Beamtenrecht: Wann ist die Besoldung angemessen? Karlsruhe macht konkrete Vorgaben – GEW: “Befreiungsschlag”

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KARLSRUHE. Die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten ist in vielen Bundesländern immer wieder Streitthema. Karlsruhe macht nun erneut Vorgaben für eine angemessene Besoldung. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) betont die grundsätzliche Bedeutung des Urteils – das (auch mit Blick auf die anstehenden Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst der Länder) Konsequenzen haben müsse. Die GEW spricht sogar von einem „Befreiungsschlag“. Rund 600.000 Lehrkräfte in Deutschland sind Beamtinnen und Beamte. 

Da geht’s lang. Foto: Shutterstock

Die Besoldung zahlreicher Berliner Beamtinnen und Beamten war über Jahre verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren in den Jahren 2008 bis 2020 demnach überwiegend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dabei ging es um Gruppen der sogenannten Besoldungsordnung A.

Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Nach dem im Grundgesetz gewährten Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, diesen Menschen und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu bieten, der ihrem Amt angemessen ist.

Mindestabstand zur Grundsicherung – und Anpassung aller höheren Besoldungsgruppen

Seit Jahren gibt es in vielen Bundesländern Streit um die Höhe der Besoldung – der auch immer wieder in Karlsruhe landet. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. So muss sie demnach zum Beispiel mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen. Das bedingt dann auch eine Anpassung aller höheren Besoldungsgruppen aufgrund notwendiger Abstandsgebote.

In seinem Beschluss betont das Bundesverfassungsgericht nun drei Schritte für die gerichtliche Prüfung, ob die Besoldung das Grundgesetz verletzt. Zunächst soll geprüft werden, ob die Mindestbesoldung eingehalten wird. Im zweiten Schritt soll kontrolliert werden, ob die Besoldung an „die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards“ angepasst sei. Falls die ersten zwei Schritte einen Verstoß ergeben, müsse im dritten Schritt geprüft werden, ob dieser eventuell ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. (Az. 2 BvL 21/17 u.a.)

„Erneut mussten Beamtinnen und Beamte bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen, um Recht zu bekommen. Wertschätzung durch den Dienstherrn sieht anders aus“, so kommentiert der dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer das Urteil. Gut und zwingend ist aus Sicht des dbb-Chefs, dass die Entscheidung klare und zeitnahe Umsetzungspflichten enthält: Der Gesetzgeber des Landes Berlin muss bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen treffen.

Geyer weist darauf hin, dass das Urteil zwar nur unmittelbare Auswirkungen für Berlin habe und die entsprechenden Jahre betreffe. Zur Beurteilung, ob Besoldungsregelungen verfassungskonform sind, hat das Bundesverfassungsgericht aber nun seine eigenen Prüfkriterien aus dem Jahr 2020 konkretisiert. Und bei weiteren Verfahren, die andere Länder und Jahre betreffen, stehen noch Urteile aus. Geyer: „Angesichts der Vielzahl an Klagen gegen die Besoldung ist dieser Schritt nachvollziehbar – und ein weiteres Warnsignal für alle Dienstherrn. Welche Konsequenzen sich aus diesen neuen Maßstäben ergeben, werden wir nun intensiv prüfen.“

„Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist kein Selbstbedienungsladen für Politikerinnen und Politiker mit Haushaltsproblemen“

Der dbb-Chef macht mit Blick auf die anstehende Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder deutlich: „Karlsruhe betont im heutigen Urteil wie bereits in der Vergangenheit: Die Gesetzgeber haben eine Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung. Das ist ein weiteres Warnsignal für die Dienstherrn, insbesondere für die Landesregierungen mit Blick auf die Einkommensrunde: Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist kein Selbstbedienungsladen für Politikerinnen und Politiker mit Haushaltsproblemen. Alle Dienstherrn müssen in ihrem eigenen Interesse eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen. Dazu gehört für uns auch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung.“

Auch die GEW meint, die Entscheidung gehe in ihrer Bedeutung und den grundsätzlichen Aussagen weit über die Besoldung im Land Berlin hinaus. „Wir begrüßen sehr, dass das Bundesverfassungsgericht seinen Prüfungsmaßstab für die Amtsangemessenheit der Besoldung erweitert und mit grundsätzlichen Ausführungen auch fortentwickelt hat“, sagt Annett Lindner, GEW-Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik.

Und weiter: „Die Vielzahl gerichtlicher Einzelverfahren zur Besoldung birgt nicht nur, wie das Gericht schreibt, das Potenzial, die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts bis hin zu einer Blockade zu beeinträchtigen. Auch für die Betroffenen und den gewerkschaftlichen Rechtsschutz stellt es eine erhebliche Belastung dar, immer wieder über Jahre Mitglieder zu Geltendmachungen ihrer Ansprüche zu motivieren und dann vor die Verwaltungsgerichte zu gehen. Jetzt werden wir gründlich prüfen, was aus der heutigen Entscheidung für die vielen Alimentationsverfahren der GEW folgt, die in anderen Bundesländern anhängig sind.“ News4teachers / mit Material der dpa

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Petra OWL
1 Monat zuvor

Die Bezahlung stinkt doch schon lange. Erst gibt es in sämtlichen Bundesländern A13 für alle, so dass die Abikorrektur abgeschwächt wird und dann schlagen die Verhandler nur so 2-3 % raus.
Andere Branchen lachen darüber, wo es teilweise über 10 sind.
Schnucki ist 3 Tage im Homeoffice, die Jahresprämie ist üppig, er verdient doppelt und hat auch Lehramt studiert. Tja, er ist abgesprungen!!!
In Rente wird er auch 4 Jahre eher gehen.
4 ganze Jahre müssen Lehrer also länger arbeiten als andere in der Wirtschaft.

Wolfgang
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Lieber Petra,
das hast du richtig erkannt 🙂
Liebste Grüße von uns, du bist spitze!
Warum bezahlt man Lehrer auch so schlecht und findet dann noch so schlechte und unveränderliche Arbeitsplätze vor?

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Erst gibt es in sämtlichen Bundesländern A13 für alle”

Nach meinem Informationen wären Baden Würrtemberg, Rheinland Pfalz und das Saarland allerdings auch Bundesländer der BRD.

https://www.news4teachers.de/2025/11/gew-mahnt-drei-bundeslaender-an-grundschullehrkraefte-finanziell-gleichstellen/

Kohlroulade
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

Genau, sie hat auch davon nicht allzu viel Ahnung. Und sie weiß nicht mal, dass A13 in einem Bundesland ähnlich viel sein kann wie A12 in einem anderen Bundesland. Das lasen wir erst kürzlich und das kann man ja googeln.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Nicht bei Bundesbehörden, da spielt es keine Rolle in welchem Bundesland die Dienststelle angesiedelt worden ist.

Keefer
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

In Bayern gibt’s auch noch A 12!

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

such dir doch einen (neuen) Job. Das Geseiere ist unerträglich.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

Hmmm, ich freue mich immer, von Hasi, Spatzi, Schnucki, Mausi usw. und der tollen Sonnen- und Blümchenterrasse zu lesen … allein mir fehlt noch die konkrete Einladung von Petra, sodass Fräulein Rottenmeier und ich als Fahrgemeinschaft auf ein schönes Getränk und nen Imbiss vom vielgepriesenen Grill bei ihr einfallen können. 😉

Petra OWL
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Hasi geht es super, er ist mittlerweile reingezogen und arbeitet entweder im Wohnzimmer oder Arbeitszimmer.
Bei seiner 35 Stunden Woche kocht er sogar gerne und ist nie gestresst.
Ja, es gibt 2 Arbeitswelten.
Die Einen sind über 40 Stunden draußen am malochen und die anderen bleiben in den eigenen vier Wänden und genießen 6-7 Stunden pro Tag. Über den Freitag sprechen wir lieber nicht 😀 🙂
Habt ihr auch sowas?

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Gen Z sieht es nicht mehr ein, zusätzlich zur 40-Stunden-Woche in Präsenz noch täglich 1-2 Stunden Fahrzeit draufzusatteln: Das sind schnell 50 Stunden pro Woche, die für den Job aufgewendet werden müssen, während andere 35 Stunden pro Woche auf der Terrasse oder im Wintergarten sitzen.

Dazu noch die Fahrtkosten sowie erhöhte Kosten für Verpflegung und Bekleidung: Man kann sich schließlich nicht täglich von der mitgebrachten Wurststulle ernähren (dann lieber frisch gekocht im “Homeoffice”) oder in der Jogginghose herumlaufen.

Auch Arzttermine, Wäsche, Wohnungsreinigung, Entgegenname und Abgabe von Paketen, Haustierhaltung, …: Alle im “Homeoffice” während der “Arbeitszeit” möglich. Für die “Videokonferenz” aktiviert man einfach den Mouse-Wiggler, den KI-Avatar oder hat unvorhergesehene “Internetprobleme”.

Wer in Präsenz arbeitet müsste mittlerweile 50% mehr verdienen, als jemand, der den Tag im “Homeoffice” chillt.

Ihr Mann hat alles richtig gemacht! Großes Vorbild für Gen Z!. Klären Sie Ihre Schüler täglich darüber auf!

Tamina Refi
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Ja, sehe ich auch so. Job 2. Klasse 🙁
Es müsste das doppelte Gehalt sein, wenn andere 3 oder 5 Tage Homeoffice genießen.
Beim Fensehen sind es auch nur 36 Stunden pro Woche und die werden auch von Steuergeldern beglichen.
Was soll das also? Dann bezahlt die Lehrer besser oder stutzt die Deputate runter 🙁

Thomas
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

stimmt leider, Realist.
Deshalb haben wir die 4 Tage Woche bereits und sehr viel online.
Praktisch wie in der Firma nebenan 🙂

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

🙂

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

whaaaaaat? MIch wollt ihr nicht mitnehmen? Ihr gemeinen Kerls!

Realistin
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

und sie haften am Status Quo.
Schon jetzt fehlt der Nachwuchs, genau deshalb!

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Realistin

tue ich das?
Belege fehlen.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

Wie soll sich denn ein Bot einen neuen Job suchen?

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

BOTanik,
BOTe,
BOTswana,
BOTox,
tbc.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Abikorrektur als Besoldungskriterium, wäre mir neu. Ich kenne keinen Regierungsrat, der Abiklausuren korrigiert.

Pete
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Alle Lehrämter studieren mittlerweile gleich lange und danach richtet sich die Besoldung. Nicht nach selbst ausgedachten Kriterien, wie die Korrektur der Abiklausuren…wäre ja noch schöner.

Petra OWL
1 Monat zuvor
Antwortet  Pete

Was glauben sie, wie lange eine Abituraufgabe zu erstellen ist und die Stunden zu planen sind. Die Korrekturen dauern auch um ein vielfaches länger.
Deshalb brauchen wir ja die 4 Tage Woche.

Pete
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Die 4 Tage Woche brauchen aber nicht nur die Lehrkräfte in der Oberstufe. Die Arbeitsbelastung ist in allen Bereichen sehr hoch. Weiß nicht, warum sie scheinbar etwas gegen vernünftige Bezahlung für alle Lehrkräfte haben.

Ça me fatigue
1 Monat zuvor
Antwortet  Pete

In der Sek1 hat man dafür eine wesentlich höhere psychische Belastung inklusive Lärmbelastung. Auch due Inklusion schlägt dort mehr zu Buche.
Abiklassen enden nach dem Abitur. Danach haben die LuL, die diese unterrichtet haben, weniger Regelunterricht. Das nimmt zwar nicht den Stress in der Hochphase, aber es kompensiert dennoch. Bitte nicht immer nur einzelne Fakten herausstellen, sondern ganzheitlich betrachten.
Wir sitzen alle im gleichen Boot und sollten alle fair behandelt werden.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Ça me fatigue

„ Abiklassen enden nach dem Abitur. Danach haben die LuL, die diese unterrichtet haben, weniger Regelunterricht.“

Sie meinen, nach den schriftlichen und mündlichen Prüfungen und 70h-Wochen (weil fristgerechte Erst-, Zweit- und Drittgutachten) Mitte bis Ende Juni? Im Schnitt 3 Wochen vor Ferienbeginn?Sowohl während als auch nach der Abiturzeit sind wir selbstverständlich auch im Vertretungsunterricht eingesetzt. Ich persönlich habe in den letzten 20 Jahren keine Entlastung nach dem Abi gehabt, welche die Mehrarbeit während des Abiturs auch nur ansatzweise ausgeglichen hätte…

Pete
1 Monat zuvor
Antwortet  Ça me fatigue

Ich sage ja nichts anderes und fand die Herleitung einer höheren Bezahlung aufgrund von Abiklausuren einfach recht absurd.

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  Ça me fatigue

Weniger Regelunterricht in ein.Kurzen Schuljahr bedeutet zwei bis drei Wochen ohne LK und nur, wenn der Vertretungsplan das hergibt. Das reicht wohl nicht aus, um die ganzen Korrekturzeiten zu kompensieren.

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  Ça me fatigue

Auf dem Gymnasium hat man Sek I und Sek II, also psychische mit Lärmbelastung ind Abi-Aufwand. Juhuuu. Das Beste aus beiden Welten.

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

“Abituraufgabe zu erstellen
Hääääääääää? OWL ist doch auch NRW, wo es ein Zentralabitur gibt.
Außer, und das engt den Kreis ein, in Kunst…

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

Kunst, Musik, Informatik, diverse Sprachfächer.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

Die Lipper sind sehr eigen. Vermutlich sehen die Punktationen einen lipper Sonderweg vor.

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

stimmt, mit ihrem Zögern haben sie es noch nicht einmal in den Namen des Bundeslandes geschafft. Für das Wappen hat es dann doch noch gereicht.

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

Mündliche Prüfungen müssen die LuL selbst erstellen. Inkl. Erwartungshorizont, Punkteverteilung und passender Gewichtung in allen AFBs.

Sepp
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Was glauben sie, wie lange eine Abituraufgabe zu erstellen ist und die Stunden zu planen sind.

Ich frage mich, ob Sie wirklich in der Oberstufe unterrichten:

In den letzten Jahren habe ich für das Erstellen von Abituraufgaben genau 0,0 Stunden benötigt. Denn wir haben ein Zentralabitur!
Da meine Fächer immer ein Abitur mit Experiment beinhalten, ist das etwas nervig, vorher die Versuche mehrere Nachmittage vorzubereiten und gründlich durchzutesten. Aber die Aufgaben selbst muss man nicht erstellen.

Wenn man seine Fächer mag und gut beherrscht, finde ich die Unterrichtsvorbereitung für die Oberstufe und den Unterricht dort auch deutlich angenehmer als für die Mittelstufe. Dank Leistungskursen kann man schönen Unterricht machen, ohne zig Methoden- und Sozialformwechsel einplanen zu müssen und ohne diverse Differenzierungen und Hilfen. Dazu hat man kaum Disziplin-Probleme.
Klar, die die Experimente sind mehr und aufwändiger vorzubereiten, aber das macht dennoch Spaß.

Ganz ehrlich, mit einer reinen Sek I-Lehrkraft würde ich nicht tauschen wollen.

Und die Vier-Tage-Woche ohne deutliche Reduzierung der Deputatsstunden werden niemandem helfen, sondern den Unterricht und alle weiteren Tätigkeiten einfach nur viel stärker verdichten.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Und ich darf mit Informatik regelmäßig Abiturvorschläge erstellen. Da gibts kein Zentralabitur.

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Vorschläge … an wen?
*duck* und *weg* 🙂

Ich nehm den AVL-Baum …. und, ich hätte gerne den B*-Baum 🙂

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Im wenn man Pech hat, wird die Schule ausgewählt, um die Aufgaben für das Landesabitur zu erstellen und das ist echt aufwendig. Wir waren in mehreren Fächern schon dafür zuständig. Da sitzt man Tage dran und muss alles besprechen usw. Bis das raus gehen kann.

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  laromir

alle wieviel Jahre ist das denn der Fall?
Bei uns zuletzt 2015.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Es gibt immer noch mündliche Prüfungen, für die die Prüfungsaufgaben und der Erwartungshorizont nicht zentral erstellt werden.

Ceterumcenseo
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Wer erstellt denn die Aufgaben des Zentralabiturs? Macht das der erwähnte Regierungsrat? In Ba-Wü müssen das selbstverständlich die Lehrer machen, indem diese Abiturklausurvorschläge einreichen müssen und dem Fachausschuss zur Genehmigung vorgelegt wird.
Lg

vhh
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Wieso müssen Lehrer länger arbeiten? Weil die 67 Jahre auch für Beamte gelten? Ich komme als angestellter Lehrer auch nicht vor 67 raus, da hat wohl eher Schnucki einen Sonderweg.
Bitte weiter mit den Kommentaren und den Klagen über Unterbezahlung, Überarbeitung und überhaupt, ich habe etliche Jahre selbständig gearbeitet und das lässt mich über das Verständnis dieser Begriffe immer wieder grinsen. Wurde irgendwer gezwungen, sich einen Beruf mit einem Monopol-Arbeitgeber zu suchen?
Was waren wir doch doof, Generation 60er Jahre, die Übereinkunft Arbeitskraft gegen Lohn ernst zu nehmen. Wird das lustig, wenn Generation Z und was noch nachkommt in den nächsten Jahrzehnten Bekanntschaft mit dem Leben macht. Jeden Tag kostenlose Comedy.

Kohlroulade
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Wer geht früher in Rente oder Pension als mit 67 und hat keine Abzüge? Wie meinen Sie das? 67 haben jetzt im Prinzip alle, also mit Übergang, aber dann doch erstmal alle.

Wer früher in Rente oder Pension geht, hat Abzüge.

Kleopas
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Und in Frankreich ist die Erhöhung (!) auf 64 Jahre erstmal auf Eis gelegt, die Franzosen müssen früher in Rente gehen. Es lebe die Solidarität in der EU!

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Kleopas

Die EZB wird Frankreich “retten”. Geht nicht anders.

Der einzige, der nicht geretten werden kann und darf ist Deutschland, denn Deutschland “garantiert” aus Sicht der Kapitalmärkte die Werthaltigkeit des Euro. Wenn Deutschland trotzdem von der EZB gerettet werden müsste, ist der Euro Geschichte. Und das DARF nicht passieren.

S.B.
27 Tage zuvor
Antwortet  Petra OWL

Wie oft noch?

Weidemann J
6 Tage zuvor
Antwortet  Petra OWL

Nach der Wirtschaftsjournalistin Anja Kohl,ARD will auch der Öff.Dienst so viel verdienen wie die unter intern.Konkurrenz stehende Industrie.Da lachen doch die Hühner.Wer überwacht schon die Leistung der Lehrer,wenn Dtld.bei Pisa weiter zurückfällt und zieht einkommensrelevante Konsequenzen?

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

„Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist kein Selbstbedienungsladen für Politikerinnen und Politiker mit Haushaltsproblemen“
Eben! Wir sind doch keine Kinder, Infrastrukur, Klimaschutz oder Zukunftsinvestitionen!

Kohlroulade
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Gilt das dann nicht aber auch für die versicherungsfremden Leistungen, die aus der Rentenkasse bezahlt werden? Wann schiebt Karlsruhe dem mal einen Riegel vor oder verbietet es sogar?!

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Keine Ahnung. Legen Sie Klage ein

Realistin
1 Monat zuvor

Es muss eine amtsangemessene Alimentation geben.
Deshalb muss es:
4-Tage Woche
30 % Homeschooling
17 % Gehalt rauf
DB & GK online
geben.
Alles andere ist nur noch ungerecht und mit anderen vergleichbaren Branchen nicht mehr händelbar. 3-4 Tage Homeoffice kann man gar nicht in Worte fassen, Nachbarn lachen sich gegenseitig aus.

S.B.
1 Monat zuvor
Antwortet  Realistin

Wie oft noch?

Thomas
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Wir haben die 4 Tage Woche auf freiwilliger Basis bei uns und sie können alle Konferenzen online machen. Praktisch wie in der Firma nebenan.
Wir sind so froh darüber, es erleichtert das Leben seit Covid total 🙂

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Realistin

Sie verwechseln unGleichheit mit unGerechtigkeit. Mal wieder.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

Was ist mit unRechtmäßigkeit ?

Nnrif
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Nicht so schnell. Erstmal muss geklärt werden, wer denn entscheidet, was Ungleichheit und Ungerechtigkeit überhaupt ist.

Rüdiger Vehrenkamp
1 Monat zuvor

Wobei das Meckern auf hohem Niveau ist. Mir war von Anfang an bewusst, dass in der sozialen Arbeit weniger Geld zu verdienen ist als in einer Schule als Lehrkraft. Aber man hat doch als Lehrerin oder Lehrer durchaus ein erträgliches Einkommen im Vergleich zu vielen anderen Branchen. Ich bin dafür, dass Lehrer gut verdienen – doch das tun sie bereits, insbesondere mit Blick auf andere Länder.

dickebank
1 Monat zuvor

Masterabsolventen verdienen auch in anderen Branchen nicht schlechter.
Und im ÖD erhalten alle Masterabsolventen die gleiche Eingangsbesoldung – egal ob Leutnant mit Hecke, Polizeirat, Regierungsrat, Bergrat oder Studienrat.

JonasG
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist falsch. In vielen Bundesländern bekommen Grundschullehrer trotz Masterabschluss noch A12. In NRW sogar noch bis August 2026

blau
1 Monat zuvor
Antwortet  JonasG

In NRW aber mit Zulage

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  JonasG

A12 plus Angleichungsbetrag. Die Angleichung der Altlasten erfolgt stufenweise.

Kohlroulade
1 Monat zuvor
Antwortet  JonasG

Das ist aber ebenfalls falsch. In den meisten Bundesländern bekommen Grundschullehrer inzwischen A13. Allerdings ist das mitunter kaum mehr als A12 in einem anderen Bundesland.

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

A12 A13 tabellen zeigt euch => https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Ich habe Ihnen das neulich schon einmal erklärt. Es wird im öffentlichen Dienst nach Stelle bezahlt. Stellen sind in einer Entgeltstufe eingruppiert.
Als Erzieher ist man in der entsprechenden Stufe eingruppiert, völlig unerheblich, ob man einen Master oder einen Nobelpreis hat oder promoviert wurde.
Mehr Geld gibt es dadurch nicht.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Voraussetzung für die Besetzung einer Stelle ist aber ein bestimmter Bildungsabschluss. Mit EESA werden Sie nicht auf eine Stelle der Laufbahngruppe II, 1. oder 2. Einstiegsamt berufen werden.
Sollten Sie mit abgeschlossener Promotion eine Stelle im mittleren Dienst anstreben, wird sich der PR vehement dagegen stemmen.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Gerade aus dem pädagogischen, sozialen Bereich kann ich Sie da mit einer Vielzahl von Beispielen versorgen.
Ich will aber nicht so viel schreiben, deshalb belasse ich es bei einem:

Erstkraft in einer Kita, vulgo Erzieher. Erzieherausbildung vorausgesetzt. Tariflichliche Eingruppierung hier E 8a, wenn ich es gerade richtig im Kopf habe.
ABER laut hier geltender Positivliste darf man auch nach Lehramtsstudium und erstem Staatsexamen als Erzieher in der Kita arbeiten.
Aber auch nach Lehramtsstudium mit Staatsexamen gibt es als Erstkraft in der Kita nur E 8a.

Oder vielleicht doch ein zweites:

Hier gibt es die Besonderheit der Vorschule. Um als “Vorschullehrer” arbeiten zu können wird ein abgeschlossenes Pädagogikstudium vorausgesetzt. Tarifliche Eingruppierung E 10.
ABER alle anderen Stellen, bei denen ein abgeschlossenes Pädagogikstudium oder ein Studium der sozialen Arbeit vorausgesetzt werden beginnen bei E 11.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Sonderheit der PH in BaWü.
E11 ist aber gem. TV-L auch in anderen Bundesländern die Eingruppierung für nicht-grundständige Lehrkräfte im GS- und SekI-Bereich.

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Ja … die E-Stufen sind Angestellten-Tarife
Tarifgerecht eingruppiert zu sein kann sich ganz schön unfair anfühlen.

Die überwiegende Tätigkeit bestimmt die Eingruppierung nach TV-L Entgeldordnung.

Und wenn man sich nicht anstellen muss, dann ist man gebeamt achne verbeamtet worden… Da sind dann die E-Tabellen eher nicht mehr die richtigen.

Nnrif
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Nein. Der PR stemmt sich nicht dagegen, da das nicht dessen Aufgabe ist.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Dann verstehe ich allerdings nicht, warum Seiteneinsteiger nicht sofort die 13 bekommen, obwohl sie als Lehrer eingestellt werden.
Können Sie mir das bitte noch mal erklären, wenn’s doch nach Stelle und nicht nach Qualifikation geht?

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Nach TVL wird man in jedemfall eine Entgeldgruppe tiefer eingestellt, wenn die formale Qualifikation fehlt und zwar ist das für alle Berufsgruppen und Sonderfälle dasselbe

https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/tv-l

Anlage A zum TV-L Entgeltordnung zum TV-L
Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen

Entgeltordnung Lehrkräfte
  Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) (Stand: 02.03.2019)
  Eingruppierung (Anlage zum TV EntgO-L)

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Sporack

Das ist ja das, was ich meine: die Ausbildung spielt eine Rolle bei der Entlohnung für eine bestimmte Stelle.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Und ich dachte schon die Stelle wäre durch ein Stellenprofil beschrieben, dass die Anforderungen an den Bewerber (m/w/d) festlegt.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Dann lesen Sie einmal aktuelle Stellenausschreibungen vor allem im pädagogischen Bereich.
“Ausbildung/Studium A, B,C,D,E,F oder vergleichbare Qualifikation”: ist da gerne zu lesen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Ausbildung/Studium – nur mit welchem Abschluss?
Bachelor-Degree und staatl. gepr. entsprechen in etwa. Master ist dann nochmal was Anderes.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das hängt ja immer von den entsprechenden Äquivalenz- und Referenzrahmen ab und wenn man einmal ehrlich ist, von der Personalnot.

Ausbildung und Fachwirt equals what? Mindestens Bachelor. Ist schon alles ziemlich unübersichtlich.

Letztlich steht in den Tarifverträgen auch selten etwas von der Ausbildung sondern es wird die Tätigkeit definiert.
Sinngemäß:”plant eigenverantwortlich und trifft eigenverantwortliche Entscheidungen.”
In den Ausschreibungen und in der Praxis wird das dann einem gewissen Bildungs-, Ausbildungsgrade zugeordnet.

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Gut das es Personalräte gibt, die regelmäßig in Diskussionen bzgl. Stellenbeschreibungen und Ausschreibungstexte gehen.
(Nur schade, dass den örtlichen Personalräten es nicht möglich ist, Gehaltsverhandlungen für das Kollegium zuführen … )

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

DQR.

Btw in jeder Stellenausschreibung steht das Anforderungsprofil, zu dem auch der erforderliche Bildungsabschluss gehört. Und dazu gehört bei Stellen, die im Eingangsamt mit A13/E13 ausgeschrieben werden, ein mit Master-Degree abgeschlossenes Hochschulstudium und das erfolgreich beendete 2. Staatsexamen.
Auf der anderen Seite ist es durchaus möglich für Laufbahnbeamte des gehobenen Dienstes (Inspektorenlaufbahn) mit FH-Diplom oder Bachelor-Degree den Aufstieg in eine A13-besoldete Stelle zu erreichen. Dies führt aber nicht zum Laufbahnwechsel.

447
1 Monat zuvor

Sobald Sie in die DETAILS der echten Arbeit vor Ort Einblick nehmen – da sieht es ganz schnell ganz, ganz anders aus.

Klar verdienen Lehrer in vielen Ländern faktentagesschaugecheckt™ weniger – nur, wie GENAU gestaltet sich die Arbeit ?

Ich verrate so viel:

Das komplette Ultrapaket “‘Schland-Lehrkraft, nix zu sagen, für alles verantwortlich und auf Zuruf schön quasi unbegrenzt Stunden draufsatteln” – DAS bekommen Sie fast nirgendwo.

Und dort wo Sie es (auf dem Papier, dann aber keinesfalls von echten Doppelakademikern) bekommen, ist “Kehrer” für jeden der was erreichen will und kann eine Zwischenstation mit schneller Wechselzeit (GB zum Beispiel) und/oder was bei uns ‘ne Klassenarbeit ist, ist da eine Abschlussarbeit.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Was ist denn ein Doppelakademiker?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Vermutlich eine multiple Persönlichkeit:) Fachkreise sprechen von Bipolarität.

Sternschnuppe
1 Monat zuvor

Das ist nicht der Punkt. Es geht darum, dass die Bezahlung verfassungswidrig ist. In Hessen ist das auch so. Da gab es jede Menge Nullrunden, die auch verfassungswidrig waren. Es geht um eine gerechte Bezahlung nicht mehr und nicht weniger.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  Sternschnuppe

“Es geht um eine gerechte Bezahlung nicht mehr und nicht weniger.”
Nee, es geht um die juristische Basis der Besoldung. Mit “gerechter” Bezahlung hat das so gar nichts zu tun.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Folglich die “rechtmäßige” Eingangsbesoldung der Stellen im ÖD.
Es geht folglich zum einen um den Abstand zum Mindestlohn und zum anderen um die Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen.
Dadurch dass in den vergangenen Jahrzehnten die unteren Besoldungsgruppen von Mindestzahlungen und nicht von prozentualen Anstiegen profitiert haben, hat sich der Besoldungsunterschied zwischen A2 (A1 ist ohnehin schon gestrichen) und A16 sukzessive geschrumpft.

Interessant wäre zu erfahren, wie sich die ab 2027 neu festgesetzten Besoldungen auf die nicht vorhandene Parallel-Tabelle für Angestellte im ÖD auswirken würde. Da gäbe es doch einmal einen Ansatz für die nächsten Tarifrunden zum TV-L (TV-H) und des TVöD.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

“Es geht folglich zum einen um den Abstand zum Mindestlohn…”1
Nee, geht, ging es nicht. Es ging um einen Abstand zu Sozialleistungen unter Berücksichtigung des Aspekts, damit eine Familie ernähren zu können.
Der Abstand zum Mindestlohn war jederzeit gewahrt. Mit Mindestlohn kann man keine Familie ernähren.

Beim Mindestlohn ist die Frage, in man damit eine Familie ernähren kann unerheblich.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Weshalb dann die Aufstockung?

Die Höhe der Grundsicherung sollte durch eine VZ-Beschäftigung zum Mindestlohn aber schon übertroffen werden.
Von der Grundsicherung und vom Mindestlohn kann auch niemand eine Familie ernähren, geschweige denn sich selbst. Deshalb gibt es ja auch zusätzlich noch Wohngeld.

Da sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ja bei der Ermittlung des Medianeinkommens berücksichtigt werden, haben sie schon Einfluss auf eine amtsangemessene Besoldung nach Maßgabe des Karlsruher Urteils.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Man sollte hoffentlich davon ausgehen dürfen, dass zumindest das Ziel von Verfassung und Gesetzen Gerechtigkeit ist. Da wäre dann zumindest ein Berührungspunkt.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Gerechtigkeit ist eine moralphilosophischen Kategorie (schwer genug) und keine juristische.
Was Entlohnung betrifft, könnte man auch noch ökonomische Aspekte betrachten.

Nach meinem moralphilosophischen Kompass sollte jeder Polizist, jeder Feuerwehrmann, jeder Sanitäter (u.a. Einsatz von Leib und Leben und Retten von Leib und Leben) besser bezahlt werden als ein Lehrer.
Es geht aber offensichtlich nicht nach moralphilosophischen Erwägungen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Der PHK und der Brandamtsrat werden doch genauso besoldet wie Lehrkräfte.
Erste PHK und Brandobersmtsräte erhalten ebenfalls A13. Der Unterschied zu Lehrkräften ist der erforderliche akademische Bildungsabschluss, ein Bachelor-Degree.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Genau so ist das. Aber viele verstehen das nicht. Beamtenrecht ist aber auch ne Seuche.

Sternschnuppe
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Genau. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet juristisch. Punkt. Ich gehe mal davon aus, dass die ihren Job können.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Sternschnuppe

Nee, deshalb haben die Senate jeweils acht Richter. Schwarmintelligenz, die Mehrheit hat Recht

Sternschnuppe
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das zeugt für mich von wenig Respekt vor dem höchsten Gericht. Nicht mein Ding.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Sternschnuppe

Is mir schnuppe.

Die Demokratie bzw. das GG verteidigen muss schon die Zivilgesellschaft. Das BVerfG kann nur dafür sorgen, dass der Gesetzgeber sich nicht darüber hinwegsetzt, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Das ist die Patronatsaufgabe der Karlsruher Verfassungsrichter. Dass die Senate ihre Beschlüsse mit Mehrheit feststellen ist doch in Ordnung, denn die sind ja nicht gleichgeschaltet, sondern vertreten unterschiedliche Standpunkte.

Sternschnuppe
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das Gericht ist nur dem Gesetz veroflichtet und nicht Ihrer persönlichen Meinung.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Sternschnuppe

An deren Auslegung, über die sie mit Mehrheit befinden. Wäre alles so eindeutig geregelt, wie Sie vermuten, es bräuchte die beiden Senate nicht. Die Richter und Richterinnen entscheiden auf der Grundlage des GG, verpflichtet sind sie aber nur ihrem Gewissen. Das macht die Unabhängigkeit aus.

Sternschnuppe
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist falsch. Politiket sind ihrem Gewissen verpflichtet, Richter dem Gesetz.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Sternschnuppe

Sowie der Herr Filbinger, der Freisler und die vielen, die nach 45 genau das als Mantra vor sich hergetragen haben. Alle haben nur nach recht und gesetz gehandelt …
Wie äußerte sich noch einmal die Disproportionalität von Nahrungsaufnahme und Vomitus?

Sternschnuppe
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist nicht der Punkt. Richter haben sich an das Recht zu halten. Alles andere würde gar keinen Sinn machen. Das Recht auch immer eine Auslegungssache ist, ist auch klar. Und klar ist auch, dass gesprochenes und geschriebenes Recht sich unterscheiden. Das Recht muss den Bedürfnissen der sich verändernden Gesellschaft und Lebenswelt angepasst werden. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung. Tatsache bleibt, das Recht ist für Richter bindend.

Heiner M. K.
1 Monat zuvor
Antwortet  Sternschnuppe

Warum sind Nullrunden verfassungswidrig??
Oder gilt das mal wieder nur Für die Beamten?
Nullrunden sind die Regel, wenn nicht genug Geld da ist.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Heiner M. K.

Wie erst kürzlich gerichtlich festgestellt wurde, muss sich die Besoldung jährlich u.a. der allgemeinen Tarifentwicklung und der Inflation gemäß weiterentwickeln. Daher sind Nullrunden für Beamte spätestens jetzt verfassungswidrig.

Sternschnuppe
1 Monat zuvor
Antwortet  Heiner M. K.

Fragen Sie das Verwaltungsgericht.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Heiner M. K.

Warum sind Nullrunden verfassungswidrig??”

Weil Nullrunden bei Beamten gerne als “Sparbeitrag” in den öffentlichen Haushalten eingeplant werden, weil man sich nicht mit Wählerschichten und Lobbyisten anlegen will, die man für wichtiger hält.

Kohlroulade
1 Monat zuvor

Ja, genau, was folgt denn nun daraus?

Und was hat das für die rund 200.000 angestellten Lehrer zu bedeuten? Geraten die noch mehr ins Hintertreffen oder ziehen die mit an? (Klärt das die GEW nun auch?)

vhh
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Das war jetzt rhetorisch, oder? Diese Frage wird sicherlich ohne Verfassungsgericht, per Verwaltungserlass oder durch Gründung einer Kommission geregelt…

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Die haben wie immer die Arschkarte.

Ça me fatigue
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Danke! Das wollte ich auch fragen.

Peter Parker
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Dafür gibt es Tarifverhandlungen, die nächsten stehen gerade vor der Tür.
Aber scheinbar sind die Angestellten der Länder mit ihrem Gehalt sehr zufrieden, bei den niedrigen Forderungen der Arbeitnehmerseite.

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Diese werden erneut und noch mehr ins Hintertreffen geraten, so meine Prognose.
War ja bei der Erhöhung des Beamten-Kindergeldes so.
Und in der laufenden Tarifrunde werden wohl eher keine neuen Forderungen aufgestellt, da sei ver.di vor (Der Dualismus Beamte-Angestellte spielt bei denen so gut wie keine Rolle, weswegen sie die legitimen GEW Forderungen wohl eher ignorieren werden. Und wer außer ver.di geht schon streiken? Die ca. drei angestellten LuL, die die Arbeit niederlegen sind eben keine Macht).
Der Abstand zu den Bezügen wird sich noch weiter vergrößern.
Können diese These im März/AApril ja mal verifizieren oder ggf. falsifizieren.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Wie kommen Sie darauf, dass das Urteil Auswirkungen auf die Tarifverträge im ÖD haben könnte? – Sie unverbesserlicher Optimist!

Sandkatze
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Berlin hatte in den besagten Jahren bereits mehr angestellte als verbeamtete Lehrer. Da bin ich auch neugierig, wie die das lösen.

Carsten
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Das ist interessant. Wird es zwei Bruttotabellen geben ? Was ist, wenn das Tarifergebnis der GEW hinter den korrigierten Beamtentabellen, die gemacht werden müssen, zurückbleibt ?

Ellenbogen
1 Monat zuvor

Bundesverfassungsgericht: Beamtenbesoldung in Berlin war über Jahre verfassungswidrig

https://flip.it/q2X3KO

Danach geht es doch aber nur um die unteren Besoldungsgruppen, die nicht genug Abstand hatten zu, keine Ahnung, schon wieder vergessen, Mindestlohn oder irgendsowas… Sorry. Wer kann es erklären?

Heiner M. K.
1 Monat zuvor
Antwortet  Ellenbogen

Keine Sorge, ihr kommt nicht zu kurz!

T.j.
13 Tage zuvor

Das Bundesverfassungsgericht urteilt schön wer Urteil den da Richter die Beamte sind. Also Personen die davon profitieren genauso wie Politiker ihre Diäten selbst bestimmen.
Ich finde das Lehter (Beamte)gut Bezahlt werden wenn man ihre zusätzlichen Leistungen mit Rechnet haben Sie ein sehr gutes Einkommen. Wenn man an die spätere Pension denkt so wie so.
Die Aktuelle Debatte über das Beamten tum sagt doch alles kann Deutschland sich diesen Luxus noch Leisten?

Weidemann J
8 Tage zuvor

Grundlage einer Besoldung sollte der vom BVerfG erwähnt Leistungsgedanken sein.Und wenn Dtld bei Pisa weiter zurückfällt,ist eigentlich kein Platz für 10% Gehaltserhöhung für Beamte wie vor kurzem in Hessen.Es besteht kein Grund den Steuerzahler weiter zu belasten,in einem Land wo das Vertrauen der Bevölkerung in die Politbürokratie die Zukunft zu meistern,schwindet.Ihr,der Polbür. ist anscheinend kein Argument zu billig,um sich weitere Milliarden zu zuschieben.