Niedersächsischer Städtetag bereitet Klage wegen Inklusionskosten vor

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 HANNOVER. Der niedersächsische Städtetag will wegen der Kosten für die Inklusion vor den Staatsgerichtshof ziehen. Bisher habe das Land kein Gesetz vorgelegt, mit dem den Kommunen die Kosten vom Land erstattet werden. 47 Städte und Gemeinden seien bereit zur Klage.

Mehrere Kommunen in Niedersachsen wollen vor dem Staatsgerichtshof gegen das Land klagen, weil sie die Kosten für die Einführung der inklusiven Schule erstattet bekommen wollen. Dabei geht es etwa um Ausgaben für den Einbau von Fahrstühlen, aber auch Inklusionshelfer werden die Kommunen in Niedersachsen Millionen kosten. «Insgesamt haben bisher 47 Städte und Gemeinden ihre Bereitschaft zur Klage erklärt. Daraus werden wir in den kommenden Tagen fünf bis sechs Kommunen aussuchen, die die Klage einreichen werden», sagte ein Sprecher des Städtetags. Konkret klagende Kommunen wollte er noch nicht nennen, das soll erst in der kommenden Woche in Hannover mitgeteilt werden.

Hehre Ziele, aber leere Kassen: Auf das Land Niedersachsen kommt eine Klage wegen der Kosten für die Einführung der inklusiven Schule zu. Foto: FuFuWolf / flickr (CC BY 2.0)
Hehre Ziele, aber leere Kassen: Auf das Land Niedersachsen kommt eine Klage wegen der Kosten für die Einführung der inklusiven Schule zu. Foto: FuFuWolf / flickr (CC BY 2.0)

Behinderte Kinder haben seit kurzem einen Anspruch darauf, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet zu werden und reguläre Schulen zu besuchen. «Bisher hat das Land kein Gesetz erlassen oder vorgelegt, mit dem den Kommunen die Kosten vom Land erstattet werden», teilte der Städtetag mit. Dazu sei das Land aber nach der niedersächsischen Verfassung verpflichtet.

«Vor diesem Hintergrund bleibt den niedersächsischen Kommunen keine andere Wahl: Sie müssen vor dem Staatsgerichtshof Verfassungsbeschwerde erheben, da die Frist zur Klageerhebung am 31. Juli 2014 abläuft», erklärte der Vizepräsident des Städtetags, Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU).

Ende April hatte auch der Kinderschutzbund eine mangelnde finanzielle Ausstattung der Inklusion an Niedersachsens Schulen kritisiert. Die Förderschulen für lernschwache Kinder haben bereits keine Erstklässler mehr aufgenommen. 175 Schulen mit 15 700 Schülern sollen langfristig aufgelöst werden. Kinder mit Lernschwierigkeiten werden dann nur noch an Regelschulen unterrichtet. Für ihre Förderung müssen Sonderschullehrer bereitstehen.

Vom Schuljahr 2015/16 an sollen auch an Sprachförderschulen keine neuen Schüler mehr aufgenommen werden. Für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Handicap sind im Landeshaushalt in den kommenden vier Jahren 1640 zusätzliche Lehrerstellen vorgesehen. Die Kosten betragen 550 Millionen Euro. (dpa)

Zum Bericht: Kommunen in Niedersachsen erwägen Klage wegen Inklusionskosten

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xxx
9 Jahre zuvor

Ich finde diese Art von erzwungener Inklusion gegen den Willen der Gemeinden, Eltern und Schüler schon ein starkes Stück. Die Argumente der Gemeinden aber ebenfalls, weil sie nur die Kosten und nicht den Menschen sehen. Darüber hinaus sehen sie noch nicht einmal alle Förderschüler, sondern nur die körperlich behinderten, deren Inklusion sowieso kein größeres Problem darstellt.

Die genannten Zahlen und Kosten kann man mal auseinander nehmen:

550 Mio € für vier Jahre und 1640 Lehrerstellen entsprechen etwa 7000€ pro Lehrkraft und Monat. Darin enthalten müssen auch Unterhaltskosten für die zu schließenden Schulen und Gehälter weiterer pädagogischer und anderer Mitarbeiter der Schulen sein.

175 Förderschulen mit 15700 Schülern entsprechen etwa 90 Schülern pro Schule und etwa 8-9 Klassen pro Schule, was etwa 12 Lehrern pro Schule entspricht, insgesamt also 2100 Lehrer.

Mit anderen Worten werden im Besten Fall die vorhandenen Förderschullehrer jeweils stundenweise an die bestehenden Regelschulen verteilt. Die dringend benötigte individuelle Förderung behinderter und nicht behinderter Schüler wird folglich keinesfalls verbessert, dafür wird Geld gespart.