
Nachdem mehrere muslimische Schüler von Mitschülern an einer Neusser Gesamtschule die strenge Einhaltung islamischer Regeln verlangt haben sollen, fordern Vertreter von Schulen, Schülern, Eltern, Polizei und Extremismus-Experten klare Richtlinien vom Land NRW für den Umgang mit solchen Vorfällen. Das geht aus einem Bericht zum Runden Tisch «Extremistische Agitation» hervor, der heute im Schulausschuss in Neuss vorgelegt wird.
Im vergangenen Jahr sollen muslimische Schüler an der Schule in Neuss versucht haben, Regeln entsprechend der islamischen Scharia durchzusetzen. In einem «schleichenden Prozess» hätten die drei Oberstufenschüler versucht, andere auf subtile Art und Weise zu manipulieren, um etwa Geschlechtertrennung herzustellen, berichtete Anfang dieses Jahres ein Referent für Krisenmanagement des Schulministeriums im Fachausschuss des Landtags (News4teachers berichtete).
Die Schüler hätten sich an Lehrer gewandt und ihr Interesse an einer strengeren Auslegung des Islams bekundet. Dabei seien auch staatskritische Äußerungen gefallen. Die Schulleitung habe die Polizei und Schulsozialarbeiter eingeschaltet und Kontakt zum NRW-Präventionsprogramm «Wegweiser» gegen islamistische Radikalisierung geknüpft. Nach den Vorfällen hatte die Politik im Februar beschlossen, einen Runden Tisch einzurichten, um Erfahrungen auszutauschen und über künftige Präventionsmaßnahmen zu beraten.
„Wir erkennen aktuell einen deutlichen Trend unter den muslimischen Schülern, sich stärker religiös zu verhalten“
Nach dem ersten Treffen äußerten Teilnehmer dem nun vorgelegten Bericht zufolge den Wunsch nach klaren, einheitlichen Regeln etwa bezogen auf Gebetsräume. Gerade Anfragen nach Gebetsräumen würden häufiger und auch lauter, hieß es. Zu dem gesamten Thema fehlten in NRW klare Aussagen und Haltungen, an denen sich Schulen orientieren könnten. Die Vertreter verwiesen auf Schleswig-Holstein, wo es unter anderem Fragen und Antworten sowie Handlungsleitlinien für Schulleitungen und Lehrkräfte gebe, um mit besonderem Verhalten von Schülern im Hinblick auf Religion und Islamismus umzugehen.
Bezüglich Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung der Schulen einigte sich der Runde Tisch darauf, dass das Präventionsprojekt «Wegweiser» künftig auch Lehrer schulen soll. Außerdem soll Schulen Informationsmaterial für die Präventions- und Aufklärungsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Perspektivisch soll es einen kreisweiten Fachtag zum Thema über das regionale Bildungsnetzwerk des Rhein-Kreises Neuss geben, da die Thematik nicht nur Neusser Schulen betreffe. Denn Fälle wie an der Neusser Schule seien zwar Einzelfälle, die allerdings vielerorts aufgetreten seien, hieß es.
Tatsächlich hatte Klaus Köther, stellvertretender VBE-Vorsitzender in NRW, im Januar erklärt: „Wir erkennen aktuell einen deutlichen Trend unter den muslimischen Schülern, sich stärker religiös zu verhalten – auch was die Einhaltung religiöser Rituale und die Auslegung des Korans betrifft. Gerade aus gemäßigteren und liberalen muslimischen Familien werden die Kinder plötzlich konservativer.“
Dieses Verhalten werde sichtbar durch das Tragen von Gebetsgewändern und äußere sich in Diskussionen in den Schulen und in Forderungen nach Gebetsräumen. „Da setzen sich Schüler in Fragen des Kopftuch-Tragens und der Fastenregel gegenseitig unter Druck. Letztlich geht es dabei auch um die Frage: Wer ist der bessere Moslem?“, erklärte der Lehrervertreter. News4teachers / mit Material der dpa
Medien-Hysterie um vermeintliche “Scharia-Polizei” an Schule – Schulministerium: Überzogen
Auf das Grundgesetz verweisen.
Hier stehen Rechte gegeneinander.
Artikel 4, Grundgesetz:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Auch der Religionsunterricht hat Verfassungsrang (Art. 7). Von “christlichem” steht im GG übrigens nichts.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Dieser Artikel im Grundgesetz wurde zu einer Zeit formuliert, in der noch niemand ahnen konnte, dass sich der Islam einmal derart ausbreiten würde in Deutschland. Man sollte auch nicht außer Acht lassen, dass Religionsunterricht nicht gleichgesetzt werden kann mit Religionsausübung. Singen und Beten und sonstige kirchliche Rituale war vielleicht mal vor 50 Jahren im Religionsunterricht aktuell. Wenn Gebetsteppiche, Gebetsräume und islamgerechte Verhaltensregeln verlangt werden, dann widerspricht das dem Zweck der Schule wenn nicht sogar unserer freiheitlichen Grundordnung. Aus diesem Grund muss man sich jetzt überlegen, Religion aus den Schulen zu nehmen, da sie zu solchen individuellen Forderungen führen, die sich dann ganz schnell zu mehr ausweiten. Ich bekomme schon etwas Bauchschmerzen, wenn ich das Foto betrachte. Religion war in früheren Zeiten eine Art Unterwerfung, und diese fast schon mittelalterliche Einstellung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz.
Beten widerspricht der freiheitlichen Grundordnung? Besonders in einem separatem Raum, wo man andere nicht mit der eigenen Religionsausübung stört?
Sie halten Religion selbst für Widerspruch zu Deutschlands “Grundordnung”, ja? =/
Verdrehen Sie meine Worte nicht schon wieder, ich redete von Unterwerfung an religiöse Regeln, und Religion sollte wieder mehr Privatsache werden, vor allem nicht politisch.
Schreiben Sie mal nicht wieder Anekdoten über die Absichten
der Väter und Mütter des Grundgesetzes !
Die Religionsausübung war nach der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 eine geschützte, individuelle Privatsache.
Auch die Ausrichtung der Religion war seit diesem Zeitpunkt wieder eine juristisch gesicherte Privatsache, denn diese war ja schließlich vom Grundgesetzt nach den 12 Jahren des nationalsozialistischen Terrorregimes jetzt als unveräußerliches Grundrecht jedem gesichert,
nachdem eben vor Mai 1945 nicht für jeden Religionsangehörigen dessen Religionsausübung erlaubt war, weil etwa Juden und Zeugen Jehovas in Konzentrationslagern grausam getötet wurden.
Jetzt haben Sie aber einen mächtigen Bogen gespannt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Artikel im Grundgesetz nicht vorgesehen hat, dass Regeln des Islam einmal unser Schulleben beeinflussen können.
Das ist ihre persönliche Meinung und Auslegung,
juristisch gesehen darf die Ausübung der Religionsfreiheit
nicht eingeschränkt werden.
Religionsunterricht ist etwas anderes, und wenn diese jungen
Leute in Neuss versuchen ihre Regeln anderen aufzudrängen,
dann widerfährt diesen zu Recht Widerstand und sie werden entsprechen gemaßregelt werden.
Das ist alles völlig richtig – dennoch muss die Ausübung der Religion eine individuelle und geschützte Privatsache bleiben und sollte nicht das gesellschaftliche Miteinander und Füreinander beeinflussen. Es kann doch nicht sein, dass die Gesellschaft zum Beispiel die Geschlechtertrennung in Schulen wieder einführt, weil einige hier lebende Muslime das richtig finden. Oder das Deutschland nicht mehr Sonntags nicht gearbeitet wird, sondern Freitag weil das dem Islam mehr entspricht…Jeder soll das Recht haben seine Religion individuell und privat auszuüben, aber ich möchte immer noch kürzere Kleider tragen dürfen, mich auch ohne meinen Mann draußen bewegen und mein Haar möchte ich auch nicht bedecken.
Es geht doch gar nicht um die Einführung von islamischen Feiertagen.
Das Ausleben der Religion ist und bleibt eine private Angelegenheit,
und niemand hat das Recht seine religiösen Lebensweisen anderen
aufzudrängen.
Es spricht aber auch nichts dagegen, wenn sich Angehörige von
Glaubensgemeinschaften außerhalb der Unterrichtstunden gemeinsam in separaten Räumen in kleinen Gruppen versammeln.
Weitere Feiertage wird es nicht geben,
da kein Staatsvertrag vorhanden ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich Gebetsräume an Schulen befürworten würde. Das fängt bei der Vorhaltung solcher Räume an, setzt sich bei der Gestaltung und Nutznießung dieser Räume fort. Jeder darf glauben an wen und was er will, aber ich bin fest davon überzeugt, dass nicht gegen Artikel 4 des Grundgesetzes verstoßen, wenn wir keine Gebetsräume in Schulen einrichten.
In SH ist es explizit untersagt, welche einzurichten.
Ich finde das auch schwierig. Denn die Ausübung der Religion ist amS auch stark abhängig von der persönlichen Auslegung. Und wenn wir anfangen der einen Religionsgemeinschaft eigene Gebetsräume einzurichten, dann muss das für andere auch gelten. Außerdem hätte ich persönlich große Sorge, dass wir auf diese Art und Weise dem Aufbau von Parallelgesellschaften begünstigen. Viel wichtiger wäre mir persönlich, dass wir mehr das religionsübergreifende Füreinander und Miteinander stärken. Indem man bspw. im Klassenverband den Glauben und vor allem die Ausübung des Glaubens thematisiert und vielleicht auch entsprechende Geistliche mit einbezieht, der diesen Austausch begleitet und das Verständnis untereinander verbessert.
“Es spricht aber auch nichts dagegen, wenn sich Angehörige von
Glaubensgemeinschaften außerhalb der Unterrichtstunden gemeinsam in separaten Räumen in kleinen Gruppen versammeln.”
Das sieht meine Landesregierung etwas anders.
Bei uns sind “Gebetsräume” nicht erlaubt. Das gilt für alle Glaubensgemeinschaften. Und das ist auch gut so.
Letzteres halte ich für schwierig.
Dass Schüler einander zu bevormunden zu versuchen, halte ich ebenfalls für sehr problematisch.
Aber die Bitte um die Möglichkeit, die Religion bspw. im Gebet auszuleben halte ich für ebenso wenig unangemessen, wie wenn bspw. Jüdinnen, Juden oder Budhist*innen um vegetarische Optionen anfragen.
Politisch wird es meiner Meinung nach vor allem dadurch, dass Dritte sich anmaßen, diese Frage über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu beantworten =\
Ich verstehe nicht genau, warum sie das (separate) Gebet als “Unterwerfung” bewerten.
Vielleicht verstehe ich Sie besser, wenn Sie mir das “wieder” erklären. Wann war Ihrer Meinung nach die Religion mehr Privatsache?
Gibt es einen solchen Raum für eine Glaubensrichtung, von welcher es an einer Schule vielleicht recht viele gewissenhafte Angehörige gibt, dann wird der Druck auf diejenigen Kids derselben Richtung, sich ebenfalls dort zum Gebet einzufinden, erhöht.
Dann wird vielleicht außerhalb der Schule erzählt, wer sich dort nicht einfindet, Eltern kriegen Stress, weil ihre Kinder nicht mitmachen usw.
Das ist nichts Ungewöhnliches, oder?
Das könnte ein Folge (der Religionsfreiheit) sein, der wir dann begegnen müssen.
Die Situation lässt sich derzeit ja außerschulisch auf sämtliche religiöse Veranstaltungen und Gotteshäuser beziehen.
In der Schule haben wir die Möglichkeit, mit solchen Verhaltensweisen umzugehen. Wäre keine schlechte Lektion für Toleranz mit Blick das spätere Leben unserer Schüler*innen 😉
Haben Sie überhaupt verstanden, was ich geschrieben habe? Den Eindruck habe ich nämlich nicht.
“dann wird der Druck auf diejenigen Kids derselben Richtung, sich ebenfalls dort zum Gebet einzufinden, erhöht.”
Wenn Sie solches Verhalten stört, wäre dann die Schule kein guter Ort, um solchem entgegenzuwirken?
Aber nicht unwahrscheinlich, dass ich Sie missverstand. Was meinten Sie tatsächlich?
Ich habe unendlich viel Zeit, ich langweile mich in der Schule. Gebt mir noch mehr Aufgaben, bitte! Lasst mich doch bitte auch noch die Konflikte innerhalb irgendwelcher Glaubensgemeinschaften regeln! Bitte, bitte!
Ach, geht ja nicht, ist in meinem Bundesland ja nicht nötig.//
Genau. Dass Religion ein “ordentliches Schulfach” ist, ist genauso veraltet wie das Verbot von Homosexualität. Beides stammt aus vordemokratischen Zeiten.
Sie vermischen zwei grundverschiedenen Grundrechte miteinander. Religionsfreiheit und die Freiheit des Auslebens der sexuellen Orientierung sind beide im Grundgesetz als Teile der Menschenrechte verankert.
Veraltet wäre technologisch gesehen vielleicht ihr Pkw von 1980, wenn Sie einen besäßen.
Igitt , wie pervers 69 Follower.
Ach ja, kommen Sie jetzt wieder in Fahrt mit Beschimpfungen und Diffamierungen? Nun, wenn es Ihnen Genugtuung gibt ……..
Nein.
Hören Sie endlich einmal auf mit diffamierenden Unterstellungen.
Ich werde Sie auch weiter achten und auch weiterhin nicht beschimpfen.
@AvL
Was genau ist daran “pervers” (=krankhaft, abnorm)?
Das war einfach nur ein dummer Scherz, ein nicht ernst gemeinter blöder meinerseits, der lediglich auf die Zahl 69 bezogen war.
Schulgesetz reicht in diesem Fall, weil zumindest in NRW der islamische Religionsunterricht bislang nur ein Schulversuch ist. Außerdem ist das Grundgesetz im Rahmen der christlich-abendländischen Kultur verfasst worden. Da braucht es keine explizite Nennung der (christlichen) Religion.
Die Religionsfreiheit in diesem Land gilt selbstverständlich nicht nur für Christen, sonst wäre es ja keine.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Religionsfreiheit ist aber auch die Freiheit, von religiösen Vorstellungen (und erst recht Forderungen) anderer verschont zu bleiben.
Wo soll das stehen? Die Existenz von Kirchenglocken und von christlichen Feiertagen spricht dagegen. Herzliche Grüße Die Redaktion
Ernsthaft? Das heißt ein Atheist hat nicht das Recht, FREI von Religion zu sein? Religionsfreiheit des einen hört dort auf, wo ReligionsFREIheit des anderen tangiert wird. Andernfalls kann man Scharia-Fanatikern recht geben. Sollen sich die Leute, die religiös belästigt fühlen, nicht so anstellen, oder? Sie könnten ja sonst die Religionsfreiheit des anderen verletzen.
Versuchen Sie mal als atheistischer Ladeninhaber, Ihr Geschäft an Karfreitag offen zu halten – wird teuer. Herzliche Grüße Die Redaktion
Was soll das Gehetze gegen christliche Feiertage? Es wäre vermutlich genauso teuer, wie wenn das Geschäft an einem säkularen Feiertag geöffnet hätte. Von wegen Ladenschlussgesetz und so.
Ich kenne das zunehmend religiöse Auftreten muslimischer Kinder auch aus meiner Schule, oft gepaart mit Abwertung von Nicht-Muslimen oder bestimmten Freiheitswerten. Das macht mich wütend und das macht mir Angst und ich kann es fast nicht mehr ertragen, wie die Redaktion diese Problematik hier herunterspielt UND offenbar gegen ein Sichtbarsein der christlichen Kultur eingestellt ist. Nicht einmal Kinder aus sehr frommen christlichen Kreisen, die für sich selbst strenge Regeln beachten (müssen), zeigen nach meiner Erfahrung ein ähnlich forderndes Auftreten, von Kindern mit asiatischer Religion ganz zu schweigen.
Ich bekomme nicht nur “etwas” Bauchschmerzen, wenn ich das o.a. Bild betrachte – so etwas hat m.E. mit Schule gar nichts mehr zu tun.
Danke!
Mal ganz doof: Artikel 4, Grundgesetz:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Wenn der Atheist das für siene Religion für wichtig hält, dürfte er dann nicht….
Ernst bei Seite. die Redaktion lehnt sich hier gewaltig aus dem Fenster. Einmal ein Blick auf die Frage Sexualkundeunterricht.
Der wird gehalten, darf natürlich nicht parteiisch sein, bedenken von Religionsgemeinschaften spielen nun mehr keine Rolle mehr.
Man kann in vielen Fragen auch zu liberal sein, weil man auf der anderen Seite nicht den Mut hat, auch mal Akzeptanz für das Leben und die Werte hier einzufordern.
Also : Dass GG gilt für alle. Das gesamte. Und ausser GG 4 sprechen dann doch einige andere Regeln dagegen, dass sich Parallelräume so einfach einrichten lassen.
Zudem muss jeder damit Leben, dass es aucha andere Ansichten zum Leben usw gibt. Auch muslimische Mitbürger.
Recht einfach war die mehrfache Anfrage von Vätern der hiesigen Ditib – Gemeinde, die Söhne (!!!) am Freitag vom Unterricht freizustellen.
Gibt es nicht.
Wir lehnen uns nicht aus dem Fenster, wir zitieren die Rechtslage. “Bedenken von Religionsgemeinschaften spielen nun mehr keine Rolle mehr” – ist schlicht falsch. Sie spielen auch bei der schulischen Sexualerziehung eine Rolle, aber nicht die einzige.
“Bezüglich der schulischen Sexualerziehung ist in Konfliktfällen zudem die gesetzliche Vorgabe des § 7 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2011 (GVBl. I S. 679) heranzuziehen, wonach bei der Sexualerziehung Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich durch die Schule zu beachten sind. Jede einseitige Beeinflussung ist danach zu vermeiden. Das Hessische Schulgesetz folgt damit der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. Dezember 1977, BVerfGE 47 S. 46; SPE n. F. 790 Nr. 5).
Ein genereller Anspruch auf Befreiung von der schulischen Sexualerziehung ist weder aus der Hessischen Verfassung noch aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes herzuleiten (Beschluss des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 28.02.1985, SPE n. F.790 Nr. 8). Insofern muss nach den oben genannten Grundsätzen jeder Einzelfall für sich entschieden werden.” Quelle: https://religionsunterricht-hessen.de/2016/10/30/religioese-konfliktfaelle-in-der-schule/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Es gab 2018 ein weiteres Urteil des EuGH zu dem Thema. Es ging wieder um die gleiche Frage, diesmal in der Schweiz . Die Links, die sie zitieren, weitere könnten noch dazugepackt werden, spiegeln die Hinweise und Regelungen davor wider. Seitdem gilt, dass grundsätzlich und ohne Spielraum die Teilnahme durchzusetzen ist.
Leicht anders sieht es weiter beim Schwimmunterricht und bei Klassenfahrten aus.
Zumindest hier in Hessen.
Atheisten haben keine Lobby, weil sie nicht wirklich organisiert sind.
Das kommt zweifellos darauf an, wo Sie leben: “Eigentlich herrscht in China Religionsfreiheit. Aber die Volksrepublik geht systematisch gegen Religionen vor.” Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/religionen-in-china-angst-vor-gott-100.html
In Deutschland, meinte ich. Doch ich gehe mit Ihnen d’accord, strikter Laizismus ( so persönlich ich ihn befürworte) ist leider auch keine Lösung. Denn auch in Frankreich funktioniert das Zusammenleben der verschiedenen religiösen Gruppen oft nicht.
Hängen dann auch wieder Kruzifixe in allen Klassenräumen, wenn die islamischen Gebetsräume eingerichtet werden?
In Bayern hängen Kruzifixe in Klassenräumen – und christlichen Religionsunterricht gibt es bundesweit. Herzliche Grüße Die Redaktion
Bei uns (Schule in Bayern) hängen keine Kreuze in den Klassenzimmern.
Bei uns an der Schule muss man aber keinen Religionsunterricht besuchen. Die Kids können auch Philosophie wählen.
Bei mir in Hessen hängen auch Kruzifixe in Klassenräumen und in den Räumen der Schulleitung und im Sekretariat und in der Mensa. Mir als Atheisten völlig egal, ich hänge auch gerne noch den Halbmond, Davidstern und ein Nudelsieb daneben.
Tatsache ist aber, dass es auch in Bayern keinen Zwang gibt, sie aufzuhängen, und sie nach dem Willen von Schülern und Eltern entfernt werden müssen.
Es gibt in Bayern sehr wohl eine Vorschrift, Kruzifixe in Klassenzimmern aufzuhängen.
“Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht. Damit kommt der Wille zum Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung der Glaubensfreiheit zu verwirklichen.” (Art. 7 Abs. 4 BayEUG für Grundschulen; Art. 7a Abs. 6 für Mittelschulen) Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-7
Weiter heißt es dort: “Wird der Anbringung des Kreuzes aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung durch die Erziehungsberechtigten widersprochen, versucht die Schulleiterin bzw. der Schulleiter eine gütliche Einigung. Gelingt eine Einigung nicht, hat sie bzw. er nach Unterrichtung des Schulamts für den Einzelfall eine Regelung zu treffen, welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet und die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen aller in der Klasse Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich bringt; dabei ist auch der Wille der Mehrheit, soweit möglich, zu berücksichtigen.”
Mit diesem – windelweichen – Passus hat Bayern auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das eine apodiktische Vorschrift, Kruzifixe in Klassenräumen aufzuhängen, verworfen hat. Gerne hier nachlesen: https://www.deutschlandfunk.de/das-kruzifix-urteil-wenn-der-staat-religion-und-freiheit-100.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Es wird alles nicht so heiß gegessen wie gekocht ….
Also keine Einwände gegen Gebetsmöglichkeiten für muslimische Schüler*innen? 😉
Und auch in kirchlichen Krankenhäusern hängen Kreuze.
wenn diese Sie im Zimmer stören, dürfen Sie diese abhängen ohne diese zu zerstören oder zu beschädigen, um diese dann beim Verlassen des Hauses wieder anzuhängen , danke.
Ist ein separater Gebetsraum ein Klassenraum ? Nein.
In Art. 4 GG, der umfasst nämlich gem. ganz herrschender Meinung unzweifelhaft auch die sog. negative Religionsfreiheit. Die umfasst natürlich nicht, dass man davon komplett frei ist, irgendwo die Kirchenglocken oder den Muezzin zu hören, aber ebenso wenig wird diese durch die Existenz von “christlichen Feiertagen” gänzlich konterkariert (wenngleich ein Konflikt mit der ebenfalls durch Art. 4 GG gebotenen weltanschaulichen Neutralität des Staates sich nicht verneinen lässt).
“gem. ganz herrschender Meinung”
Was ist das?
Eine übliche Redewendung aus der Juristerei, die bedeutet, dass es in der Fachliteratur und Rechtspraxis keine gegenteilige Meinung gibt.
Danke.
Sie widersprechen also Ingo?
Im spezifischen Punkt ja.
Wäre schon praktisch, wenn diese Kinder in einem separatem Raum beten würden 😉
Ich sehe beim Gebet kein großes Problem, mehr in den “Belehrungen” anderer gleichen Glaubens, was “richtige” Moslems o.ä. zu tun haben
Und wann sollen Kinder da beten dürfen? Je nach Bedarf? Während der Pausen? Extra Pause dafür?
Dürfen Christen in diesen Räumen auch dann beten?
Gute Frage. Unterrichtszeit sollte meiner Meinung nach dafür nicht draufgehen.
Aber dass sollten die Schulen mit ihren Schüler*innen ausmachen, SOLLTE es Interesse geben
In der unterrichtsfreien Zeit dürfen diese dem nachgehen.
Toller Kommentar, mal etwas zum Lachen.
Wollen Sie das sonntägliche Kirchenglockengeläute verbieten ?
Nö, das will er bestimmt nicht – aber niemand kann ihm verbieten, sich zuhause oder auch unterwegs dem Gebimmel durch brutal lautes Hören von Metallica oder anderem zu entziehen.
Niemenad darf ihn zwingen, sich das anzuhören, wenn er es nicht will.
Sie dürfen nach 22 Uhr nicht mit lauten Metallica-Klängen die öffentliche Ruhe stören.
Ok, dann nehme ich Helene Fischer. 🙂
Nach 22 Uhr ist Schluss, außer für die Glocken, die da läuten zum Abendgottesdienst, Silvester und Heilig Abend.
Nach 22 Uhr dürfen gar keine Musik laut im Freien ruhestörend hören.
Nur Kirchenglockengeläute? Der bis zu fünfmal tägliche Muezzinruf vom Minarett der Moschee zum Gebet darf auch die Lautstärke von 60 Dezibel erreichen.
Sie sind ja lustig.
Besonders von den Kirchenglocken am Sonntag auch verschont zu werden können Sie einmal vergessen ?
Ist wie mit der Arbeitszeit. Regeln die Länder in den Schulgesetzen. Kann man sich dran stören. Stört in den Ländern Ber niemanden.
Die Religionsfreiheit galt es damals schon endgültig zu schützen schon allein wegen der Verfolgung und systematischen Vernichtung der Menschen jüdischen Glaubens, der Verfolgung der Zeugen Jehovas oder der Bekennenden Christen als Teil der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus.
Wenn der Schulfrieden gestört würde, was der Fall wäre, wenn eine Gruppe darauf beharrt, dass für sie Sonderregeln gelten sollen.
Sonderregeln gibt es aber nur für Kids mit Einschränkungen als Nachteilsausgleich.
Nur weil Schüler für sich Sonderregeln wünschen, ist der Schulfrieden noch nicht gestört – das hängt zweifellos vom Ausmaß der geforderten Sonderregeln ab.
“Die ständige Rechtsprechung stellt hier den hohen Wert der Schulpflicht heraus. In Konfliktfällen wird verlangt, dass bei einer Abwägung aller zu berücksichtigenden Gesichtspunkte diese zu einem schonenden Ausgleich gebracht werden sollen.”
“Grundsätzlich umfasst die Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler auch das Recht, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten. Allerdings verleiht das Recht keinen Anspruch gegenüber der Schule, ihnen einen Raum für Gebete zur Verfügung zu stellen oder ihnen zu gestatten, rituelle Gebete auf dem Schulflur zu verrichten.” Quelle: https://religionsunterricht-hessen.de/2016/10/30/religioese-konfliktfaelle-in-der-schule/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Bei den Schülern in Neuss kann man durchaus von einer Störung des Schulfriedens ausgehen.
Geht so. Wie sich dem unter dem aktuellen Beitrag verlinkten Artikel entnehmen lässt, sah die Schule den Fall durchaus anders – anders jedenfalls, als von Hetz-Medien (einschließlich Springer) dargestellt.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Es klang mehr danach, die Bevormundung anderer Peers, was “richtige” Moslems zu tun hätten, wäre das größere Problem gewesen, nicht das Beten in separaten Räumlichkeiten =/
Es geht doch um eigens geforderte Sonderregeln, sondern darum, dass man Sonderregeln für ANDERE fordert. So was geht gar nicht und hat mit Religionsfreiheit nichts zu tun.
Nein, darum geht es nicht – es geht vor allem um Gebetsräume (siehe Beitrag). Dass Schüler keine Regeln für andere einfordern können, dürfte selbstverständlich sein. Herzliche Grüße Die Redaktion
Was wäre, wenn die Schulleitung prinzipiell gegenüber Gebetsräumen offen wäre, aber es in dem konkreten Fall aufgrund räumlicher knapper Ressourcen das nur ginge, wenn man an anderer Stelle Angebote einsparen muss, z.B. weil ein Gruppenraum wegfällt und man hier das Angebot reduzieren müsste? Ich kann mir nicht vorstellen, daß es hier überhaupt eine breite Zustimmung geben wird, sondern eher Widerstände wegen der Angebotsreduzierung.
Gruppenräume??
… wow – sowas gibt es bei uns gar nicht.
Stimme Ihren Bedenken zu.
Es scheint beinahe sinnvoller, solche Dinge vor Ort zu lösen, anstatt sie zu politischen Problemen zu erklären…
Ehrlichgesagt, ich habe den Eindruck, die Dauer der Gebete und die Anzahl Interessierter wird massiv überschätzt 😉
Leider ist es das nicht. In der ganzen Diskussion, die immer wieder in eine Diskussion über vermeintlichen Rassimus mündet, fehlen mir andere migrantische und Minderheitsperspektiven wie beispielsweise die von Juden und Jesiden, die ganz real unter Diskriminierung und Verfolgung durch militante Muslime leiden. Ob das in Neuss der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, aber an meiner Schule ist das tatsächlich ein Problem.
Es geht um ein individuelles Grundrecht, das im Grundgesetz jedem Menschen zugesichert wird. Lehnen Sie das Grundgesetz ab ?
In SH dürfen jedenfalls keine Gebetsräume eingerichtet werden.
Bei den Franziskanern existieren in deren Krankenhäusern Gebetsräume/Mescid für Moslems, die mit Gebetsteppichen ausgelegt sind. Muslime in Krankenhäusern – DW – 14.04.2009
Ansonsten gibt es Tips von der Bundeszentrale für politische Bildung zu diesem Thema. Arbeitsblatt 5: Muslimische Gebetsräume und Moscheen in Deutschland | Oray | bpb.de
Teacher Andy scheint wie des Öfteren das Grundgesetz eigenartig auszulegen und dessen Inhalte sinnentnehmend nicht verstehen zu können bzw, diese zu ignorieren.
Preußen war im 18.Jahrhundert aufgeklärter als so mancher heutige
Protagonist der religiösen Ausgrenzung.
Preußen steht nicht nur für Gehorsam und die preußischen Tugenden. Preußen steht auch für Toleranz und Religionsfreiheit. Hier durften Fremde ihre Sprache, Religion und ihre Lebensauffassungen behalten – solange sie dem Gemeinwohl dienten.
Preußen: Von Tugenden und Traditionen · Dlf Nova (deutschlandfunknova.de)
Statt Gebietsräumen kann man auch einen “Raum der Stille” einrichten, der allen offen steht. Dann muss allerdings dafür gesorgt werden, dass er wirklich allen offen steht. Und selbstverständlich muss die Schule dafür sorgen, dass sich beispielsweise Jesiden nicht von Islamisten bedroht fühlen müssen, vor denen sie nach Deutschland geflüchtet sind.
Bei uns würde so ein Raum der Stille von S*S mit und ohne Migrationshintergrund und unterschiedlichster Konfessionen dazu genutzt, dem Wuselchaos, das überall sonst herrscht mal entfliehen zu können. Ich fände einen solchen Raum auch gut. Allerdings nicht zum Beten.
Beten sollen alle bitte schön zuhause oder so für sich, dass andere dadurch nicht gestört werden
Nomen est omen. In allen Schulen darf selbstverständlich ein Ort der Stille, der Besinnung und Meditation ermöglicht werden. Und ja, sog. Ungläubigen steht so ein Raum auch zu.
Apropos : Wann mag es für seelische Bedürfnisse und Nöte die erste Hilfe aka pflichtschuldigen Sanitätsraum geben ? Verbandskästen “nur” für die Psyche in Form aufbauender Glaubenssätze aus allen Religionen als auch Erkenntnissen der Philosophie?
…
Bestimmt sind die ganzen Kids voll neidisch und wollen dann auch beten 😉
Ich sehe hier keine Störung des Schulfriedens, unter den gleichen Behauptungen könnten wir Noten abschaffen
? Für keine Religion.
Mir fällt da kein Problem ein. Spreche jetzt nur aus eigener Erfahrung, aber meine (ehemalige) Schülerin trägt Kopftuch, ohne dass andere Kids darauf beharrten, Kappen o.ä. im Unterricht tragen zu dürfen.
Umgekehrt wurde mit ihrer Familie klar abgesprochen, dass sie an Sport und Schwimmunterricht teilnimmt – was sie tut.
Persönlich sehe ich es auch so beim Gebet
Die “ungestörte Religionsausübung” hat in der Schule aber nichts verloren und der Religionsunterricht in seiner modernen Form hat auch nichts mehr mit Religionsausübung zu tun!!
Ich glaube, Sie legen hier zu viel Gewicht auf “ungestört”. Natürlich gibt es im Rahmen der Schulen Grenzen, diese müssen aber nicht das individuelle Gebet ausschließen
Entschuldigung, aber diese Diskussion ist für mich komplett unnötig. WARUM soll man in der Schule beten?? Schule ist Schule, da wird nicht gebetet.
Und im Rahmen einer Fortbildung, die sich mit Möglichkeiten des interreligiösen Dialogs in der Schule beschäftigte, habe ich von einem muslimischen (!) Referenten gelernt, dass, wenn es nicht möglich ist, Teile des fünfmaligen Pflichtgebetes am Tag ur vorgeschriebenen Zeit durchzuführen, man diese auch z.B. abends nachholen könne OHNE eine religiöse Pflichtverletzung zu begehen.
Warum also sollte es Gebetsräume an Schulen geben? Doppelt unnötig. Wir sollten uns da nicht ständig in die Defensive drängen lassen, von wegen man wäre ….feindlich und diskriminierte, wenn man solchen Ansinnen nicht stattgäbe. Und die Diskussion um Religions-, Ethik- und Philosophieunterricht hat damit meiner Ansicht nach auch wieder gar nichts zu tun, sondern stellt einen eigenständigen Sachverhalt dar.
“Schule ist Schule, da wird nicht gebetet.”
Das haben nur Sie (und andere) Schülerinnen und Schülern nicht vorzuschreiben. “Die Glaubensfreiheit des Schülers berechtigt ihn grundsätzlich, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten, urteilte etwa das Bundesverwaltungsgericht 2011.” Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/schule-verbietet-muslimischen-schuelern-sichtbares-beten-15476766.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Darum geht es doch gar nicht! Selbstverständlich kann man in der Pause oder einer Freistunde individuell ein Gebet sprechen. Das kann man sowieso nicht verbieten, auch nicht ein sichtbares.
Das ist aber etwas ganz anderes, als eigene Gebetsräume bereitstellen zu SOLLEN und somt das Beten quasi als zur Schule gehörig aufzufassen … Ihre ständigen Einwände scheinen mir insgesamt sehr einseitig …
Nicht nur das. Man kann auch jeweils zwei Gebete quasi zusammenlegen, also zum Beispiel am Nachmittag das Mittagsgebet mitsprechen. Oder am Abend das Abend- und Nachtgebet zusammen. Eine Rechtfertigung dafür ist zum Beispiel, dass man dringend beschäftigt ist bzw. arbeitet. Das dürfte sich auf Schüler und Lernen wohl übertragen lassen.
Schüler, die darauf beharren, stets alle Gebete separat sprechen zu wollen und dafür sogar die Anpassung der Klausurzeiten verlangen, spielen höchstwahrscheinlich nur ein Machtspielchen mit der Schulleitung. Oder müssen mal besser über die Regeln ihrer eigenen Religion aufgeklärt werden. Vielleicht kann der ein oder andere Imam da aushelfen und die Kids mal gründlich einnorden.
Was die Ruheräume angeht, so halte ich die für eine super Idee. Dürfte es auch gerne für andere Schüler geben, die nach x Stunden Gesabbel, Gegröle und Geschrei im Schulhaus einfach mal ein paar Minuten für sich brauchen, bis ihnen die Ohren nicht mehr klingeln.
Vorhandene Ruheräume wurden bisher immerhin anstandslos in allen Schulformen länderübergreifend als sog. Toiletten legitimiert.
Schlussendlich also eine Frage von menschlichem Bedürfnis.
Ruhig ist es da aber eher nicht. ^^
“Vielleicht kann der ein oder andere Imam da aushelfen und die Kids mal gründlich einnorden.”
Danke!
“am Tag ur vorgeschriebenen Zeit durchzuführen, man diese auch z.B. abends nachholen könne OHNE eine religiöse Pflichtverletzung zu begehen.”
Ist doch super! Zuletzt hatten wir das im Weltraum-Projekt, als der erste muslimische Austronaut sich erheblichen Problemen ausgesetzt sah, in Schwerelosikeit Richtung Mekka zu beten.
SOWAS finde ich wahrhaftig faszinierend: Mensch(heit) bleiben im Weltraum. Alleine die Kalender! 😀
Aber so: wenn Sie MIT den Schüler*innen zum Schluss kommen, dass sie das Gebet nachholen, ist doch alles tacco!
Aber es widerspricht ja nicht, den Kindern die Möglichkeit anzubieten, wenn es den Unterricht nicht stört und die Kinder unterstützt.
“..sollen muslimische Schüler an der Schule in Neuss versucht haben, Regeln entsprechend der islamischen Scharia durchzusetzen..” oder “…Geschlechtertrennung durchzusetzen..”
Das ist nicht von der Religionsfreiheit des GG gedeckt, zumindest wird das kein Gericht in Deutschland so sehen. Die Freiheit, den eigenen Glauben nach eigenem Gewissen mehr oder auch weniger streng auszulegen geht deutlich vor eine garantierte Religionsausübung nach Art. 4, wenn diese Ausübung anderen ihre Regeln auferlegen will. Art.2 GG “Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und…” – der Allzweckartikel, wenn es um Grenzen geht.
Man kann wenn möglich einen ruhigen Raum zur Verfügung stellen, damit andere nicht gestört werden. Wenn Gruppen aber diesen Raum und seinen Zweck gerade dazu nutzen, mehr oder weniger subtilen Zwang zu ihrem Bild von ‘gutem Verhalten’ auszuüben, hat die Schule nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, die Freiheit des Individuums zu schützen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen kann dieser unzulässige Druck sehr schnell erreicht sein, weil sie noch keine Schutzmechanismen dagegen entwickelt haben bzw Gruppendruck viel bewirken kann. Das gilt natürlich für jeden religiösen Zwang und ist nicht islamspezifisch.
Die grobe Vereinfachung nur Art.4 heranzuziehen ist ein ziemlich fahrlässiges Vereinfachen einer komplexen Frage.
Es gibt viele Beschränkungen der persönlichen Freiheit, z.B. auch das Verbot, am Karfreitag sein Geschäft zu öffnen. Das beruht aber auf einer Güterabwägung, religiöse Bedenken in einem mehrheitlich christlichen Land vs Wirtschaftsinteressen, nicht auf einem Recht zur Religionsausübung nach Art.4. Das Ergebnis dieser Abwägung (ok, ein Tag geschlossen!) lässt sich doch nicht ernsthaft übertragen auf den Wunsch, Kindern und Jugendlichen das eigene Bild von Religion aufzudrängen!
Nach dem beschriebenen Sachverhalt ist das kein ‘Islamproblem’, es ist ein Problem der Freiheit der Person, der nicht gläubigen Personen.
Zustimmung, aber NIEMAND ist für Scharia, (neue) Schulen mit Geschlechtertrennung oder die Bevormundung anderer Schüler*innen.
Leider werden in der Diskussion (wieder) alle Diskussionspunkte mit diesen absolut umvereinbaren zusammengeworfen
Niemand in Entscheidungspositionen. Wir wissen aber alle, wie viel von dem was zwischen Schülern passiert wir in der Schule nicht bemerken. Orientierungslose Jugendliche, die auf der Suche nach IHRER Sache ein dogmatisches Glaubensbild entdecken, vertreten solche Ideen teilweise sehr nachdrücklich. Auch eine Stufe darunter, Kopftuch, Fasten, Gebetszeiten=Einordnung in gute/schlechte Muslima (ja, oft bei Mädchen erlebt), ist das schon eine massive Einschränkung der persönlichen Freiheit. So wie unter vernünftigen Menschen die sexuelle Orientierung keine Frage von Zustimmung oder Ablehnung Dritter mehr sein sollte, ist es auch hier nötig, den vielen weniger Vernünftigen klar die Grenze zwischen eigener Meinung und Diktat zu zeigen.
Persönlich denke ich sowieso, dass Religion, egal welche, in keiner Schule etwas zu suchen hat. Das würde auch alle Forderungen nach welchen Angeboten auch immer im Namen der Gleichberechtigung beenden.
“Wir wissen aber alle, wie viel von dem was zwischen Schülern passiert wir in der Schule nicht bemerken.”
Wir könnten es ins Schulleben integrieren und ggf. reagieren, wenn problematisches Verhalten festgestellt wird.
“Persönlich denke ich sowieso, dass Religion, egal welche, in keiner Schule etwas zu suchen hat.”
Mit ist der staatliche Fuß in der Tür lieber, als absolut die gleichen Probleme völlig passiv geschehen zu lassen – ist ja Privatsache =/
Da entstehen dann die Parallelgesellschaften und theologische Auswüchse, die sich separat im Privaten von der Gesellschaft entfernen und schlechtestenfalls radikalisieren
dto
Ich hab gar nichts zum Christentum geschrieben?! Aber OK, ist wohl ein Reiz-Reaktionsschema, was da abläuft.
Ja, die Kirchen hatten Ende der 40er – als das GG geschrieben wurde – eine gute Lobbyarbeit gemacht, daher der Unfug mit Religionsunterricht und Verfassungsrang. Einfach lächerlich, wenn man mal drüber nachdenkt.
Leider bringt uns das als säkularer Staat heute in die missliche Lage, dass schwachsinnige Forderungen anderer Religionsgruppen nicht einfach – wie es angemessen wäre – komplett abgebügelt werden können. Denn dann kommt sofort: Aber die Christen haben doch auch dieses und jenes Privileg.
Also: Wahnsinn nicht ausweiten. Wahnsinn abschaffen. Für alle.
Jeder kann von mir aus zum großen Mompel beten, so viel er will. Jeder kann sich in Tücher hüllen, sich Kreuze, heilige Steine oder Wünschelruten um den Hals hängen – alles kein Problem. Aber ich will davon gefälligst nicht behelligt werden.
“…die Kirchen hatten Ende der 40er – als das GG geschrieben wurde – eine gute Lobbyarbeit gemacht, daher der Unfug mit Religionsunterricht und Verfassungsrang,” schreiben Sie.
Das Grundgesetz mit seiner Aufnahme der Menschenrechte war der Gegenentwurf zum totalitären System des nationalsozialistischen Terrorregime,
das die Individuellen Grundrechte des Einzelnen missachtete und unterdrückte,
Es gab zu der Zeit des vollständigen gesellschaftlichen Zusammenbruchs keine Lobbyisten.
“Es gab zu der Zeit des vollständigen gesellschaftlichen Zusammenbruchs keine Lobbyisten.”
Es gab und gibt zu jeder Zeit Lobbyisten. Vielleicht haben Sie einfach nur einen unterkomplexen Lobbybegriff, aber gemeinhin zahlt man dazu auch Interessengruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder eben auch die Kirchen.
Lobbyismus, Lobbying oder Lobbyarbeit ist eine aus dem Englischen (lobbying) übernommene Bezeichnung für Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft, bei der Interessengruppen („Lobbys“) – vor allem durch die Pflege persönlicher Verbindungen – versuchen, die Exekutive oder Legislative zu beeinflussen.[1][2] Außerdem wirkt Lobbying auf die öffentliche Meinung durch Öffentlichkeitsarbeit ein. Dies geschieht vor allem mittels der Massenmedien.[3]
Lobbyismus – Wikipedia
Derartige Interessensgruppen, die hauptberuflich tätig hätten sein können, diese gab es 1945 noch nicht, denn durch die Gleichschaltung der Gesellschaft im Nationalsozialismus, war die Betätigung anderer Organisationen unter Strafe und nationalsozialistisch-totalitärer Verfolgung nicht erlaubt.
Es haben aber doch wohl noch einige viele christlich und humanistisch geprägte Mitmenschen die 12 Jahre Terrorherrschaft des Nationalsozialismus überlebt. War wohl doch kein Fliegenschiss !
Sie schreiben von “hauptberuflich”, der Ihrerseits zitierte Wikipediaartikel jedoch nicht. Zudem: Die katholische Kirche z.B. war auch 1945 alles andere als nicht existent, ist vielmehr (auch supranational) wirkmächtig geblieben. Der Rest Ihres Beitrags hat mit demjenigen von JoE leider nichts zu tun.
Einen ganz besonders prägenden Einfluss hatten die 12 Jahre des nationalsozialistischen Terrorregimes auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland !
Diese Verfassung vom 23.5.1949 ist der radikale Gegenentwurf zum menschenverachtenden Staat des Nationalsozialismus.
Wer dieses faschistische System überlebte, der hatte in seiner Verantwortung als Abgeordneter etwas ganz anderes im Sinn
als die nationalsozialistischen Ideologie.
Darum geht es nicht, sondern um die Existenz von Lobbygruppen auch bereits zu Beginn der BRD. Und das GG ist nicht aus dem Nichts erwachsen, sondern basierte insb. auf der WRV und den Ideen der Paulskirchenverfassung.
PaPo, die jüdischen Gemeinden in Deutschland konnten 1949
ebenso wie die Zeugen Jehovas keinen Einfluss mehr nehmen.
Macht Sie das jetzt glücklicher ?
Ja das haben Sie schön zitiert. Ändert aber nicht im Geringsten etwas daran, dass selbstverständlich immer und zu jeder Zeit Lobbyarbeit betrieben wurde, auch im NS und in der Nachkriegszeit.
Sie verwechseln systematische und strukturiert gut organisierte Lobbyarbeit im Bundestag mit der Einflussnahme politischer Gruppierungen wie Parteien.
Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
Etwas derartiges wie eine strukturierte Lobbyarbeit gab es nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus noch nicht, denn die Gewerkschaften waren seit 1933 gleichgeschaltet, alle Jugendorganisationen waren in der Hitlerjugend angegliedert,
alle Parteien waren seit 1933 verboten und zerschlagen,
die meisten Führungspersönlichkeiten von Parteien waren verfolgt und getötet worden, die evangelische Kirche war zum Großteil durch die Deutschen Christen ins Nazi-System eingegliedert worden.
Der Widerstand der offiziellen Katholischen Kirche beschränkte sich auf
den Widerstand gegen die Vernichtung körperlich und geistig beeinträchtigter Mitmenschen.
Natürlich hatte die beiden Kirchen, insb. die römisch-katholische Kirche, einen prägenden Einfluss bereits auf den parlamentarischen Rat und dann auch die junge Bundesrepbulik, speziell auch auf Konrad Adenauer. Das Reichskonkordat von 1933 bestand (und besteht) ja zudem auch noch. Ungenommen, dass die ‘Tradition’ der Religionsfreiheit (unwesentlich) älter ist.
Und auch wenn ich mir persönlich nicht lediglich einen säkularen, sondern einen laizistischen Staat wünschen würde, ist davon unbenommen die Religionsfreiheit (inkl. der negativen Freiheit natürlich) eine tolle Sache (auch wenn ich mir diesbzgl. mehr Aufklärung und eine schnellere Erosion von Religion und Religiosität wünschte), die allerdings regelmäßig in Konflikt mit anderen Verfassungsgütern steht und die Herstellung praktischer Konkordanz verlangt (die ich i.d.R. immer zugunsten der anderen Verfassungsgüter ausschlagend wünschte).
Die wichtigste Lobbyarbeit für das Grundgesetz hat ausgerechnet
das nationalsozialistische Terrorregime geleistet, weil dieses die Menschenwürde mit Füßen getreten hatte, um es einmal milde auszudrücken.
… Sie könnten schon mal beim Thema bleiben.
Ach was, Nationalsozialismus und Grundrechte der Menschen sind Gegensätze, in Deutschland wurden diese nach dem ende des Faschismus etabliert, da brauchte es keine Lobby mehr.
Die vielen Toten konnte man nicht mehr fragen.
… sie weichen immer noch vom Thema ab.
Nein, der Zusammenhang ist da.
Unsere Freiheitliche Grundordnung mit der Betonung und Garantie der Grundrechte des Individuums ist der radikale Gegenentwurf zum nationalsozialistischen Faschismus, der die Rechte des Einzelnen negierte.
Ähm ja, soweit unbestritten.
Kommen wir nun noch mal kurz zum Thema zurück:
Dass Religionsunterricht an staatlichen Schulen durch die Verfassung geschützt wird, halten Sie für richtig, weil ansonsten Grundrechte verletzt würden.
Habe ich Sie da richtig verstanden?
Ja.
…. schade, dann weichen Sie halt weiterhin vom Thema ab und dementieren Sie halt weiter kontrafaktisch, dass die Kirche(n) bereits zu Beginn der BRD hierzulande keine Lobby gehabt hätten.
¯\_(ツ)
… Sie könnten natürlich auch dem Prinzip GIY folgend einfach mal im Zusammenhang nach “parlamentarischer Rat”, “Reichskonkordat”, “Adenauer”, “Katholizismus” und Co. in verschiedneen Varianten suchen (oder mich alternativ auch hier psychopathologiseren, um inhaltlich von dieser ‘Diskussion’ abzulenken, machen Sie ja sonst so gerne).
– keine Lobby
+ eine Lobby
Die Fähigkeit zur Selbstreflektion ist eine Eigenschaft, die jedem Menschen weiterhilft sich weiterzuentwickeln.
Empathische Wertschätzung anderen gegenüber äußert sich in der
respektvollen Umgangsweise mit den menschlichen Überzeugungen anderer Mitmenschen.
Niemand sollte meine die Überzeugungshoheit für sich zu beanspruchen.
Eigene Einstellungen werden nicht besser, wenn man andere nötigt die eigene Denkweise anzunehmen.
Toleranz gegenüber anderen Wertsystemen ist eine Lebenseinstellung, die nicht jedem gelingt.
Ihr Kommentar hat mit meinem Beitrag jetzt insg. absolut nichts zu tun, außer das SIe sich Ihren eigenen beitrag bitte einmal seeehr zu Herzen nehmen sollten. Aaaber OK, wir haben ja bereits festgestellt, dass Sie nicht beim Thema bleiben.
¯\_(ツ)_/¯
Danke. Diese pastoralen Schwafler, die jedes Thema als Aufhänger für irgendwas komplett anderes missbrauchen müssen, sind schon im Kollegium unerträglich. Leider bleibt man auch hier nicht von Ihnen verschont.
Gerne. 🙂
Intoleranz gegenüber Mitmenschen scheint sich auch in der Lehrerschaft auszubreiten.
Danke für Ihren diesbezüglichen Kommentar.
Lera,wir sind ein christliches Land.
Da steht auch nicht ‘überall’ oder ‘jederzeit’!
Die Schule soll ablehnen.
Schlimm genug, dass man da als Staat gegenüber der katholischen oder evangelischen Kirche so genant ist.
Aber die Ausübung des Glaubens ist abhängig von der persönlichen Auslegung.
Gerade in islamischen Ländern werden gläubige Menschen anderer Religionen schon fast benachteiligt. Man muss aufpassen, dass man sich nicht dem Straftatbestand der Missionierung schuldig macht….wir haben drei Jahre lang in Katar gelebt. Wenn wir an einem Hottesdienst teilnehmen wollten, mussten wir eineinhalb Stunden im Auto sitzen, um außerhalb von Doha in „Churchcity“ eine Kirche zu besuchen.
Niemand sollte an der Ausübung seines Glaubens gehindert werden, aber niemand sollte das Recht haben die Regeln des Miteinanders und Füreinanders an seinen Glauben anzupassen.
Unsere Schulleitung hat in der Hausordnung niedergelegt, dass sämtliche religiösen Handlungen auf dem Schulgelände verboten sind. Punkt!
Ich sehe persönlich auch nicht ein wieso für den Islam irgendeine Sonderwurst gebraten werden sollte. Wenn das Kruzifix weg mußte, müssen die Gebetsteppiche auch weg.
Also, SonderWURST geht schon mal garnicht, ist haram und so.
…ist ja vielleicht islamisch geschächtet? Ihren Kommentar finde ich absolut unpassend.
Ja, dann ginge es natürlich.
Finde ich gut. Es gibt bestimmt auch Schulleitungen, die das Risiko eines medialen Sh*tstorms nicht eingehen wollen, und daher die Sonderwurst braten.
Wohl mehr konkrete Beschwerden von Eltern, welche die Rechte ihrer Kinder einzuklagen drohen =/
“Schulleitung hat in der Hausordnung niedergelegt”
Hört sich etwas nach Diktatur an, aber man kann sich auch irren.
Wir hatten das Thema halt schon vor 10 Jahren, dass Schüler mit Gebetsteppichen angekommen sind, einen Gebetsraum haben wollten und am Ende Einfluss auf die Klausurtermine nehmen wollten. Während der Gebtszeiten sollten keine Klaususren angesetzt werden. Unsere damalige Schulleitung hat da Gottseidank rigoros durchgegriffen.
Und ja, ich bin nicht bereit mich der Diktatur des Islam zu unterwerfen!
Ich bin sehr deutlich darin, dass das Provokationsversuche sind. Ich bin mit muslimischen Piloten geflogen und kein Flugzeug hat plötzlich die Strecke geändert und ist gen Mekka geflogen, keines wurde auf Autopilot gestellt, um zu beten, in keinem muslimischen Land blieb zu gewissen Gebetszeiten der gesamte Verkehr stehen, keine Züge oder U-Bahnen hielten an. Da wir alle gar nicht wissen, vor allem die Schüler nicht, was “der” Koran in Altarabisch überhaupt sagt, und zu solchen aktuellen Themen gar nichts sagen kann, können sich die Schüler auch nicht darauf berufen.
Und um die Diskussion vom Islam wegzuholen: Eltern, die in Forderungen involviert waren, habe ich bisher nur von der christlichen Seite erlebt: Verbot von Klausuren an Freitagen und Verbot von Lektüren. Beides übrigens auch erfolglose Forderungen.
Geht’s noch? Hoffentlich werden Sie nie mit einer realen Diktatur konfrontiert. Nur um mal den Unterschied kennen zu lernen.
@Dude: Ja gut, danke der Nachfrage.
Sie haben einfach so gut wie nichts verstanden, zumindest im Schulrecht scheins 0,0 % thematische Ahnung.
Eine sog. bindende “Hausordnung wird in einer Schule nicht von der SL diktiert, sondern gemeinsam mit den Gremien erarbeitet und dann verabschiedet. Unterschied verstanden?
Und zur “Vielfalt”, finden Sie es nicht verwunderlich, dass gerade in Solingen – 23. Augist 2024 . es sehr ruhig und gewaltfrei zum Thema “Migration allgemein” ist ?
Bei Gleichstand in der Schulkonferenz entscheidet die Schulleitung.
Da hat doch mein Schlagwortalarm ausgelöst. Es beruhigt, nicht unter der Herrschaft einer Person, meiner SL tagtäglich mit den KuK geknechtet zu werden. Aber da war was, wer Führung bestellt …
Sie wurden offenbar noch nie von einem Türsteher abgewiesen. Dessen Regeln bzw. die des Clubbetreibers sind wesentlich härter als alles, was in einer Schule möglich ist.
(Ich auch nicht, bin jedoch nur drei Mal oder so in einem Club gewesen und fand es furchtbar.)
Ganz real existierende Diktaturen und ganz real existierende religiöse Unterdrückung (inklusive Religionspolizei und anderen Terrorbrigaden) können sie auf der Weltkarte besichtigen…klicken Sie aber bloß nicht auf die Option “Religionsgruppen anzeigen”, sonst könnte Ihnen ein GAAAAAAANZ KLEINER Zusammenhang auffallen…
Russland – christlich.
China – atheistisch.
Um mal die größten zwei zu nennen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
China – kommunistisch, im kulturellen Selbstverständnis bis heute, btw. Gibts genug Dokus zu.
Russland – richtig, das kann man sicher so sehen.
Russland christlich?!
Es gibt keine staatliche Religion in Russland.
Tschetschenien ist bestimmt nicht christlich, Tatarstan auch… Die Mehrheit der Bevölkerung nennt sich christlich, aber es wird nicht staatlich verlangt, nach christlichen Regeln zu leben, wie zum Beispiel nach Islam in Afghanistan. Es gibt keine religiöse Unterdrückung.
“Die orthodoxe Kirche als die Mehrheitsreligion hat in Russland große Bedeutung. Sie sucht die Nähe zum Staat und hat daher nicht nur religiöse Bedeutung, sondern dient auch als legitimierende Kraft.” Gerne hier nachlesen: https://www.bpb.de/themen/europa/russland/521912/die-orthodoxe-kirche-in-russland/
“Die Russisch-Orthodoxe Kirche stellt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als Heimatverteidigung dar. Gefallene russische Soldaten würden direkt in den Himmel kommen, so der Moskauer Patriarch Kirill, dem Putin persönlich zum Namenstag oder Amtsjubiläum gratuliert. Der Kremlherr lässt sich gern beim Beten filmen und hat die Religion zur nationalen Idee erhoben.” Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/russland-orthodoxe-kirche-ukraine-krieg-102.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Mehrheitsreligion ist ungleich Staatsreligion. Wäre es so, wäre es in Deutschland tatsächlich der Atheismus als Weltanschauung.
Ich denke es gibt genügend Fotos Putins mit dem Patriarchen, die Ihre Einschätzung infrage stellen.
Aber ja, auf dem Papier ist Russland religionsoffen, demokratisch, ein Rechtstaat und nicht im Krieg mit der Ukraine
Ja, Religion wird in Russland benutzt, um konservative Menschen zu beeinflussen. Und nicht nur orthodoxe Kirche. Im August wurden Fotos verbreitet, wo Putin Koran in Tschetschenien küsste.
Aber wird das Leben in Russland von Religion bestimmt? Muss man in die Kirche gehen, regelmäßig fasten und kirchliche Steuer bezahlen? Müssen Frauen lange Röcke tragen, wie es in der Kirche üblich ist? Darf man kein Geschlechtsverkehr ohne Ehe haben oder Abtreibung machen? Ich würde sagen – nein. Und Menschen anderer Glauben oder Atheisten werden nicht benachteiligt.
Ich höre meistens die eher erzkonservativen bezüglich der ERWÄHNUNG von LGBT.
Kenne mich nicht aus, aber sind Abtreibungen in Russland erlaubt?
Pussy Riot wurde abgesägt, welch lebensbejahende, liberale Gesellschaftsfacetten hat Russland zu bieten, die nicht einem sis-normativen Machogetue entsprechen?
Wie stehen die jüdischen Gemeinden in Russland wohl zu der Politik dort?
Ich hörte sehr viel weniger, als Sie andeuten.. =/
Ich stimme den Ausführungen von @Oppossum über Religion in Russland zu. Das Abtreibungsrecht in Russland ist seit Jahrzehnten so liberall wie in vielen westeuropäischen Staaten( und wie es in der DDR war). Allerdings gibt es Bestrebungen dieses zu verschärfen, wahrscheinlich um in Zukunft genügend Soldaten zu haben.
Oder religiös gepragter Wahlkampf…
https://de.euronews.com/2023/12/13/russland-schrankt-den-zugang-zu-abtreibungen-ein-steckt-dahinter-eine-wahlstrategie
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-verbot-lgbtq-bewegung-extremismus-100.html
https://de.euronews.com/2022/08/12/genug-von-liberalen-werten-russland-will-eigene-kultur-fordern
Russische Jüdinnen und Juden fühlen sich derzeit tatsächlich gut aufgehoben.
“Viele Juden loben, dass sich das religiöse Leben im heutigen Russland besser als je zuvor entfalten kann. Doch euphorisch werden sie nicht. Sie fürchten, dass sie unter der Isolierung Moskaus leiden könnten und der Antisemitismus zurückkehrt, wenn der Staat sich einen neuen Feind sucht.” (DLF)
Einen latenten Antisemitismus gab es in der Sowjetunion/Russland schon immer.
– sis
+ cis
“dass sämtliche religiösen Handlungen auf dem Schulgelände verboten sind. Punkt!”
Wie der Religionsunterricht da wohl aussehen mag.
Ich schätze, jüdische Kinder müssen da auch Schweinefleisch essen, Adventszeit und Weihnachtsfeier fallen ins Wasser? 😉
Seit wann essen Sie während des Religionsunterrichts?
Sie lenken ab vom Inhalt des Thema.
Nicht ich, der Rainer tat es.
Nein, Rainer Zufall lenkt ab!
Surprise!
Seit wann beten Schüler*innen während des Unterrichts?
Wir reden über das Schulleben und den Wunsch sehr, sehr weniger ihre Religion dort auszuleben.
Oder denken Sie, die rennen während der Mathearbeit raus zum Gebet?
Religionsunterricht ist keine religiöse Handlung.
Ich schrieb zwei Sätze, die sich zum Einen auf den Religionsunterricht, zum Anderen auf andere religiöse Minderheiten bezogen.
Bin kein Religionslehrer, kann daher Ihre Aussge weder bestätigen noch ihr widersprechen
Ich schrieb einen Satz, der sich auf Ihre Behauptung bezog, Religionsunterricht könnte eine religiöse Handlung sein resp. im Religionsunterricht würden dieselben vollzogen.
Sie versuchen aus meiner Sicht mit allen Mitteln die Entfaltung spirituelle Gedanken und den Rückzug zur inneren Besinnung oder Erholung zum Abschalten, wie etwa in Aufenthaltsräumen, nach Möglichkeit unbedingt einzuschränken zu wollen.
Vielleicht erklärt sich daher der Widerstand der Jugend gegen ihre Eingriffe. Danke.
*lol*?!
Wo habe ich hier auch nur iiirgendetwas zur Einschränkung von Orten “zur inneren Besinnung oder Erholung zum Abschalten, wie etwa in Aufenthaltsräumen” o.ä. geschrieben oder auch nur angedeutet – was schreiben Sie für Blech? 😀
Kommen Sie hier mit den Foristen durcheinander, die Sie hier anfeinden? Unser Disput hier beschränkt sich auf meine Dekonstruktion Ihrer Behauptung, die Kirche habe zu Beginn der BRD keine Lobbyarbeit betrieben (s.o.), unabhängig davon habe ich lediglich (a) meinen Wunsch nach Laizismus artikuliert, (b) ebenso dass bei kollidierenden Verfassungsgütern m.E. ein kategorisches Überwiegen derjenigen Güter, die mit der Religionsfreiheit kollidieren, wünschenswert sei und (c) dass ich mir eine (‘natürliche’, bildungs-/aufklärungsinduzierte) Erosion von Religion und Religiosität wünsche, dass dennoch die Religionsfreiheit eine “tolle Sache” ist.
Was für einen Unsinn schreiben Sie also, ich wolle irgendetwas Einschrönken? Welche “Jugend” bietet mir denn “Widerstand” gg. welche meiner nicht getätigten “Eingriffe” etc.?!
Aaalter… Sie drehen hier (im Forum insg.) inzwischen vollkommen frei.
Sie müssen bedenken, dass Papo solche Themen von der anderen Seite aus angeht:
Es muss/ darf sich nichts ändern, denn eine Regel besagt dies.
Da kann auch mal das Grundgesetz einpacken 😉
Ich bin kein Religionslehrer, daher kann ich das durchaus falsch eingeschätzt haben.
An unserer Schule gibt es vor den Ferien einen Weihnachtsgottesdienst und es hätte mich zumindest nicht überrascht, wenn zu Ostern oder der Adventzeit ähnliches im Rahmen des Religionsunterrichtes stattfindet.
Da mag ich mich geirrt haben.
Ich stelle mir das auch ein wenig wie im “Leben des Brian” vor, das zu kontrollieren: “- Er hat Jehova gesagt” !!!
Jaja: „Kann es sein das Weibsvolk anwesend ist?”
Das Leben des Brian – Steinigung
Meine Meinung nach gehört Religion (egal welche) nicht in die Schule. Als Lehrer, muss ich natürlich tolerieren, dass unser System einen christlichen Glauben in Schulen vorsieht. Würde man Schulen allerdings komplett religionsfrei halten, dann müsste man sich jetzt auch nicht bei sowas rechtfertigen.
In einem christlich geprägten und aufgeklärten Land sollte man das ohnehin nicht. Vielleicht wäre ein „Raum der Vielfalt“ eine Option, wo Muslime und Christen gemeinsam beten und eine Regenbogenflagge hängt. Wer Toleranz einfordert, soll sie umgekehrt auch zeigen.
In Ihrem Raum alle die Schuhe aus?
Vielfalt – also wenn unterschiedliche Menschen zusammenleben, ok. Jede und jeder ist gleich viel wert – egal, welche Religion, welches Geschlecht oder welche Herkunft die Person hat.
Sehe ich aber zu “Ungläubige” die nicht Muslime sind – sowie Toleranz oder Queer schon als schwierig.
Das funktioniert nicht: Wenn die Islamisten einmarschieren, und radikalisierte Kids auch aus liberaleren Haushalten zähle ich mal dazu, wird ein derartiger Raum ruckzuck zur konservativen Moschee umgestaltet. Essig ist’s dann mit der schönen Vielfalt:
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/raum-der-stille-der-tu-dortmund-muslime-bauen-raum-um-a-1076269.html
Wehret den Anfängen!
Wenn etwas einmal in der Geschichte der BRD an einer Uni passiert passiert es natürlich immer. Die “Logik” von Rechtsdullies.
Dann tolerieren sie doch einfach noch zusätzlich das Ausleben anderer Religionen: Gebete (separiert), öffentliches Tragen von Kreuzen und Kippas.
Die Schule könnte ganz vielleicht ein Ort sein, wo zusammenleben ertragen, sogar gelernt werden kann.
Da draußen lernen die Kinder es offenbar nicht mehr 😉
Dann gehen Sie mal mit gutem Beispiel voran und tragen in einer Schule in Duisburg Marxloh, Berlin Kreuzberg oder ähnlichen Stadtteilen eine Kippa. Desweiteren können Sie sich fragen, weshalb christliche Kirchen und Synagogen oftmals Polizeischutz brauchen, Moscheen hingegen nicht.
Sie verbreiten Fake News. Selbstverständlich gibt es Polizeischutz auch für Moscheen – die insbesondere von Rechtsextremen bedroht werden. Gerne hier nachlesen: https://mediendienst-integration.de/artikel/werden-moscheen-genug-geschuetzt.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Sobald Gebetshäuser irgendeiner Art Polizeischutz benötigen, sollten wir das religiöse Miteinander vielleicht doch in der Schule üben, meinen Sie nicht?
Eine Kippa oder ein Kreuz tragen zu können, vegetarisch zu essen oder beten zu dürfen könnten da doch erste Bausteine sein.
Nochmal: Wenn die Kinder es nicht an den Schulen lernen sollen, wo dann?
Religion kann man zu Hause ausleben. In der Schule kann man über Religion reden, diskutieren, aber beten soll man außer Schule.
Dass passt (eher) für das Christentum, aber eben hier entscheidet sich dann auch die Religionsfreiheit eines Landes: wenn eine andere Religion nicht in das Schema der eigenen passt.
Ich bezweifel, dass sich das Grundgesetz auf das heimliche Gebet im privaten bezog.
Des Weiteren regen sich wieder alle über Parallelgesellschaften auf.
Wäre es da nicht ein hilfreicher Schritt, uber den Tellerrand zu blicken, welche religiöse Praxen sich in unsere Gesellschaft integrieren lassen und welche nicht?
Ich bin christlich. Bei uns soll man vor und nach dem Essen beten. Ich hoffe, dass man das berücksichtigt beim Frühstücksplanung in Schulen. Und veganes Essen während Fasten Zeiten wäre es gut zu haben.
Es kann sehr spannend sein, allen religiösen Traditionen in Schulen gerecht zu werden.
Unter Religionsfreiheit verstehe ich, dass keiner mir verbieten darf, meine Religion auszuleben, dass ich keine Angst haben muss darüber zu reden. Aber der Staat muss keine Bedingungen für diese Religion entwickeln, keine Kirchen oder Moscheen bauen, keine Extraräume in Schulen.
In Tatarstan leben übrigens Muslime und orthodoxe gut zusammen. Jeder betet bei sich, Schulen sind frei davon.
“Bei uns soll man vor und nach dem Essen beten.”
Würden Sie es einem christlichen Kind in der Schule verbieten?
Forderungen nach Geschlechtertrennung, Kopftuchzwang und Schariaeinführung sind von der Religionsfreiheit nicht gedeckt.
Nonnen tragen Kopftücher. Nonnen beten unter anderem auch unter sicher ebenso wie Mönche. Alle halten sich an die Gebote des Alten und des Neuen Testament.
In der heutigen Zeit und in Deutschland bzw. der westlich sozialisierten Welt missionieren die wenigen verbliebenen Nonnen und Mönche aber nicht. Insbesondere setzen sie andersgläubige Menschen nicht unter Druck.
Keine Mission? Freikirchen sind in Lateinamerika auf dem Vormarsch – samt „klaren fundamentalistischen Positionen“ gegen Ehescheidungen, Homosexualität und Abtreibung. Auch in Afrika seien „radikale Sekten wie die Pfingstkirchler auf dem Vormarsch“. Fazit: „Weltweit wächst das Christentum stark.” Quelle: https://www.pro-medienmagazin.de/soziologe-christentum-erlebt-groesste-expansion-der-geschichte/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Haben Sie auch ein Beispiel aus Deutschland oder der westlich sozialisierten Welt? Weder Lateinamerika noch Afrika gehören dazu. Inwiefern die Missionare mit den Mönchen und Nonnen aus Deutschland vergleichbar sind, weiß ich auch nicht. Schließlich spielen Freikirchen in Deutschland keine nennenswerte Rolle.
Freikirchen spielen in Deutschland keine nennenswerte Rolle? Gerne hier nachlesen: https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/evangelikale-christen-und-der-bible-belt-verbindungen-zu-pegida-und-zur-afd
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Hier in Deutschland:
Sie beziehen sich auf religiöse Minderheiten. So würde ich auch die Gruppe jener beschreiben, welche eine Scharia fordert.
Fundamentalist*innen würde ich erstmal nicht ohne Weiteres als repräsentativ bezeichnen
In Deutschland und in der westlich sozialisierten Welt….schrieb Unfassbar…..
Er hätte auch schreiben können: In meiner subjektiven Wahrnehmung… Denn darum scheint es hier zu gehen. Herzliche Grüße Die Redaktion
Klingt nach unnötigem Pleonasmus: Wie ist “objektive Wahnehmung” denkbar ?
Warum meinen Sie, vertragen sich die Evangelikalen der USA so gut mit Netanjahu?
Aber auch bspw. die Äußerungen des Papsten zu Transsexuellen klangen nicht sonderlich anders zu denen anderer … Hardliner (?)
Jaja, irgendwo auf der Welt gibt es immer ein Gegenbeispiel, das man heranziehen kann … können wir uns mal konkret auf die Situation in Deutschland beziehen?
Das tun wir – und stellen fest, dass hier, erstens, mitunter mit zweierlei Maß gemessen wird und, zweitens, recht viel Unklarheit über das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland besteht. Herzliche Grüße Die Redaktion
Habe ich derartiges behauptet ?
Wo schrieb ich davon, dass Nonnen oder Mönche missionieren,
es ist ein freiwilliger Akt nach diesen Regeln zu leben.
Wenn junge Menschen einen Aufenthaltsraum oder einen gar einen Gebetsraum sich wünschen , dann geht hier ein Sturm der Entrüstung los.
Außerdem wird man bei einer Äußerung für ein Verständnis irrational und diffamierend angegangen. Danke.
“Außerdem wird man bei einer Äußerung für ein Verständnis irrational und diffamierend angegangen. “
SIE beschweren sich darüber?! Oh man…
AvL hätte “im Rahmen unserer Werte und Verfassung” ergänzen sollen, um den Unterschied zu betonen 😉
In unserer Schule sagte eine Schülerin der Religionslehrerin ins Gesicht, sie sei ja keine echte Christin.
Ist ein Einzelfall einer kleinen Minderheit, vielleicht können wir uns bei dem Umgang mit solchen Fällen einiges abschauen für den Umgang mit muslimischen Jugendlichen
Auweia!!
Nonnen zwingen andere Menschen aber nicht dazu, dasselbe zu tun und im Zölibat zu leben … kann man das vllt einfach mal ein wenig kritisch-differenzierter betrachten bitte.
Wer allen Ernstes Forderungen nach salafistischen Regeln und der Scharia inkl der daran gekoppelten drängenden Aufforderung, diesen Regeln unbedingt zu folgen verharmlost, hat definitiv nicht begriffen, was diese Form des religiösen Extremismus letztlich zur Folgen haben kann, soll und wird.
Verharmlosungen und falsch verstandene Offenheit / Toleranz sind hier definitv nicht angebracht.
Verzerrungen der Realität aber auch nicht. Es ging um drei Schüler – von rund einer Million muslimischer Kinder und Jugendlicher in Deutschland.
Wir stellen fest, dass sehr viel weiter verbreitete Probleme hierzulande deutlich weniger Aufmerksamkeit bekommen – Stichwort: Rechtsextremismus. Während der Fall in Neuss (der von der Schule als bei weitem nicht so gravierend geschildert wird, wie er in einigen Medien dargestellt wurde) von vielen hier offensichtlich als Sinnbild für einen Eroberungsfeldzug des Islam gesehen wird, herrscht in puncto Rechtsextremismus unter Schülerinnen und Schülern doch recht viel Gelassenheit. Wir haben zum Beispiel ausführlich darüber berichtet, dass eine Schule im Brandenburgischen Burg von rechtsextremen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern quasi übernommen wurde, dass es dort sogar Hetzkampagnen gegen demokratische gesinnte Lehrkräfte gab und gibt. Das Interesse an unserer Berichterstattung dazu hielt sich in Grenzen.
Vergleichen Sie nur mal die Zahl der Leserbriefe unter diesem Beitrag hier – und zu unserer Berichterstattung über Burg: https://www.news4teachers.de/2024/04/wenn-rechtsextremismus-eine-schule-fest-im-griff-hat-fall-burg-weitere-demokratische-lehrerin-kapituliert/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Die werden den Islamismus wohl erst als Problem erkennen, wenn sich Islamisten mit Rechtsextremisten verbünden.
Keine Sorge, in puncto Israel- und Judenfeindlichkeit sind sie sich schon einig.
Wir berichten tagtäglich über Schule und Bildung – und stellen fest, dass beim Thema Islamismus (= politisch genutzte Religion, nicht Religion an sich) das Maß der öffentlichen Aufregung die Qualität und Quantität der Problemfälle unter Schülerinnen und Schülern deutlich übersteigt. Jeder Einzelfall wird mit Wonne als Drama dargestellt, siehe Neuss. Beim Massenphänomen Rechtsextremismus unter Jugendlichen ist es deutlich umgekehrt – selbst krasseste Fälle (Burg) finden kaum Widerhall. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2024/09/bildungsfern-frauenfeindlich-rechtsextrem-wie-die-afd-es-schafft-junge-maenner-fuer-sich-zu-mobilisieren/
Dass Islamismus und Rechtsextremismus in ihrem autoritären Kern wesensverwandt sind – geschenkt.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Sie” statt “Die”
Offensichtlich ist Ihnen das Alte Testament genauso unbekannt wie das Leben in einem christlichen Orden. Jedenfalls sind Brandopfer von Schafen, Ochsen usw. in katholischen Klöstern eher die Ausnahme. Meine ich.
Offensichtlich sollten Sie einmal Jesaja lesen .
Aber niemand wird heutzutage unfreiwillig Nonne.
Wem es gefällt. Warum nicht. Ich nehme die Franziskanerinnen als sehr angenehme Mitmenschen wahr, die deutlich toleranter sind als so mancher
Mitmensch hier im Forum.
Koedukation vs. (Frühere Höhere Töchter- oder Mädchenschulen) und die noch etwa 130 katholischen Mädchenschulen?
Katholische Kirche mag ich auch nicht.
Das ist eben Ihre Einstellung und Grundhaltung.
Gesinnungsverbote gibt es nicht.
Grundrechte schon, erst Recht nach 1945.
Ich bin halt für wehrhafte Demokratie.
Jup. Antisemitismus und Frauenfeindlichkeit ebensowenig.
Schariafans müssen LERNEN, dass dies in Deutschland nicht möglich ist.
Aber Sie werden ja wohl nicht diese Minderheit mit allen Moslimas und Moslems über einen Kamm scheren, die z.T. extra nach Europa kamen, um der Scharia ihrer Geburtsländer zu entkommen
dto
…um dann hier (übrigens voll sharia- korankonform) zuerst…
1. Eigene Speisevorschriften zu fordern,
wenn das erfolgreich ist dann…
2. Separate Regulierung von als islamisch definierten Mädchen/Frauenkörpern
…woraufhin dann…
3. “Respekt” und “Rücksicht” auf Gebetsriten gefordert wird…
Einfach mal über das Konzept der “drei Häuser” (Haus des Friedens, Haus des Gesetzes, Haus des Krieges) informieren.
Steht überraschenderweise sogar noch auf wikipedia:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/D%C4%81r_al-Isl%C4%81m
Als Minderheit in einer Gesellschaft von ungläubigen, jedoch “buchgelehrten”/”christlichen” Menschen ist genau dieses Verhalten angesagt.
Klingt ja echt total nach freiem, friedlichem Zusammenleben…
So wie sich die christlichen Minderheiten daran gewöhnen müssen, dass ihre Kinder, besonders Mädchen, gleichgestellt sind, so müssen es die muslimischen ebenso.
Bspw. bein Schwimmunterricht oder dem zu erbringenden Respekt gegenüber Frauen ist kein Spielraum um das ob.
Beim Essen betrifft es nicht nur den Islam und ich würde mich ehrlichgesagt wundern, ob im Falle jüdischer Schüler*innen dermaßen gewettert würde.
Das Gebet ist in dieser Hinsicht Neuland, was aber nicht sofort ein Verbot aus Gewohnheit bedeuten sollte – so zumindest meine Meinung.
Ich nehme orthodoxen Schülerinnen auch keine Bibel ab, aber vielleicht habe ich mich da falsch verhalten und hätte es ahnden müssen…
Moment, Sie meinen, alle (die Mehrheit der) Moslems würden Scharia oder ähnliche Dinge fordern?
Machen an Ihrer Schule ALLE muslimische Eltern Stress deswegen?
Der Fall von Neuss zeigte ja anscheinend, dass die Intervention funktionierte.
Die Bitte um/ Forderung nach einem Gebetsraum halte ich jetzt erstmal für nicht gerade das Radikalste, was heilige Schriften zu bieten haben.
Ich hörte, in Bayern hämmern sie Kreuze an die Wände 😉
Das unter-Druck-Setzen und “bessere” Gläubige halte ich hier für ein größeres Problem, dass bspw. am runden Tisch geklärt werden muss – und sei es am Ende “nur”, dass sie ihre Meinung für sich behalten
Ich kann Akzeptieren, wenn an Feiertagen wie dem Zuckerfest keine Klausuren geschrieben werden, weil das aus Rücksicht auf die Islamische Religionsausübung geschieht.
Gebetsräume haben meiner Meinung nach nichts in Schulen verloren, weil Religionsausübung Privatsache ist. Da muss auch eine Landesregierung klare Leitlinien formulieren was okay ist und was nicht.
Ein Meditationsraum, als Ort der Stille insbesondere zur Kultivierung eines inneren Friedens, an dem es leider auch an Schulen zunehmend mangelt, sollte nicht zur “Privatsache” reduziert werden dürfen.
Vielleicht muss diesen Schülern einfach das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche vertraut gemacht werden. In der Schule gibt der Staat die Regeln vor und nicht irgendeine beliebige Glaubensrichtung. Sonst kommen noch die Jünger des Spaghetti-Monsters und wollen, dass es jeden Tag Spaghetti gibt in der Mensa.
In Deutschland existiert “das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche” nicht. “Anders als in anderen Staaten sieht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (..) keine strikte Trennung von Staat und Religion vor. Der Staat wirkt mit Religionsgemeinschaften zusammen – etwa um religiösen Bekenntnisunterricht in den staatlichen Schulen zu organisieren.” Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/staat-und-religion/religionsverfassungsrecht/religionsverfassungsrecht-node.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Der Staat wirkt mit Religionsgemeinschaften zusammen – etwa um religiösen Bekenntnisunterricht in den staatlichen Schulen zu organisieren.”
Und damit ist es auch genug mit der Religion in der Schule! Alles was darüber hinaus geht hat in der Schule nichts zu suchen. Auch bei Schulen mit kirchlichem Träger.
Ich kenne einige Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft und die Beteiligung dieser kirchlichen Institutionen an den Kosten liegt zwischen 5 und 8 %. Wieso sollten diese Institution dann Verhaltensregeln aufstellen dürfen?
Sie preisen die tradierten kirchlichen Privilegien so, als hielten Sie die für gut und fortschrittlich. Ist das so? Tatsächlich schrumpft der Religionsunterricht längst mangels Masse. Die SuS stimmen mit den Füßen ab. Der Missbrauchsskandal in der kath. Kirche hat auch dazu beigetragen.
Wir “preisen” überhaupt nichts – wir gehen nur von dem Grundsatz aus: Gleiches Recht für alle. Herzliche Grüße Die Redaktion
“Der Missbrauchsskandal in der kath. Kirche hat auch dazu beigetragen.”
Mag sein, hat aber nichts mit der Religionsfreiheit zu tun
“https://www.br.de/nachrichten/bayern/br24live-urteil-bayerns-kreuze-duerfen-haengen-bleiben,TynyxG7”
Sehr hinkend – machste nix
Wenn Ihnen nur ein Scherz als “Bedrohungsszenario” einfällt, ist die Sache vielleicht nicht ganz so wild 😉
Man könnte sich statt eines Gebetsraumes explizit für muslimische SuS auch einen „Raum der Stille“ vorstellen, der allen SuS offensteht und genutzt werden kann-eben auch für das rituelle (Pflicht-)gebet muslimischer SuS. Verbieten kann man dieses Gebet per Gesetz übrigens nicht-solange es nicht stört (bspw. während der Unterrichtszeit etc.)
Ich sehe das Problem darin, dass es ein unendliches Chaos geben würde, wenn alle Glaubensrichtungen, die bei den Schülern/Personal einer Schule vorhanden sind, darauf bestehen, dass auf alle Aspekte ihrer Religion Rücksicht genommen wird. Da kommen in manchen Schulen zehn verschiedene Religionen zusammen.
Übrigens habe ich noch nicht gehört, dass Hindus oder Buddhisten einen Gebetsraum verlangen.
Wie sollen Schulen reagieren, wenn muslimische Schüler religiöse Regeln einfordern?
Eigentlich eine unnötige Frage in einem Land in dem Kirche und Staat getrennt sind und das Grundgesetz Religionsfreiheit garantiert.
Religion ist Privatsache. Das Umsetzen religiöser Regeln ist nicht Sache von Staat und somit auch nicht Sache der Schule.
Eher im Gegenteil.
Religion ist Privatsache. Aufgabe des Staates ist es lediglich darauf zu achten, dass niemand bei der Einhaltung seiner religiösen Regeln behindert wird aber auch, dass er damit nicht die Freiheitsrechte anderer verletzt.
“In einem Land in dem Kirche und Staat getrennt sind…” In Deutschland sind Kirche und Staat nicht getrennt – siehe Kirchensteuer.
“Anders als in anderen Staaten sieht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (..) keine strikte Trennung von Staat und Religion vor. Der Staat wirkt mit Religionsgemeinschaften zusammen – etwa um religiösen Bekenntnisunterricht in den staatlichen Schulen zu organisieren.” Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/staat-und-religion/religionsverfassungsrecht/religionsverfassungsrecht-node.html
Gerne auch hier nachlesen: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-trennung-von-staat-und-kirche-wer-s-glaubt-a-1263926.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Religion ist Privatsache”
Quelle: Bertelsmann Stiftung Ist Religion Privatsache?
Es gibt viele Schulen, an denen nicht nur christlicher Religionsunterricht, sonder auch christliche Gottesdienste stattfinden.
In Bayern hängen immer noch Kreuze in den Klassenräumen.
War bei mir (früher) im Kindergarten so, aber es wäre mein Wunsch als aus der Kirche ausgetretender nicht, dies allen Christen zu verbieten.
Vielmehr sähe ich einen Mehrwert darin, Kindern anderer Religion sowas zu ermöglichen
Darum ging es mir nicht.
Es ging mir um die Behauptung, ein Verbot jeglicher muslimischer Religionsäußerung an Schulen sie in Ordung, weil es eine Trennung von Staat und Religion gebe.
Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.
Mein Missverständnis, sorry
“Religion ist Privatsache.”
Ja, OB und AN WAS man glauben möchte oder auch nicht.
Niemand sprach jemals davon, Religion aus dem öffentlichen Leben zu verbannen.
Nächste Woche regen sich dann die gleichen Leute darüber auf, dass Menschen sich isolieren und Parallelgesellschaften entstehen =/
Ein komplettes Verbot muslimischer Glaubensäußerungen dürfte rechtswidrig sein, wenn gleichzeitig christlicher Religionsunterricht und sogar Gottesdienste zum Beispiel zur Einschulung oder am Schuljahresende stattfinden.
In Schulen sollte es Religionsunterricht geben, welcher alle Religionen abdeckt. Wenn man diesen Paragraphen so dämlich formuliert hat, dass irgendwelche religiösen Spinner*innen (egal welcher Konfession) überall irgendwelche Sonderwünsche anmelden dürfen, weil es in Deutschland ja Religionsfreiheit gibt, dann kann das nur so laufen.
Schön wäre es allerdings, wenn man religiöse Traditionen wie Weihnachten, Zuckerfest und Chanukka und ? (je nachdem, ob es eine große Gruppe von Menschen mit einer weiteren Religionszugehörigkeit gibt) gemeinsam in der Schule feiert, um allen die Möglichkeit zu geben, diese Feste kennenzulernen und sich zusammengehörig zu fühlen.
Da können auch Atheisten mitmachen.
Alles andere sollte außerhalb von Schule erfolgen.
Mich nervt diese Debatte inzwischen wirklich. “Meine Religion ist als besser als deine” – darum geht es irgendwie eigentlich. Und das ist wenig hilfreich, wie man sehen kann.
Ein Iman könnte hier helfen, wenn man ihn den fragen würde. Das habe ich, als ich aufgefordert wurde, auf einer Klassenfahrt die Gebetszeiten einzuhalten und sicherzustellen, dass muslimische Kinder eine eigene Küche erhalten, in denen sie ihre Speisen selbst zubereiten.
Natürlich würde allen Eltern angeboten, eine Begleitung für die Kinder mit zusenden, es wurde angeboten, über die Aufsicht der Lehrer hinaus vor den Zimmern der Mädchen die gewünschte weibliche Aufsicht die Nacht hindurch selbst zu organisieren. Und auch, dass Gebetszeiten vor und nach dem Tagesprogramm berücksichtigt werden. Die weiterhin scharfen Proteste haben mich bewogen, einen örtlichen Iman zu befragen.
Grundsätzlich zeigt sich das Problem, dass scheinbar viele Eltern muslimischen Glaubens wenig über die Regelungen der eigenen Religion wissen. Gebetszeiten können nachgeholt werden, Aufsuchten werden morgens separat gefördert werden können, bei extremen Auslegungen der Essensregelungen können die Eltern Essen mitgeben usw.
Das ganze hat Recht wenig mit Religionsfreiheit mehr zu tun, denke ich.
Schule ist aber nicht Punching all nicht vollzogen er Integration, auf die man immer tüchtig mit dem Fähnchen der Religionsfreiheit ein prügeln sollte.
Denke nach Ihren Ausführungen, Religionsfreiheit bedeutet nicht Egoismus und die Förderung des eigenen Wohls wäre mit der Moral vereinbar. Erklärbar “Normal” wäre, dass jeder Mensch darauf achtet, dass er nicht zu kurz kommt.
Dagegen bin ich mir unsicher: Ist Egoismus kein antrainiertes Verhalten –wäre dieser angeboren. Im Islam wird Egoismus und die Selbstsucht abgelehnt. Egoismus wird als eine Eigenschaft des Teufels angesehen. Diese beschriebene Abgrenzung – unter der man eher gleichgültig und eigennützig handelt – würde ich als bewusst provokatives (selbstbewusstes od. agressives) Verhalten – wie einfordern von “Sonderrechten” – einordnen.
Ich möchte kurz als ein in Deutschland geborenes Kind mit muslimischen Migrationshintergrund, ich bin in den 90 ern zur Schule gegangen (vielleicht war es damals etwas anders) meine Sicht der Dinge erzählen. Ich bin heute Atheistin und war in den Klassen mitunter das einzige Kind mit Migrationshintergrund. Ich war in der Grundschule und hatte eine wirklich sehr tolle Grundschullehrerin. Ich hab in der Grundschule den Wunsch geäußert, dass ich keine Sexualkunde haben möchte, mit der Begründung dass dies zu früh sei. Sie ist tatsächlich darauf eingegangen und der ganze Sexualkundeunterricht wurde wegen mir ausgelassen. Ich hab zu dem Zeitpunkt gar nicht begriffen, dass der Islam unerwünscht ist, als Kind sieht man die Dinge anders, ich fand es sehr sehr lieb von der Grundschullehrerin, dass sie auf mich eingegangen ist. In der Oberstufe hätte ich diesen Wunsch mit dem Islamhass, der sich gebildet hat auch wegen dem World Trade Center Angriff nicht geäußert. Damals gab es noch keinen Islamhass. Es hat mir jedenfalls nicht geschadet, dass sie auf mich eingegangen ist, im Gegenteil. Ich hab auch unseren schönen Holz-Weihnachtsbaum geliebt. Es war eine schöne Grundschulzeit. Ich war mir auch nicht bewusst, dass ich eine Ausländerin bin, das haben mir erst andere Kinder (nicht aus der Klasse gesagt) ich wurde auch ausländerfeindlich von fremden Kindern beleidigt. Ich dachte immer, dass ich dazugehöre und natürlich auch deutsch war, das wurde mir dann dadurch bewusst. Mir wurde dann durch die Fernsehberichterstattung klar, dass Ausländer in Deutschland schlechte Menschen sind und hier nicht gewollt werden. Ich habe mich nicht mehr zugehörig gefühlt und entwickelte eine Sozialphobie. Ich habe in den Klassen 5-6 wirklich ganz tolle Lehrer gehabt, die ich geliebt habe, problematisch wurde es mit dem Lehrerwechsel. Meine Lehrer nahmen mein Herkunftsland als Beispiel wie es nicht sein sollte. Ich bekam rassistische Äußerungen zu hören. Seitdem World Trade Center Vorfall, ist der Islamhass meiner Meinung nach gestiegen. Meine Klassenlehrerin äusserte immer mehr Bedenken gegen den Islam als ob alle Muslime schlecht wären. Was mich tief verletzt hat war, ich habe (meine Noten wurden schlechter) Gebetssalven auf arabisch auf der letzten Seite der Klassenarbeit geschrieben, damit ich eine gute Note hole, das war die einzige Absicht. Meine Klassenlehrerin fragte doof wer auf arabisch etwas im Heft geschrieben hat ( das war lächerlich, ich war die einzige Muslimin in der Klasse) sie unterstellte mir Islamismus, dass ich zum Dschihad aufrufen würde! Ich war so dermaßen erschüttert. Aus Protest und weil sie mich kennen sollte, habe ich nichts dazu gesagt. Sie hat dann eine andere Muslimin in einer anderen Klasse gefragt und die hat ihr erklärt, dass das eine Wunschformel ist, was sie schön formuliert hatte. Seit diesem World Trade Center Angriff sind der Islamhass und die rassistischen Sprüche gestiegen. Ich fühlte mich nicht mehr zugehörig. Auch unter den Mitschülern wurde gegen Ausländer geredet. Als ich klein war habe ich mich immer zugehörig und als deutsch gesehen, das ist seitdem komplett weg.
Vielleicht hilft ja meine Sicht der Dinge irgendwie, muslimische Kinder zu verstehen, deswegen schreibe ich das hier. Wie gesagt, ich bin jetzt Atheistin, kinderlos mit Ende 30, studiert und im Arbeitsleben.
Ernsthaft gefragt: Warum werden Schüler über die sexuellen Orientierung ihrer Lehrer informiert? Die Folgen sind doch vorhersehbar.
Erziehungsarbeit der Eltern im Sinne des Grundgesetzes ist auch nicht mit guten Worten einzufordern. Das zu glauben wäre naiv. Mein Vorschlag: Kindergeld usw. an die Erziehungsleistung anpassen. Kompromisslos.