Freie Schulen in Sachsen hoffen auf Grundsatzurteil zur Finanzierung

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LEIPZIG. Die CDU/FDP-Koalition hat den freien Schulen die Finanzen gekürzt. Aus Sicht der Opposition ein Verfassungsbruch. Am Freitag soll nun ein Urteil fallen, von dem sich die Privatschulen viel versprechen.

  Im Streit um die Finanzierung der freien Schulen in Sachsen hoffen die Träger an diesem Freitag (15. November) auf ein deutliches Wort des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken im Landtag hatten gegen die von der CDU/FDP-Koalition beschlossenen Etatkürzungen geklagt, jetzt wollen die Verfassungsrichter ihr Urteil verkünden.

Die Kläger und die Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Sachsen sind optimistisch. «Ich glaube, dass wir ein gutes Urteil bekommen werden», sagte die Grünen-Bildungspolitikerin Annekathrin Giegengack. In der mündlichen Verhandlung Ende August hatten die Verfassungsrichter ausgiebig mögliche Schwachpunkte bei der Privatschulfinanzierung diskutiert.

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Mit den Stimmen von CDU und FDP waren Ende 2010 deutliche Einschnitte beschlossen worden. So werden Schulgeldzuschüsse vom Land für Kinder aus sozial schwachen Familien schrittweise abgeschafft, und neu gegründete Schulen bekommen erst nach einer Wartezeit von vier statt nach drei Jahren Zuschüsse. Zudem müssen auch an freien Schulen Mindestschülerzahlen erreicht werden, anderenfalls wird ihnen der Etat gekürzt.

Die Opposition hält diese Einschnitte für verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter selbst hatten zudem einen kritischen Blick auf die Sachkostenzuschüsse – etwa für die Gebäudeerhaltung oder für Strom – geworfen. Diese sind auf dem Niveau von 2007 eingefroren.

Auch das sächsische Kultusministerium hofft nach Angaben von Sprecher Dirk Reelfs auf ein klares Urteil aus Leipzig. Ministerin Brunhild Kurth (CDU) sei daran gelegen, den Konflikt mit den freien Schulen beizulegen. «Je deutlicher und klarer das Urteil, desto besser», betonte Reelfs. dpa

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