Beckmann zu Sondierungen von SPD und Union: „Bildung first!“

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BERLIN. „Wir erwarten von den Sondierungsverhandlungen ein klares Signal für mehr Bildungsinvestitionen und größere Bemühungen, gemeinschaftlich die bestehenden Herausforderungen zu lösen“. Dies hat Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), anlässlich der ab Sonntag stattfindenden Sondierungsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD festgestellt – und dies mit dem Slogan „Bildung first!“ unterstrichen. 

Mahnt die Sondierer von Union und SPD: VBE-Chef Udo Beckmann. Foto: VBE

Beckmann erinnerte die Parteien an ihre eigenen Versprechen: „Die Unionsparteien müssen sich daran messen lassen, was sie dafür tun, endlich die von Bundeskanzlerin Merkel bereits vor 10 Jahren ausgerufene ‚Bildungsrepublik Deutschland‘ zu verwirklichen. Und die SPD fordert seit mehreren Jahren das Kooperationsverbot im Bildungsbereich abzuschaffen. Durch dieses werden wichtige Investitionen verhindert, die dringend notwendig sind, um zum Beispiel den Investitionsstau von 34 Milliarden Euro schneller abbauen zu können und die KMK-Strategie ‚Bildung in der digitalen Welt‘ umzusetzen. Wir erwarten, dass die SPD hier Wort hält.“

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Im Wahlkampf forderten sowohl die Unionsparteien als auch die SPD die Einführung einer Ganztagsbetreuung für Grundschüler. VBE-Chef Beckmann sieht hierbei zwei große Herausforderungen, nämlich den Personalmangel und den Qualitätsanspruch: „Ein Rechtsanspruch führt nicht zu Mehreinstellungen. Allen muss klar sein: Es herrscht akuter Lehrer- und Erziehermangel. Die Politik sollte zunächst eine Strategie erarbeiten, wie der bestehende Personalmangel gelöst werden kann, bevor ein Mehrbedarf produziert wird. Außerdem muss gelten: Qualität geht vor Quantität. Die Ganztagsbetreuung darf nicht nur eine ‚Aufsicht nach Schulschluss‘ sein. Durch festgelegte Qualitätsstandards muss eine hochwertige Betreuung gesichert werden, die den Kindern echten Mehrwert bietet.“ News4teachers

Das Kooperationsverbot wird zum großen Streitfall der deutschen Bildungspolitik

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9 Kommentare
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dickebank
6 Jahre zuvor

Na klar – deshalb heißt es ja auch Regierungsbildung. – Schön, dass schon Karnevalszeit ist.

Cavalieri
6 Jahre zuvor

„Die Ganztagsbetreuung darf nicht nur eine ‚Aufsicht nach Schulschluss‘ sein.“

Aber genau ist doch weitgehend der Fall. Für einen Nachmittagsunterricht hätte man ja keine Lehrer, weil es schon am Vormittag nicht reicht. Die Funktionäre merken gar nicht, wie unlogisch sie argumentieren: Da heißt es, es gebe zu viele Risikoschüler, und deshalb müsse man die Ganztagsschule ausbauen. Was aber machen die Risikoschüler am Nachmittag? Sport. Verpflichtendes „Nachsitzen“ in Sachen Lesen und Schreiben gibt es gerade nicht. So werden die Risikoschüler einfach sportlicher als vorher. Und die Funktionäre können wieder klagen, dass 20 % Risikoschüler eine Schande seien.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Die Risikoschüler – was immer das sein soll – werden nicht sportlicher. Sport ist nur das, womit man diese Schülerklientel halbwegs freiwillig beschäftigen kann und wofür man kein akademisch ausgebildetes Personal benötigt.

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Risikoschüler“ werden üblicherweise diejenigen genannt, die nicht lesen und schreiben können, obwohl sie schon lange genug in der Schule sind. Das sind diejenigen, über die Herr Bos hier redet:
https://www.news4teachers.de/2017/12/iglu-studie-offenbart-fast-jeder-fuenfte-viertklaessler-kann-nicht-vernuenftig-lesen-studienleiter-bos-eine-schande/
Auch er fordert mehr Ganztagsschulen, aber keinen verpflichtenden Nachmittagsunterricht. Alles ist freiwillig, und Sport ist das verbreitetste „Betreuungsangebot“. Die Studie StEG zu Ganztagsschulen hat das genauer beschrieben. dort steht auch, dass hinsichtlich der schulischen Leistungen die Ganztagsschüler den Halbtagsschülern nicht voraus sind. Insofern ist die Ganztagsschule kein Beitrag zu mehr Bildung.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Die Ganztagsschule soll ja auch in erster Linie eine Aufsicht für die Kinder sein, damit die Eltern beide arbeiten gehen können.

dickebank
6 Jahre zuvor

„Ganztag“ ist eben kein offener Ganztag wie an Grundschulen. Gebundener Ganztag heißt verpflichtender Unterricht bis mindestens 15:00 Uhr an fünf Tagen oder an mindestens drei Tagen bis annähernd 16:00 Uhr. Kursangebote für die GOSt können auch noch in der 10 und 11 Stunde (Ende 17:30 h) liegen

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Richtig, aber wenn Funktionäre wie Beckmann von Ganztag reden, dann meinen sie nicht die gymnasiale Oberstufe, auch an Halbtagsgymnasien gibt’s die 9. Stunde. Das sind auch keine „Betreuungsangebote“, sondern ein auseinander-gezogener Stundenplan.
Übrigens kenne ich das mit mindestens 15:00 an drei Tagen. Wo steht das jetzt neuerdings mit fünf Tagen? Hat man die Spielregeln geändert?

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Hier steht für Baden-Württemberg noch die sog. KMK-Definition von Ganztagsschule, also Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen mit mindestens 7 Zeitstunden:
http://www.ganztagsschule-bw.de/,Lde/Startseite/Ganztagsschule+in+BW/Text+Startseite
Manche Bundesländer scheinen aber Sonderregelungen zu haben, die darüber hinausgehen. In Bayern steht bei der gebundenen Ganztagsschule was von 4 Tagen und 8 Zeitstunden. Bemerkenswert ist aber, wie wenig darüber geredet wird. Man hat Schwierigkeiten, das zu recherchieren. Auf den Webseiten der Schulbehörden gibt’s dafür jede Menge Reklamesprüche, wie großartig die Ganztagsschule ist.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

3 x 7 ist der Mindeststandard. Für NRW gilt – wie für BY – mindestens 3 x 8 (36 WS) oder 5 x 7 (35 WS). Zu diesen Zeiten kommt dann jeweils eine einstündige (60 Min.) Mittagspause.

In der SekI müssen die SuS in NRW 188 Pflichtwochenstunden von Klasse 5 bis 10 erhalten. Das sind also schon einmal 31,3 WS je Schuljahr. Aus dem Ganztagsetat kommen dann noch einmal ca. 4 WS je Schuljahr dazu, die für individuelle Förderung angesetzt werden. Muss nicht unbedingt nur Schwächenförderung sein. Es können auch bilinguale oder besondere MINT-Angebote sein sowie AG-Angebote im sportlichen, musischen, gesellschaftlichen Bereich. Zu Letzterem gehört ggf. auch die Schülerzeitung, der Erste-Hilfe-Kurs oder die Brandschutzerziehung …
Die AG-Angebote sind verpflichtend. D.h. die SuS müssen verpflichtend je Schulhalbjahr eine AG wählen. Für die Teilnahme gilt dann dasselbe wie für den regulären Unterricht.