Löhrmann hält trotz massiver Kritik an ihrem Inklusionsgesetz fest

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DÜSSELDORF. Der Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung von Nordrhein-Westfalen zur Inklusion ist bei Experten krachend durchgefallen. Die Schulministerin hält trotzdem an ihm fest. CDU und FDP scheitern mit dem Versuch, noch einmal bei Null anzufangen.

Unter Druck: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne; hier im Wahlkampf). Foto: Die Grünen / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)
Unter Druck: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne; hier im Wahlkampf). Foto: Die Grünen / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)

Trotz massiver Kritik zahlreicher Experten hält NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) an ihrem Gesetzentwurf zur Inklusion an Schulen fest. Die «kritischen Stimmen» in der Sachverständigenanhörung Anfang Juni hätten sie nicht überrascht, sagte die Ministerin im Düsseldorfer Landtag. Der Entwurf liege nun in den Händen des Landesparlaments, betonte Löhrmann.

Die rot-grüne Regierung hatte ihr Gesetzesvorhaben zum gemeinsamen Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern an Regelschulen im April in den Landtag eingebracht. Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP forderten Löhrmann in einer hitzigen Debatte – erfolglos – auf, diesen Entwurf zurückzuziehen.

Der Entwurf sei eine «Katastrophe» und könne nicht zum Gelingen von Inklusion führen, sagte André Kuper von der CDU-Fraktion. FDP-Fraktionsvize Joachim Stamp meinte, es habe sich bei der Expertenanhörung nicht bloß um «kritische Stimmen» gehandelt, sondern um eine «Hinrichtung in Abwesenheit». Auch die Parlamentarische Geschäftsführerin der Piraten, Monika Pieper, benannte viele Mängel. Der Entwurf müsse aber nicht zurückgezogen werden. Verbesserungen seien am vorliegenden Entwurf erreichbar.

Städtetag kündigt erneut Klage an

Der Gesetzentwurf der NRW-Regierung – er sieht ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise einen Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht vor – war von Experten durchweg als lückenhaft, unzureichend oder gar untauglich kritisiert worden. Mehr Personal, systematische Fortbildung, kleinere Klassen und finanzielle Unterstützung seien nötig, hatten Vertreter von Schulen, Lehrern, Eltern, Kirchen, Sozialverbänden und Gewerkschaften gefordert. Es waren auch rechtliche Bedenken geäußert worden, bis hin zur Einstufung des Entwurfs als verfassungswidrig.

Sowohl die Sachverständigen als auch die drei Oppositionsfraktionen warfen der Regierung vor, sie wolle sich aus der finanziellen Verantwortung stehlen und den Kommunen die Kosten aufbürden. Der Städtetag NRW kündigte an, sich notfalls vor Gericht gegen die Finanzlasten zu wehren. Städte und Gemeinen müssten einen Ausgleich vom Land erhalten, verlangte der stellvertretende Vorsitzende und Wuppertaler Oberbürgermeister Peter Jung (CDU) in der «Westdeutschen Zeitung». Und: «Ich wünsche mir, dass das Land zur Einsicht kommt. Wenn nicht, wird der Städtetag klagen.»

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung trotz der massiven Kritik in der Anhörung vor zwei Wochen nicht bereit ist, den Gesetzentwurf zu verändern“, sagte Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). So gebe es noch immer keine verbindlichen Rahmenbedingungen für inklusiv arbeitende Klassen. „Außerdem fehlen eine ausreichende Kostenschätzung und eine Zeitschiene – diese müssen aber dringend ins Gesetz geschrieben werden, um Sicherheit für Eltern, Schüler und Lehrer zu schaffen“, so Beckmann weiter. Auch das Wahlrecht der Eltern gelte es zu beachten: „Daher müssen Förderschulen im bestimmten Umfang erhalten bleiben.“

Die Schulministerin erklärte, die NRW-Regierung zeige jedes Jahr im Haushalt, wie sie sich finanziell für die Inklusion engagiere. Es gebe 3000 zusätzliche Lehrer oder auch mehr Studienplätze für sonderpädagogische Ausbildungen – mit den entsprechenden Investitionen in Millionenhöhe. Es stehe eine «anspruchsvolle Bergwanderung» bevor, kein Spaziergang.

CDU-Schulexpertin Petra Vogt warf Löhrmann vor, sie ignoriere damit «kalt und lächelnd» die vernichtende Kritik der Experten. Auch der FDP-Abgeordnete Stamp attackierte die Ministerin persönlich: «Sie sind nicht kritikfähig.» Löhrmann betonte, die Stellungnahmen der Sachverständigen hätten eine große Bandbreite in den Positionen gezeigt. So habe es etwa zum Thema Förderschulen Auffassungen gegeben, die von dem völligen Erhalt aller Einrichtungen bis hin zur Schließung jeder einzelnen Förderschule reichten. Es sei nun Aufgabe des Landtags, sich mit dem Entwurf zu befassen. Klar sei doch: «Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineingekommen ist.» dpa

Zum Bericht: GEW: Inklusion in vielen Ländern nur Etikettenschwindel

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