Reine Privatangelegenheit? Wenn ein Minister sich als Vater in schulische Belange des Sohnes einmischt

1

ERFURT. Vater oder Minister – lassen sich die Rollen einfach trennen, wenn es darum geht, schulische Angelegenheiten des Sohnes zu regeln? Diese Frage muss sich Thüringens Justizminister Lauinger stellen lassen.

"Die normalste Reaktion der Welt, dass Eltern anrufen": Dieter Lauinger, Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Foto: Tino Sieland / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
„Die normalste Reaktion der Welt, dass Eltern anrufen“: Dieter Lauinger, Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Foto: Tino Sieland / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Thüringens Justiz- und Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) wehrt sich gegen den Vorwurf, sein Amt für private Interessen genutzt zu haben. Hintergrund ist eine Prüfungsbefreiung für seinen Sohn wegen eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalts am Ende der 10. Klasse. «Es ging um etwas vollkommen Privates, was mit meinem Job nichts zu tun hat», sagte Lauinger am Donnerstag in Erfurt. Er habe als Vater und nicht als Minister agiert – und dies auch bei Gesprächen mit Mitarbeitern des Bildungsministerium stets deutlich gemacht.

Zusammen mit seiner Frau Katrin legte er dar, dass die Schule und das Schulamt die Versetzung seines Sohnes in die 11. Klasse ohne die für Gymnasiasten Ende der 10. Klasse vorgeschriebene Leistungsfeststellung genehmigt habe. Monate später, als sein Sohn sich bereits in Neuseeland aufhielt, habe das Bildungsministerium überraschend die Genehmigung aufgehoben. Es sei «die normalste Reaktion der Welt, dass Eltern anrufen und sich erklären lassen, was der Grund dafür ist», sagte Lauinger. Seinem Sohn drohte immerhin unverschuldet die Wiederholung der Klassenstufe.

Staatskanzlei um Unterstützung gebeten?

Dass er und nicht seine Frau anrief, begründet Lauinger damit, dass es um juristische Fragen bei der Auslegung einer Verwaltungsvorschrift gegangen sei. Lauinger ist Jurist und war viele Jahre Richter. Darstellungen, er habe die Staatskanzlei in dieser Angelegenheit um Unterstützung gebeten, wies Lauinger zurück. Er habe lediglich informiert, dass er einen Konflikt mit dem Bildungsministerium habe. Das Nachrichtenmagazin «Focus» hatte zuerst über den Fall berichtet.

Anzeige

Der Politiker vertrat die Ansicht, dass das Ministerium gegen die Verwaltungsvorschrift verstieß, die die Prüfungsbefreiung bei Auslandsaufenthalten von Schülern ermögliche. «Warum, das ist die spannende Frage», meinte er. Bildungsministerin Birgit Klaubert (Linke) hatte schließlich die Prüfungsbefreiung des Jugendlichen bestätigt. Er konnte damit in die 11. Klasse versetzt werden.

CDU-Fraktionschef Mike Mohring warf Lauinger Schummelei vor. Nach seiner Meinung gilt die Verwaltungsvorschrift, auf die sich Lauinger berufe, nur dann, wenn Jugendliche ein ganzes Jahr an einer Schule im Ausland verbringen und nicht nur einige Monate. Als Minister müsse Lauinger «das Recht hüten und sollte nicht wie ein Winkeladvokat agieren. Das schadet dem Amt.» Im Landtag drohte Mohring mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Seine Fraktion werde ihre parlamentarischen Mittel «vollständig ausschöpfen», sollte Lauinger die offenen Fragen in der Angelegenheit nicht umfassend beantworten.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) meldete sich per Twitter zu dem Fall: «Die Schule hatte es positiv unterstützt und das Schulamt genehmigt, ohne den Namen des Schülers zu kennen!!», schrieb Ramelow in dem Kurznachrichtendienst.

Der Thüringer Lehrerverband sieht beim Bildungsministerium Klärungsbedarf. Der Fall gebe tiefe Einblicke in die Funktionsweise des Ressorts, sagte der Landesvorsitzende Rolf Busch. Wenn es erst ein Einverständnis für eine Prüfungsbefreiung gebe, das Ministerium diese später zurückziehe und sich dann die Ministerin darüber hinwegsetze, zeuge das nicht nur von Kommunikationsproblemen im Haus. dpa

 

Kommentar: Die 'Sohnaffäre' bringt auch Klaubert unter Druck

«Café Süden» in Erfurt. Der Ort, den Thüringens Justiz- und Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) gewählt hat, um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit einer Prüfungsbefreiung für seinen Sohn zu entkräften, ist die Botschaft: Hier agiert nicht Minister Lauinger, sondern Vater Lauinger. Der kann es nicht zulassen, dass seinem Sohn durch behördliches Hick-Hack die Wiederholung der 10. Klasse droht. Zur Verstärkung des privaten Eindrucks hat der 53-Jährige seine Ehefrau Katrin mitgebracht.

Eigentlich, sagt Launiger, habe er sich bei Amtsantritt im Dezember 2014 vorgenommen, «niemals Privates in den Beruf hineinzuziehen». Jetzt müsse er mit der «eisernen Regel» brechen. Und das hat triftige Gründe.

Es geht nicht nur um sein Ansehen, sondern auch das des rot-rot-grünen Regierungsexperiments in Thüringen. Immerhin muss es manchmal als mögliches Modell für Berlin nach der Bundestagswahl 2017 herhalten. Seit der Amtsübernahme vor mehr als eineinhalb Jahren ist das Kabinett von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) affärenfrei geblieben. Nach der parlamentarischen Sommerpause ist das anders. Zur Abhöraffäre bei der Polizei – jahrelang wurden nicht nur Notrufe, sondern auch alle anderen Gespräche an bestimmten Telefonen aufgezeichnet – gesellt sich Lauingers «Sohnaffäre». Sie bringt nicht nur ihn, sondern auch Bildungsministerin Birgit Klaubert (Linke) in Erklärungsnöte.

Mit Klaubert habe er über das Genehmigungsproblem und das gefährdete Vorrücken seines Sohnes in die 11. Klasse nicht gesprochen, nur mit den Leuten der Fachabteilung, versichert Lauinger. Und er habe immer deutlich gemacht, er rufe als Vater, nicht als Minister an. Es könne nicht angehen, dass sich die Familie nicht gegen eine Verwaltungsentscheidung wehren könne, «weil der Papa Minister ist», sagt Lauinger. «Wir werden uns immer schützend vor unsere Kinder stellen», betont er.

«Das Problem ist nicht der Vater, sondern der Justizminister», findet CDU-Fraktionschef Mike Mohring. «Als Minister muss er das Recht hüten und sollte nicht wie ein Winkeladvokat agieren. Das schadet dem Amt.» Der Bildungsministerin bescheinigt der Oppositionsführer im Landtag, «dass sie mit dem Amt überfordert ist». Klaubert gilt bereits als angeschlagen. An den Thüringer Schulen herrscht Unruhe wegen fehlender Lehrer und einer holprigen Übernahme der Horte in die Regie des Landes. Am Donnerstag gab es eine Landtagssondersitzung zu ihrer Bildungspolitik. «Jetzt kommt es plötzlich knüppeldick», stöhnt eine Koalitionärin.

Lauinger, als Minister und Grünen-Politiker eher der sachliche Jurist, wird im «Café Süden» plötzlich emotional, als er über seinen Sohn spricht: «Kritisieren sie uns. Aber lassen sie ihn raus. Er kann nichts dafür.» Seine Frau pflichtet ihm bei: Unstimmigkeiten von Behörden dürften nicht auf dem Rücken des Jungen ausgetragen werden. «Eine Sohnemann-Affäre empfinde ich als unerträglich.» Simone Rothe

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

1 Kommentar
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
dickebank
7 Jahre zuvor

Warum hat das Bildungsministerium als oberste Landesbehörde einen rechtsgültigen Verwaltungsakt einer Landesoberbehörde (Schulamt) aufgehoben? Ein begünstigender Verwaltungsakt darf, auch wenn er sachlich falsch ist, nicht nachträglich zulasten des Betroffenen abgeändert werden.

Das Problem liegt bei allen Schüleraustauschen mit Ländern auf der Südhalbkugel im Umstand, dass das neue Schuljahr jeweils am Ende der Sommerferien beginnt und Austauschschüler nicht in einlaufendes Schuljahr aufgenommen werden. Auf der Südhalbkugel enden dei Sommerferien Ende Januar und das neue Schulhalbjahr fängt zum Februar an. – Also dann, wenn in deutschen Schulen das zweite Schulhalbjahr startet.

Austauschschüler, die nach Südamerika, Neuseeland oder Australien gehen, stehen immer vor dem gleichen Problem, wenn sie in der 10.2 (bzw 9.2 je nach Bundesland) ein Austausch(halb)jahr starten. Sie sind zum Zeitpunkt der ZP10 nicht anwesend.

Wie wäre denn verfahren worden, wenn ein Schüler zum Zeitpunkt der ZP10 im Krankenhaus gewesen wäre?