Legasthenie-Verband: Neue Schulgesetze müssen für mehr Chancengleichheit sorgen

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LEIPZIG. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) sieht durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Zeugnisvermerk zur Legasthenie dringenden Handlungsbedarf, die notwenigen Gesetzesgrundlagen zu schaffen, um berufliche Perspektiven der Betroffenen nicht zu gefährden.

In einer Pressemitteilung des BVL heißt es: Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Klage von 3 Abiturienten aus Bayern gegen den Zeugnisvermerk zur Legasthenie in ihrem Abiturzeugnis zeige deutlich, dass wichtige Gesetzesgrundlagen fehlten, um Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie Chancengleichheit zu gewähren. Leider werde der Umgang mit einer Legasthenie in den Bundesländern bisher sehr unterschiedlich gehandhabt und die schulischen Regelungen enden in den meisten Ländern mit der Sekundarstufe I. Wie wissenschaftlich bestätigt sei, verliere sich eine Legasthenie nicht, sodass eine Berücksichtigung für die gesamte Schul- und Ausbildungszeit zur Schaffung von Chancengleichheit notwendig sei. „Leider sind die Vorurteile gegenüber Menschen mit einer Legsthenie in der Gesellschaft immer noch sehr groß und führen oftmals zu einer Ablehnung bei Bewerbungen“, sagt Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie fordert deshalb, dass die Länder schnellstmöglich die notwendigen Gesetzesgrundlagen schaffen, um die Rechtsbasis für einen Notenschutz zu verankern. Die meisten Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie erhalten laut Verband aktuell weder einen Nachteilsausgleich noch einen Notenschutz in der weiterführenden Schule – und insbesondere nicht in der Oberstufe. Trotz der massiven Beeinträchtigung der Rechtschreibung würden die Schülerinnen und Schüler weder ausreichend gefördert, noch ihre Schwierigkeiten durch Nachteilsausgleiche kompensiert. „Wir sprechen bei einer Legasthenie von einer Behinderung, deren Hauptmerkmale die mangelhafte Rechtschreib- und Leseleistung sind. Die fachlichen Kompetenzen sind dabei nicht eingeschränkt. Wenn die Rechtschreibung ausschlaggebend für den schulischen Erfolg ist, dann müssen hier gesetzliche Regelungen geschaffen werden, um eine Diskriminierung zu verhindern“, fordert Christine Sczygiel.

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Neue Schulgesetze müssten es den Schulen ermöglichen, die individuellen Belange der Schülerinnen und Schüler anforderungsgerecht zu berücksichtigen. Die Gewährung eines Notenschutzes bis einschließlich der Abschlussprüfung sei dabei zielführend, um eine Chancengleichheit zu schaffen und die Berufswahl nicht einzuschränken.

Zum Bericht: Notenschutz für Legastheniker: Vermerk im Zeugnis erlaubt, so urteilt das Bundesverwaltungsgericht

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3 Kommentare
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xxx
8 Jahre zuvor

mangelnde rechtschreibung verhindert bei der aktuellen notengebung nicht das Bestehen des abiturs, höchstens den schnitt 1,x. leseverständnis ist da eine andere sache, die sich auch auf die mathematik mit iheen textaufgaben auswirken kann. rechnen muss man wegen des taschenrechners kaum noch.

lieber Verband, mir fehlt immer noch ein glaubhafter test für lrs, weil ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann, dass 10-20% einer klasse an lrs und maximal 5% an dyskalkulie leiden. bei den vorhandenen tests ist mir der unterschied zwischen nicht gelernt und (krankheitsbedingt) nicht gekonnt nicht klar genug. Schülern, die sich auf dem lrs-gutachten ausruhen, sollte darüber hinaus der nachteilsausgleich gestrichen werden.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Vor allem sind die LRS-Fälle nach Einführung des „Schreiben nach Gehör“ sprunghaft angestiegen.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/orthographie-in-schulen-schraibm-nach-gehoea-13456654.html

http://www.zeit.de/2011/48/Martenstein

Mimi
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Liebe(r) xxx,

was den „glaubhaften“ test betrifft – tut mir leid, aber da kennst di scheinbar net aus….
Klinische Psychologen sind durchaus in der Lage zu beurteilen, ob mangelnde Beschulung oder Faulheit vorliegt, oder ob es ich um ein Defizit handelt – sorry 🙂