Abi-Pleite: Schadenersatzklagen müssen ruhen – Schule ist insolvent

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SCHWEINFURT. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren ruhen die Schadenersatzklagen gegen eine Privatschule wegen der Schweinfurter Abi-Pleite. Die Zivilverfahren gegen die Erste Private Fachoberschule Schweinfurt seien unterbrochen, sagte Amtsrichter Arnold Dotterweich. Fast ein ganzer Jahrgang war im vergangenen Jahr durchs Fachabitur gefallen, die Schule hatte daraufhin den Betrieb eingestellt.

16 Eltern hatten die GmbH und auch den Geschäftsführer persönlich verklagt. Die Verfahren gegen den 68-Jährigen seien von der Insolvenz nicht betroffen und liefen weiter, erläuterte Dotterweich. Die Eltern verlangen die Rückzahlung des Schulgelds von rund 3000 Euro. Einige fordern zudem vor dem Landgericht einen Ersatz des Einkommens, das den Schülern durch den Zeitverlust entgangen sei. Auch diese Verfahren sind unterbrochen. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte das Insolvenzverfahren am vergangenen Dienstag eröffnet.

Die Kläger argumentieren, die Schule habe die Schüler nicht rechtzeitig über die Prüfungsbedingungen aufgeklärt. Sie könnten nun ihre Forderungen zur Insolvenzmasse anmelden, sagte Dotterweich. Der Insolvenzverwalter oder die Schuldner könnten diesen Ansprüchen widersprechen – dagegen könnte dann wieder geklagt werden. Die Rechtsanwältin der Kläger war am Montag nicht für eine Einschätzung zu erreichen. dpa

Zum Bericht: Schweinfurter Privatschule schließt nach Abi-Desaster

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