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Sollen Lehrkräfte Schüler bei massiven Unterrichtsstörungen körperlich stoppen dürfen? Dänemark plant das, Deutscher Lehrerverband widerspricht

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KOPENHAGEN/MÜNCHEN. Dänemark will Lehrkräften künftig ausdrücklich erlauben, Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen körperlich festzuhalten oder aus dem Unterricht zu entfernen – auch dann, wenn keine unmittelbare körperliche Gefahr besteht. Die Regierung reagiert damit auf Gewalt und aggressives Verhalten an Schulen. Vergleichbare Probleme gibt es auch in Deutschland, wie Untersuchungen zeigen. Der Deutsche Lehrerverband hält neue gesetzliche Eingriffsbefugnisse dennoch für unnötig und fordert stattdessen mehr Prävention, rechtliche Handlungssicherheit und Unterstützung für Schulen.

„Der beste Schutz vor Gewalt ist eine starke Schulkultur“: Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands. Foto: Deutscher Lehrerverband / Andreas Gebert

In einer Schulklasse gerät der Unterricht außer Kontrolle. Ein Schüler schreit, verweigert Anweisungen, hindert seine Mitschülerinnen und Mitschüler am Lernen. Er greift niemanden körperlich an, beschädigt keine Gegenstände und bedroht auch nicht unmittelbar die Sicherheit anderer. Dennoch lässt sich der Unterricht nicht fortsetzen. Darf die Lehrkraft den Schüler am Arm nehmen und gegen seinen Willen aus dem Klassenraum führen?

In Dänemark soll die Antwort auf diese Frage künftig unter bestimmten Voraussetzungen Ja lauten. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der Lehrkräften und anderem Schulpersonal ausdrücklich erweiterte Möglichkeiten zum körperlichen Eingreifen einräumen soll. Die Neuregelung soll Lehrkräften mehr Handlungssicherheit geben und zugleich das Recht der übrigen Schülerinnen und Schüler auf einen sicheren Schulalltag stärken.

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Der Entwurf mit der Bezeichnung L 45 wurde vergangenen Donnerstag von Unterrichtsminister Magnus Heunicke in das dänische Parlament, das Folketing, eingebracht. Eine Verabschiedung steht noch aus. Die erste parlamentarische Beratung ist für den 10. November vorgesehen. Nach Angaben des dänischen Unterrichtsministeriums sollen Lehrkräfte künftig in fünf Fallgruppen körperlich eingreifen dürfen: bei Sachbeschädigungen, körperlichen Übergriffen, Gefährdungen von Personen, psychischen Übergriffen und erheblichen Störungen des Unterrichts anderer Schülerinnen und Schüler.

„Keine Lehrkraft sollte befürchten müssen, entlassen zu werden, weil sie in einer gewaltsamen Situation eingegriffen hat, als dies notwendig war“

Das Ministerium betont, dass körperliches Eingreifen nur als letztes Mittel infrage komme, wenn weniger eingreifende Maßnahmen nicht ausreichen. Jeder Eingriff müsse verhältnismäßig sein, möglichst schonend erfolgen und auf das erforderliche Maß begrenzt bleiben. Körperlicher Zwang dürfe weder zur Bestrafung eingesetzt werden noch die pädagogische Arbeit ersetzen.

Der Sozialdemokrat Heunicke erklärt: „Lehrkräfte dürfen nicht im Zweifel darüber sein, was sie tun dürfen, wenn eine Situation eskaliert. Und keine Lehrkraft sollte befürchten müssen, entlassen zu werden, weil sie in einer gewaltsamen Situation eingegriffen hat, als dies notwendig war. Es geht darum, eine Schule mit Ruhe, klaren Rahmenbedingungen und Ordnung zu schaffen. Deshalb muss es klare Regeln dafür geben, wann eine Lehrkraft körperlich eingreifen darf. Das sind wir ihnen schuldig. Und das sind wir den Schülerinnen und Schülern schuldig. Gleichzeitig haben die Schulen aber die Verantwortung, vorzubeugen, damit wir möglichst verhindern, dass Situationen überhaupt so weit eskalieren.“

Wie verbreitet Gewalt an dänischen Schulen ist, zeigt eine Anfang Oktober vom Unterrichtsministerium veröffentlichte Untersuchung der Forschungsunternehmen Epinion und Als Research. Demnach kam es innerhalb eines Schuljahres in 55 Prozent der untersuchten Klassen zu körperlicher Gewalt zwischen Schülerinnen und Schülern, in 36 Prozent sogar mindestens einmal monatlich. In rund 20 Prozent der Klassen richtete sich körperliche Gewalt auch gegen Lehrkräfte oder anderes Schulpersonal.

Mehr als ein Viertel der befragten Lehrkräfte berichtete von einer Zunahme gewalttätigen und ausagierenden Verhaltens in den vergangenen fünf Jahren. Fast die Hälfte sieht in erweiterten körperlichen Eingriffsbefugnissen eine mögliche Hilfe. Die Regierung will zugleich die Prävention stärken und unter anderem den Einsatz von zwei Erwachsenen im Unterricht ausweiten.

Auch in Deutschland berichten Lehrkräfte von zunehmender Gewalt. Laut einer repräsentativen Befragung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus dem Jahr 2024 nehmen 56 Prozent der Lehrkräfte eine Zunahme psychischer und 44 Prozent eine Zunahme körperlicher Gewalt unter Schülerinnen und Schülern seit der Corona-Pandemie wahr. 90 Prozent berichteten von körperlichen Auseinandersetzungen an ihrer Schule im zurückliegenden Schuljahr.

Wie stark Lehrkräfte selbst betroffen sind, zeigt eine Forsa-Befragung von mehr als 1.300 Schulleitungen im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). Demnach kam es innerhalb von fünf Jahren an 65 Prozent der Schulen zu psychischer Gewalt gegen Lehrkräfte, an 35 Prozent zu körperlichen Angriffen. Zugleich bestehen Lücken bei der Prävention: Laut DGUV verfügen nur 41 Prozent der Schulen über einen allen bekannten Ablauf für den Umgang mit Gewalt, lediglich 22 Prozent bieten spezielle Deeskalationstrainings oder vergleichbare Unterstützungsangebote für Lehrkräfte an.

„Lehrkräfte müssen wissen, was erlaubt ist, und sie müssen sich trauen, das zu tun, was rechtlich zulässig und pädagogisch geboten ist“

Der Deutsche Lehrerverband (DL) hält neue gesetzliche Eingriffsbefugnisse nach dänischem Vorbild dennoch nicht für erforderlich. DL-Präsident Stefan Düll erklärt: „Die rechtliche Lage in Deutschland ist grundsätzlich ausreichend. Lehrkräfte müssen nicht tatenlos zuschauen, wenn Schülerinnen und Schüler, Kollegen oder sie selbst bedroht oder angegriffen werden. Wer Menschen vor Gewalt schützen muss, kann sich bereits heute auf die Grundsätze von Notwehr und Nothilfe berufen. Das gilt für Lehrkräfte genauso wie für jeden anderen Bürger.“

Düll fordert deshalb: „Statt neuer Gesetze brauchen wir vor allem mehr Rechtssicherheit in Ausbildung und Fortbildung. Lehrkräfte müssen wissen, was erlaubt ist, und sie müssen sich trauen, das zu tun, was rechtlich zulässig und pädagogisch geboten ist. Verantwortung für Kinder und Jugendliche wahrzunehmen bedeutet auch, in Gefahrensituationen entschlossen zu handeln“, betont der DL-Präsident.

Düll verweist darauf, dass Schulen bereits heute pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen bis hin zum zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss vom Schulbesuch einsetzen können, soweit die jeweiligen Landesgesetze dies vorsehen. Wo entsprechende Möglichkeiten fehlten, müssten gegebenenfalls die Schulgesetze angepasst werden. Solche Maßnahmen können allerdings nicht zwangsläufig eine akute Unterrichtsstörung beenden.

Der DL-Präsident sieht den entscheidenden Handlungsbedarf dagegen in der Prävention und in professioneller Hilfe für Schulen, die besonders stark von Gewalt betroffen sind. „Wir brauchen an Schulen zusätzliche Unterstützungssysteme. Wir brauchen Task Forces aus Schulsozialarbeit, psychologischen Diensten, weiterem pädagogischem Personal und gegebenenfalls Sicherheitskräften. Außerdem sollte an jeder Schule ein Ansprechpartner beziehungsweise Sicherheitsbeauftragter mit Unterrichtsentlastung aus dem Kollegium benannt werden, der Prävention, Krisenmanagement und die Zusammenarbeit mit externen Stellen koordiniert.“

Düll betont, dass die Durchsetzung staatlicher Maßnahmen mit unmittelbarem Zwang grundsätzlich Aufgabe der Polizei und der Sicherheitsbehörden sei. Für Lehrkräfte zieht er klare Grenzen: „Klar ist: Es gibt in Deutschland kein Züchtigungsrecht. Ebenso wenig darf es Freiheitsberaubung oder willkürliche körperliche Eingriffe geben. Lehrkräfte sind Pädagogen. Darauf, dass sie ihre Befugnisse verantwortungsvoll ausüben und nicht willkürlich handeln, darf man vertrauen.“

Und er betont: „Unsere Schulen sind grundsätzlich sichere Orte. Der beste Schutz vor Gewalt ist eine starke Schulkultur. Das beginnt mit Respekt und gegenseitiger Wertschätzung im täglichen Umgang. Wir sollten zuerst den Menschen sehen, nicht die Rolle als Lehrkraft oder Schüler. Maßstab bleibt die Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes.“ News4teachers / mit Material der dpa

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24 Kommentare
xxx
1 Tag zuvor

Ich würde es für sinnvoll halten, eine Schule zu bekommen, in der als sehr unangenehm empfundene Maßnahmen ohne das bisher erforderliche ewig lange und gerade bei den echten Spezialisten genauso wirkungslose vorherige pädagogische Einsprechen. Das geht auch ohne körperliche Maßnahmen, Ausnahme ggf. das manuelle Rausschieben aus dem Klassenraum, wenn er oder sie nicht freiwillig den Raum verlässt.

Walter Hasenbrot
1 Tag zuvor
Antwortet  xxx

„Ich würde es für sinnvoll halten, eine Schule zu bekommen, in der als sehr unangenehm empfundene Maßnahmen ohne das bisher erforderliche ewig lange und gerade bei den echten Spezialisten genauso wirkungslose vorherige pädagogische Einsprechen.“

Wie der Satzbau schon zeigt, ist Ihre Position nicht sehr gut durchdacht.

Schulleitungen können (zumindest in NRW) sofort Ordnungsmaßnahmen verhängen. Es dauert also, anders als Sie behaupten, nicht ewig lang.

Zweitens ist unsere Aufgabe in erster Line pädagogisch. Wer pädagogische Maßnahmen für wirkungslos hält, sollte nicht Lehrkraft sein.

xxx
1 Tag zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ich halte pädagogische Maßnahmen nicht für wirkungslos. Ich halte vom Delinquenten als Freispruch empfundene pädagogische Maßnahmen für wirkungslos. Das ist ein großer Unterschied.

Einer
1 Tag zuvor

Dürfen ist eine Sache – Können/Wollen eine andere.
Selbst wenn ich einen Schüler anfassen dürfte, würde dies niemals machen.

Walter Hasenbrot
1 Tag zuvor
Antwortet  Einer

Und das ist (außer im Fall der Nothilfe oder Notwehr) auch völlig richtig so.

Man braucht doch nicht viel Fantasie dafür, um sich vorzustellen, dass körperliches Eingreifen von Lehrkräften zu einer Eskalation von Situationen führt, die auch über die konkrete Situation hinausgeht.

Pädagogisches Handeln beruht sehr stark auf Beziehungsarbeit. Die Beziehung ist aber wohl zerstört, wenn man Unterrichtstörung „körperlich stoppt“.

Morgendämmerung
1 Tag zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Und das ist falsch. Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin von 2009 darf ein Lehrer zur Durchsetzung seiner Anweisungen, z.B. Verweisen aus dem Klassenraum, wenn ein Kind sich weigert zu gehen, „leichten körperlichen Zwang“ ausüben, z.B. dieses Kind am Arm fassen und hinausgeleiten.

Das ist geltendes Schulrecht. Das sind aktuelle Gerichtsurteile. Bitte verbreiten Sie doch nicht immer wieder solche Falschaussagen!

Lampedusa
1 Tag zuvor
Antwortet  Redaktion

Also mit Hilfe der KI habe ich Folgendes herausgefunden. Ich werde nicht schlau draus:

Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 19. April 2016 (Az.: 13 K 2455/15.O) entschieden, dass zwar ein Dienstvergehen vorlag, die Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Münster vom 4. November 2015 jedoch aufgehoben und das Disziplinarverfahren eingestellt wurde. [1]

Wesentliche Eckpunkte des Falls

  • Sachverhalt: Ein Lehrer hatte gegenüber einem Schüler körperliche Gewalt angewendet, um eine erzieherische Maßnahme durchzusetzen. [1]
  • Rechtliche Bewertung des Gerichts: Das Gericht sah die Anwendung von unmittelbarem Zwang oder körperlicher Gewalt als unzulässig und unverhältnismäßig an – insbesondere mit dem Hinweis, dass es „unwürdig ist, den Willen eines 18-jährigen Schülers durch körperlichen Zwang zu beugen“. [1]
  • Entscheidung im Detail: Obwohl das Gericht ein Dienstvergehen feststellte, hielt es die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach § 60 Abs. 3 des Landesdisziplinargesetzes NRW (LDG NRW) nicht für angezeigt, hob die Disziplinarverfügung auf und stellte das Verfahren ein. [1]

(Bitte klären Sie den Sachverhalt auf.)

Morgendämmerung
9 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Das ist interessant. Genaugenommen ist es aber so, dass Schulrecht eben Ländersache ist. Das eine gilt im Land Berlin, das andere gilt im Land Niedersachsen. Es gilt grundsätzlich nur in dem Bundesland, wo das Gerichtsurteil gefällt wurde. (Ist ja bei anderen Themen auch so: rausschmeißen aus dem Unterricht, fast überall erlaubt, nur in Bayern grundsätzlich verboten; Hausaufgaben benoten fast überall verboten, in Berlin aber nicht usw.)

Interessant, deshalb würde ich den genauen Fall gerne „studieren“, in dem einen Fall wurde der Schüler 3x aufgefordert, den Raum zu verlassen; gab es in dem anderen Fall auch wiederholte Aufforderungen dazu? Vielleicht fehlte einfach nur das und das war der „kasus knaktus“?

Wir können das nicht beurteilen. Die Infos dazu sind zu dürftig.

Walter Hasenbrot
8 Stunden zuvor
Antwortet  Morgendämmerung

Offenbar haben Sie meinen Kommenatr gar nicht verstanden.

Ich habe kein Wort über die rechtliche Situation verloren, sondern darüber geschrieben, ob Gewalt im Klassenzimmer pädagogisch sinnvoll ist.

Ich habe jetzt auch starke Bedenken, wenn Lehrkräfte, die so stark zu Missverständissen und UNterstellungen neigen wie Sie, körperliche Gewalt im Klassenzimmer wegen unterstellten Störungen ausüben sollten.

Ich_bin_neu_hier
14 Stunden zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Die Beziehung ist aber wohl zerstört, wenn man Unterrichtstörung „körperlich stoppt“.

Korrekt. Wobei dann noch nichts darüber gesagt ist, ob sie durch den körperlichen Zwang zerstört wird, den die Lehrkraft ausübt, oder bereits vorher durch den Schüler zu 100% und unwiderruflich geschrottet war. Wie auch immer, körperlicher Zwang ist aus meiner Sicht nicht Sache der Lehrkraft – wir sind keine Vollstreckungsbeamte und eine solche Funktion widerspräche aus meiner Sicht auch unserem pädagogischen Auftrag.

Das hindert mich allerdings nicht daran zu sehen, dass es Fälle gibt, in denen man mit ’normaler‘ Pädagogik und ’normaler‘ Beziehungsarbeit nicht weiterkommt. Nur sollten dann nicht ’normale‘ Lehrkräfte zuständig sein, sondern Spezialisten – und ja, das bedeutet, dass ich im Einzelfall Segregation für notwendig halte.

447
1 Tag zuvor

Schon aus purem Eigeninteresse sollten wir uns als Lehrkräfte dagegen strikt verwahren – was nämlich Berichte über Dänemark & Co. immer weglassen:
Ausser vielleicht in landesweit 1-2 Spezialfällen greift der dänische Staat RIGOROS gegen sowohl Schüler als auch Eltern durch, die (ernsthaft) aufmucken oder verbal (oder gar körperlich) aggressiv werden.

In so einem Umfeld könnte sowas eventuell was bringen.

Im permissiv-kinderromatischen Normenland BRD kann das „Kind“ auch den Lehrer oder die Lehrerin ins Krankenhaus prügeln – und wird jugendrechtskonform nach Feststellung der Personalien den Eltern unmittelbar übergeben, auf eine gemütliche Runde PS4 zu Hause.

Und zahlreiche Kolleginnen und Kollegen sowie die ganze „offizielle Branche“ befürwortet das auch ganz genau so.

Lehrer können in diesem gesellschaftlichen Umfeld keine Zwangsmittel ausüben … und sollten es auch nicht.

Schlicht nicht unser Job – und selbst wenn eine solche Regelung bei uns kommen würde (was ohnehin völlig unrealistisch ist), wäre sie rein isoliert nur für uns Lehrer gefährlich und sonst niemanden.

Für die BRD ist das eine Schein- und Phantomdebatte.

Lera
1 Tag zuvor

Der Stefan hat wieder ein geharnischtes Fax geschickt, der kleine Schlawiner.

Küstenfuchs
1 Tag zuvor

Solche Maßnahmen kommen aber mal von ganz tief unten vom Bodensatz der Populismus-Kiste.

Karl Heinz
1 Tag zuvor

ach ja – die gute alte Zeit
als der Schöööler noch Rrrespekt hatte…

Aus grundsätzlicher Überzeugung klar Nein.
Wird auch rechtlich schwierig. Ab wann gilt etwas als „massiv“ – jetzt wo selbst die Alpen zerbröckeln…

Andererseits wäre es aus Verhaltenswissenschaftlicher Sicht mal durchaus interessant:
Kinder und Jugendliche leiden ja zunehmend an Psychischer / Emotionaler Deprivation.
Inwiefern könnte physische Gewalt hier als positiv interpretiert werden (Prinzip: negative Zuwendung ist immer noch besser als gar keine Zuwendung)??

Stichworte: Attention-Seeking Behavior, Trauma Bonding, Kognitive Dissonanzreduktion

Ich_bin_neu_hier
14 Stunden zuvor
Antwortet  Karl Heinz

„Inwiefern könnte physische Gewalt hier als positiv interpretiert werden (Prinzip: negative Zuwendung ist immer noch besser als gar keine Zuwendung)??“

Durch den Schüler als positiv interpretiert werden? Keine Ahnung – und ich werde das auch ganz, ganz sicher nicht ausprobieren. Versprochen!

DerechteNorden
12 Stunden zuvor

Die Empörung hier ist groß.
Für mich steht allerdings fest, dass auch in Dänemark nicht mehr Bullerby (dänische Endung) herrscht, wenn man zu solchen Maßnahmen greift. Die Zustände in Schulen sind nur Symptome eines Phänomens mMn:
Inzwischen kann man überall, wo man Menschen sehr viele Freiheiten gegeben hat, feststellen, dass das so nicht ehr funktioniert. Freiheit funktioniert nur, wenn Menschen auch ihren Pflichten nachkommen.
Ich möchte kein System wie in China, aber ich halte das, was wir (der „Westen“) praktizieren, für nicht mehr zeitgemäß. Es bedarf einer Überarbeitung des Freiheitsgedankens.
Wenn Menschen die Natur und ihre eigenen Lebensgrundlagen zerstören sowie immer weniger Rücksicht aufeinander nehmen und einen funktionierenden Staat als Gemeinschaft damit gefährden, obwohl sie wahnsinnig viele Freiheiten haben, dann kann man nicht so weitermachen.
Vernunft scheint nicht der Motor zu sein, sondern sofortige Bedürfnisbefriedigung.

Nein, damit sage ich nicht, dass Dänemark einen Baustein der Lösung gefunden hätte. Ich möchte auch nicht so handeln müssen. Nimmt man es aber genau, so müsste in Schulen viel öfter die Polizei gerufen werden, um Störenfriede zu entfernen.
Alle anderen Kids haben übrigens ein Recht auf störungsfreies Lernen.
Beziehungsarbeit ist wichtig, aber wer hier davon faselt, dass man als Lehrkraft durch Beziehungsarbeit alles ausgleichen kann, was für Verhaltensweisen und psychischen Probleme Kinder und Jugendliche seit Geburt entwickelt haben, sorry, der ist Teil des Problems, das immer größer wird.

Die Balkon
11 Stunden zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Mangelnde Konsequenzen sind kein Synonym für zu viele Freiheiten – ansonsten haben Sie Recht. Das ist ein gesellschaftliches Problem: fragen Sie Polizisten, Ärzte, Verwaltungsangestellte, Rettungssanitäter, Schaffner – die Liste der Leute, die man anscheinend anspucken und zusammenschlagen darf, ist in zwischen sehr lang.

SchadeMarmelade
11 Stunden zuvor
Antwortet  Die Balkon

Und das liegt leider an zu wenig Konsequenzen. Es wäre schön wenn alle Menschen an einem harmonischen Miteinander interessiert wären.
Das sind sie aber nicht. Es gibt Religion, Opportunismus, Rassismus, Egoismus, Sexismus etc und dem steht der Altruismus gegenüber und hat leider keine Chance.
Wir haben zu viel Verständnis und akzeptieren zu viel.

DerechteNorden
10 Stunden zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

„Wir haben zu viel Verständnis und akzeptieren zu viel.“

Hier ist die Frage, wer „wir“ sein soll.
Ich habe nicht zu viel Verständnis und akzeptiere zu viel, mir sind aber die Hände gebunden.

Frank Dr
10 Stunden zuvor

das ist bei uns dringend überfällig.Wir hatten letztes Jahr dreimal die Polizei, da, nur weil sich zwei Schüler und eine Schülerin weigerten auf Anweisungen der Lehrkraft, den Unterricht zu verlassen, weil sie nur gestört haben.
sind dann effektiv 6 Unterrichtsstunden ausgefallen und riesiger Tumult in der Schule und die Polizei musste anrücken.

Jerunda
7 Stunden zuvor
Antwortet  Frank Dr

Eine Möglichkeit diese Situation zu „klären“, praktizierten wir an meiner ehemaligen Grundschule: ein ESE- Schüler störte massiv den Unterricht der Klasse und weigerte sich diese zu verlassen und in den „Trainingsraum“ zu gehen. Die Lehrerin schickte einen Schüler dorthin und bat um Hilfe. Sozialarbeiter und Sonderpädagoge eilten hinzu, aber der Schüler weigerte sich mitzugehen. Daraufhin baten wir die Lehrerin, mit den anderen Schülern die Klasse zu verlassen, riefen die Mutter an, sie solle das Kind schnellstmöglich abholen, ansonsten würden wir die Polizei um Hilfe bitten müssen und beaufsichtigten bis zum Eintreffen der Mutter das Kind. Der Junge beruhigte sich recht schnell, da kein Publikum mehr da war. Natürlich wurde der Vorfall mit der Mutter ausgewertet und es kam danach nicht mehr vor. Die Mutter wollte wohl nicht ständig von ihrer Arbeitsstelle weggerufen werden.

Lampedusa
7 Stunden zuvor
Antwortet  Jerunda

Glück gehabt. Ich denke gerade an eine Mutter, die bei Anrufen von der Schule, ihr Kind abzuholen, einfach nur sagt, sie kann nicht und kommt dann auch nicht.

Die Schulleitung möchte ich sehen, die wirklich die Polizei ruft. Ist doch eh nur ein Bluff. Hat funktioniert bei Ihnen. Glück gehabt.