Boehringer-Stiftung und Uni Mainz – Gericht verweigert Kritikern Vertragseinsicht

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MAINZ. Mit viel Geld unterstützte und unterstützt die Boehringer-Stiftung den Fachbereich Biologie der Universität Mainz. Um unrechtmäßigen Einfluss auf die Forschung zu nehmen, meinen Kritiker. Vor dem Verwaltungsgericht unterlagen sie jetzt allerdings mit ihrer Forderung nach Einsicht in die Verträge.

Die Boehringer-Stiftung und die Universität Mainz haben Kritik an ihrer Zusammenarbeit zurückgewiesen und eine Spende in dreistelliger Millionenhöhe als «reines Mäzenatentum» bezeichnet. Die Kritiker halten an ihrem Vorwurf einer rechtswidrigen Vertragsgestaltung fest; ein Wissenschaftler blieb vor dem Verwaltungsgericht Mainz mit seiner Forderung nach Aushändigung von Vertragskopien aber ohne Erfolg.

 

Das 2011 errichtete Gebäude des von der Boehringer Stiftung geförderten IMB in Mainz. Die Stiftung und die Uni Mainz wollen den Streit um die vertragliche Gestaltung ihrer Zusammenarbeit nun abhaken. Foto: Uhle Ruhland /Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Das 2011 errichtete Gebäude des von der Boehringer Stiftung geförderten IMB in Mainz. Die Stiftung und die Uni Mainz wollen den Streit um die vertragliche Gestaltung ihrer Zusammenarbeit nun abhaken. Foto: Uhle Ruhland /Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Mit einer Spende von 100 Millionen Euro ermöglichte die Stiftung 2011 die Gründung des Instituts für Molekulare Biologie (IMB) auf dem Campus der Uni; 50 Millionen steuerte das Land bei. Zwei Jahre später spendete die mit dem Pharmakonzern Boehringer Ingelheim verbundene Stiftung weitere 50 Millionen für die Neuausrichtung des Fachbereichs Biologie. Kritiker warfen danach die Frage auf, ob über die Stiftung des Pharmakonzerns kommerzielle Interessen Einfluss auf Forschungsinhalte und die Berufung von Professoren nehmen können.

Universität und Stiftung bedauern nun in einer gemeinsamen Erklärung, dass ihre Zusammenarbeit «Gegenstand öffentlicher Debatten geworden ist und zu Verunsicherung geführt hat». Ziel sei ausschließlich die Förderung der biologischen Grundlagenforschung der Universität. Keinesfalls gehe es um «anwendungsorientierte Forschung im Geschäftsbereich eines Unternehmens». Der Entwurf der gemeinsamen Mitteilung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Die Universität Mainz hatte im Juli eingeräumt, dass es zu Fehlern bei der vertraglichen Gestaltung der Zusammenarbeit gekommen ist. In einem Zustimmungsvorbehalt der Stiftung bei der Ernennung von Professoren könne ein Vetorecht gesehen werden, räumte Universitätspräsident Georg Krausch seinerzeit ein und kündigte eine Neufassung mit sprachlichen Klarstellungen an. Das Wissenschaftsministerium wies im zuständigen Landtagsausschuss jeden Verdacht einer Einflussnahme zurück.

Das Verwaltungsgericht Mainz entschied am Mittwoch gegen den Aalener Wissenschaftler Christian Kreiß, der die Aushändigung von Kopien der vertraulichen Kooperationsverträge verlangt hatte. «Der gesamte Vertrag ist von einem rechtswidrigen Einflussmuster durchwirkt», sagte Kreiß zur Begründung seiner Klage. «Dies erklärt auch, warum sich Universität und Boehringer Ingelheim Stiftung gegen die Offenlegung der Verträge so vehement zur Wehr gesetzt haben, nämlich um ihren Verstoß gegen geltendes Recht zu vertuschen.» Kreiß, Autor eines Buchs mit dem Titel «Gekaufte Forschung» kündigte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts an.

Im Juli hatte die Universität Journalisten Einblick in die Verträge gewährt. Weitere Ansprüche aber wurden abgewiesen, da das seit Jahresbeginn geltende Landestransparenzgesetz Ausnahmen für Wissenschaft und Forschung beinhaltet. Zwei der drei Verträge sind allerdings inzwischen im Internet einsehbar. (dpa)

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