Stunden. Sie kann aber ein wichtiger Schritt sein, um Überlastung rechtzeitig geltend zu machen und mögliche Ansprüche vorzubereiten. Die Arbeitszeitdokumentation liefert dafür die Datengrundlage.

LehrZeit macht sichtbar, wo die Stunden bleiben

Genau hier setzt LehrZeit an. Die Arbeitszeiterfassung wurde von der hessischen Grundschullehrerin Stephanie Horing und ihrem Mann Jens, einem IT-Unternehmer, entwickelt und gemeinsam mit der GEW Hessen für den Einsatz im Schulalltag weiterentwickelt.

Die Anwendung berücksichtigt unter anderem Bundesland, Deputat, Beschäftigungsumfang, Ferien und Feiertage. Daraus berechnet sie die individuelle Soll-Arbeitszeit für Tage, Wochen, Halbjahre und das gesamte Schuljahr.

Der Stundenplan wird einmal hinterlegt; regelmäßige Unterrichtszeiten übernimmt das System anschließend automatisch. Weitere Tätigkeiten lassen sich acht Kategorien zuordnen. Spontan anfallende Arbeit kann per Schnellerfassung eingetragen, eine längere Aufgabe mit einem Timer dokumentiert werden. Vergessene Einträge lassen sich nachtragen.

So entsteht eine Übersicht über die tatsächlich geleistete Arbeit – einschließlich jener Stunden, die außerhalb des Unterrichts leicht unsichtbar bleiben.

Vom Zeitkonto zum Gespräch über Entlastung

Wer seine Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum erfasst, kann gegenüber Schulleitung oder Dienstherrn konkret benennen, wo die Belastung entsteht. Eine fundierte Überlastungsanzeige lässt sich damit durch Angaben zu Aufgaben, Zeitaufwand und wiederkehrenden Überschreitungen untermauern. Zugleich schafft die Dokumentation eine Grundlage, um eine Entscheidung über Prioritäten und Entlastung einzufordern.

Welche rechtlichen Schritte im Einzelfall erforderlich sind, sollte mit Personalrat, Gewerkschaft oder Rechtsberatung geklärt werden. LehrZeit übernimmt die dafür wichtige Vorarbeit: Die App hilft, die eigene Arbeitszeit nachvollziehbar festzuhalten.

Das kann auch unmittelbar entlasten. „Wie viel ich überhaupt arbeiten muss, war mir vorher nicht klar“, berichtet Stephanie Horing. „Ich habe einfach so lange gearbeitet, bis ich fertig war. Das hat sich geändert – sehr erleichternd.“

Einfach nutzen, die eigenen Daten selbst einsehen

LehrZeit läuft ohne Installation im Browser auf Computer, Tablet und Smartphone. Die persönlichen Daten werden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert. Einsehen kann sie ausschließlich die jeweilige Lehrkraft; Schulleitung, Schulträger und Bildungsverwaltung haben keinen Zugriff.

In Partnerschaft mit 4teachers und News4teachers wird LehrZeit allen Lehrkräften angeboten. Die Nutzung kostet vier Euro im Monat. Für Gruppen und ganze Schulen gelten besonders günstige Tarife.

Überlastung belegen beginnt mit dem Erfassen der eigenen Arbeitszeit. Jetzt LehrZeit nutzen – und eine belastbare Grundlage für Gespräche über Entlastung und mögliche Ausgleichsansprüche schaffen.

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Jetzt bei Google PlayDies ist ein Advertorial von News4teachers und 4teachers.

 

Nach Urteil zu Schulleiter-Überstunden: Warum fundierte Überlastungsanzeigen für Lehrkräfte jetzt wichtiger werden

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