Berliner Traditionsgymnasium setzt Lehrer vor die Tür, der bei Pegida-Ableger mitmarschiert – „passt nicht zu den Werten der Schule“

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BERLIN. Die Kündigung eines rechtsgerichteten Lehrers durch ein Berliner Traditionsgymnasium führt zu einer Grundsatzdebatte: Wie soll der Staat mit Lehrkräften umgehen, die sich zu fremdenfeindlichen und politisch extremen Gruppierungen bekennen? Lässt sich beispielsweise eine radikal islamkritische Haltung mit einem schulischen Alltag in Einklang bringen, der zunehmend vom Thema Integration bestimmt wird? Zweifel sind tatsächlich erlaubt.

Eingangebereich des Traditionsgymnasiums zum "Grauen Kloster". Foto: Bodo Kubrak / Wikimedia Commons (CC0 1.0)
Vor die Tür gesetzt: Eingangsbereich des Traditionsgymnasiums zum „Grauen Kloster“. Foto: Bodo Kubrak / Wikimedia Commons (CC0 1.0)

Das evangelische „Graue Kloster“ ist Berlins ältestes Gymnasium; die Tradition der Bildungsstätte reicht 450 Jahre zurück – der spätere Reichskanzler Otto von Bismarck und die Schauspielerin Thekla Carola Wied („Ich heirate eine Familie“) etwa haben hier ihr Abitur gemacht. Selten allerdings dürfte das altehrwürdige Haus von so viel Medienrummel umgeben worden sein wie in diesen Tagen: Die Leitung der Privatschule hat einen Lehrer entlassen, der sich Berichten zufolge für den Berliner Pegida-Ableger „Bärgida“ engagiert, aktives Mitglied der AfD ist und offen mit der vom Verfassungsschutz „Identitären Bewegung“ sympathisiert – weil dessen politische Meinung nicht zu den christlichen Werten des Gymnasiums passe. Die AfD spricht von einer „Riesensauerei“. Der Deutsche Lehrerverband äußert hingegen Verständnis für die Schulleitung.

Wie jetzt bekannt wurde, hatte das Traditionsgymnasium im Berliner Stadtteil Schmargendorf bereits Ende September einen drei Wochen zuvor als Seiteneinsteiger angestellten Chemie- und Biologie-Lehrer entlassen. „Während der Probezeit haben wir das Arbeitsverhältnis beendet, weil wir doch bald erhebliche Zweifel an seiner pädagogischen Eignung hatten“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Evangelischen Schulstiftung in der Landeskirche, Frank Olie, gegenüber der „Berliner Zeitung“. Die Schulstiftung betreibt neben dem „Grauen Kloster“ zahlreiche Schulen in Berlin und Brandenburg.

Man habe  zwischenzeitlich von der  politischen Einstellung des Mannes erfahren, der Schatzmeister der AfD in Berlin-Neukölln ist und für die Partei für das Abgeordnetenhaus kandidiert hatte. Damit habe die Kündigung aber nichts zu tun, betonte  Olie gegenüber dem Blatt. „Die Mitgliedschaft in einer zur Wahl zugelassenen Partei ist kein Grund, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.“ Problematischer für die Schule waren offenbar die übrigen politischen Aktivitäten des Mannes.

Der Stiftungsvorsitzende betonte, dass Lehrer immer auch eine Vorbildfunktion hätten. „Als evangelische Schulen stehen wir für Offenheit und Toleranz, betreiben Integrationsklassen und sind gegen jede Art von Diskriminierung und Ausgrenzung“, sagte Olie. „Und wenn dann jemand offen Sympathie für die rechtsextremistische, vom Verfassungsschutz beobachtete sogenannte ,Identitäre Bewegung’ zeigt und sich öffentlich für die ,Bärgida’-Bewegung engagiert, dann haben wir ein Problem.“ Grundsätzlich würden Bewerber nicht nach ihrer politischen Einstellung gefragt. Voraussetzung für eine Einstellung sei allerdings, dass die Lehrer Mitglied einer christlichen Kirche seien.

„Kein außergewöhnlicher Vorgang“

Die Schulleitung warb laut Rundfunk Berlin-Brandenburg in einem Elternbrief um Verständnis für die Entscheidung. Darin heißt es: „Unser Bildungsauftrag als Evangelische Schule verpflichtet uns darauf, die christlichen Werte der Nächstenliebe, der Offenheit und Toleranz auch und gerade für die Fremden in Wort und Tat zu vertreten.“ Die Schulleitung wies zudem darauf hin, dass Kündigungen während der Probezeit kein außergewöhnlicher Vorgang seien: „Die Probezeit ist dafür gedacht, dass beide Seiten prüfen, ob sie zueinander passen.“

Der gekündigte Lehrer macht aus seiner politischen Haltung keinen Hehl. Er kritisierte laut „Berliner Zeitung“ trotzdem das Vorgehen der Schule. „Ich konnte zu meinen Aktivitäten nicht Stellung nehmen. Das hielt die Schulleitung wohl für verzichtbar“, sagte er gegenüber dem Blatt. Das zitiert den Seiteneinsteiger obendrein mit folgender Aussage: „Die identitäre Bewegung ist für mich keine rechtsextremistische Bewegung, sondern konservativ-patriotisch. Ich halte ihre Positionen für verfassungskonform.“ „Wir sehen bei der ‚Identitären Bewegung‘ Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“, erklärt hingegen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen. „So werden Zuwanderer islamischen Glaubens oder aus dem Nahen Osten in extremistischer Weise diffamiert. Deshalb beobachten wir die Bewegung nun auch.“

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Josef Kraus, zeigt Verständnis für die Entscheidung des „Grauen Klosters“. „Der Träger dieser Schule ist die evangelische Kirche. Das heißt, der Träger ist ein sogenannter Tendenzbetrieb, der an die Persönlichkeit einer Lehrkraft, etwa bei der Konfession und den Lebensverhältnisse, strengere Maßstäbe anlegen darf, als dies der Staat kann“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Kündigung müsse allerdings „in jedem Fall nach Recht und Gesetz erfolgen“, betonte er. „Dies ist schon deshalb wichtig, damit keine Verschwörungstheorien aufkeimen.“ Agentur für Bildungsjournalismus

Zum Bericht: Morddrohungen: Religionslehrerin und Buchautorin Kaddor muss sich aus Angst vor Rechtsextremen vom Schuldienst beurlauben lassen

 

Hintergrund: 'Treuepflicht'

Arbeitsrechtlich besteht für Beamte und Lehrer im öffentlichen Dienst eine sogenannte „Treuepflicht“. Diese sieht vor, dass der Lehrer sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu identifizieren hat. Wenn er aktiv dagegen verstößt, kann ihm gekündigt werden.

Was heißt das allerdings konkret? In Baden-Württemberg war 2004 einem Lehrer gekündigt worden, der bei der als linksextremistisch eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg aktiv war. Nach einem drei Jahre andauernden Rechtsstreit hob der Verwaltungsgerichtshof des Landes die Kündigung allerdings wieder auf. Der Mann durfte danach wieder als Lehrkraft arbeiten.

In Berlin heißt es nun: „Da kommt ein dickes Problem auf uns zu“ (so der Vorsitzende des Hauptpersonalrates laut „Berliner Zeitung“). Extremistisch eingestellte Lehrkräfte tauchen tatsächlich bundesweit immer wieder mal auf: Vor vier Jahren zum Beispiel wurde ein Lehrer in der Bundeshauptstadt suspendiert, der dunkelhäutige Schüler als „Neger“ bezeichnet hatte. Im vergangenen Jahr wurde ein Politiklehrer in Nordrhein-Westfalen vom Unterricht freigestellt, der in einer Radiosendung Auschwitz relativiert hatte.

Muss angesichts der politischen Entwicklung in Deutschland (und der Tatsache, dass zunehmend Seiteneinsteiger eingestellt werden) künftig mit mehr solcher Fälle gerechnet werden? Wichtig sei, dass Lehrer sich im Unterricht neutral verhalten und Meinungsvielfalt zuließen, so erklärt nun die Sprecherin der Bildungsverwaltung gegenüber der „Berliner Zeitung“. „Einer politischen Partei, die zu Wahlen zugelassen ist, dürfen sie natürlich angehören.“ Das gelte auch für die AfD. Kritisch werde es allerdings, wenn Lehrkräfte Sympathien für rechtsextreme Bewegungen erkennen ließen – wie im Fall des „Grauen Klosters“. Dann droht offenbar auch Staatsbediensteten die Kündigung.

 

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Gregory
7 Jahre zuvor

Claudia Roth ist bei Protesten mitgelaufen, wo „Deutschland verrecke“ gerufen wurde. Warum wurde die nicht entlassen?

Toleranz nur denen gegenüber, die die gleiche Meinung haben wie ich.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  Gregory

Gibt’s diesen Kommentar auch in „schlau“ ?
Claudia Roth war doch nie im Schuldienst oder öffentlichen Dienst und hat auch nie für eine Einrichtung der Kirch gearbeitet, daher ist ihr Kommentar doch – nett formuliert – nicht ganz durchdacht.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ist aber schon vielsagend, dass Sie die Handlung der Bundestags-Vizepräsidenten – wie übrigens die meisten Mainstrem-Medien auch – igrnorieren/darüber hinwegsehen und nicht kommentieren. Es könnte ja mal die Frage gestellt, werden, warum sich Frau Roth so abwertend gegenüber ihrem Land verhält, und warum es einer hohen politischen Repräsentantin dieses Staates beruflich offenbar nicht schadet.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Weil’s (mal wieder) völlig an den Haaren herbeigezogen ist. Es geht hier nicht um Meinung – sondern ums Recht. Darf eine Politikerin in Demonstrationen mitgehen? Ja. Darf eine kirchliche Schule einen Lehrer aus weltanschaulichen Gründen kündigen? Ja. Darf der Staat einen staatsbediensteten Lehrer aus weltanschaulichen Gründen kündigen? Im Extremfall: Ja. Das gilt alles solange, bis ein Gericht anderes entscheidet. Wir leben nämlich in einem Rechtsstaat – und nicht in einem Meinungsstaat.

Darüber hinaus ergeben sich aus dem Fall allerlei ethische Fragen (die im Zweifel dann eben ein Gericht zu entscheiden hätte): Kann ein Lehrer muslimische Schüler unbefangen unterrichten, wenn er den Islam in Bausch und Bogen ablehnt? Kann ein Lehrer morgens Flüchtlingskinder unterrichten – und abends auf einer Demonstration Flüchtlinge als „Sozialschmarotzer“ oder Schlimmeres geißeln? Kann ein Lehrer vor seinen Schülern unseren Staat repräsentieren, wenn er abends in Internet-Foren gegen die parlamentarische Demokratie und ihre Repräsentanten hetzt?

Bezeichnend ist ja, dass der im o. g. Fall betroffene Lehrer offenbar keine Rechtsmittel gegen die Kündigung eingelegt hat – er hätte keine Chance. Unterrichten ist eben kein Job wie Aktensortieren oder Briefeaustragen; eine grundsätzliche Aufgeschlossenheit gegenüber allen (!) Kindern gehört schon dazu.

Li Ahmed
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

„Wir leben nämlich in einem Rechtsstaat…“ Ich wusste nicht, dass das hier ein Satireforum ist. Wo war der Rechtsstaat als zu hundertausendfach eine Straftat im letzten und in diesem Jahr begangen wurde? Aufenthaltsgesetz § 14 steht: „Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt, …“
Wo war da der tolle Rechtsstaat? Aber bei einem kleinen Bürger der auf eine Demo geht, ja da muss man mit der vollen Härte des Gesetzes durchgreifen….schon klar!

g. h.
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Mir geht die Vorstellung durch den Kopf, Sie wären Lehrer und würden selbst an Ihren tadellosen Worten gemessen. Ich kann mir nur vorstellen, dass Sie denen nicht annähernd gerecht würden.
So intolerant und wütend, wie ich Sie hier oft Andersdenkenden gegenüber erlebe, so voller Bereitschaft zu Unterstellung und Beschimpfung, macht mir die Vorstellung unmöglich, dass Sie alle „Schüler unbefangen unterrichten“ und „eine grundsätzliche Aufgeschlossenheit gegenüber allen (!) Kindern“ an den Tag legen.

Auch bei Kindern und Jugendlichen würden Sie wahrscheinlich sehr schnell böses Gedankengut vermuten, Elternhäuser unter Rechtsaußen-Verdacht stellen und ein dementsprechendes Lehrerverhalten zeigen.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Wenn meine Worte „tadellos“ sind, dann gibt’s ja eigenlich nichts zu kritisieren. Das ist dann wohl der Unterschied zwischen uns: Ich analysiere – und Sie phantasieren sich irgendetwas über mich zusammen.

Ehrlich gesagt: Ihre Vorstellungen von mir interessieren mich nicht die Bohne. Was mich allerdings interessiert, ist das von Ihnen hier gezeigte Muster. Wie immer hier von der rechten Abteilung: Statt inhaltliche Argumente zur Sache kommen irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen persönlichen Herabwürdigungen. Die Methode ist ja langsam bekannt.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

„Li Ahmed“ – dann lesen Sie mal das von Ihnen zitierte Gesetz weiter: „Die Einreise ist nicht unerlaubt, wenn aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts kein Pass für den Grenzübertritt erforderlich ist (z.B. Art. 5 Abs. 4 lit. a SGK; Ausweispflicht nach Art. 1 Abs. 2 Satz 1 des Assoziierungsabkommens EU-Schweiz), ein Befreiungstatbestand vorliegt (z.B. § 14 Satz 1 AufenthV) oder das AufenthG nach § 1 Abs. 2 keine Anwendung findet.“

§ 14 Satz 1 AufenthV behandelt die „Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen“. Und genau darum hat es sich bei den Flüchtlingen gehandelt.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

@Bernd
„Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen“.
Ist es nicht aber so, dass gerade die vielen Einreisenden im letzten Jahr fast ausnahmslos bereits sicher in einem Nachbarland (Libanon, Jordanien und Türkei) Zuflucht gefunden hatten und dort mitnichten um Leib und Leben fürchten mussten?
Um Leib und Leben mussten und müssen aber Christen aus Syrien und dem Irak fürchten. Nicht einmal in den Aufnahmelagern sollen sie immer sicher sein.
Bevor die Einreisenden häufig genug illegal nach Deutschland kamen (Grenzkontrollen wurden ja faktisch aufgehoben), durchquerten sie andere europäische Länder, in denen sie ebenfalls sicher waren.
Erinnern Sie sich an die Menschen, die nach Litauen gebracht wurden? Ziemlich schnell verließen diese das sichere Land, um sich nach Deutschland auf den Weg zu machen. Warum zieht es wohl diese Menschen gerade nach Deutschland, obwohl sie bereits in anderen Ländern nicht mehr um ihr Leben fürchten müssen?

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Nein, hatten sie nicht – es sei denn, Sie bezeichnen ein Land wie Griechenland, das Deutschland und die EU schon zuvor mit Milliarden von Euro hatten ökonomisch retten müssen, als „sicher“. Das hätte dann bedeutet, das kleine Griechenland zu einem gigantischen Flüchtlingslager zu machen – und faktisch untergehen zu lassen. Wollen Sie das ernsthaft als seriöse politische Option verkaufen?

Aber darum geht’s hier auch gar nicht. Es geht bei der Debatte hier darum, ob jemand gleichzeitig rechtsradikal (= Identitäre Bewegung) und ein guter Lehrer sein kann. Ich behaupte: Nein.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Wieso wird im Anschluss an diesen Artikel über Claudia Roth oder irgendwelche Passgesetze diskutiert? Das fing schon mit dem ersten dummen Kommentar an.

Der einzige, der sich hier zum Thema äußert, scheint Bernd zu sein. Bei Granaten wie „Li Ahmed“ glaube ich eher, dass es sich um eine Meinungsmaschine handelt, die immer wieder den gleichen verschwurbelten Mist runterbetet, egal ob es gerade sinnvoll zum Thema ist oder nicht.

Ich bin im übrigen sehr wohl der Meinung, dass ein AfD-Mitglied Lehrer sein kann. Bei einem Mitglied einer rechtsradikalen Vereinigung wie der „Identitären Bewegung“ scheint mir das kaum möglich, weil diese auf dem Rassegedanken aufgebauten Menschenfeindlichkeit guten Unterricht von „Nichtariern“ kaum möglich macht.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

… und, so möchte ich ergänzen, weil die Schule einen Erziehungsauftrag hat, der auf den vom Grundgesetz getragenen Werten fußt. Wer die nicht teilt, hat in der Schule als Lehrer nichts zu suchen.

Um hier auch mal als Vater zu sprechen: Ich überlasse meine Kinder doch keinen Neonazis, die sie (mit-)erziehen wollen!

Beate S.
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Kein Mensch überlässt seine Kinder gern stark ideologisch geprägten Lehrern, weder denen von rechts noch von links oder von welcher Seite auch immer. Leider gibt es da nicht nur die Neonazis.
Mir sind Lehrer am liebsten, die ihr Kerngeschäft wahrnehmen und nicht meinen, ihre politischen Weltanschauungen den Schülern meinen überstülpen zu müssen.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Aber wenn schon mal der Name C. Roth und ihr m.E. vollkommen inakzeptables Verhalten auf der Demo in Hannover erwähnt wird, finde ich es recht aufschlussreich, dass Sie und auch „Bernd“ dazu schweigen.

Auch ich arbeitete mal bei einem evang. Arbeitgeber. Das ist aber schon eine Weile her. Dort durften die Mitarbeiter nicht einmal Beziehungen miteinander haben. Falls es dennoch passierte, wurde einer versetzt. Da es im Arbeitsvertrag stand, war jeder informiert.
Evtl. steht im Arbeitsvertrag dieser Schule auch etwas zur politischen Betätigung von Mitarbeitern.

beobachter
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

ja Küstenfuchs

Ich gebe Ihnen Recht – es sind immer wieder die ersten – mit Ihren Worten „dummen“ – Kommentare, die sehr häufig der aufkommenden Diskussion eine bestimmte Richtung geben. Losgelöst vom Inhalt.

Auch wenn ich mich manchmal (stark) darüber ärgere (als eher passiver „Verfolger“), so denke ich doch, dass so etwas unsere Meinungskultur (hier) aushalten sollte. Und jeder sollte natürlich seinen Standpunkt vertreten können, wenn er diesen denn findet.
„Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt“ (Einstein)

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wenn Sie meinen, Beate S., ich hätte mich damit für unpolitische Lehrkräfte ausgesprochen („Kein Mensch…“), dann liegen sie falsch – ich erwarte schon, dass die Schule aktiv die Werte vermittelt, für die unser Grundgesetz steht.

Beate S.
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Mir würde reichen, was allgemein als gut erzogen gilt. In meiner aktiven Zeit dachte ich jedenfalls nie daran, meinen Schülern aktiv die Werte des Grundgesetzes zu vermitteln.
Ich dachte eher an Werte wie diszipliniertes Verhalten, an Höflichkeit, Rücksichtnahme, Lernbereitschaft, Anstrengungsbereitschaft, Hilfsbereitschaft, Sorgfalt …usw.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Dann sind sie als Lehrerin offenbar zu kurz gesprungen.

Paragraph 1 des Berliner Schulgesetzes (ist so ähnlich in den Schulgesetzen aller Länder zu finden):

„Auftrag der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu vermitteln.

Ziel muss die Heranbildung von Persönlichkeiten sein, welche fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten.

Diese Persönlichkeiten müssen sich der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bewusst sein, und ihre Haltung muss bestimmt werden von der Anerkennung der Gleichberechtigung aller Menschen, von der Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung und von der Anerkennung der Notwendigkeit einer fortschrittlichen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie einer friedlichen Verständigung der Völker.“

Dabei sollen die Antike, das Christentum und die für die Entwicklung zum Humanismus, zur Freiheit und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen Bewegungen ihren Platz finden.“

Das alles gilt – altersgerecht natürlich – in allen Schulstufen.

Beate S.
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Das Berliner Schulgesetz ist eine Sache für sich, zumal Schulgesetze auch geprägt sind von der Bildungsideologie regierender Parteien.
Sie, Bernd, bezogen sich vordem aufs Grundgesetz, dessen Werte ich in keinster Weise in Frage stelle.
Trotzdem kann ich nur wiederholen, was ich in meinem vorherigen Kommentar gesagt habe.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wir diskutieren ja auch nicht darüber, ob Sie Werte des Grundgesetzes infrage stellen – sondern darüber, dass es zu Ihren Pflichten als Lehrkraft gehört (hätte), diese aktiv zu vermitteln. Natürlich steckt da eine Menge Weltanschauung drin.

Das Berliner Schulgesetz ist auch keine Sache für sich. In allen Schulgesetzen finden sich vorne (sic!) entsprechende, auf die Werte des Grundgesetzes verweisende Artikel. Schulgesetz Bayern:

Art. 1
Bildungs- und Erziehungsauftrag
(1) 1Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen.2Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden.3Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.4Die Schülerinnen und Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.
(2) Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu achten.
Art. 2
Aufgaben der Schulen
(1) Die Schulen haben insbesondere die Aufgabe,

Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und Fähigkeiten zu entwickeln,
zu selbständigem Urteil und eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen,
zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit, zu Toleranz, friedlicher Gesinnung und Achtung vor anderen Menschen zu erziehen, zur Anerkennung kultureller und religiöser Werte zu erziehen,
Kenntnisse von Geschichte, Kultur, Tradition und Brauchtum unter besonderer Berücksichtigung Bayerns zu vermitteln und die Liebe zur Heimat zu wecken,
zur Förderung des europäischen Bewusstseins beizutragen,
im Geist der Völkerverständigung zu erziehen,
die Bereitschaft zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen zu fördern,
die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken,
die Schülerinnen und Schüler zur gleichberechtigten Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten in Familie, Staat und Gesellschaft zu befähigen, insbesondere Buben und junge Männer zu ermutigen, ihre künftige Vaterrolle verantwortlich anzunehmen sowie Familien- und Hausarbeit partnerschaftlich zu teilen,
auf Arbeitswelt und Beruf vorzubereiten, in der Berufswahl zu unterstützen und dabei insbesondere Mädchen und Frauen zu ermutigen, ihr Berufsspektrum zu erweitern,
Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu wecken.“

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor

@beobachter:

Mit „dummen Kommentar“ habe ich nicht gemeint, dass mir der Inhalt des Kommentars nicht gefallen hat. Da war eine Wertung im Sinne einer Note in der Schule.
Der Kommentar war verkürzt zusammengefasst: „Wenn man den Lehrer entlässt, muss man auch Claudia Roth entlassen“.
Dumm ist der Kommentar, weil er zwei völlig verschiede Situationen vergleich. Der Lehrer befindet sich in einem Angestelltenverhältnis, C. Roth nicht. Man kann C. Roth gar nicht entlassen.
Daher ist das auch keine (im Rahmen einer sinnerfüllten Diskussion zulässige) Meinung, über die man reden könnte, und die man dann auch aushalten muss.
Im Übrigen will ich C. Roth auch nicht im Schuldienst haben, aber das ist ein ganz anderer Punkt.

beobachter
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich glaube, jetzt verstehe ich Sie.

Sie argumentieren mit Angestelltenverhältnisse – vorhandenen oder nicht und den daraus entstehenden Konsequenzen. Diese wiederum – in aller Logik – führen zu einer Bewertung des Beitrags (von oben).

OK (?) das ist zumindest eine Position – ich dachte Sie hätten es mit mehr Tiefgang gemeint. Aber muss ja nicht. Geht schon.

Jürgen
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ob einer verbeamtet, angestellt oder abgeordnet ist, spielt keine Rolle.
Es kommt wohl auf die Gesinnung an, die zum Ausdruck kommt?

Und wenn man sich schon auf das Grundgesetz, als wertgebend, beruft, hat Frau Roth sich nicht gerade beispielhaft hervorgetan.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Jürgen

Die Diskussion hier um Claudia Roth ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Genau so gut könnte ich hier postulieren, dass ich auch Markus Söder nicht im Schuldienst haben will, Donald Trump auch nicht und Wladimir Putin erst recht nicht. Helene Fischer dagegen sehr gern.

Wie gaga ist das?

mississippi
7 Jahre zuvor

Das was Bernd aus dem Schulgesetz in Bayern zitiert, mussten wir in Studium und Referendariat stets parat haben, da wurde sehr viel Wert darauf gelegt. Bildungs- und Erziehungsauftrag, das mussten wir wissen (habe in BY studiert). Es wird auch anderes/ mehr verlangt, als Höflichkeit, Lernbereitschaft usw…