Start Politik VBE fordert Haftstrafen für Deepfake-Pornos – Lehrerinnen und Schülerinnen Opfer

VBE fordert Haftstrafen für Deepfake-Pornos – Lehrerinnen und Schülerinnen Opfer

24
Anzeige

BERLIN. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Berlin fordert angesichts zunehmender Fälle digitaler Gewalt ein konsequenteres Vorgehen von Politik und Strafverfolgungsbehörden. Im Zentrum steht dabei insbesondere der Umgang mit Deepfake-Pornografie, die nach Einschätzung der Bildungsgewerkschaft auch im schulischen Umfeld eine wachsende Rolle spielt.

Will schnell handeln: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Foto: Felix Zahn / photothek.de / Bundesjustizministerium

„Deepfake-Pornografie ist ein schweres Verbrechen, mit lebenslangen schlimmen Konsequenzen für die Opfer” – betont der VBE-Landesverband Berlin und berichtet, dass zunehmend Lehrerinnen, Studentinnen und Schülerinnen zu den Betroffenen gehören.

Dem Verband seien konkrete Fälle bekannt geworden, zugleich gehe man davon aus, dass es sich dabei „nur um die Spitze des Eisbergs“ handele. Als Täter nennt der VBE ausdrücklich auch Mitschüler, Studierende, Kolleginnen und Kollegen sowie Eltern. Zugleich beklagt der Verband, dass es „zu wenig Handlungsmöglichkeiten“ gebe, um solche Taten insbesondere im schulischen Kontext wirksam zu ahnden.

Vor diesem Hintergrund hält der VBE einen entsprechenden Straftatbestand und ein Strafmaß „nicht unter drei Jahren Freiheitsentzug“ für angemessen. Darüber hinaus müssten Plattformen, die entsprechende Inhalte verbreiten und daran verdienen, zu hohen Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden.

Der VBE hält pauschale Verbote von Smartphones oder sozialen Medien nicht für zielführend. Stattdessen fordert er „konsequente Medienpädagogik und Präventionsarbeit an Schulen“. Kritisch wird darauf verwiesen, dass gerade in diesem Bereich Ressourcen gekürzt worden seien, etwa bei den schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ).

Hintergrund der aktuellen Debatte über digitale Gewalt sind schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte. Ulmens Anwalt kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“ handle. Zudem würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“.

Nach Bekanntwerden des Falls erhöht die Bundesregierung das Tempo bei der Gesetzgebung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will noch in dieser Woche einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt in die regierungsinterne Abstimmung geben. Ziel ist es, bestehende Strafbarkeitslücken insbesondere im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen.

Dem „Handelsblatt“ liegt nach eigenen Angaben der strafrechtliche Teil des Entwurfs vorab vor. Vorgesehen ist demnach eine neue zentrale Vorschrift zur „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“. Künftig soll nicht nur die Verbreitung sexualisierter Deepfakes strafbar sein, sondern bereits deren Herstellung. Geplant ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe für Personen, die unbefugt entsprechende Bildaufnahmen herstellen oder verbreiten. Erfasst werden sollen dabei unter anderem Darstellungen sexueller Handlungen, Aufnahmen unbekleideter Körperteile sowie digital veränderte Inhalte, die den Anschein solcher Darstellungen erwecken. Damit zielt der Entwurf auf verschiedene Erscheinungsformen dessen, was kriminologisch als bildbasierte sexualisierte Gewalt oder bildbasierte sexuelle Belästigung beschrieben wird.

Rechts- und Innenpolitikerinnen hatten zuvor bereits die Ankündigung von Hubig begrüßt, zügig ein Gesetz zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt vorzulegen. „Wir hängen da auf jeden Fall hinterher“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carmen Wegge im WDR mit Blick auf die rechtliche Situation in Deutschland. Sie sei froh, dass man da jetzt auf der Zielgeraden sei.

„Wer Menschen im Netz jagt, bedroht oder entwürdigt, greift ihre Würde genauso an wie auf offener Straße“

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte, sie unterstütze Hubigs Vorstoß ausdrücklich. „Ein wirksames digitales Gewaltschutzgesetz muss Lücken im Strafgesetz schließen. Wer Menschen im Netz jagt, bedroht oder entwürdigt, greift ihre Würde genauso an wie auf offener Straße. Dagegen muss der Staat konsequent, entschlossen und mit strafrechtlichen Konsequenzen reagieren.“

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Strafbarkeitslücken zu schließen, etwa „bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deep Fakes“, heißt es darin. Bei sogenannten Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es aussieht, als würde sie Dinge tun oder sagen, die nie passiert sind.

Die stellvertretende NRW-Ministerpräsidentin Mona Neubaur befürwortete eine Reform des Sexualstrafrechts, um digitale und physische Gewalt gleichzustellen. „Digitale Gewalt ist reale Gewalt“, schrieb die Grünen-Politikerin in einem Gastbeitrag für die Düsseldorfer „Rheinische Post“. Das müsse sich im Strafrecht abbilden.

„Wir wollen deshalb das Sexualstrafrecht dahingehend reformieren, dass digitale und physische Gewalt gleichgestellt werden“, erklärte Neubaur. „Immer noch klaffen erhebliche Strafbarkeitslücken im Bereich von Deepfakes.“ Es brauche auch spezialisierte Gerichte für sexuelle Gewalt, analog wie digital, forderte Neubaur weiter. In anderen Ländern gebe es sie bereits. News4teachers / mit Material der dpa

News4teachers-Newsletter

Nichts mehr verpassen, was für die Bildung relevant ist!

Halten Sie sich auf dem Laufenden – und verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick: mit unserem täglichen News4teachers-Newsletter. Direkt in Ihren Posteingang. Darüber hinaus bieten wir auch spezielle Fachnewsletter, die monatlich erscheinen – für Schulleitungen, Schulträger und die frühkindliche Bildung.

Hier gratis bestellen (E-Mail-Adresse angeben und kurz aus Ihrem Postfach heraus bestätigen): www.news4teachers.de/newsletter/

Handy-Verbote reichen nicht: Leopoldina warnt vor Social-Media-Risiken – und fordert mehr Medienerziehung in Kitas und Schulen

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

24 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Schotti
4 Tage zuvor

Ich bin da sehr skeptisch. Natürlich muss es harte Strafen dafür geben, aber die geforderten Einschränkungen bei den Persönlichkeitsrechten lehne ich ab. Das ist ein Schnellschuss, weil wir eben gerade dieses Promipaar in den Medien haben. Von denen übrigens noch gar nichts bewiesen ist. Das Leid der kleinen Lehrerin interessiert die Hubig doch einen Dreck, was wir von ihrer Zeit als Bildungsministerin nun mal wissen und nicht vergessen haben. Davon abgesehen existiert in der Schule immer noch das Hauptproblem, dass Kinder halt nicht strafmündig sind. Die werden weiterhin in der Zukunft fleißig Deepfakes ihrer Lehrerinnen erstellen, ohne Konsequenzen zu erhalten.

Realist
4 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Natürlich wird sich nichts ändern in den Schulen. Auch bei den schon strafmündigen Schülern werden die Staatsanwaltschaften die Strafverfolungen einstellen “mangels öffentlichen Interesses” oder “Geringfügigkei”. Und die Schulbehörden werden die harten Ordnungsmaßnahmen einkassieren, da “nicht sein kann, was nicht sein darf”.

Lehrer sind eben keine Politiker und auch keine Promis.

Meiomei
3 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Wie würden die Kinder den schauen, wenn die “Polizei” vor der Tür steht, Smartphone und PC als Beweismittel in Gewahrsam nimmt. Dafür muss der Vorgang allerdings auch als Straftat gelten.
Geht nicht? Hat doch bei Urheberrechtsverstößen mit den Tauschbörsen auch funktioniert.

Sepp
4 Tage zuvor

VBE fordert Haftstrafen für Deepfake-Pornos – Lehrerinnen und Schülerinnen Opfer
Dabei erfassen wir auch Deep Fakes“, heißt es darin. Bei sogenannten Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es aussieht, als würde sie Dinge tun oder sagen, die nie passiert sind.

Und sowas ist grundsätzlich bei Lehrern, Schülern oder bei Männern allgemein nicht möglich?

Wir hatten bspw. eine Fünftklässlerin, die den jungen Klassenlehrer einer Parallelklasse ganz toll fand und Chatverläufe gefaked hat, laut denen der Kollege romantische Gefühle für sie hätte und sie gerne außerhalb der Schule treffen wollte. Die Eltern haben die vermeintlichen Chats gesehen und eine regelrechte Hexenjagd veranstaltet.

Auch Montage von Männerköpfen in irgendwelche Pornobilder sind schon lange bekannt. Aber bei Deep Fakes wird sowas nicht passieren?

nachdenklich
4 Tage zuvor

Seltsamerweise fordert “man” immer gleich möglichst harte Strafen. Ich habe in der Schule die Erfahrung gemacht, dass ich die “harten Schulstrafen” meistens gar nicht brauche, wenn ich konsequent die kleinen Konsequenzen anwende.

Ich bin also nicht gegen Strafen (!!!), nur gegen die Holzhammermethode Haftstrafe, das halte ich für puren Aktionismus; ich glaube, empfindliche Geldstrafen sind völlig ausreichend.

potschemutschka
4 Tage zuvor
Antwortet  nachdenklich

Zuallererst müsste man der Täter habhaft werden! Und zwar den “Produzenten” der Deepfakes, als auch die Weiterverbreiter. Die scheinen sich alle recht sicher zu fühlen.

Muxi
4 Tage zuvor

Was ich mich frage: Warum sind Deepfakes ohne Zustimmung eines Betroffenen überhaupt erlaubt?
Es gibt das Recht am eigenen Bild und das ist doch immer ein Verstoß dagegen.

Simone L.
4 Tage zuvor
Antwortet  Muxi

Ja, man fiktive Lizenzgebühren einklagen für Veröffentlichungen und Verbreitung. Das kann teuer werden und also abschrecken.

Meiomei
3 Tage zuvor
Antwortet  Muxi

Wo steht das, dass Deepfakes ohne Zustimmung erlaubt sein. Es fällt mir auch schwer, dadan zu glauben, dass hierfür überhaupt jemand dafür eine Zustimmung.
Die entsprechende Software kann es, sie wird immer besser und realistischer.
Die Betreiber sitzen eher nicht in Deutschland bzw. Europa, so dass sie schwer zugreifen sind.
Grundsätzlich ist es eine Eingriff in Privatspähre der betroffen Personen. Kriminell wird es dann, wenn es in Umlauf gebracht wird. Sicherlich gibt es hier wieder Abstuffungen in der Schwere der Tat. Ein Ladendiebstahl ist auch etwas anderes als ein Bankraub.
Und die Folgenfür die Betroffenen sind eklatant.
Also sollte es auch Möglichkeiten geben, es entsprechend zu sanktionieren.

Muxi
3 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

Ich bin kein Jurist, aber ich frage mich: Wenn das bisher nicht erlaubt ist, warum brauchen wir dann irgendein neues Gesetz, für das gerade – in der üblichen Hysterie – getrommelt wird?

Der Leser
4 Tage zuvor

“Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Berlin fordert angesichts zunehmender Fälle digitaler Gewalt ein konsequenteres Vorgehen von Politik und Strafverfolgungsbehörden.”

Könnte man ein solches Vorgehen nicht auch bei… realer Gewalt fordern?

Selbstdenker
3 Tage zuvor

Es ist schon faszinierend, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgrund des (inszenierten ?) Medienrummels um Ulmen/Fernades noch in dieser Woche einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt in die regierungsinterne Abstimmung geben will, wo doch ansonsten solche Gesetzgebungsverfahren eine ziemlich lange Vorlaufzeit haben. Hintergrund ist wohl das Bestreben, “Klarnamen” möglichst rasch im Netz zur Pflicht werden zu lassen. Kriminelle wird das nicht groß abschrecken; auf regierungskritische Bürger hingegen kann die Staatsmacht so viel schneller zugreifen. Einschüchterung ist ein probates Mittel. Wie so oft wird der “Schutz”-Gedanke vorgeschoben, die Absicht dahinter ist jedoch eine völlig andere.

Hans Malz
3 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Es wäre schön, wenn der Schutz von Menschen das Motiv wäre. Aber warum ist dann die Jahre vorher nichts passiert, sondern erst dann, wenn es jemanden mit entsprechender Medienpräsenz erwischt? Das wirkt (leider) etwas aufgesetzt.

Hans Malz
3 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Wer auch nur ein bisschen die Augen offen hatte, hat die Dringlichkeit schon lange erkannt. Das erwarte ich einfach von regierenden Parteien – vielleicht zu viel?

Hans Malz
2 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Aber wurde nicht gemacht? Weil?

potschemutschka
2 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

… man muss erst noch gaaanz genau hinschauen…

Eachoneteachone
2 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

Vielleicht weil es nicht notwendig war? Alles Erwähnte lässt sich mit bestehendem Recht sanktionieren. Was bleibt ist Symbolpolitik.

Oder glaubt wirklich irgendjemand, härtere Strafen hätten präventive Wirkung bei Kriminalität? Das ist statistisch seit langem widerlegt.

Eachoneteachone
2 Tage zuvor

Das StGB benennt Gewalt als physischen Eingriff auf Personen oder Dinge. Das BverfG hat dies mehrfach bestätigt – wenn es z.B. Gerichte ermahnt hat, die Gesetze auch so anzuwenden, wie sie gemeint sind.

Will heißen: eine Beleidigung mit sexuellem Inhalt ist vor Gericht keine Gewalt. Dasselbe gilt für das Erstellen von Deepfakes. Trotzdem ist beides natürlich je nach Schwere strafbar.

Dass Aktivisten und Politik den Gewaltbegriff ausdehnen, ist meiner Ansicht nach populistisch und die Behauptung, diese Dinge seien nicht strafbar oder es gebe gar eine “Lücke”, empfinde ich sogar als unredlich. Trotzdem mag das ihre Ansicht sein.

Die Frage ist, wem damit geholfen ist, Begriffe aufzuweichen bzw. begriffliche Trennlinien zu verwischen.

Der Staat muss verschiedenste Rechtsgüter schützen. Dazu gehört natürlich auch die persönliche Ehre prominenter oder nicht-prominenter Personen. Aber auch andere Dinge/Interessen wie Leben, Eigentum, Sicherheit, Meinung oder Privatsphäre.

Der Verdacht liegt nahe: Wenn eine Gruppe das Verletzen “ihres” Rechtsgutes durch entsprechendes Framing (“digitale Gewalt”, “sexualisierte Gewalt”, etc.) als besonders drastisch darstellt, wird die öffentliche Meinung derart beeinflusst, dass andere Rechtsgüter in den Hintergrund geraten. Ist das sinnvoll?

potschemutschka
2 Tage zuvor

Wie sieht eigentlich die Gesetzeslage in anderen EU-Ländern aus? Nicht nur bezüglich Deep-Fakes , sondern generell, wenn es um sexualisierte Gewalt, um Femizide …. geht? Ich hörte, Spanien z. B. sei da etwas weiter als DE.

Rainer Zufall
1 Tag zuvor

Ich fand diesen Artikel recht spannend, zudem es sich dort auch um das VERHINDERN solcher Taten bezieht, dass sich die … Anbieter solcher “Dienstleistungen” zweimal nachdenken müssen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/deepfakes-gesetzentwurf-notice-and-take-down-medienrecht