Warum das Erheben von Unterrichtsausfällen gar nicht so einfach ist

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Lehrer weg? Heißt oftmals: Der Unterricht fällt aus. Foto: Luis Priboschek
Lehrer weg? Heißt oftmals: Der Unterricht fällt aus. Foto: Luis Priboschek

DÜSSELDORF. In Nordrhein-Westfalen wird darüber gestritten, wie Unterrichtsausfälle erfasst werden können. Ist denn das so schwierig? Ein Gutachten, das zwei Schulexperten – Professor Gabriele Bellenberg von der Ruhr-Universität Bochum und Professor Christian Reintjes von der FH Nordwestschweiz – im Auftrag des NRW-Schulministeriums verfasst haben, gibt Aufschluss.

Was genau gilt eigentlich als Unterrichtsausfall?

Hier fängt das Problem schon an – mit der Definitionsfrage. Sind Exkursionen und Klassenfahrten aus Ausfall des regulären Unterrichts zu bewerten? Fällt krankheitsbedingt etwa der Englischunterricht aus und wird die betroffene Klasse daher mit einem anderen Englischkurs zusammengelegt, ist das dann auf jeden Fall als erteilter Ersatzunterricht zu definieren? Und wird statt der Englischstunde ein qualifizierter Deutsch-Unterricht von einem Deutsch-Fachlehrer erteilt, wie ist das dann einzuordnen? Unklar ist auch der Fall einer stillen Eigenarbeit einer Klasse, die unter Betreuung schon mal ihre Hausaufgaben oder Arbeitsblätter erledigt. Das könnte als Ersatzunterricht durchgehen, aber auch Unterrichtsausfall sein. Das jüngste Gutachten der beiden Schulforscher macht deutlich, «wie schnell man an Grenzen bei der sinnvollen Definition und Erfassung von Unterrichtsausfall kommt.»

Von welchem Ausmaß kann man denn wenigstens grob ausgehen?

Für die NRW-Schulen hatte die schwarz-gelbe Regierung zuletzt für das Schuljahr 2009/2010 mittels einer stichprobenartigen Erhebung eine Ausfallquote von 2,4 Prozent hochgerechnet. Die seit 2010 regierende Koalition aus SPD und Grünen lehnt das Verfahren als zu ungenau ab, ein Methodenstreit schwelt. Tatsächlich habe der Rechnungshof NRW – mit 4,8 Prozent – über doppelt so viele ausgefallene Stunden ermittelt, betont Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Laut Gutachten kommen Landesrechnungshöfe in allen Bundesländern zu deutlich höheren Ausfallquoten als die zuständigen Ministerien.

Die Politik in NRW streitet um die beste Methode. Wie machen es denn die anderen Bundesländer?

Unterschiedlich – und zum Teil machen sie dazu auch keine genauen Angaben. Die NRW-Erhebungspraxis bis 2009/2010 entspricht laut Gutachten grundsätzlich in etwa der Praxis vieler anderer Bundesländer. Und: Die Genauigkeit der Daten in den Ländern nehme nicht zu, wenn es sich um eine Vollerhebung – statt um Stichproben – handele. Die Definition, wann man von Unterrichtsausfall spricht, ist in den Bundesländern mitunter verschieden. Wie oft, über welchen Zeitraum und an wie vielen Schulen erhoben wird, ist auch uneinheitlich. Vergleichen unter den Ländern kann man also eher nicht.

Wie geht es weiter in NRW?

Unterrichtsausfall ist für viele Schüler und Eltern seit langem ein Ärgernis. Seit die Zeit bis zum Abitur über die G8-Einführung um ein Jahr verkürzt wurde, wird ein Unterrichtsausfall oft noch kritischer wahrgenommen. Das Gutachten kommt nun zu dem überraschenden Ergebnis: «Ausgefallener Unterricht beeinflusst das Schülerlernen – wenn überhaupt – dann nur ein einem sehr geringen, zumeist nicht statistisch bedeutsamen Umfang. Das Problem des Unterrichtsausfalls wird in seinen Auswirkungen auf das Schülerlernen durch die Öffentlichkeit zumeist überschätzt.» Trotzdem wächst der Druck auf die Politik, eine umfassende Statistik und ein Konzept gegen Unterrichtsausfälle vorzulegen. dpa

Zum Bericht: In NRW entbrennt ein Streit über Unterrichtsausfall – mehr Lehrer verlangt

 

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