BERLIN. Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Beamtenbesoldung in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt – mit Folgen weit über die Hauptstadt hinaus. Für die rund 600.000 verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland ist das Urteil deshalb relevant, obwohl sie nicht zu den unteren Besoldungsgruppen gehören, um die es vordergründig geht. Denn Karlsruhe stellt zentrale Strukturprinzipien der Besoldung neu auf – insbesondere das Abstandsgebot, das auch die Lehrerbesoldung betrifft.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung markiert einen Einschnitt mit bundesweiter Tragweite. Zwar ging es formal um die A-Besoldung des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020, tatsächlich aber setzt Karlsruhe neue Maßstäbe für das gesamte Besoldungsrecht der Länder. Davon betroffen sind auch die rund 600.000 Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland, die als Landesbeamte besoldet werden – nicht, weil sie am unteren Rand der Besoldung stehen, sondern weil das Gericht zentrale Strukturprinzipien der Beamtenbesoldung neu justiert.
Der Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September (veröffentlicht im November) erklärt die Berliner A-Besoldung in über 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen für verfassungswidrig (News4teachers berichtete). Über einen Zeitraum von zwölf Jahren habe das Land Berlin seine Beamten vielfach nicht amtsangemessen alimentiert. Zugleich weist das Gericht darauf hin, dass bundesweit rund 70 weitere Verfahren anhängig sind. Verwaltungsgerichte und Widerspruchsbehörden sehen sich seit Jahren mit einer wachsenden Zahl von Klagen konfrontiert, während Gewerkschaften ihre Mitglieder regelmäßig zu Widersprüchen gegen ihre Besoldungsbescheide auffordern.
Der Bonner Staatsrechtler Sinan Kurt, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn, ordnet die Entscheidung auf dem Verfassungsblog als grundsätzliche Neuaufstellung ein. Das Bundesverfassungsgericht, so Kurt, reagiere nicht nur auf Berliner Versäumnisse, sondern auch auf die zunehmende Überlastung der Gerichte. Angesichts der „außerordentlichen Vielzahl an Verfahren“, die bereits anhängig seien, drohe die Verfassungsgerichtsbarkeit an die Grenzen ihrer Funktionsfähigkeit zu gelangen. Um effektiven Rechtsschutz weiterhin zu gewährleisten, habe der Senat seine Prüfungsmaßstäbe vereinfacht und zugleich verschärft.
„Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren“
Zentral ist dabei das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Diese Alimentation ist nach ständiger Rechtsprechung kein Entgelt für konkrete Dienstleistungen, sondern Teil eines besonderen Dienst- und Treueverhältnisses. Sie soll die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten sichern und damit eine funktionsfähige, rechtsstaatliche Verwaltung gewährleisten.
In der aktuellen Entscheidung verknüpft das Bundesverfassungsgericht diesen Gedanken ausdrücklich mit dem Schutz der freiheitlichen Demokratie. In der Urteilsbegründung heißt es: „Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. Es hat – im Zusammenwirken mit dem Lebenszeitprinzip – vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung zu gewährleisten.“ Auf diese Weise sichere das Berufsbeamtentum „das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab“.
Ein wesentlicher Teil des Beschlusses betrifft die Frage der Mindestbesoldung. Hier verabschiedet sich das Gericht von seiner bisherigen Orientierung an der sozialen Grundsicherung. Bislang galt eine Besoldung als verfassungsgemäß, wenn sie das Niveau der Grundsicherung um mindestens 15 Prozent überstieg. Diese Schwelle, so Karlsruhe, verwische den qualitativen Unterschied zwischen einer lebenslangen Beamtenalimentation und einer „leistungslos bezogenen Grundsicherung“.
Künftig ist deshalb ein neuer Maßstab entscheidend: die sogenannte Prekaritätsschwelle. Sie liegt bei 80 Prozent des Medianäquivalenzeinkommens und basiert auf anerkannten Daten der Armutsforschung, insbesondere der OECD. Diese Schwelle markiert die Grenze zu einem realen Armutsrisiko und orientiert sich stärker an gesellschaftlicher Teilhabe als an bloßer Existenzsicherung. Wird dieses Mindestniveau unterschritten, ist die Besoldung automatisch verfassungswidrig; weitere Prüfschritte entfallen.
Für Lehrerinnen und Lehrer ist diese Neudefinition der Mindestbesoldung allerdings nicht der zentrale Punkt. Sie befinden sich in der Regel nicht in den unteren Besoldungsgruppen, die typischerweise von Mindestproblemen betroffen sind. Die eigentliche Bedeutung der Karlsruher Entscheidung für den Lehrerberuf liegt an anderer Stelle – beim sogenannten Abstandsgebot.
Das Abstandsgebot ist Ausdruck des Leistungs- und Laufbahnprinzips des Berufsbeamtentums. Es verlangt, dass die Besoldung die unterschiedliche Wertigkeit der Ämter widerspiegelt. Höherwertige Ämter müssen spürbar besser besoldet sein als niedrigerwertige. Diese Abstände dürfen nicht durch politische Sparmaßnahmen oder technische Berechnungsmodelle ausgehöhlt werden.
Hier setzt die verfassungsrechtliche Kritik an vielen jüngeren Besoldungsreformen der Länder an. Um verfassungswidrig niedrige Besoldung am unteren Rand zu korrigieren, haben zahlreiche Länder nicht die Grundgehälter insgesamt angehoben, sondern auf ergänzende Zuschläge gesetzt – etwa Familienzuschläge oder sogenannte Ergänzungszuschläge zur Sicherung der Mindestbesoldung. Teilweise werden dabei pauschal Partnereinkommen unterstellt, um das rechnerische Haushaltseinkommen anzuheben.
Das Bundesverfassungsgericht macht nun deutlich, dass solche Zuschläge bei der Prüfung der Besoldungsstruktur nicht ausgeblendet werden dürfen. Entscheidend seien alle Besoldungsbestandteile, die strukturell dem Grundgehalt ähneln. Ergänzungszuschläge, die eine verfassungsgemäße Mindestbesoldung sicherstellen sollen, seien daher bei der Prüfung der Binnenabstände zwischen den Besoldungsgruppen einzubeziehen.
Die Folge ist erheblich: Werden untere Besoldungsgruppen durch Zuschläge überproportional angehoben, ohne dass mittlere und höhere Gruppen entsprechend mitwachsen, schrumpfen die Abstände im Besoldungsgefüge. Das kann dazu führen, dass Besoldungsgruppen, die oberhalb der Mindestschwelle liegen – etwa die klassischen Lehrerbesoldungen in A12 oder A13 –, dennoch verfassungswidrig alimentiert sind, weil die systematische Staffelung der Ämter nicht mehr gewahrt ist.
„Beamtenbesoldung ist zuallererst nach der Bedeutung des Amtes zu bemessen“
Diese Einschätzung deckt sich mit der Analyse des Hamburger Staatsrechtlers Prof. Ulrich Hufeld, der sich in der WirtschaftsWoche ausführlich zu den Karlsruher Entscheidungen äußert. Hufeld betont, dass überall dort, wo der Gesetzgeber das Alimentationsprinzip verletze, die verfassungsrechtlich garantierte Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten nicht eingehalten werde. Die Karlsruher Richter hätten „exakt nachgerechnet und aufgedeckt, dass das immer wieder vorkommt – zuletzt in der Grundsatzentscheidung vom 17. September 2025 für die Berliner Besoldungsordnungen im Zeitraum 2008 bis 2020“.
Hufeld weist zugleich den häufig gezogenen Vergleich mit Bürgergeld oder Grundsicherung zurück. „Beamtenbesoldung ist zuallererst nach der Bedeutung des Amtes zu bemessen“, sagt er. Die Beamtenschaft solle sich „ohne Armutsgefährdung ganz der Sache des Staates widmen können – mit Hingabe“. Grundsicherung hingegen orientiere sich an konkreter Bedürftigkeit. Auch Beamte im mittleren Dienst bewegten sich nicht am verfassungsrechtlichen Existenzminimum, solange der Gesetzgeber das Gebot der Mindestbesoldung beachte.
Zugleich warnt Hufeld vor einer isolierten Betrachtung einzelner Besoldungselemente. „Alimentation ist ein Gesamtpaket“, sagt er. „Besoldung und Versorgung müssen amtsbezogen und über die Lebenszeit hinweg betrachtet angemessen sein.“ Klischees über angebliche Privilegien oder „üppige Pensionen“ griffen zu kurz, weil sie den Charakter des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses ausblendeten.
Hufeld betont den Zusammenhang zwischen verfassungsgemäßer Besoldung und dem Schutz der demokratischen Ordnung. Er zitiert das Bundesverfassungsgericht mit den Worten: „Das Berufsbeamtentum ist damit zum Garanten für eine demokratisch und rechtsstaatlich rückgebundene Verwaltung geworden und sichert durch die Dauerhaftigkeit dieser Rückbindung das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab.“ Daraus folge eine klare staatliche Verantwortung, die Besoldung nicht auf ein verfassungsrechtliches Minimum „herunterzurechnen“.
Auch mit Blick auf aktuelle Reformmodelle zeigt sich Hufeld skeptisch. Der Gesetzgeber robbe sich, so seine Einschätzung, mithilfe von „alimentativen Ergänzungszuschlägen“ an das verfassungsrechtliche Minimum heran, statt die Grundbesoldung strukturell anzuheben. Das halte er für „einen riskanten Ansatz“, weil dadurch der systeminterne Besoldungsvergleich erschwert und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen gefährdet werde. Zum Leistungs- und Laufbahnprinzip passe eine „allgemein und übersichtlich abgestufte Besoldung“, nicht ein zunehmend intransparenter Zuschlagsapparat.
Die Berliner Entscheidung dürfte daher nicht die letzte Rüge aus Karlsruhe bleiben. Berlin muss bis spätestens 31. März 2027 eine neue Besoldungsordnung vorlegen und Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten. Andere Länder stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Für die Lehrerinnen und Lehrer bedeutet das: Ihre Besoldung steht nicht wegen individueller Notlagen auf dem Prüfstand, sondern weil das Bundesverfassungsgericht die strukturellen Grundlagen der Beamtenbesoldung neu vermisst. Wie die Länder darauf reagieren, wird entscheidend dafür sein, ob weitere Verfahren folgen – oder ob das Besoldungsrecht tatsächlich verfassungsfest neu aufgestellt wird. News4teachers









Grundsätzlich wär di eNeujustierung nicht notwendig geworden, wenn die Dienstherren sich nach 2015 und nach 2020 einmal an die Urteile gehalten hätten. Haben sie aber nicht sondern bewusst “evident” die Besoldung wissentlich nicht angepasst – die eigenen Diäten aber schon. Rund um das Thema hat sich die Seite berliner-besoldung.de Lorbeeren verdient, auch finden sich hier beachtliche Beiträge, wenn es um das schwierige juristische Thema der Alimentation geht.
Verschleppen durch Aussitzen. Stattdessen mediale Kampagnen starten gegen Pensionäre und Kranke. Nichts Neues.
Hmm ich bin nicht überzeugt, dass dies zu unserem Vorteil laufen wird. Wenn die ganzen Zuschläge beachtet werden müssen wegen Kindern zB. Wie soll das gehen? Jemand in A14 ohne Kinder soll mehr bekommen als jemand in A13 mit 7 Kindern?
Die Politik wird da sehr kreativ reagieren. Wahrscheinlich wird man dem A14er das fiktive Einkommen einer/eines fiktiven Lebenspartnerin/-in mit fiktiven Kindern und dem entsprechenden fiktiven Kindergeld zurechnen.
Fakt ist: Das Geld ist nicht da und das wenige, das noch da ist, wird dank Energiewende, Ukraine-Krieg und Deindustrialisierung immer weniger.
Jemand in einem höheren Amt muss natürlich mehr Geld bekommen als der darunter, so sieht es das Gesetz nunmal vor. Höhere Wertigkeit des Amtes entspricht einer höheren Besoldung. Folglich muss die Grundbesoldung so angehoben werden, dass sie alleine wieder für die vierköpfige Musterfamilie ausreicht.
Ja. Aber andererseits muss für ein auskömmliches Einkommen gesorgt werden, auch wenn der Beamte 10 Kinder hat. Schließlich soll er nicht noch einen Job nebenher machen müssen oder bestechlich sein
Welche Folge das haben wird? Familienzuschläge werden komplett gestrichen und stattdessen auf das Kindergeld verwiesen. Familien werden massiv schlechter dastehen als heute. Aber dafür werden die Grundgehälter angehoben. Für alle gleich, egal ob Familie oder nicht.
Wäre gegenüber den angestellten Lehrern gerechter …….
Ich glaube kaum, da die Grundbesoldung wesentlich höher liegen wird als das Gehalt. Zudem gelten für Angestellte nicht die Beamtengesetze. Ich bin dafür, dass es bei Lehrern läuft wie bei Finanzbeamten: Schon bei Studiumsbeginn wird man verbeamtet und bezahlt. Damit gäbe es keine angestellten Lehrkräfte mehr.
Für die jetzigen Beamten wird sich sowieso nichts ändern von der Besoldubgshöhe her …
Was blau hier sagt, ist schlicht, dass es keine Kinderzuschläge mehr geben wird und die bisherigen Kinderzuschläge halt ins Grundgehalt eingerechnet werden.
Im Bezug zu den angestellten Kollegen ändert sich da nichts…
Und dann geht es ihnen besser?
und auch ggü. den kinderlosen Beamten*. Gibt es ja auch.
Gegenüber Bürgeldempfanger aber nicht…
Warum kämpfst du als Angestellter nicht für eine bessere Entlohnung, anstelle dich über schlechtere Bedingungen für andere zu freuen?
Ich reue mich nicht über schlechtere Bedingungen für andere, sondern ich möchte mehr Gerechtigkeit, so einfach ist das. Mit dem Kämpfen, das habe ich schon erklärt …….
Nein. Das lässt das Urteil nicht zu
Aber wie soll der Abstand gewährt werden zwischen den Besoldungsgruppen, wenn er durch Familienzuschläge wieder zunichte gemacht wird?
Nachdem die Beamten permanent jammern, weil alles so schlimm ist, sollte das Beantentum im Schulbereich abgeschafft werden. Dann hat das Gejammer auch ein Ende.
Und das Jammern gegen Beamte muss sich klaglos eine neues Betätigungsfeld suchen.
Überwiegend Beamte hier ……………
Sicher, sicher.
Siehe Schulen in GB oder den USA für Konsequenzen daraus.
Aber macht ihr mal. 😀
Klar….kann man machen. War nur leider so, dass mittlerweile alle Bundesländer zur Verbeamtung zurückgekehrt sind weil den Job sonst niemand machen wollte.
“Dann hat das Gejammer auch ein Ende.”
Danke für Ihre Meinung. Immerhin wird man festhalten dürfen: Ihrer Meinung nach jammern Lehrkräfte nicht, weil sie Lehrkräfte, sondern weil die Beamte sind – angestellte Lehrkräfte dürften folglich Ihrer Meinung nach nicht jammern.
Oh, Moment mal… Sind Sie da auch ganz sicher?
Und falls Sie doch Recht haben sollten: Wäre das wirklich ein sinnvoller und hinreichender Grund, die Verbeamtung für Lehrkräfte abzuschaffen?
Kommen Sie gerne noch mal in meinen Unterricht – da lernen Sie, vernünftig zu diskutieren. Unter anderem.
Haben ja viele Bundesländer getan und ausnahmslos alle sind daran krachend gescheitert.
Ja, aber Frau Feller hat doch schon gesagt, dass für eine Besoldungserhöhung der GS-SLs keine Knete da ist und auch keine Lehrerstellen für eine Ausweitung von Verwaltungsstunden. Da haben wir natürlich vollstes Verständnis, dass die Koalitionsvereinbarung nicht eingehalten wird….
Da hat das Urteil eine klare Ansage: Fehlendes Geld ist keine Begründung. Der Dienstherr hat schlicht korrekt zu bezahlen.
Stimmt, die arme Frau tut mir auch zunehmend leid … belastet durch dieses undankbare Amt.
Vllt sollten wir ein Crowd-Funding starten, um ihr einen angemessenen Erholungsurlaub auf den Malediven zu spendieren … und sollte es nur für ein One-Way-Ticket reichen, dann wäre es für alle Beteiligten auch nicht so schlimm. 😉
In diesem Sinne wünsche ich schon mal ein frohes und gutes neues Jahr 2026.
Vllt wird es ja dann was mit dem gemeinsamen Besuch bei Petra und ihrem Schnucki auf der Blümchenterrasse in OWL klappen.
Ich freue mich schon auf die schöne lippische Terasse bei Sonnenschein und einen fruchtigen Cocktail in der Hand 🙂
Ich wünsche Ihnen auch einen sanften Rutsch (war ja die letzten zwei Tage rutschig genug…) und ein eher ruhiges und stressarmes Jahr 2026…..
So, jetzt geht die Darts-WM weiter…..wunderbar…
Spannend fände ich, wenn N4T in diesem Zusammenhang mal bei den Ländern eruieren würde, wie die dann zu erwartende Bruttolohnerhöhung der verbeamteten Lehrkräfte sich im Zuge von „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ auf die Löhne der angestellten Lehrkräfte auswirken wird.
Neimals ein Thema, wie immer ….
Lohnarbeit kann niemals den gleichen Status wie amtsangemessene Alimentation beanspruchen, das war schon immer so, wo kommen wir denn da hin, da könnte ja jeder kommen…
Ja…die Diskrepanz zwischen angestellten und verbeamteten Kollegen wird zwangsläufig zu Unstimmigkeiten führen.
Leider ist das ganze nur durch eine Paralleltabelle zu lösen, da es nicht anzunehmen ist, dass der TV-L sich in Richtung Beamtengehälter bewegen wird.
Das Ganze steht allerdings nicht weit oben auf der Verdiagenda.
Daran wäre nichts spannend – die Länder würden weiterhin auf Zeit spielen wie schon zig Jahre lang – und natürlich antworten, das eine solche “Bruttolohnerhöhung der verbeamteten Lehrkräfte” aus ihrer Sicht nicht zu erwarten sei und daher auch nicht Gegenstand irgendwelcher länderseitiger Überlegungen sein könne…
Angestellte, diese kleine unbedeutende Randgruppe?
Im Forderungskatalog dieser Tarifrunde ist da nichts von zu lesen (diese wurden auch vor dem letzten Urteil aufgestellt, ist also logisch, dass davon nichts in den Forderungen steht).
Bis zur nächsten Tarifrunde in 2 bis 3 Jahren, so mein Tipp, werden die Gewerkschaften einige Forderungen parat haben (die sie aber nicht werden durchsetzen können, da ver.di seine Leute nur selten für die Besserverdiener unter den Angestellten -aka. Lehrer- streiken lässt).
Wird auf so was wie eine freiwillige Ergänzungzahlung ohne Rechtsvorbehalt hinauslaufen: 100,00 Brutto mehr. Und dann bloß nicht aufmucken!
Ein gesegnetes Weihnachtsfest aus Lippe / NRW
Na der Beruf ist unattraktiv geworden, weil Geld und Arbeitsbedingungen nicht mehr mit dem akademischen Trend mithalten können.
Wenn ich besser bezahlte Jobs in anderen Branchen mit 3 Tage Homeoffice, Gleitzeit, Flexiurlaub und 35 Stunden Woche finde, werde ich nicht unbedingt Lehrkraft.
Hasi hat schon seit letzter Woche Urlaub, er hat die 35 und 3 Tage Homeoffice, verdient doppelt und wird eher als ich in Rente gehen.
Alleine der Jahresbonus und das Weihnachtsgeld bei ihm sind schon üppig.
Wir im Lehrberuf haben keine Extrazahlungen, keine 35 Stunden Woche und noch kein Homeoffice.
Wir benötigen die 4 Tage Woche und mehr online Unterricht sowie eine bessere Bezahlung. Dass das jetzt schon Gerichte einfordern müssen, ist erstaunlich!!!
Eure Peti aus OWL 🙂
@Petra OWL
“Wenn ich besser bezahlte Jobs in anderen Branchen mit 3 Tage Homeoffice, Gleitzeit, Flexiurlaub und 35 Stunden Woche finde, werde ich nicht unbedingt Lehrkraft.”
Hey Peti aus OWL,
aber du weißt doch wo dieser Job ist?!
Oder verrät Hasi dir nicht wo er die 35 und 3 Tage Homeoffice hat, doppelt verdient mit üppig Jahresbonus und Weihnachtsgeld und eher als du in Rente gehen wird?
Hasi sitzt ja auch bei 15 Grad Außentemperatur vor dem Kamin
Ein Kumpel hat bei Daimler eine 36h Woche, hat “nur” Realschulabschluss und kommt auf mein Gehalt.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass man heutzutage erst einmal so einen Job bekommen muss bzw. Neueinsteiger wahrscheinlich ganz andere Konditionen haben
Lieber Pit, du musst zu unserem Date auf ihrer Blümchenterrasse einfach mitkommen – dann können wir Peti und Hasi einfach fragen… 😉
Du weißt schon, dass seit 2017 die Jahressonderzahlung für Beamte (zumindest in NRW) in die monatlichen Bezüge integriert wurde? Ja, die wurden auch nicht immer angepasst, aber trotzdem, ‘keine Extrazahlungen’….
Für die Tarifgruppen E13+ wurde das ‘Weihnachtsgeld’ übrigens zugunsten der unteren Lohngruppen vor einigen Jahren deutlich gekürzt, nicht so viel anders. Familienzuschläge gibt es übrigens auch nicht…
Die Extrazahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) gab es früher mal, ist aber damals mal in die monatliche Besoldung mit eingeflossen und seitdem gibt es das nicht mehr.
Für das Weihnachtsgeld stimmt das. Das Urlaubsgeld wurde jedoch komplett gestrichen.
Wenn die Bedingungen und Angebote nicht endlich besser werden, wechseln viele oder Gen Z fängt es erst gar nicht an. Wer weiterhin 5 Tage, zerpflückte Stundenpläne, Elternabend, Klassenfahrt, Wochenendfeste einplant, vergisst die Korrekturen, das Planen der Stunden und die Nachbereitung mit Noten, Elternschreiben und Mails bei Fehlverhalten.
Wir brauchen die 4 Tage Woche und 1 Tag im Homeoffice zu organisieren und abzuarbeiten und wir brauchen geringere Deputate und optimierte Stundenpläne mit Homeschooling und digitaler Vernetzung.
Anders geht es leider nicht 🙁
:-/ Gen Z, ich bin doch nicht 😉
Man hätte auch einfach die Grundbesoldungen entsprechend anheben können. Es war doch wirklich jedem Menschen klar, dass diese Zuschlagsorgien rechtlich nicht tragbar sind. Das ist im Text noch etwas beschönigend formuliert. Die Abstände schrumpfen ja nicht, sondern wir haben mittlerweile Einstiegsämter an den Schulen, die deutlich mehr als die Schulleitung verdienen. Es gibt Kolleginnen mit halben Teilzeitstellen, welche besser verdienen als die Vollzeitkollegen. Das ist eine völlige Entgleisung des gesamten Alimentationsprinzips.
Wie genau geht das? Sagen wir mal Teilzeit 50%, dann bekommt man vielleicht 2500 brutto. Mit drei Kindern Mietenstufen 5 in NRW wären das 1800 Euro bei Vollzeit, bei halber Stelle 900 Euro.
Also 3400 brutto und nicht 5000 wie die in Vollzeit. Die Teilzeitkraft benötigt im Beispiel 9 Kinder, um die Vollzeitkraft zu überholen
Wooo gibt’s das? Daaaaa will ich hiiihin!
“Es war doch wirklich jedem Menschen klar, dass diese Zuschlagsorgien rechtlich nicht tragbar sind.”
Möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich – aber schwerlich beweisbar. Man könnte weiterhin spekulieren, dass diese “Zuschlagsorgien” das Problem aus Sicht der Politik aber zumindest auf Zeit gelöst haben – und zwar jetzt schon mehrere Legislaturperioden lang, was aus Sicht der Politik ein geradezu rekordverdächtig langer Zeithorizont ist.
Mit anderen Worten, aus Sicht der Politik: Kann und soll so bleiben und da kümmern sich bitte dann die (Nach-)Nachfolger der aktuellen Politikergeneration drum, danke.
Die ist schon klar dass die Zuschläge bei Teilzeit auch nur anteilig bezahlt werden?
Welches “Einstiegsamt” verdient mehr als die Schulleitung?
Das Gehalt stagniert, die Inflation frisst es auf und mehr gibt es nicht. Ob Einkauf, Reise oder Möbel für Lehrer nicht mehr so leicht.
Dann aber mit 67 in Rente, während die Männer bei der Ig abschlagsfrei ab 62 ausscheiden, gut verdient haben und 35 Stunden Wochen genossen.
Warum ist das so?
Auf unserem Papier steht 41, ja! Tatsächlich
Auch Geld in Urlaubstage umwandeln haben wir nicht, wie die Männers.
Dafür 50 Stunden Wochen.
Viele haben nur noch TZ und verdienen die Hälte. Aber dafür hat man nicht 7 Jahre studiert. Eine volle Stelle muss auch machbar sein, liebe Leute!
Oder?
Wir gehen auch nicht mit 67 in Rente, sondern müssen das Schuljahr noch zu Ende machen. Und wer weiß, wie lange es noch bei 67 bleibt. Demnächst stehen dann einige Lehrer mit Gehstock, Hörgerät usw. vor den Klassen.
lieber nicht oder gar nicht erst
Die werden schon wieder einen Weg finden das zu umgehen. Die Kohle ist halt nicht da. Und gesellschaftlicher Sprengstoff ist es noch dazu. Ich sehe schon die Bildschlagzeile:
“Krankenkassen und Sozialbeiträge schnellen hoch. Beamte bekommen jetzt aber 10.000e Euro nachgezahlt.”
Genau deshalb lege ich keinen Widerspruch ein. Rückwirkend will ich kein Geld. Ist ja nicht so als würden wir am Hungertuch nagen. Anders vielleicht die unteren Besoldungsgruppen
Wie wärs, auf BILD zu verzichten?
BILD lügt.
Die Diäten gehen trotz schmaler Kassen jedes Jahr um ca. 400 Euro (!!) hoch, nicht leistungsabhängig, also ist doch Geld da.
Bei den angestellten Lehrern schmälern immer höhere Abgaben das Gehalt zusätzlich.
So so, höher und niederwertig. Ich bin gespannt was die höherwertigen Damen und Herren denn wohl ohne Handwerker, medizinisches Personal, Müllabfuhr etc. machten. Derlei Diskussionen sind doch von vorne bis hinten verlogen. Arbeit die gebraucht wird muss anständig bezahlt werden. Und zwar gleich, für alle.
Oha da wären wir dann beim Kommunismus. Dafür braucht es etwas mehr als eine Besoldungsreform
WÄREN diese Leute in diesen Jobs klüger, verhandlungsstärker, konsequenter (und würden sich nicht jedes mal einnebeln lassen von der jeweils aktuellen “Gerechtigkeitsabgabe”, “Umweltschutzsteuer” usw.) – hätten wir das spezifische deutsche Problem von “Brutto hoch, netto mickrig, Kaufkraft zunehmend lächerlich” nicht.
“Arbeit die gebraucht wird muss anständig bezahlt werden. Und zwar gleich, für alle.”
Geniale Idee. Meine Ausbildung hat fast zehn Jahre gedauert und ich musste mir entsprechend viel mehr Dinge in den Kopf kloppen als ein Handwerker, der nach drei Jahren fertig ist.
Wenn ich danach genauso entlohnt werde wie der Handwerker, wäre die lange, unvezahlte Ausbildungszeit ein Verlustgeschäft, richtig? Folglich würde sich das kaum noch jemand antun – obwohl mein Beruf ganz sicher gebraucht wird.
Sie könnten natürlich auch die maximale Studienzeit – einschließlich Referendariat – auf drei Jahre festlegen und hoffen, dass das keinerlei negativen Auswirkungen hat…
Im Klartext bedeutet das doch, dass auch die sehr gut verdienenden oberen Gehaltsgruppen noch besser verdienen sollen. Wie steht da so schön, angebliche Privilegien und angeblich üppige Pensionen seien kein Gegenargument und sowieso nur Klischee. Begründung für die aber doch nicht zu leugnende Besserstellung ist, Beamte sichern die Demokratie durch ihre Arbeit. Ist das eine Auftragsarbeit? Man kann die Abkapselung der Beamten vom Rest der Bevölkerung und die gravierenden Ungerechtigkeiten den anderen gegenüber wohl nicht besser begründen. Deutschland ist ein Beamtenstaat. Es möge nur jeder Beamte dafür sorgen, dass seine Kinder auch Beamte werden, damit die später nicht von der selbst legitimierten Unfairness getroffen werden.
Nope, meinen Kindern werde ich es definitiv nicht raten. Aber bei den Arbeitszeiten in unserem Haushalt sind sie da schon selber drauf gekommen.
Ja, sehen meine Kinder auch so.
Man kann, darf und muss an dieser Stelle wieder fragen (und daran merkt man, wie wohlfeil und selbstgefällig die Argumentation ist), sichern denn die etwa 200.000 angestellten Lehrer und all die tausenden Angestellten in den Verwaltungen, wie es sie dort ja überall auch gibt, durch ihre GLEICHE Arbeit nicht die Demokratie? Was tun die denn dann? Die arbeiten nur gegen Geld oder wie?
Selbstverständlich tun sie das – auch wenn (sich selbst) gerne anders (ein)geredet wird.
Arbeit ohne Entlohnung ist Sklaverei.
Und da der Zugang zu allen Ressourcen (wirklich allen) in dieser Gesellschaft über Geld geregelt ist, ist das auch völlig normal.
Nicht mal einen Fisch aus dem nächsten Bach kann jemand (legal) angeln, ohne dafür Geld zu bezahlen.
Und dass das Geld (und nicht eventuelle zusätzliche Nebenmotivationen) das entscheidende ist, kann man mit einem einfachen Experiment feststellen: “Die Bundeskasse ist in Schueflage – alle öffentlichen AN und Beamte sollten da mal einen Monat umsonst arbeiten, für die Demokratie. Das ist doch mit Ersparnissen problemlis überbrückbar! Für Supererde!”
Wie viele werden mitmachen?
Eben.
Genau.
Servus es sollten nur Minister, Kanzler, Polizisten und Richter Beamten-Gehalt bekommen! Der Rest muß sich genauso wie jeder andere Durchkämpfen wenn man gut ist hat man diese Stelle Länger und nicht immer jammern auf hohem Niveau.
Die Beamten-Gehälter müssen gekürzt werden und nach Leistung bezahlt werden das ist zu 80 Prozent nicht der Fall.
Mfg
Stimmt, Lehrer werden zu nahezu 95% nicht nach ihrer Arbeitszeit bezahlt.
Als ob Unterrichten Arbeit wäre. Frondienste sind der Tribut der Leibeigenschaft im Reiche der Landesherren.
Schon jetzt sind einige Lehrer angestellt. Und tada auch die werden nicht nach Leistung bezahlt und noch seltener entlassen
Ok, dann beginnen wir mal damit: definieren Sie “Leistung” eine Lehrers.
Dann bitte auch beantworten, warum die Arbeitszeit nicht erfasst wird,da dies mit Leistung durchaus zusammenhängt, denn ein Sprachenlehrer mit irrem Korrekturaufwand leistet de facto mehr als ein Sportlehrer
Das ist der facto nicht so. Hier gibt es den Artikel dazu.
https://www.news4teachers.de/2025/12/wie-viel-lehrkraefte-arbeiten-und-was-die-reine-unterrichtszeit-macht-nur-noch-ein-drittel-der-arbeitszeit-aus/
Sportlehrer organisieren dann Sportveranstaltungen und Ausflüge. In dem Artikel steht, dass die Belastung von Lehrkräften unabhängig von Fächerkombination und Schulform relativ gleich hoch ist. Also hört doch bitte mit dem Bashing von Sportlehrern auf.
Klar, KANN man machen.
Waren Sie mal (unangekündigt, ohne Vorwarnung) an ganz normalen (öffentlichen) GB- oder US-Schulen und haben da den Unterricht usw. gesehen ?
Und den turnover beim Personal ?
Viel Spaß damit. 🙂
Fänd ich gut. Dann würde ich meinen Lehrerberuf kündigen und da hin gehen, wo ich für das gleiche Geld weniger Arbeit und mehr Freizeit habe.
“Der Rest muß sich genauso wie jeder andere Durchkämpfen…”
Sie scheinen den Beamtenstatus als paradiesischen Zustand zu empfinden – haben Sie das schon mal ausprobiert?
“Die Beamten-Gehälter müssen gekürzt werden und nach Leistung bezahlt werden…”
Da entlarven Sie sich selbst: Sie unterstellen, dass eine Bezahlung nach Leistung nur zu einer Gehaltskürzung führen könnte. Mit anderen Worten, Sie sind der Meinung, dass Beamte grundsätzlich Minderleister sein müssen – das ist für Sie ein und dasselbe.
Warum willst du Polizisten nicht nach Leistung bezahlen?
Gar kein Problem.
Dann möchte ich aber auch, dass das Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutz für mich gelten.
Also mit solchen Sachen, dass eine Ruhezeit von 11 h eingehalten wird, dass nach 6 h eine Pause erfolgen muss, dass maximal 48 h (8h an 6 Tagen) und dass der Sonntag definitiv frei ist. Ich hätte gerne einen Arbeitsplatz an der Schule und einen Vernünftigen Rechner gestellt, weil sie SchulIpads nicht dazu taugen Arbeitsblätter zu erstellen. Dann möchte ich weder Materialien für Schulexperimente noch einen Rotstift aus eigener Tasche bezahlen. Ich möchte Fortbildungen in meiner Arbeitszeit absolvieren und extra Bildungsurlaub.
Das und noch viel mehr sind Dinge, die Lehrkräfte selbst kompensieren, einfach nebenher machen, oder manche Regelungen nicht gelten (wie fest definierte Arbeitszeiten).
Das sind Dinge, die ich mit aktuell gefallen lasse, weil ich Beamtin bin und es meine Dienstpflichten bestimmte Arbeiten in einer gewissen Qualität zu leisten. Wir setzen einiges an Ressourcen ein, die der Dienstherr bereits jetzt einspart oder es kompliziert macht, dort heranzukommen. Das Schulsystem wird von den Lehrkräften noch auf eine ganz andere Art und Weise getragen, die Sie sich nicht vorstellen können.
Wenn ich den Beamtenstatus nicht hätte würde ich wirklich nur mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln, in der mir zugewiesenen Zeit arbeiten und stärker auf meine Rechte als Angestellte opochen.
Gibt es eine Übersicht, wo in welchen Bundesländern man Vorlagen und Adressaten eines Widerspruchs für eine amtsangemessene Besoldung findet? Also zum Beispiel für NRW oder Rheinland Pfalz?
Das kam bei mir per Newsletter der Gewerkschaft.
Ja, wenn man Gewerkschaftsmitglied ist …..
Ich finde ja auch, die Länder sollten Abstand von der Verbeamtung von Lehrkräften nehmen.
Frei nach Realist: Lehrer beim Land? Da halt ich Abstand! („Verstand“ reimt sich auch darauf.)
Angestellter Lehrer und dann noch beim Land? Das ist ja faktisch die schlechteste Kombination für Akademiker, die man sich vorstellen kann…
Akademischen Prekariat nach Referendariat.
Nehmen wir mal an, keine Lehrkraft wäre noch Beamter.
Das wird lustig, wenn da gestreikt wird
Ja…es ist leider schon lange so, dass wir Beamte durch die Dienstherren bundesländerübergreifend einem konzertierten Verfassungsbruch ausgesetzt sind.
Und die Bevölkerung klatscht dieser Unteralimentation munter Applaus weil der zu verteilende Kuchen kleiner wird.
Gleichzeitig wird auf die Beamten geschimpft und Besoldungsbestandteile werden geneidet und als Privilegien verunglimpft….unter anderem auch hier von angestellten Kollegen im Board weil der TV-L die oberen Gruppen vernachlässigt. Aber anstatt lieber das anzugehen wird die Schuld bei den Beamten gesucht und es wird schon vor Freude gegeifert bei dem Wunschgedanken die Beamten ins defizitäre Rentensystem zu überführen.
Die Verfassung ist halt mal wichtig (Recht auf Bildung usw.), mal lästig.
“weil der TV-L die oberen Gruppen vernachlässigt”
Verdi ist ja auch eine Nullnummer. Ideologie und “Gerechtigkeit” statt echter Gewerkschaftsarbeit.
War das schon jemals anders? Angestellte Lehrer haben überhaupt keine Vertretung, die kann man herumschubsen, wie es gebraucht wird.
Dafür dürfen sie sich aber bei Streiks die Füße vertreten.
Und jeder von denen hat tausend Gründe, wieso er/sie WEDER Streikrecht nutzt NOCH warmwechselt/kündigt – also die einzigen Vorteile des Angestelltenstatus nutzt.
Da kann man meckern und klagen wie man will – FREIWILLIG eine solche massive Benachteiligung für “leuchtende Kinderaugen” in Kauf zu nehmen sagt der Arbeitgeberseite alles was diese wissen muss, um ganz gelassen mit einem fetten Grinsen in Gehaltsverhandlungen zu gehen.
Engagierte Gewerkschaften fallen nicht vom Himmel…
Solange diese ganzen Neiddebatten zwischen den Lehrern nicht enden und es keine (eine) starke Gewerkschaft gibt, in der (fast) alle Lehrer Mitglied sind und sich aktiv einbringen … kann man ruhig weiter meckern und neidisch auf die Anderen zeigen… Ändert nur nichts!
Häh, was ist mit Schall?
Schall ist leider nicht gesamtdeutsch unterwegs! Die sind großartig: da wäre ich sofort dabei.
Ganz ehrlich, das Jammern von Ihnen und Mika in unendlicher Dauerschleife ist nur noch peinlich! Sucht euch doch einen anderen Job!
Dann haben Sie wohl keine Kinder. Sonst wäre es Ihnen nicht egal, wenn Lehrkräfte einfach kündigen und in anderen Branchen arbeiten würden. Seien sie doch froh über jede Lehrkraft, die nur jammert und nicht sofort den Job verlässt.
An der Stelle mich interessieren, wo bei Ihnen “Auf-Ding-aufmerksam-machen” aifhört und “Jammern” anfängt. Aber Lehrer- und Beamtenbashing scheint Ihnen immer in Ordnung zu sein.
? Gewerkschaften sind Ihnen ein Begriff? Zum Herumschubsen muss es auch immer einen geben, der es mit sich machen lässt! Bei Streiks bin ich als verbeamteter Lehrer mit den angestellten Kollegen solidarisch und demonstriere in meiner Freizeit bzw. lasse mich nicht als Streikbrecher einsetzen. Leider gehen viel zu wenig der angestellten Lehrkräfte auf „die Barrikaden“!
Mir kommen gleich dei Tränen ….. die armen Beamten ……
Heul leise, Judas
Ja…kann man mal machen, die Verfassung zu brechen um den Beamten eins reinzuwürgen und auf deren Rücken Kosten zu sparen.
Und sich dann aber wundern wenn der Rechtsstaat erodiert.
Es ist schön, dass in diesem verbitterten Land noch jemand Mitgefühl empfindet. Ehrt Sie und macht Hoffnung.
Dann heul dich mal aus, vielleicht kannst du dich dann entweder um deinen Job, sprich die Kinder kümmern, oder dir einen Job suchen, wo du deiner Meinung nach besser bezahlt wirst.
Mit deinem Dauergejammer ändert sich jedenfalls nichts!
Mit so gaaaaanz ohne Privilegien, wie normale AN eben.
In Wirklichkeit spricht der Neidgenosse.
Bei E14 ist Ende Gelände oder wie Insider es ausdrücken: EDEKA
Im allgemeinen neigen Angestellte nicht dazu, anderen weniger Geld zu wünschen, auch hier nicht. Wer allerdings ungleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit, z.B. durch ‘Besoldungsbestandteile’, nicht als bevorzugte Behandlung (auch Privilegien genannt) sehen mag, muss wohl mit dem dann empfundenen Neid leben. ‘Vor Freude gegeifert’, welch schöne Formulierung, hat sich da der angesammelte Hass aufs neidische Fußvolk geäußert? 2/3 der Kollegen finden den Zustand ‘gleiche Pflichten bei weniger Geld’ ungerecht, zum Glück. Vom restlichen Drittel weiss die Mehrzahl nicht, wie die Unterschiede sind, das erklären wir Angestellten gerne und die meisten dieser Kolleginnen hören dabei auch zu, sind dann hinterher irritiert. Fast keiner erwartet, dass diese krasse Diskrepanz von den Betroffenen widerspruchslos hingenommen wird, um die Gefühle der ‘Privilegierten’ nicht zu verletzen.
Natürlich vernachlässigt der TV-L die oberen Gruppen, aber Landesangestellte sind überwiegend nicht in E12-14 eingestuft. Jetzt wäre der Zeitpunkt, alle (!) oberen Gruppen, ob A oder E zu diskutieren. Aber da gibt es ja Beamte, auch hier im Forum, die lieber ‘selber schuld’ schreiben, aber gerne die Tarifergebnisse mitnehmen, als einmal über Gerechtigkeit und Solidarität nachzudenken. Von Beamtenvertretern habe ich jedenfalls noch nichts zu Abständen in den E-Gruppen gehört.
Kann mich noch gut an die Diskussion hier im Board erinnern als die Bas die Beamten in die Rentenkasse überführen wollte. Da wurde schon gegeifert.
Selbstverständlich muss der Abstand der oberen Gruppen zu den unteren diskutiert werden…sowohl A wie E. Aber gerade verdi lässt das ja immer mehr zusammenschmelzen durch diese unseligen Sockelbeträge.
Ein gesetzlich festgelegtes Abstandsgebot wie bei den Beamten gibt es beim TV-L halt nicht. Wenn eines eingeführt werden sollte…mich hört niemand nein sagen.
Im Prinzip müsste es eine Paralleltabelle für angestellte Kollegen geben…denn den TV-L werden sie nie auf Beamtenniveauc anheben und die Gewerkschaft strebt das auch nicht an.
Tja, Einzelpersonen finden meistens Gemeinsamkeiten, Beamte in die RV sehe ich als kurzsichtigen populistischen Unsinn. Aber das findet so wenig Widerhall wie die Paralleltabelle, auch wenn der ein oder andere Beamte das vernünftig findet. Wir müssen alle nebenbei noch Vollzeit arbeiten, während Politik und die ihnen Zuarbeitenden Vollzeit am Erhalt des Status Quo arbeiten können. Wenn dann auch noch die Gewerkschaften andere Prioritäten haben…Jedenfalls Glück für die Beamten, dass in ihrem Fall ein gesetzlicher Klagegrund vorhanden ist.
“Besoldungsbestandteile werden geneidet und als Privilegien verunglimpft….unter anderem auch hier von angestellten Kollegen im Board ”
Weil es auch Privilegien halt sind? Was erwartet man denn? Kann man doch auch so benennen – wo ist denn das/Ihr Problem dabei?
Da können die Beamten auch nichts dafür. Das ist ein systemisches Problem [und Nutzen]. Allerdings muss man dieses doch nicht “runterspielen” oder “gut reden”. Die gibt es nunmal.
Wie würden Sie das denn sonst nennen – wenn nicht Privilegien? Gerade in Bezug und im Vergleich zu angestellten LuL mit gleichen Berufsprofil und gleicher Berufsqualifikation (Ausbildung usw.).
Wirklich .. keine Ahnung, was Sie hier erwarten … Missstände “Totschweigen” – wie der AG? Nene.
Es sind eben keine “Privilegien”, darum ja die riesen Projektion und der Neid:
Ich halte Ihnen und Herrn Mustermann zwei Umschläge hin und sage:
“Ich such Leute zum Heckeschneiden. In diesem Umschlag sind 100 EUR, im anderen 73 EUR. Wählen Sie Ihre Bezahlung.”
Wenn Sie jetzt den 100er halt nehmen – und Herr Mustermann dann TROTZDEM meine Hecke schneidet, dabei aber auf SIE (nicht mich, lol) schimpft und pseudokommunistisch was von “privilegiiiiiieeeert” quasselt…wer ist der OFFENSICHTLICHE Kindskopf (also wahrhaft wie ein Kind,naiv, gefühlig,nicht lösungsorientiert) in dem Szenario?
Würde Herr Mustermann einfach grinsend die Arme verschränken und sagen: “Zu wenig”… müsste ich so oder so zwei mal 100 zahlen, denn ich brauche ja zwei Leute…
Wenn Sie den Beitrag von Bla tatsächlich gelesen hätten, wären Ihnen diese Sätze nicht entgangen:
„ Da können die Beamten auch nichts dafür. Das ist ein systemisches Problem [und Nutzen]. Allerdings muss man dieses doch nicht “runterspielen” oder “gut reden”. Die gibt es nunmal.“
Aber schön, dass Sie Ihre angestellten Kollegen als dämlich hinstellen, weil diesen der ‚falsche“ Umschlag zugeteilt wurde. Da ist nämlich ein kleiner Haken in Ihrer Analogie: im Regelfall hat der Betroffene kein Wahlrecht, wenn der AG meint: zu alt, zu (vermutlich) krank, zu viele Beamte – Du bleibst angestellt.
Klar können Angestellte nichts dafür, dass es mit ihrer Verbeamtung nicht geklappt hat.
Allerdings kann der Beamte auch nichts dafür…außer vielleicht der zuständige Amtsarzt.
Sie machen, genau wie 447, eine Strohmanndebatte auf: Niemand hier behauptet, dass verbeamtete Lehrkräfte verantwortlich für die eklatante Schlechterstellung angestellter Lehrkräfte verantwortlich sind.
Absolut richtig. Das Problem ist und bleibt eben systemisch. Dort zu bennen und zu kritisieren. Und dort auch zu lösen.
Das “Rumschieben” von “Verantwortung”/”Schuld” diesbezüglich ist weder sinnvoll, noch nützlich. Es bleibt beim Staat/AG/Politik. Und dort sollte man auch “den Finger” drauf zeigen.
Nach dem Motto: Don’t hate the player, hate the system.
Es ist absolut nachvollziehbar, weshalb man sich verbeamten lässt. Und da sprechen “wir” natürlich von Privilegien.
Noch nachvollziehbarer, wenn man die Entscheidung hätte/hat “angestellter LuL beim Staat” vs “beamter LuL beim Staat” – v. A. Bei gleicher Regelschule und gleichen Berufsprofil.
Und das ist jetzt weder “schlecht/gut” per se … Das ist nachvollziehbar. Es ist systemisch so gewollt und gemacht.
Wo hier halt mitunter das systemische Problem ist … Bei gleichem Berufsprofil, mit gleichem Erwartungswert, bei weniger Gehalt/Lohn.
Wie gesagt … (Deutlich) Anderes Berufsprofil. Okay.
Gleiches Endgehalt Netto … Okay.
Aber alles andere ist nunmal Cherry-Picking. Es werden Pflichten [des AN] übertragen, Rechte [des AN] allerdings mal so bei Seite geschoben … Und das ist halt schlichtweg einfach zu kritisieren.
Man könnte auch konsequenterweise “einfach” alle Lehrkräfte verbeamten [Pflicht] oder eben keine Lehrkräfte verbeamten. Auch das würde die “Zweiklassengesellschaft” diesbezüglich lösen. Ist man halt nur nicht interessiert als Staat/AG.
Lohnangleichung? Ebenfalls nicht. Komisch. Hm. (Deutlich) Andere Berufsprofile und dementsprechend “Verpflichtungen/Erwartungen”? Ne auch nicht. Sehr komisch. Cherry-Picking eben.
Selbstverständlich hat der ein Wahlrecht – NÄMLICH DEN JOB NICHT ZU MACHEN.
Ist das total unangenehm? Ja.
Wünscht sich das irgendwer so? Wohl die wenigsten.
Ist es “toll”, den Wunschberuf auf Eis zu legen, weil Realität? Natürlich nicht.
Das ist doch ganz klar.
Aber da sind wir wieder beim “kindischen”, gefühligen Denken:
So wie (viele) Kinder sich lieber wochenlang das Zähnputzen sparen, beim Kariesbohrer dann aber heulen wie Schlosshunde…so handeln diese ERWACHSENEN:
Kurzfristig das unangenehme vermeiden, dafür langfristig großen Schmerz kassieren.
Ja Sorry aber auch, dass mein Bundesland jahrelang nicht verbeamtet hat….
“Selbstverständlich hat der ein Wahlrecht – NÄMLICH DEN JOB NICHT ZU MACHEN.”
Das ist richtig. Auf individueller Ebene.
Trotzdem wird dadurch kein systemisches Problem gelöst.
Dieses könnte erst gelöst werden, wenn sehr viele [Mehrheit] sich dazu entscheiden diesen Weg nicht zu gehen. Dann ist man als AG/Politik zumindest mit einer Drucksituation konfrontiert. Und diese wäre bspw. durch Systemreformation zu überwinden/entgegnen.
Jedoch können sowohl Sie, als auch ich, als auch andere bestimmt nachvollziehen, warum das nicht “so einfach” ist.
Beschäftigt man sich mit “Aussteigern” und dem “Drumherum”, dann ist das doch gar nicht abzusprechen? Die individuelle Ebene ist hier durchaus von 7 Jahren Lebensweg [teilweise deutlich mehr] geprägt. Zudem oft von “Resignation”, “Zukunftsangst” und “Ungewissheit”. All das kann man doch nicht ernsthaft gut empfinden und der Vielzahl an Betroffenen absprechen?
Also es herrscht hier offensichtlich ein Problem. Dieses ist systemisch.
Und Sie kommen hier mit einer individuellen Lösung an – ja die gibt es – das ist richtig – für die individuelle Situation jedoch nur. Und wollen so ein systemisches Problem lösen? Ernsthaft?
Das funktionierte nicht und wird voraussichtlich so auch nicht funktionieren … Außer man “bewegt” die Masse dazu … Und ja, das könnte immer mehr “Trend” werden.
Ist das eine gute Lösung? Ne.
“Ist das total unangenehm? Ja.
Wünscht sich das irgendwer so? Wohl die wenigsten.
Ist es “toll”, den Wunschberuf auf Eis zu legen, weil Realität? Natürlich nicht.
Das ist doch ganz klar.
Aber”
Bis zum “Aber”:
Alles richtig. Genau das ist ein Problem.
Aber …
“Aber da sind wir wieder beim “kindischen”, gefühligen Denken:
So wie (viele) Kinder sich lieber wochenlang das Zähnputzen sparen, beim Kariesbohrer dann aber heulen wie Schlosshunde…so handeln diese ERWACHSENEN:
Kurzfristig das unangenehme vermeiden, dafür langfristig großen Schmerz kassieren.”
Hier führen Sie wieder auf das “individuelle Problem” und führen eine [richtige] individuelle Lösung an. Die Kündigung und Umorientierung.
Wie gesagt … Das löst doch keine systemischen Probleme. Es zeigt nur eine individuelle Lösung auf dieses systemische Problem.
Und da haben Sie recht … Das kann man so machen. Das sollte man vllt. auch. ABER besser wäre es doch, dass man es systemisch löst UND DAS individuelle Problem – sowie das systemische Problem – so gar nicht vorhanden ist?
Ich weiß echt nicht, warum Sie hier auf systemische Kritik mit individueller “Unterwerfung” reagieren. Ist nicht falsch … Aber richtig auf systemische Bezüge halt auch nicht gesamtgesehen.
“Es sind eben keine “Privilegien””
Doch sind es.
Und genau so zu benennen.
Insbesondere im Vergleich Berufsprofil – Berufsprofil. Erwartungshaltung dessen.
Dazu Ausbildungsprofil – Ausbildungsprofil.
” darum ja die riesen Projektion und der Neid”
Neid – Ungerechtigkeit/Ungleichheit bei Erwartung von Gleichheit der Umsetzung. Das kann man trennen – man kann es auch vereinen. So oder so kann man es nachvollziehen. Es ist eine Gerechtigkeitsdebatte, welche sich in Neid reflektiert und somit projiziert. Ansonsten ist hier keine Projektion, außer von Missständen als “Gutreden” von Seiten einiger Beamter. Ist für’s Gewissen vllt. gut [wie bei einigen Politikern] – mehr allerdings auch nicht.
Wo konkret sind die Unterschiede in der Praxis der Erwartungs- und Durchführungsebene?
Bennen Sie diese bitte konkret anhand Beispiele der Praxis.
Und dann kommen wir auch schon zu Ihrem Beispiel … Was man tatsächlich gut diskutieren und veranschaulichen kann:
“Ich halte Ihnen und Herrn Mustermann zwei Umschläge hin und sage:
“Ich such Leute zum Heckeschneiden. In diesem Umschlag sind 100 EUR, im anderen 73 EUR. Wählen Sie Ihre Bezahlung.””
Dann ist erstmal weder das genauere Profil benannt, noch die Zeit. Daher könnte ich bei 73 Euro davon ausgehen, dass ich die kleine Hecke schneiden soll und der mit 100 Euro die größere Hecke. Das wäre dann nachvollziehbar und in Ordnung. Sind eben andere Aufgaben dann. Auch anderer Zeiteinsatz und ggf. sogar anderes Wissen.
Wenn die Hecke und die Zeit jedoch gleich ist … Dann ist hier etwas falsch. Dann kann man den Erwartungswert natürlich anders sehen. Also bspw. hätte ich keine Gärtnerausbildung, der andere jedoch schon. Dann ist dies so begründbar. Die Praxis wird dann normalerweise zeigen, dass ich die Hecke schief schneide und der halt nicht. Ist dann “Ihr” Problem letztendlich. Der Deal ist die Hecke schneiden.
Sie verzichten auf Qualifikation.
Wenn wir jedoch genau die gleiche/ähnliche Qualifikation haben und die gleichen Hecken [Größe, Schnitttechnik, Geräte] nutzen … Dann zocken Sie halt eben einen offensichtlich ab. Das ist dann ein systemisches Problem, durch Sie selbst gemacht. Das müssen Sie mit Ihrem Gewissen vereinbaren. Da kann der “Typ” mit 100 Euro halt nichts dafür.
Wenn der “Typ” jedoch die Wahl hätte, dass er entscheidet, wer das Geld zuerst bekommt. Sich selbst mehr gibt und mir den Rest “aufzwingt” [weil ich abhängig bin, da ich sonst bspw. hungern müsste], dann ist das fragwürdig. Wenn “der Typ” dann auch sagt … Haha, ich verdien mehr, obwohl wir genau das gleiche leisten, aber du hast halt Pech … Dann ist “der Typ” für mich halt schlichtweg ein egoistisches und egozentrisches Ar…ch.
“Wenn Sie jetzt den 100er halt nehmen – und Herr Mustermann dann TROTZDEM meine Hecke schneidet, dabei aber auf SIE (nicht mich, lol) schimpft und pseudokommunistisch was von “privilegiiiiiieeeert” quasselt…”
Wie gesagt … Beamte können da nichts dafür. Es ist ein/das systemische Problem. Und genau dort zu “suchen/finden” und zu lösen.
Bei Ihrem Beispiel sind Sie das System. Sie sind demnach das Problem. Nicht ich, wenn ich die 100 Euro nehme. Dann nehme ich die und “der (andere) Typ” sagt: Boah ist das ein Ar…ch, der gibt dir die Wahl und ich muss die gleiche Aufgabe machen, bekomme aber weniger. Das ist doch ungerecht – der Geizkragen. Muss doch meine Familie ernähren und brauch das Geld.
Dann kann ich sagen: Ja, so ein Arsch – das ist wirklich objektiv gesehen scheiße. [Ehrlich]
Oder: Nene, der hat bestimmt gar keine Wahl. [gelogen]
Oder: Hättest du halt besser verhandelt. [Vom systemischen Problem auf die persönliche Eben gebracht … Stimmt, ist aber nicht die Gesamtgesehene Lösung von systemischer Fehlstellung]
Oder: Ne, ich bin halt besser. [gelogen – da selbe Erwartungshaltung und Ausübung, sowie Kenntnisse und Ausbildung -> Wäre dann die Rechtfertigung und für’s Gewissen halt]
Sie verstehen die Problematik hoffentlich daran?
“wer ist der OFFENSICHTLICHE Kindskopf (also wahrhaft wie ein Kind,naiv, gefühlig,nicht lösungsorientiert) in dem Szenario?”
Sie. Das wären dann tatsächlich Sie … Sie sind das System. Sie entscheiden, ob für gleiche Arbeit das gleiche bezahlt wird pder nicht. Sie sind OFFENSICHTLICH dann das A…, welches aus Entscheidungsebene – wenn beide das Geld brauchen – hier Ihre Perv…. ausleben würden.
Und wenn Sie es sich leisten können [Lösung], dann würden Sie beiden 100 Euro zahlen [Lösungsfolge].
Wenn Sie es sich nicht leisten können [Problem], dann könnten Sie eben umverteilen [Lösung des Problems].
Sie können natürlich auch sagen: Haha, Pech, den einen hab ich aber ausgetrickst, haha. Geld gespart. Boah ist der aber auch dumm.
Oder: Bisschen unfair ist das schon … Dem geb ich jetzt noch 27 Euro, weil die Hecken gleich aussehen.
Oder: Ich zahle nur noch 78 Euro, war ja dumm, dass ich dem einen überbaupt 100 Euro gegeben habe.
Oder: … Oder: …
Was macht denn wirklich logisch gesehen Sinn als System?
Und momentan diskutiert man mitunter eben auch “Umverteilung” und “Angleichung [nach oben]”. Dazu “Reduzierung [der Kosten der Gehälter – künftig nach unten].
Und somit haben wir die Optionen.
Ist das alles systemisch? Ja.
Man entscheidet sich (bedingt) allerdings, ob man im System mitspielt oder nicht. Hier haben Sie absolut recht. Das ist die individuelle Ebene. Das Grundproblem lösen Sie hier nur für sich. Es bleibt solange bestehen, bis es systemisch gelöst wird. Das Problem löst auch kein anderer [Beamte]. Auch das ist richtig. Es bleibt eben systemisch … Ist doch nicht schwer zu verstehen eigentlich?
Und man kann jetzt das System rechtfertigen. Oder eben kritisieren.
Aber es hilft weder Beamte dafür zu verurteilen – noch Angestellte dafür zu “shamen” (“selbst Schuld”).
Der AG/Staat/Politik ist hier systemisch relevant. Und genau so zu benennen.
Ändert nichts daran, dass es Privilegien sind. Ändert nichts daran, dass es systemisch “ungerecht” ist. Ändert nichts daran, dass es nicht rational wirklich erklärbar ist, ohne auf “Beamtenrecht” oder so zu gehen, welches wiederum anzuzweifeln ist in der Übertragung auf Angestellte. Das macht dann nämlich keinen Sinn. Cherry-Picking.
Also: Gleiche Arbeit – gleiches Geld
Also: Unterschiedliches Profil – gerne anderes Geld.
Alles andere ist irrational und eben ein Missstand.
Wenn bspw. Angestellte die Klassen/Tage/Stunden/Klassenleitungen/Abschlussklassen aussuchen dürften und die Beamten “das Übrige” (wegen Profil und “Staatsdiener”) bekämen, dann wäre das etwas Anderes. Dann wäre das Berufsprofil und die Einsetzbarkeit eben eine andere. Oder wenn bspw. nur Beamte Abschlussprüfungen machen, durchführen, korrigieren und ausgeben dürften … Dann auch. Dann könnte man eben auf “Hoheitliche Rechte/Aufgaben” argumentieren … Aber das wird in der Praxis des Berufs halt schlichtweg übertragen. Und dann fliegt dieses Argument dementsprechend raus.
“Würde Herr Mustermann einfach grinsend die Arme verschränken und sagen: “Zu wenig”… müsste ich so oder so zwei mal 100 zahlen, denn ich brauche ja zwei Leute…”
Dieses Argument gilt im Falle der Übertragung jedoch nur, wenn es eine TATSÄCHLICHE Wahl gibt. Einige Fallen jedoch wegen bspw. “0,1 zu schlecht” raus. Und ob das jetzt wirklich objektiv ist [Seminar, Tag, Schule, Örtlichkeit] lässt sich mehr als stark anzweifeln. Also, wenn JEDER nach dem Ref. die TATSÄCHLICHE WAHL [Verbeamtung, Angestelltenverhältnis] HÄTTE, dann wäre man einen deutlichen Schritt weiter. Ist aber nicht so.
Und dann die Folge:
Wäre die Begründung, dass “zu alt”, “zu krank” oder “zu schlecht”, dann müsste man eben auch dementsprechend im Berufsprofil eine Differenzierung machen. Beispielsweise eben “leichtere Tätigkeiten/Einsatz”, “weniger Deputat”, “keine Klassenleitungen” (oder nur freiwillige), “keine Abschlussklassen”.
Das wäre dann wiederum eine logische und konsequente Begründung und Durchführung.
So bleibt weiterhin … Gleiches Profil … Unterschiedliche Bezahlung.
Das ist doch echt nicht so schwer zu checken? Macht doch auch keinen Sinn anders? Wie begründet man das denn ERNSTHAFT logisch?
Gerne können Sie hier Bezug nehmen. Und wir diskutieren das dann.
War ja selbst in unterschiedlichen Unternehmen und Berufsbereichen tätig. Dazu Ausbildung, Studium, Fortbildungen, Diplom, Zertifikate, Staatsexamen und habe hier etwas “Ausblick” vielleicht?
Habe auch den Vergleich von (staatlicher) Beamter [Regelschule] und Angestellter [Privatschule] – persönliche Erfahrungen.
Dazu auch Berührungspunkte mit “Angestellter beim Staat”/”Beamter beim Staat” und “Beamter bei Privatschule (gibt es nur noch wenige … Kenne aber welche)”/”Angestellter bei Privatschule”.
Bin da für Diskurse weiterhin offen.
Was Sie hier gerade betrieben haben: Blaming (auf’s Individuum).
Was verständlich ist und ich auch nachvollziehen kann … Jedoch bei systemischen Problemen nicht teile.
Und die Folgekonsequenz und Übertragung bzw. “Vergleich/Ausweitung des Prinzips” auf andere Bereiche wäre … Sehr unangenehm.
Beispielsweise wäre dann die (“Ihre”) einfache Lösung bei häuslicher Gewalt: Pech, die kann sich ja einfach trenne.
Bei Armut: Pech, die können ja mal mehr ackern, wenn sie schon nicht (priviligiert) reich geboren werden. Oder sie suchen sich halt einen reichen “Macker” und sind “Golddigger”. Kann man sich ja aussuchen. Selbst schuld.
Oder: Man kann sich ja auch normal anziehen als Frau – kurze Kleidung provoziert. Kann man unterlassen.
Machen Sie das doch nicht. “Blamen” Sie hier weder “Verlierer” [Angestellte], noch “Gewinner [Beamte] im System. Beides ist nachvollziehbar, warum man “das ist/macht”. Es ist das System, welches diese Ungleichstellung “erzwingt”.
Verstehen Sie die Problematik und sagen “ist halt so”, oder “stimmt” oder sonst was … Die Entscheidung haben Sie. Sie dürfen auch der Meinung sein, dass Beamte keine Privilegien [auch Nachteile] haben – die stimmt aber offensichtlich halt nicht … Die kann man auch ganz einfach nachschauen.
Das ist so wie zu sagen: Nene, reiche Menschen haben keine Privilegien [doch haben sie] … Weil es denen auch schlecht gehen kann. Und die müssen ja auf ihr Geld auch irgendwie achten und habe vieeeel mehr Verantwortung deshalb usw. Das ist doch Quatsch … Reich geboren zu sein/werden und massiv zu erben ist definitiv ein Privileg. Es kann allerdings auch mit Nachteilen einhergehen. Wie Armut immer.
Auch das ist jedoch ein weiteres systemisches Problem. Und auch hier dann ggf. so zu lösen. Da können reich geborene Menschen gar nichts dafür. Sie können individuell etwas ändern. Aber nicht systemisch.
Und so ist es halt bei Beamte/Angestellte auch … Der Beamte löst hier gar nichts. Das ist Aufgabe des AG/Staates für Gleichheit des Gehalts zu sorgen oder für Änderung des gleichen Berufsprofils zu einem deutlich anderen.
Ich picke mir mal das aus meiner Sicht wichtigste Detail raus, in dem ich Ihnen völlig zustimme:
RICHTIG, ich (in diesem Beispiel der AG) ist der [Hinterteilbezeichnung] – denn “ich”/der ARRANGIERE das so, um Geld auf dem Rücken von Schwachen (in dem Fall: Zu emotionalen Menschen, die sich in soz. Berufen zu engagieren) zu sparen, da “ich” das ja bewusst mache.
Der Skandal ist nicht die Bezahlung oder sowas – der Skandal ist, dass es ÜBERHAUPT sowas wie “Angestelltenlehrer” gibt, statt diesen allen die Vorteile zukommen zu lassen!
Richtig. Genau so ist es. Das ist der Hauptskandal.
Macht auch wenig bis keinen Sinn, außer “als Ausbeute”.
Angleichen könnte man [Kompromiss] zumindest durch Gehalt. Also gleiche Arbeit/Profil – gleiches Gehalt.
Bestenfalls natürlich einen einheitlichen Weg für alle.
Und da finde ich es eben falsch, dass man die “Hauptschuld” auf die AN verlagert, wenn man systemisch dieses Problem hat. Ist zwar ein Teilbereich – da stimme ich Ihnen zu. Jeder und jede kann hier selbst für sich entscheiden … Jedoch gibt das System diese Möglichkeiten ja vor. Und in dem “Ausbildungssystem” ist das schon fragwürdig, wie das geschieht. Hier muss man meiner Meinung nach halt auch kritisieren.
Alimentations- und Lebensprinzip sind Ansprüche, keine Privilegien, und damit Kehrseite der Pflichten. Hier kommt die Verantwortung des Dienstherrn aus dem gegenseitigen Treueverhältnis zum Tragen.
Ich würde Ihnen zustimmen, wenn angestellte Lehrkräfte nicht die so ziemlich exakt identischen Verpflichtungen hätten.
Das stimmt aus dem Beamtenrecht. Und so argumentiert man auch für die Missstände.
Das Argument fällt eben ein, wenn man das Berufsprofil ansieht und die Praxis.
Der Arbeitgeber ist der gleiche. Das Berufsprofil ebenfalls. Der AG drückt sich hier nur vor Gleichstellung im Bereich der Verpflichtungen und verweist dann auf das [historische] Beamtenrecht.
Das kann man jedoch ändern. Das ist möglich. Will man nicht. Weil man so eben kosten spart.
Begründbar? Nein. Nur schlichtweg über die Historie [welche sich ändern lässt und nicht in Stein gemeiselt ist – das ist Fakt] und durch den Verweis auf das (historisch entstandene und geprägte) Beamtenrecht. Welches sich ebenfalls anpassen und modernisieren lässt. Auch das will man jedoch nicht sonderlich.
Also wo genau ist hier der/”Ihr” Punkt?
Sie haben absolut recht in der Historie und im Bezug auf das Recht des Beamten. Das spreche ich hier nicht ab. Macht auch keinen Sinn. Das ist so.
Aber was bringt dieser Punkt im Bereich der “Ungleichbehandlung” bei gleichen Berufsprofil?
Wie mehrmals gesagt … Deutlich anderes Berufsprofil und Erwartungswerte – dann bin ich durchaus bei Ihnen.
Deutlich andere Qualifikationen [tatsächliche] (und somit eigentlich ebenfalls andere Erwartungswerte und anderes Berufsprofil … Logisch) – dann bin ich ebenfalls bei Ihnen.
Aber so? Ne sorry. Echt nicht.
Das ist – und das muss ich so klar benennen – einfach nur eine Art “Rechtfertigung” von Missständen im Bezug auf Verweis auf alte – historisch noch kaum haltbare/moderne – Strukturen. Und das ist nicht sonderlich “logisch”/”begründbar”/”aktuell”/”fair”. Es ist nachvollziehbar. Ja. Macht es aber nicht “legitimer” in der Art und Weise der Handhabe. Daher die Kritik.
Und wie gesagt … Die Kritik geht an AG/Staat/Politik/System – nur dort hin. Beamte haben hier selbst eben keinen bis kaum Spielraum. Sie spielen im System. Don’t hate the player – hate the game(/system).
Man kann natürlich auch Ihre Punkte besprechen. Klar:
“Alimentations- und Lebensprinzip sind Ansprüche, keine Privilegien, und damit Kehrseite der Pflichten. ”
Sie meinen also die Pflichten, welche die angestellten LuL ebenfalls übertragen bekommen? Direkte und indirekte Pflichten?
Gerne können wir darüber Diskurs führen.
Direkte wären beispielsweise im Bereich der Hoheitlichen Pflichten die Abschlussprüfungen. Und auch die Übertragung dessen auf angestellte LuL. Gäbe es diese Übertragung nicht … Hätte(n) Sie/”man” einen Punkt. So nicht.
Oder im Streikrecht? Die wird Beamten entzogen – das ist richtig. Auch hier hat man jedoch auch Rechte zur Hilfe. Betrachten wir hier die “Übertragung” und “Konsequenzen” auf angestellte LuL [also indirekte “Pflichten”]:
– Reduzierung der Streikberechtigten [Beamtenpflicht – kein Streik]
-> Schwächt generell die Arbeitsbedingungen potentiell … Das tragen … Oh was … Beamte UND Angestellte “geteilt”. Das ist eine logische und nachweisbare Konsequenz
– Streiken für angestellte LuL UND beamte LuL [es ist ja ein Mythos, dass dem nicht so wäre … Beamtenrecht – Anpassungen der erstreikten Bedingungen und Übertragungen dessen]
-> Wäre diese Anpassung nicht gegeben … Hätte man einen Punkt. So nicht.
-> Gehalt/Sold/Lohn wird angepasst
-> Rahmenbedingungen werden angepasst
Die Sache ist … Alimentationsprinzip usw. sind Ansprüche UND ZUGLEICH Privilegien. Da gehe ich absolut mit. Man [Beamter] hat diese Ansprüche auf Privilegien. Da können Sie das noch so hin und her umschreiben oder benennen. Es sind (und bleiben) Privilegien. Es sind (und bleiben) Ansprüche. Beides ist richtig. Es schließt sich eben NICHT aus, sondern ergänzt sich (prima). Das verstehen Sie doch? Warum windet man sich denn so stark hierbei?
Gerade im Vergleich angestellter LuL [Berufsprofil] und beamter LuL [Berufsprofil] ist dies einfach nicht zu “leugnen”, da so offensichtlich und nachweisbar … Wo sehen Sie hier eine Diskrepanz? Würde mich wirklich interessieren. Vielleicht haben Sie ja tatsächliche Punkte (in der Praxis), welche Anwendung und Bedeutung finden.
Gerne Diskutieren wir auch “die tatsächlichen Kompromisse” diesbezüglich dann. Eben mit Übertragungen [indirekte und direkte]. Weil nur so macht man sich ehrlich. Vielleicht wissen Sie hier einfach mehr als ich. Dann lerne und reflektiere ich gerne im Diskurs mit Ihnen.
Aber “der Einwand” ist schon etwas … Arg realitätsfremd auf das tatsächliche Berufsprofil bezogen. [In Bezug auf angestellter LuL und beamter LuL und “Pflichten/Privilegien/Rechte” etc.
Zeigt auch:
“Hier kommt die Verantwortung des Dienstherrn aus dem gegenseitigen Treueverhältnis zum Tragen.”
Und die Verantwortung hat DIESER Arbeitgeber den anderen Arbeitnehmern [insb. bei gleichen Berufsprofil] wohl nicht? Das doch Unfug.
Fakt ist: Es ist ein Mangelbereich. Lehrkräfte sind gesucht und Mangelware. Dementsprechend sind beide “Berufsprofile” [oh warum wohl nur … sind ja gleich …] derzeit sowohl krisensicher, als auch nicht sonderlich betroffen von Kündigungen. Außer eben von Arbeitnehmerseite oder zur Kostenreduktion über Ferien [jaja … Treueverhältnis den Angestellten gegenüber. Danke].
Und hier hätten Sie tatsächlich wieder einen Punkt, WENN man als Beamter nicht “kündigen” (Auflösen des Dienstverhältnisses/Beamtenstatus) KÖNNTE. Das kann man aber. Soviel und soweit zur “Treupflicht” und “beidseitigen Treueverhältnis”. Das ist eine Scheintreue der Anbindung beiderseits. Warum? Weil es als Beamter viele Nachteile hat [tatsächlich], wenn man – je mehr Diensjahre, desto mehr – kündigt und v. A. sich nicht genug abgesichert hat diesbezüglich – warum auch immer … Hat meistens (individuelle) Gründe [Unwissen, Naivität, Familie, “Sonderfälle” …]. Man ist im Prinzip mehr oder weniger angebunden. Das ist systemisch so gewollt und gemacht. Erkennt man eben oder nicht. Das mit dem “Treuverhältnis” wäre erst wirklich realisiert, wenn man diese Option der Kündigung erst gar nicht hätte. Das geht wiederum allerdings nur bedingt mit unserem GG einher… Daher schwer umsetzbar langfristig und konsequent. Hier könnte man auf Soldaten und Verpflichtungen als Vergleichsstandard gehen.
Das ist aber halt faktisch nicht der Fall. Warum man sich immer darauf beruft … Unwissen oder eben “Gewissen freischaufeln” (man ist ja treu … Klingt gut…).
Ansonsten wäre ich doch de facto auch (noch) Beamter? Nene … Das funktioniert prima hier zu “kündigen” [Beamtenverhältnis auflösen und ggf. wechseln].
Auf der anderen Seite [Staat/AG] nutzt man dies eben zur (An)Bindung … Lockt durch Privilegien [ja, zugleich Ansprüche] und hält so langfristig auch Menschen, welche eigentlich den Job “quitten” (würden).
Kommt einigen bekannt vor? Ja, weil das Realität einiger Menschen eben ist.
Die Verantwortung seinen Beschäftigten [Angestellten UND Beamten] hat der Arbeitgeber … Punkt.
Und bei gleichen Profil, gleicher Qualifikation … Gleichen Erwartungen … Könnte und sollte man ja wohl meinen, dass diese gleich sind?
Heißt: Übertragung der Pflichten [direkt und indirekt] – Übertragung von Rechten/Ansprüchen.
Alles andere macht rational und logisch keinen Sinn. Und dann kommt wieder die Historie und das Beamtenrecht als Notargument [im Sinne von Totschlagargument], weil es eben so absurd ist und nicht logisch zu “erklären”.
Wie gesagt … Bei mir ist das etwas anders. Ich habe ein ähnliches Berufsprofil an “meiner” Privatschule, allerdings nicht das gleiche Berufsprofil. Daher verdiene ich (deutlich) weniger – kann ich allerdings mit leben, da das Berufsprofil ein anderes ist. Ich habe hier auch – bewusst – (andere) Privilegien. Auch dessen bin ich mir bewusst und benenne ich so. Das sind ebenfalls Privilegien [sind auch Ansprüche als Privatschule … AUCH DAS funktioniert prima gemeinsam und ergänzt sich]. Und das kann man auch eingestehen und so “akzeptieren”. Das dürfen andere auch (gerne) kritisieren. Privatschulen haben (meistens) Privilegien. Auch hier … Vor- und Nachteile. Auch hier … Übertragungen teilweise.
Ich glaube wir hatten die Diskussion schonmal und es läuft wieder auf das Gleiche raus wie’s letzte mal.
Sie vergleichen hier Birnen mit Äpfeln.
Der Beamte wird für seine Funktion bezahlt und der Angestellte wird für seine Arbeit entlohnt.
Da greifen unterschiedliche Systeme…hier das Beamtenrecht mit der amtsangemessenen Alimentation und dort der Tarifvertrag TV-L.
Und der TV-L ist schon insoweit rechtmäßig…ganz im Gegensatz zur zu niedrigen Besoldung.
Und der Dienstherr ist nunmal berechtigt Aufgaben des Beamten auch durch Angestellte erledigen zu lassen so das Bundesverfassungsgericht.
Um eine ähnliche Bezahlung für angestellte Lehrer zu erreichen kann dies eigentlich nur über eine Paralleltabelle für Angestellte ähnlich dem TV-SuE gehen. Aber dafür ist Verdi zuständig…weder die Beamten noch die Dienstherren.
Zum Teil richtig. Ver.di ist nicht der alleinige Tarifpartner der TdL.
Die Wertschätzung unseres Dienstherren sieht so aus:
– Kampagnen gegen Pensionäre
– in BW will die CDU für Schulleitungen mittel gegen “faule Lehrer”.
– keine Arbeitszeiterfassung, obwohl vor Jahren das EuGH und das Bundesarbeitsgericht das angeordnet hat
– nun die Besoldung
Ich dachte,das Loyalitätsprinzip gilt für beide Seiten. Was für eine verkommene Bananenrepublik
Aber der Abstand zwischen A- und E-Entgelten ist doch gegeben:(
Wenn ich nur die Überschrift lese und nicht den ganzen Artikel, denke ich das auch.